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Kommunaler Förderkompass
Für Bauamt, Klimaschutz­management und Kämmerei

Kommunaler Förderkompass.

32 Programme für kommunale Gebäude, Wärme und Klimaschutz — als Gesamtliste, geführt in drei Klicks oder als Förder-Indikation für Ihren Haushalt.

Angaben aus den Original-Richtlinien · Datenstand 21.07.2026
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32 Programme für kommunale Gebäude · plus 37 weitere in der Datenbank
Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus (T1/T2) — Antragsschluss spätestens 31.12.2026, bei Mittelausschöpfung früher.

Alle 69 Programme im Überblick — die interaktive Liste mit Filtern, Merkzettel und Detailansicht lädt gleich. Ohne JavaScript bleibt diese Übersicht die vollständige Quelle.

Kernprogramme (11)

  • BAFA-EBN — Bund · BAFA · bis 50 % · Antragsfenster: laufend, aber Richtlinie befristet bis 31.12.2026 · Status: aktiv · geprüft 17.08.2026. Zentrale Förderung für die Energieberatung kommunaler Nichtwohngebäude. Modul 2 'Energieberatung DIN V 18599': 50 % Förderquote auf das Beratungshonorar, gedeckelt nach Geschossflächen-Staffelung (850 € / 2.500 € / 4.000 € pro Antrag je Gebäude).
  • BEG EM Hülle — Bund · BAFA · 15 % · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 17.08.2026. Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der thermischen Hülle (Fenster, Dach, Fassade, Lüftung): 15 % Grundförderung — bestätigt in der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026. Plus Fachplanung und Baubegleitung 50 % förderfähig (NWG: 5 €/m² NGF, max. 20.000 € fK). Ab Quartal 1 2027 (final beschlossen, Quartalsangabe der Richtlinie — kein Tagesdatum): +5-pp-WPB-Bonus, aber nur für Dämmmaßnahmen (Nr. 5.1 Buchstabe a — nicht Fenster/Sonnenschutz) an Worst-Performing-Buildings — für kommunale NWG über eine ab 01.01.2021 geförderte EBN-Beratung (Modul 2) zugänglich, max. 3 Anträge. Heizungstausch für Kommunen läuft nicht über BAFA, sondern separat über KfW 422 (siehe dort).
  • BEW — Bund · BAFA · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 10.08.2026. Stufige Förderung für treibhausgasneutrale Wärmenetze. Vier Module bauen zeitlich aufeinander auf — von der Machbarkeit bis zur 10-Jahres-Betriebskostenförderung.
  • KfW 264 — Bund · KfW · 5 % · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Kredit-Variante zu KfW 464. Ab 21.07.2026 ist der Tilgungszuschuss nicht mehr deckungsgleich mit der Kommunal-Zuschussquote: TZ nur noch 5 % (Denkmal EE / 55 EE) bzw. 10 % (40 EE), für 70 EE gar kein TZ — der direkte Kommunal-Zuschuss (KfW 464) liegt je Stufe 10–15 Punkte darüber. Zinsverbilligung bis zu 4 pp unter KfW-Refinanzierung (max. 10 Jahre). Entweder/Oder mit KfW 464.
  • KfW 422 — Bund · KfW · bis 30 % · Antragsfenster: laufend; Antrag vor Vorhabenbeginn, Bewilligung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Heizungstausch für kommunale Nichtwohngebäude im BEG-EM-Schirm: 30 % Grundförderung (Stand: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026). Der frühere +5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen ist zum 21.07.2026 ersatzlos entfallen — „bis 35 %“ gilt nur noch für Anträge vor dem Stichtag. Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus sind Selbstnutzer-Instrumente und für Kommunen nicht einschlägig. Antragsstelle ist die KfW (nicht BAFA — häufige Fehlannahme).
  • KfW 464 — Bund · KfW · 25 % · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Kommunal-Zuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude- bzw. Effizienzhaus-Standard. Ab 21.07.2026 (Förderrichtlinien BEG NWG/WG): Grundsätze 15/20/25 % (EG 70/55/40 EE) — 10 Punkte unter der alten Kulisse; die EE-Klasse ist als Bonus entfallen (65 % EE-Anteil ist jetzt Grundvoraussetzung jeder Stufe). Boni: NH +5 pp, WPB +10 pp, seriell +15 pp — erstmals auch für NWG. Max. 40 % NWG ohne, 55 % mit serieller Sanierung. Förderfähige Ausgaben bis 2.000 €/m² NRF, max. 10 Mio €/Vorhaben (NWG).
  • Klimaschutz-Plus Teil 1 — Baden-Württemberg · L-Bank · UM BW · +25 Prozentpunkte · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. BW-Bonus ausschließlich für thermische Hülle (nicht Anlagentechnik!). Eingrenzung: eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude in BW (in Kombination mit der VwV SchulBau: kommunale Schulgebäude). +25 % auf BEG EM Hülle (gesamt 40 %) oder 5–15 % auf VwV Schulbauförderung je nach Effizienzgebäude-Standard.
  • Klimaschutz-Plus Teil 2 — Baden-Württemberg · L-Bank · UM BW · 75 % · Antragsfenster: 01.02.2026 bis 31.12.2026 (Eingangsdatum L-Bank; vom UM bei Mittelverfügbarkeit verlängerbar; bei Ausschöpfung vorzeitige Schließung) · Status: aktiv · geprüft 24.07.2026. BW-Förderung für strategische Klimaschutz-Maßnahmen (VwV Teil 2 vom 09.01.2026, in Kraft 01.02.2026 bis 31.05.2032; Antragsfenster bis 31.12.2026, vom UM bei Mittelverfügbarkeit verlängerbar). Sieben Fördertatbestände (2.1–2.7), nicht nur Steckbriefe: THG-Bilanzierung (2.1), Gebäudesteckbriefe (2.2, für unsere Kernarbeit zentral: 300 €/Steckbrief, min. 3.000 €, max. 50.000 €), kommunales Energiemanagement (2.3), Prozessmanagement netto-THG-neutrale Verwaltung (2.4), Qualitätsmanagementverfahren (2.5), Projektentwicklung/-anbahnung u. a. für Sanierung/Abwärme/Contracting (2.6) und Klimakommunikation mit der Bürgerschaft (2.7). Die meisten Beratungs-Tatbestände (2.1, 2.3–2.6) laufen über einen Tagessatz-Fördersatz von 75 % (max. 750 €/Tag) statt einer Prozentquote auf Gesamtkosten.
  • LuKIFG Baden-Württemberg — Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: Anzeige der Maßnahme bis 31.12.2036; Maßnahmenbeginn nicht vor 01.01.2025; Abschluss grundsätzlich bis 31.12.2042. · Status: aktiv · geprüft 17.08.2026. Kein Zuschussprogramm mit Förderquote, sondern ein der Kommune zugewiesenes Investitionsbudget für Sachinvestitionen in die kommunale Infrastruktur. Mindestinvestition grundsätzlich 50.000 €, Maßnahmenbeginn frühestens 01.01.2025, Anzeige bis 31.12.2036, Abschluss grundsätzlich bis 31.12.2042. Für die Sanierungsplanung ist der entscheidende Punkt ein anderer: Das Budget kann in Baden-Württemberg grundsätzlich den kommunalen Eigenanteil anderer Landesförderungen finanzieren — damit wird es zum Hebel auf genau die Position, an der Sanierungsvorhaben im Gemeinderat scheitern.
  • NKI Kommunalrichtlinie — Bund · BMUKN (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) · ZUG (Projektträger) · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: laufend (innerhalb des Einreichungsfensters 02/2025-12/2027) · Status: aktiv · geprüft 24.07.2026. Bundesförderung für strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen. Kein allgemeiner Topf für die thermische Hülle — Förderschwerpunkte sind abschließend definiert und in der Novelle ab 01.11.2024 verändert (u. a. wurde Schwerpunkt 4.1.2 Energiemanagement gestrichen). Quoten sind maßnahmenscharf unterschiedlich.
  • VwV SchulBau BW — Baden-Württemberg · Kultusministerium BW · Regierungspräsidien · bis 90 % · Antragsfenster: Jahresprogramm: Antragsschluss 01.10.YYYY für Programmjahr YYYY+1 (z. B. 01.10.2026 für Programmjahr 2027). Anträge nach diesem Stichtag rutschen in das übernächste Programmjahr. · Status: aktiv · geprüft 21.07.2026. Schulsanierungs-Förderung in BW (VwV SchulBau, Neufassung vom 13.11.2025, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025 — ersetzt die Fassung 2020/2023). Zuwendung = Festbetrag 33 % + Zuschlag für auswärtige Schüler, Summe max. 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands (Nr. 13–15). Kein Energie-/Effizienzbonus in der VwV selbst — der energetische Standard kommt über die ausdrücklich zugelassene Kumulierung mit Klimaschutz-Plus (Nr. 12.8). Achtung: Bundes- und KfW-Zuschussprogramme sind mit der VwV nicht kumulierbar (Nr. 12.8.6; KfW-Kredite und Ausgleichstock zulässig).

Weitere Programme in der Datenbank (58)

  • VwV Ausgleichstock BW — Baden-Württemberg · Ministerium Ländlicher Raum und Finanzministerium BW · Entscheidung durch die Verteilungsausschüsse bei den Regierungspräsidien · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: Investitionshilfen (Nr. 2): Antrag ab dem Antragsjahr 2026 über das digitale Antragsverfahren, spätestens bis zum 1. Februar des Jahres, in dem die Maßnahme begonnen werden soll (Nr. 2.6.2). Besondere Belastungen (Nr. 3) und Haushaltsausgleich (Nr. 4): jeweils spätestens drei Monate vor Beginn des betreffenden Jahres. · Status: aktiv · geprüft 30.07.2026. Kein Fachförderprogramm, sondern der kommunale Finanzausgleich: Bedarfszuweisungen für leistungsschwache Gemeinden, die die Eigenmittel für eine notwendige Investition nicht aufbringen können. Keine Quote — die Investitionshilfe ist ein bedarfsbemessener Festbetrag zur Verstärkung der Eigenmittel. Kernzielgruppe sind Gemeinden bis 20.000 Einwohner. Der Ausgleichstock ergänzt die Fachförderung und ersetzt sie nicht: Maßnahmen mit Bundes- oder Landes-Fachförderung sind ausdrücklich vorrangig, und entschieden wird erst, wenn feststeht, ob und welche Fachförderung gewährt wird. Achtung: Maßnahmen der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Bayerisches Energieforschungsprogramm — Bayern · StMWi Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Bayerisches Förderprogramm für angewandte Energieforschung — Pendant zum 8. Energieforschungsprogramm des Bundes auf bayerischer Seite.
  • BayFAG Art. 10 — Bayern · StMUK Bayern · Regierungen · Individuelle Anteilsfinanzierung — die Förderhöhe wird unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Antragstellers (Schulträger) bemessen. Öffentliche Quellen nennen keinen einheitlichen Standardsatz. Im Förderkompass-Tool darf daher keine starre Quote suggeriert werden — Beratungsgespräch mit zuständiger Regierung Pflicht. · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 17.08.2026. Regelmäßige staatliche Beteiligung Bayerns an Baumaßnahmen öffentlicher Schulgebäude einschließlich General- und Teilsanierungen sowie Erweiterung/Neubau. Bayerisches Pendant zur VwV Schulbauförderung in BW. Wichtig: Kein einheitlicher fester Fördersatz — individuelle Anteilsfinanzierung nach finanzieller Leistungsfähigkeit des Antragstellers.
  • BayFHolz Bayern — Bayern · StMELF Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: geschlossen — keine Neuanträge möglich · Status: geschlossen · geprüft 10.05.2026. Bayerisches Förderprogramm für Holzbau und Holznutzung in Bauvorhaben. 500 €/Tonne gebundener Kohlenstoff; max. 200.000 € pro Baumaßnahme. Programm läuft formal bis 31.12.2026, aber: Antragstellung für neue Vorhaben ist nicht mehr möglich.
  • BayModR — Bayern · LfA Förderbank Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Bayerisches Modernisierungsprogramm — zinsverbilligter LfA-Kredit für Wohngebäude-Modernisierung (energetische und sonstige Modernisierungs-Maßnahmen).
  • BEG EM Ergänzungskredit Wohngebäude — Bund · KfW · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: innerhalb von 12 Monaten nach KfW-Zuschusszusage beziehungsweise BAFA-Zuwendungsbescheid · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Zinsverbilligter Ergänzungskredit zum BEG-EM-Zuschuss. Wohngebäude: bis 120.000 € pro Wohneinheit; Nichtwohngebäude: bis 500 €/m² Nettogrundfläche, max. 5 Mio. € pro Vorhaben (Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026, Nr. 8.3.1 c/8.3.2 c + 8.5.1). Niedrigvolumig, eher Nische für kommunalen Wohnungsbau.
  • BEG Klimafreundlicher Neubau für Kommunen (Wohn- und Nichtwohngebäude) — Bund · KfW · 10 % · Antragsfenster: KFN/KNN laufend im Rahmen verfügbarer Mittel; EH/EG55 längstens bis 31.12.2026 beziehungsweise bis Mittelaufbrauch · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Kommunale Zuschussförderung für klimafreundliche Neubauten über KfW 498/499 einschließlich KFN/KNN und befristeter EH/EG-55-Stufe.
  • Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) — Bundesweit · Sonstige · BMDV · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: geschlossen · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Bundesförderung für betriebliches Mobilitätsmanagement — Antragstellung laut Förderdatenbank-Stand 2026-05 nicht mehr möglich.
  • BioWärme Bayern — Bayern · StMELF · StMWi Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: auslaufend · geprüft 09.08.2026. Bayerisches Förderprogramm für Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von CO₂-Emissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze.
  • Bodenstrom-Richtlinie — Bund · BMDV · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 10.05.2026. Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Ersatz dieselbetriebener Hilfstriebwerke / GPU).
  • Richtlinie Vereinssportstättenbauförderung Nord (BSB Nord) — Baden-Württemberg · Badischer Sportbund Nord e. V. (BSB Nord) · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: fortlaufend · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Zuschuss zur Schaffung und Instandhaltung sportlicher Infrastruktur von Sportvereinen (u. a. Beleuchtungsanlagen), Pendant zu WLSB für den badischen Nord-Bereich. Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: 4.2.1, 4.2.3, 4.2.10). Wichtig: Zuwendungsempfänger sind Sportvereine, nicht die Kommune selbst.
  • Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur — Bund · Bund · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: Kein laufendes Antragsfenster. Ein weiterer allgemeiner Aufruf ist angekündigt; Termin und Konditionen stehen noch nicht fest. · Status: in Vorbereitung · geprüft 09.08.2026. Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Stand 09.08.2026: Die allgemeine Runde 2025 ist abgeschlossen, der erste große Auswahlbeschluss 2026 ist erfolgt, der separate Schwimmbad-Aufruf 2026 ist geschlossen. Ein weiterer allgemeiner Aufruf ist angekündigt, eine neue Förderbekanntmachung liegt noch nicht verifiziert vor. Der Eintrag dient der Beobachtung, nicht der Beratung.
  • CEF — EU · Europäische Kommission · CINEA · HaDEA · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 10.05.2026. EU-Programm für transeuropäische Netze in den Sektoren Verkehr, Energie und Digitales. Für Kommunen primär bei grenzüberschreitenden Verkehrs- oder Energie-Infrastruktur-Projekten relevant.
  • Charge@BW — Baden-Württemberg · VM BW · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in BW (Kommunen, Unternehmen, Verbände, Privatpersonen).
  • Daseinsvorsorge ländliche Räume BW — Baden-Württemberg · MLR BW · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 10.05.2026. BW-Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch Verbesserung der Interoperabilität digitaler Systeme.
  • DBU Projektförderung — Bundesweit · Sonstige · Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: laufend (themenfeld-getriebene Calls) · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Stiftungsförderung der DBU für umweltschutzbezogene Modell- und Demonstrationsprojekte. Breite Berechtigte (Forschung, Hochschule, Unternehmen, Kommunen, Verbände, Privatpersonen).
  • DNS Mobilität — Bund · BMDV · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 10.05.2026. Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Förderprogramm 'DNS der zukunftsfähigen Mobilität: Digital – Nachhaltig – Systemfähig'.
  • EEEF — EU · Europäische Investitionsbank-Gruppe (EEEF SA) · nicht verifizierbar via Web-Suche (Mai 2026) — Investitions-Fonds, kein klassischer Zuschuss; Technical-Assistance-Komponente teils zuschuss-ähnlich · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. EU-Investitionsfonds für Energieeffizienz- und kleine erneuerbare-Energien-Projekte in Kommunen / öffentlichen Einrichtungen. Bietet Eigenkapital, Mezzanine und (zuschuss-ähnliche) Technical-Assistance-Finanzierung. Achtung: aktuelle 2026-Konditionen nicht öffentlich verifizierbar.
  • 8. Energieforschungsprogramm — Bund · BMWK · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 10.05.2026. Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung. Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Energiewende-Technologien.
  • Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne Bayern — Bayern · StMWi Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Bayerisches Pendant zur freiwilligen kommunalen Wärmeplanung — Förderung der Erstellung kommunaler Energienutzungspläne (ENP) und Energiekonzepte.
  • EU-LIFE — EU · Europäische Kommission · CINEA · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 10.05.2026. EU-Förderprogramm für Umwelt- und Klimaschutz-Projekte. Vier Teilprogramme: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz und -anpassung, Saubere Energiewende.
  • EUKI — EU · BMWK · GIZ (Implementierung) · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: derzeit nicht möglich · Status: geschlossen · geprüft 09.08.2026. EU-Klimaschutz-Initiative: Förderung grenzüberschreitender Kooperationen für Klimaschutz in Europa. Antragstellung laut Förderdatenbank-Stand 2026-05 derzeit nicht möglich.
  • Förderung Gründung & Betrieb von Energieagenturen Bayern — Bayern · StMWi Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Bayerisches Förderprogramm für Gründung und Betrieb regionaler Energieagenturen — relevant für interkommunale Verbände und Landkreise.
  • Freiwillige kommunale Wärmeplanung BW (geschlossen seit 06.08.2025) — Baden-Württemberg · UM BW · KEA-BW (Beratung) · n/a — Programm geschlossen. Keine Neuanträge mehr möglich. · Antragsfenster: geschlossen · Status: geschlossen · geprüft 10.05.2026. Geschlossen seit 06.08.2025. War: Förderung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung in BW. Heute: kommunale Wärmeplanung in BW ist gesetzliche Pflicht für Gemeinden >100k Einwohner bis 30.06.2026 — kein Förderprogramm mehr.
  • Infrakredit Energie — Bayern · LfA Förderbank Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Bayerischer Investitionskredit für kommunale Energieinfrastruktur. LfA als bayerische Schwester-Bank zur L-Bank in BW.
  • INTERREG V Bayern — Bayern · StMFH Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: geschlossen · geprüft 09.08.2026. Bayerisches Förderprogramm für grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsprojekte (z. B. mit Tschechien, Österreich).
  • Investitionszuschüsse für nicht-halogenierte Kälte- und Klimaanlagen — Bund · UBA · BMUV · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: Antrag vor Vorhabenbeginn; Richtlinie gilt bis 31.12.2026 · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln (Ersatz fluorierter Treibhausgase durch natürliche Kältemittel wie CO₂, Ammoniak, Propan).
  • KfW 266 — Bund · KfW · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Förderung für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum, verfügbar seit 01.07.2026. Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen gehören zum Antragskreis. Konditionen und Voraussetzungen sind noch gegen das Produktmerkblatt zu prüfen.
  • KfW 267 IKK — Bund · KfW · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Zinsverbilligter Investitionskredit für kommunale Mobilitätsinfrastruktur (Ladepunkte, Radwege, Fußverkehr, Bus-/Bahn-Hubs, Mobilstationen). Kein Zuschuss — als flankierende Finanzierung relevant.
  • KfW 572 — Bund · KfW · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: zweistufige laufende Antragstellung; Richtlinie zunächst bis Ende 2028 · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Zinsverbilligter Bundeskredit für Tiefengeothermie-Bohrprojekte, verbunden mit einer Absicherung des Fündigkeitsrisikos. Zweistufiges Verfahren: erst Projektbeschreibung zur Vorprüfung bei der KfW, danach Kreditantrag über den Finanzierungspartner. Kein Zuschuss — der Kredit bleibt rückzahlbare Finanzierung.
  • KIP-S Bayern — Bayern · StMFH Bayern · bis 90 % · Antragsfenster: geschlossen — keine Neuanträge · Status: geschlossen · geprüft 09.08.2026. Bayerisches kommunales Investitionsprogramm Schule. Programm in der Auslaufphase: Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben (mind. 50.000 € förderfähige Investkosten). Bauliche Abnahme musste bis 31.12.2025 erfolgen; nach 31.12.2026 sind keine Auszahlungen mehr möglich. Keine neuen Anträge.
  • Modernisierung der kleinen Wasserkraft (technisch und ökologisch) — Bund · BMUV · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen — Effizienzsteigerung plus Maßnahmen zur Gewässer-Durchgängigkeit (Fischauf-/-abstieg, Lebensraum-Verbesserung).
  • Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik — Bundesweit · Sonstige · EZ-Scout / Engagement Global · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Bundesprogramm zur Förderung von Klein-Projekten kommunaler Entwicklungspolitik (Nord-Süd-Partnerschaften, Globale Nachhaltigkeit). Sehr Nische außerhalb energetischer Sanierung.
  • KLIMAfit BW — Baden-Württemberg · UM BW · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Beratungsförderung für kleinere BW-Kommunen — typischerweise Beratungs-Pakete zu Energie, Klimaschutz, Klimaanpassung, kommunaler Wärmeplanung.
  • KLIMOPASS BW — Baden-Württemberg · UM BW · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Förderung kommunaler Klimaanpassungs-Maßnahmen in BW. Schwerpunkt Klimaanpassung (Hitzeresilienz, Starkregen-Vorsorge, Stadtklima) — nicht Klimaschutz/Energie.
  • KommKlimaFöR — Bayern · StMUV Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: geschlossen · Status: in Vorbereitung · geprüft 09.08.2026. Bayerische Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz — laut Förderdatenbank-Stand 2026-05 keine Antragstellung mehr möglich.
  • FRL CCfD — Bund · Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: Gebotsverfahren: Anträge nur innerhalb der im jeweiligen Förderaufruf gesetzten materiellen Ausschlussfrist (Nummer 8.6). Kein laufendes Verfahren. · Status: aktiv · geprüft 10.08.2026. Förderung CO₂-armer Produktionsverfahren in der Industrie über CO₂-Differenzverträge: Der Zuwendungsgeber gleicht die Differenz zwischen einem im Gebotsverfahren ermittelten Vertragspreis je Tonne CO₂ und dem effektiven CO₂-Preis aus — liegt der effektive Preis darüber, zahlt der Zuwendungsempfänger zurück. Vertragslaufzeit 15 Jahre.
  • L-Bank — Baden-Württemberg · L-Bank · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: geschlossen · Status: geschlossen · geprüft 17.08.2026. EINGESTELLT — das Programm wird von der L-Bank nicht mehr angeboten (Stand 17.08.2026, Auskunft Jonas; die Produktseite der L-Bank ist nicht mehr erreichbar). Bis dahin: zinsverbilligtes Darlehen für den Neubau von Mietwohnungen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg, ohne Miet- und Belegungsbindung. Der Eintrag bleibt als dokumentierter Altstand erhalten — die Förderdatenbank des Bundes führt das Programm weiterhin als aktiv.
  • L-Bank — Baden-Württemberg · L-Bank · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 17.08.2026. Zinsverbilligtes L-Bank-Darlehen mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung und den barrierereduzierenden Umbau von bestehendem Mietwohnraum in Baden-Württemberg. Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind ausdrücklich antragsberechtigt.
  • L-Bank — Baden-Württemberg · L-Bank · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: laufend · Status: aktiv · geprüft 17.08.2026. Zinsverbilligtes L-Bank-Darlehen für den Neubau von Sozialmietwohnraum in Baden-Württemberg, gegen Miet- und Belegungsbindung von 10 bis 40 Jahren. Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind ausdrücklich antragsberechtigt. Für die Standortgemeinde gibt es zusätzlich eine Nachfrageprämie von 2.000 € je bezugsfertiger geförderter Wohnung — auch ohne eigene Bauherrenschaft.
  • LfA Infrakredit Energie — Bayern · LfA Förderbank Bayern (IKK-Refinanzierung über KfW) · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: fortlaufend · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Zinsverbilligtes Darlehen (LfA/KfW-IKK-Refinanzierung) für kommunale Investitionsmaßnahmen in Energie-Infrastruktur, u. a. Beleuchtung von Straßen, Fußgängerzonen, Parkplätzen, öffentlichen Freiflächen, Sportanlagen, Parkhäusern und Tiefgaragen. Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: 4.2.1/4.2.3 Beleuchtung). Kein Zuschuss — zinsverbilligter Kredit, kein Fördersatz in Prozent.
  • LfA Infrakredit Kommunal — Bayern · LfA Förderbank Bayern (IKK-Refinanzierung über KfW) · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: fortlaufend · Status: aktiv · geprüft 24.07.2026. Zinsverbilligtes Darlehen (LfA/KfW-IKK-Refinanzierung) für kommunale Infrastrukturinvestitionen, u. a. Verkehrsinfrastruktur inkl. ÖPNV sowie Ver-/Entsorgung (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung). Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: 4.2.5 Mobilität, 4.2.6 Abfallwirtschaft, 4.2.7 Abwasser, 4.2.8 Trinkwasser). Kein Zuschuss — zinsverbilligter Kredit, kein Fördersatz in Prozent.
  • Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) — Baden-Württemberg · Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. BW-Zuschuss für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (Radwege, Radabstellanlagen, Mobilitätsstationen, Knotenpunkte). Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: 4.2.5 a-d Klimafreundliche Mobilität). Laut Kumulierungstabelle befristet bis 2027. Fördersatz noch zu prüfen
  • Landesinitiative III Marktwachstum E-Mobilität BW — Baden-Württemberg · VM BW · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: geschlossen · geprüft 10.08.2026. BW-Förderung für Anschaffung von E-Lastenrädern (kommunal + gewerblich + Verband). Sehr Nische.
  • LuKIFG Bayern — Bayern · Freistaat Bayern · 23 % · Antragsfenster: Abruf bis 31.12.2032; Maßnahmenbeginn nicht vor 01.01.2025; Abschluss grundsätzlich bis 31.12.2042. · Status: aktiv · geprüft 17.08.2026. Bayerisches Gegenstück zum LuKIFG-Budget, geregelt als Investitionsbudget nach Art. 12a BayFAG. Kein Zuschuss mit Förderquote, sondern eine Zuweisung an Gemeinden und Landkreise. Mindestvolumen grundsätzlich 50.000 €, Maßnahmenbeginn frühestens 01.01.2025, Abruf bis 31.12.2032, Abschluss grundsätzlich bis 31.12.2042. Verteilung: 23 % kreisfreie Gemeinden, 57 % kreisangehörige Gemeinden, 20 % Landkreise.
  • Modellregion Grüner Wasserstoff (VwV EFRE Wasserstoff 2021–2027) — Baden-Württemberg · UM BW · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: geschlossen · geprüft 09.08.2026. BW-Förderung für Modellregionen Grüner Wasserstoff im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021–2027.
  • Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe — Bund · BMDV · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe (synthetische, biogene Kraftstoffe — E-Fuels, fortschrittliche Biokraftstoffe).
  • Sonderprogramm Schwimmbadförderung Bayern — Bayern · Freistaat Bayern · 80 % · Antragsfenster: Richtlinie gültig bis 31.12.2026 (Nr. 18 i.d.F. der Änderung Nr. 1.11, die die Angabe 2024 durch 2026 ersetzt). Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung oder nach schriftlicher Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn; Planung und Beratung gelten nicht als Maßnahmenbeginn. · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Bayerisches Sonderprogramm für kommunale Schwimmbäder, Richtlinie gültig bis 31.12.2026. Der Regelfall liegt bei bis zu 80 % Förderung, die Kommune trägt also mindestens 20 % selbst; für finanzschwache oder demografisch belastete Kommunen sind im begründeten Einzelfall bis zu 90 % möglich, der Eigenanteil sinkt dann auf mindestens 10 %. Als Orientierungswert nennt die Richtlinie 50 %, also hälftige Eigenfinanzierung. Interkommunale Vorhaben erhalten 10 Prozentpunkte mehr, der Mindest-Eigenanteil von 10 % bleibt in jedem Fall bestehen. Mindestens 100.000 € zuwendungsfähige Ausgaben, Zweckbindung 25 Jahre.
  • Städtebauförderung BW — Baden-Württemberg · Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: Programmjahr 2027: Antragsfrist 2. November 2026 (Ausschreibung vom 21.04.2026, Abschnitt IV.2). Jährliches Ausschreibungsverfahren — für Folgejahre gilt die jeweils neue Ausschreibung. · Status: aktiv · geprüft 10.08.2026. Landessanierungsprogramm und Bund-Länder-Programme für städtebauliche Erneuerung und Entwicklung. Für das Programmjahr 2027 läuft ein Antragsverfahren: Anträge auf Aufnahme neuer Erneuerungsmaßnahmen und Aufstockungsanträge sind bis zum 2. November 2026 zu stellen.
  • STARK — Bund · BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) · BAFA (Kategorien 1–11) · 80–90 % · Antragsfenster: laufende Antragstellung über easy-Online; keine allgemeine jährliche Deadline verifiziert · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Strukturförderung für Kommunen + Landkreise in den deutschen Kohleregionen. Kategoriescharfe Förderquoten (nicht pauschal 80–90 %): Kategorien 1–7, 10–11 bis 90 %; Kategorie 8 bis 80 %; Kategorie 9 bis 70 %; Kategorie 12 unternehmens-/gebietsabhängig (30–40 % je nach C-Gebiet/KMU-Klasse).
  • StartTransR Bayern — Bayern · StMWi Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Anschub-Förderung Bayern für die Vorbereitung von Projekten in transnationalen/interregionalen Förderprogrammen (z. B. INTERREG, Horizon Europe).
  • Umweltinnovationsprogramm — Bund · BMUV · 30 % · Antragsfenster: laufende Projektskizzen-/Antragstellung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; Richtlinie gilt bis 31.12.2026 · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen. Pilot- und Demonstrationsanlagen mit Innovationscharakter.
  • Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität (VM) — Baden-Württemberg · Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. BW-Zuschuss für die Erstellung qualifizierter Fachkonzepte zu nachhaltiger Mobilität und Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr. Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: Fördertatbestand 4.1.10 a) Fokuskonzepte). Fördersatz noch zu prüfen — noch keine Primärquelle mit Prozentangabe eingesehen.
  • Förderung für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz (VM) — Baden-Württemberg · Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. BW-Zuschuss für zusätzliche kommunale Personalstellen für Mobilität und Klimaschutz. Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: Fördertatbestand 4.1.10 b) Umsetzungsmanagement). Fördersatz noch zu prüfen
  • VwV Kommunale Sportstättenbauförderung BW — Baden-Württemberg · Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW · Bewilligung durch die Regierungspräsidien · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: Jahresprogramm: Antrag bis 31.12. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres beim Regierungspräsidium, einzureichen über die Rechtsaufsichtsbehörde (Nr. 7.1). Zu Jahresbeginn melden die RP dem Kultusministerium die förderungsreifen Anträge; die RP erarbeiten das jährliche Förderprogramm des Regierungsbezirks unter Einschaltung beratender Ausschüsse. · Status: aktiv · geprüft 30.07.2026. Die kommunale Schiene der BW-Sportstättenförderung — Zuwendungsempfänger sind ausdrücklich kommunale Träger, nicht Vereine (Abgrenzung zu WLSB und BSB Nord). Gefördert werden Bau und Sanierung von Turn- und Sporthallen, Gymnastikräumen und Sportfreianlagen, die für den Schulsport und den organisierten Vereinsbetrieb genutzt werden. Achtung Rechenfalle: Bemessungsgrundlage sind nicht die Baukosten, sondern Pauschalbeträge aus dem Anhang der VwV von 2014 — eine 3-teilbare Sporthalle bringt 600.000 € Zuwendung, unabhängig von den tatsächlichen Baukosten. Schwimmhallen sind ausdrücklich nicht förderfähig. Keine Energieförderung; energetische Qualität ist kein Zuwendungskriterium.
  • Wasserkraftanlagen-Förderung Bayern — Bayern · StMUV Bayern · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: in Prüfung · Status: aktiv · geprüft 09.08.2026. Bayerisches Förderprogramm für Wasserkraftanlagen — analog zur kleine-Wasserkraft-Modernisierung des Bundes (BMUV), regional ergänzend.
  • Förderrichtlinie Württembergischer Sportstättenbau (WLSB) — Baden-Württemberg · Württembergischer Landessportbund e. V. (WLSB) · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: fortlaufend · Status: aktiv · geprüft 10.08.2026. Zuschuss zur Schaffung und Instandhaltung sportlicher Infrastruktur von Sportvereinen (u. a. Beleuchtungsanlagen), 30 Prozent der zuschussfähigen Kosten als Anteilsfinanzierung. Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: 4.2.1 Außen-/Straßenbeleuchtung, 4.2.3 Innen-/Hallenbeleuchtung, 4.2.10 Beckenwasserpumpen). Wichtig: Antragsteller ist laut Ziffer 1.1 der Verein — die Kommune kann nur ko-finanzieren.
  • ZFeuVwV BW — Baden-Württemberg · Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen BW · Bewilligung durch Landratsämter bzw. Regierungspräsidien · Konditionen in Prüfung · Antragsfenster: Jahresprogramm mit harter Frist: Antrag bis 15. Februar des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsstelle (Nr. 6.3.1). Danach 15.03. Prioritätenliste der Landratsämter an die Regierungspräsidien, 15.04. Mittelbedarf der RP an das Innenministerium, in der Regel Mai Mittelzuweisung, Mai/Juni RP an Landratsämter, Juni/Juli Zuwendungsbescheide. · Status: aktiv · geprüft 30.07.2026. Landes-Fachförderung für das Feuerwehrwesen in BW — Festbeträge, keine Quote. Für uns relevant sind zwei Tatbestände am Gebäude: Feuerwehrhaus-Neubau/-Erweiterung (Anlage Nr. 1: je Stellplatz 120.000 / 110.000 / 90.000 / 80.000 €, Erweiterung 90.000 € je zusätzlichem Stellplatz) und — seit der Fassung 2025 erstmals — stationäre Netzersatzanlagen (Anlage Nr. 11: 15.000–40.000 € je nach Leistung und Aufstellort). Die ZFeuVwV fördert den feuerwehrtechnischen Kern, nicht die energetische Qualität; der Festbetrag ist unabhängig vom Effizienzstandard. Fördervoraussetzung ist seit Nr. 6.5.4 Buchstabe i aber der Nachweis, dass die Grundsätze des nachhaltigen Bauens nach § 9 Absatz 2 KlimaG BW geprüft wurden — dieselbe Pflicht wie in der VwV SchulBau. Harte Jahresfrist: Antrag bis 15. Februar.
Haushalt und Fristen

Was das für Ihren Haushalt heißt.

Drei Dinge entscheiden, ob aus einer Förderquote ein beschlussfähiges Vorhaben wird: was sich kombinieren lässt, was danach im Haushalt bleibt, und wann der Gemeinderat entscheiden muss.

Die volle Quote steht selten in einem einzigen Programm.

Drei Kombinationen, mit denen wir für Kommunen regelmäßig arbeiten — mit Reihenfolge und Frist, denn beides entscheidet über die Bewilligung. Merksatz: Die Kumulierung ist für Kommunen bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt.

Zuwendungsfähige Ausgaben
Überschlag auf die Grundquote, gedeckelt bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Programmspezifische Höchstgrenzen sind darin nicht enthalten — die KfW-422-Heizungsförderung ist für Nichtwohngebäude z. B. auf 28.000 € förderfähige Ausgaben bis 150 m² bzw. 197/118/79 €/m² darüber begrenzt. Kein Angebot, keine Zusage.
Thermische Hülle · BW Frist 31.12.2026
15 % + 25 % = 40 %

BEG EM Hülle (BAFA) plus Klimaschutz-Plus Teil 1 als BW-Bonus — nur Hülle, keine Anlagentechnik. Reihenfolge: erst BAFA-Bescheid, dann T1-Antrag binnen etwa zwei Wochen nachreichen.

Schulsanierung · BW Frist 31.12.2026
33 % + bis 15 %

VwV SchulBau (Festbetrag 33 % plus Zuschlag) gestapelt mit Klimaschutz-Plus T1 je nach Effizienzgebäude-Standard — gedeckelt bei 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands.

Hülle + Heizung · Bund
15 % und 30 % parallel

Getrennte Maßnahmen, getrennte Anträge: BEG EM Hülle (BAFA) und KfW 422 Heizung sind zwei Sub-Programme desselben Schirms — parallel beantragen, wenn beides ansteht. Nie doppelt für dieselben Ausgaben.

Die Förderquote löst den Eigenanteil nicht auf.

Auch bei 40 % Zuschuss bleiben 60 % im Haushalt. Für leistungsschwache Gemeinden ist das der Punkt, an dem ein fachlich richtiges Vorhaben scheitert — und genau dafür gibt es in Baden-Württemberg den kommunalen Ausgleichstock: Investitionshilfen für Maßnahmen, deren Eigenmittel die Leistungskraft übersteigen.

Kostenloser Förder-Check

Ihr Vorhaben, 32 Programme: Wir prüfen, was stapelbar ist.

Sie beschreiben Ihr Vorhaben in drei Zeilen — den Rest übernehmen wir.

Abgleich — Ihr Vorhaben gegen alle Programme von Bund, Land und EU.
Kombination — die realistische Gesamtquote mit Reihenfolge und Fristen.
Antwort — binnen zwei Werktagen, kostenlos und unverbindlich.
Daniel Schäfers
Ihr persönlicher Kontakt
Daniel Schäfers
Dipl.-Ing. · Key-Account-Manager Kommunen
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Kuratiert von Jonas Hofheinz aus der laufenden Antragspraxis: Richtlinien im Original, quartalsweise geprüft, ungeprüfte Stände offen gekennzeichnet. Keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft: 21.07.2026 — die aktuelle BEG-Novelle ist eingearbeitet (neue KfW-464-Fördersätze, Effizienzbonus KfW 422 entfallen, 15 % Hülle bestätigt).
Anfrage eingegangen

Vielen Dank! Daniel Schäfers prüft Ihr Vorhaben und meldet sich persönlich binnen zwei Werktagen mit dem Ergebnis.

Sie möchten vorab etwas ergänzen — Gebäudeliste, Energieausweise, Klimaschutzkonzept? Direkt an daniel.schaefers@effizienzpioniere.de.

Bis dahin: aktuelle Webinar-Termine für Kommunen ansehen — oder Programme auf den legen, Daniel bezieht sie in den Check ein.

In zwei Minuten ausgefüllt

Daniel Schäfers meldet sich persönlich — mit dem geprüften Ergebnis binnen zwei Werktagen.

Gebäudeliste, Energieausweise oder Klimaschutzkonzept vorhanden? Kurz erwähnen — genau damit starten wir.

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