Richtlinie Vereinssportstättenbauförderung Nord (BSB Nord)
Zuschuss zur Schaffung und Instandhaltung sportlicher Infrastruktur von Sportvereinen (u. a. Beleuchtungsanlagen), Pendant zu WLSB für den badischen Nord-Bereich. Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: 4.2.1, 4.2.3, 4.2.10). Wichtig: Zuwendungsempfänger sind Sportvereine, nicht die Kommune selbst.
Konditionen
- Regelförderung
- Fördersatz
- 30 %
- Eigenanteil
- 70 %
- Wortlaut der Richtlinie
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 30% der zuschussfähigen Kosten.
- Zu den maximal zuschussfähigen Kosten
- Die zuschussfähigen Kosten sind über einen Förderkatalog mit Begrenzungen je Anlagentyp gedeckelt — die 30 Prozent beziehen sich auf diese gedeckelte Größe, nicht auf die Bausumme.
Fördersatz je Maßnahme
Objektbezogen: wie beim WLSB-Pendant bemisst sich der Zuschuss am Bauaufwand, nicht an energetischen Einzelmaßnahmen; maßnahmenscharf wird es erst in Kombination mit der NKI-Kommunalrichtlinie.
Voraussetzungen
- Zuwendungsempfänger: Sportvereine (nicht die Kommune direkt) — noch zu prüfen weitere Voraussetzungen gegen Förderrichtlinie im Original
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit: NKI Kommunalrichtlinie
Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.
Einordnung aus der Antragspraxis
Regionales Pendant zu WLSB für den badischen Nord-Bereich (BSB Nord statt Württembergischer Landessportbund). Gleicher Zielgruppen-Mismatch: Zuwendungsempfänger sind Sportvereine, nicht die Kommune. Fördersatz noch nicht verifiziert. Gegenstück auf der kommunalen Seite ist die VwV Kommunale Sportstättenbauförderung (Eintrag vwv-kommunale-sportstaettenbaufoerderung) — dort ist die Kommune selbst Zuwendungsempfängerin.
jonas
Quellen
- Sportstätten-Förderrichtlinien 2026 (Badischer Sportbund Nord): korpus/geholt/bsb-nord-vereinssportstaettenbau-bw/richtlinie--sportstaetten-foerderrichtlinien-2026.pdf — Volltext geprüft 2026-08-09
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/bsb-nord-vereinssportstaettenbau-bw · Stand 09.08.2026
