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Bund

KfW 266

Förderung für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum, verfügbar seit 01.07.2026. Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen gehören zum Antragskreis. Konditionen und Voraussetzungen sind noch gegen das Produktmerkblatt zu prüfen.

Förderebene
Bund
Anbieter
KfW ↗
Status
Aktiv
Antragsfenster
noch nicht gegen die Richtlinie geprüft
Berechtigte
Kommunen
Region
bundesweit
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Zuschuss
Fördersatz
30 %
Eigenanteil
70 %
Bezugsgröße je Wohneinheit
100.000 €
Fundstelle
Merkblatt KfW 266, Abschnitt Zuschussbetrag
Wortlaut der Richtlinie
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % auf maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten pro durch Umbau entstehende Wohneinheit gewährt.
Zum Rechnen
Die Deckelung wirkt je Wohneinheit, nicht je Vorhaben: Bei zehn entstehenden Wohneinheiten sind höchstens 300.000 € Zuschuss möglich, unabhängig von der Gesamtbausumme.
Kombination
Bis
100 %
Wortlaut der Richtlinie
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten möglich.

Einordnung aus der Antragspraxis

Für Kommunen mit leerstehenden Nichtwohngebäuden ist die Umnutzung zu Wohnraum ein eigener Förderweg neben der energetischen Sanierung. Seit 01.07.2026 gibt es dafür ein Produkt der KfW; kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt. Konditionen, Voraussetzungen und Antragsweg stehen in dieser Datenbank noch unter Vorbehalt — vor einer Beschlussvorlage sind sie am Produktmerkblatt zu prüfen. Die bauordnungsrechtliche Machbarkeit der Umnutzung entscheidet sich ohnehin vor der Förderfrage.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/kfw-266 · Stand 09.08.2026