Bund
BEG Klimafreundlicher Neubau für Kommunen (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Kommunale Zuschussförderung für klimafreundliche Neubauten über KfW 498/499 einschließlich KFN/KNN und befristeter EH/EG-55-Stufe.
Förderebene
Bund
Anbieter
Status
Aktiv
Antragsfenster
KFN/KNN laufend im Rahmen verfügbarer Mittel; EH/EG55 längstens bis 31.12.2026 beziehungsweise bis Mittelaufbrauch
Berechtigte
Kommunen · kommunale Eigenbetriebe
Region
bundesweit
Geprüft
09.08.2026
Konditionen
- Investive Maßnahmen
- Maßnahme
- KFN/KNN
- Grundfördersatz
- 10 %
- Einheit
- %
- Stand
- KfW-Merkblatt 600 000 5053, Stand 04/2026
- Maßnahme
- befristete EH/EG-55-Stufe
- Grundfördersatz
- 7,5 %
- Einheit
- %
- Stand
- KfW-Merkblatt 600 000 5053, Stand 04/2026; Änderungsrichtlinie 15.06.2026
- Höchstgrenze NWG
- NWG: je nach Förderstufe bis 5,0 / 7,5 / 10,0 Mio. € förderfähige Kosten gemäß KfW-Merkblatt 600 000 5053.
- Zum Eigenanteil
- KFN/KNN: 10 % Zuschuss bei 90 % Eigenanteil; EH/EG55: 7,5 % Zuschuss bei 92,5 % Eigenanteil.
Fördersatz je Maßnahme
Objektbezogen: Der Satz hängt am erreichten Klimafreundliches-Gebäude-Standard des Neubaus (mit oder ohne QNG-Siegel), nicht an Einzelmaßnahmen.
Voraussetzungen
- Förderstufe und technische Mindestanforderungen müssen vor Antrag und Ausführung festgelegt sein.
- Technische Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten nach den Produktvorgaben.
- Vorhabenbeginn erst förderkonform nach den Richtlinien- und Merkblattregeln.
Auflagen und Antragspraxis
- Zweckbindung
- mindestens 10 Jahre zweckentsprechende Nutzung
- Worauf es in der Reihenfolge ankommt
- Vor Ausschreibung und verbindlicher Beauftragung festlegen, welche Förderstufe das Gebäude erreichen soll und welche technische Bestätigung dafür erforderlich ist. Förderstandard, Entwurfsplanung und Kostenberechnung müssen zusammenpassen.
- Für KFN/KNN stehen 10 % Zuschuss 90 % Eigenanteil gegenüber; bei der befristeten EH/EG-55-Stufe stehen 7,5 % Zuschuss 92,5 % Eigenanteil gegenüber. Den Eigenanteil und nicht förderfähige Kosten vor dem Gremienbeschluss im Investitionshaushalt abbilden.
- Die EH/EG-55-Stufe ist längstens bis 31.12.2026 beziehungsweise bis zum Mittelaufbrauch geöffnet. Nur Projekte dafür einplanen, deren Planungs- und Beschlussstand eine förderkonforme Antragstellung zulässt.
- Bei weiteren Fördermitteln die Kostenpositionen sauber trennen und Doppelförderungen derselben Kosten vermeiden. Kombinationen erst nach Prüfung der jeweiligen KFN-/KNN- und Drittprogrammregeln in die Finanzierungsplanung übernehmen.
- Die geförderten Gebäude beziehungsweise Wohneinheiten mindestens zehn Jahre zweckentsprechend nutzen und die Nachweisführung bereits während Planung und Bau dokumentieren.
- Unterlagen und Formulare
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) ↗
- Änderung der KFN-Richtlinie – Verlängerung der befristeten EH/EG-55-Förderstufe ↗
- Richtlinie Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ↗
- Änderung der Richtlinie Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ↗
- Dokumente zum Produkt: Klimafreundlicher Neubau / Niedrigpreissegment – Kommunen (498/499) ↗
- Merkblatt: Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude – Kommunen, Bestellnummer 600 000 5053 ↗
- Technische Mindestanforderungen KFN/KNN/EH55/EG55 für Wohn- und Nichtwohngebäude (Dokumentfamilie) ↗
- Infoblatt KFN – Förderfähige Maßnahmen und Leistungen, Bestellnummer 600 000 5056 ↗
- Antrag für kommunale Gebietskörperschaften / kommunale Zweckverbände, Formular 600 000 4862, plus (g)BzA ↗
- Bestätigung nach Durchführung / gewerbliche Bestätigung nach Durchführung ((g)BnD) – 498/499 ↗
- KFN-/KNN-Richtlinien und Merkblatt 600 000 5053 – Kombination mit anderen Fördermitteln ↗
- Technische FAQ (TFAQ), Bestellnummer 600 000 4865 ↗
Einordnung aus der Antragspraxis
Energetische Neubauanforderungen und Förderfähigkeit sind zwei getrennte Fragen: Ein Neubau wird nicht allein deshalb gefördert, weil er einen hohen Effizienzstandard erreicht. Für kommunale Neubauten kann KfW 498/499 den Investitionshaushalt entlasten; bei KFN/KNN beträgt der Zuschuss 10 % bei 90 % Eigenanteil, die befristete EH/EG-55-Stufe 7,5 % bei 92,5 % Eigenanteil. Der kritische Punkt ist die richtige Förderstufe vor Planungs- und Vergabeentscheidung. Für EH/EG 55 gilt zudem das befristete Antragsfenster bis längstens 31.12.2026 beziehungsweise bis zum Mittelaufbrauch. Fördermitnahme sollte daher vor verbindlicher Beauftragung und Gremienfreigabe in die Projektstruktur eingebaut werden.
jonas
Quellen
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) — Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB); 12.11.2025; BAnz AT 12.12.2025 B5; geändert 15.06.2026 (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/4N0cgZM7LAAKogq3m9D/4N0cgZM7LAAKogq3m9D/BAnz%20AT%2012.12.2025%20B5.pdf, abgerufen 2026-08-09)
- Änderung der KFN-Richtlinie – Verlängerung der befristeten EH/EG-55-Förderstufe — BMWSB; 15.06.2026; BAnz AT 29.06.2026 B4 (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/1RktTlV4rbilEUG5ZqX/1RktTlV4rbilEUG5ZqX/BAnz%20AT%2029.06.2026%20B4.pdf, abgerufen 2026-08-09)
- Richtlinie Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) — BMWSB; 19.08.2025; BAnz AT 10.09.2025 B3; geändert 12.11.2025 (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/Kj1xNT2LIASMzGCauSk/content/Kj1xNT2LIASMzGCauSk/BAnz%20AT%2010.09.2025%20B3.pdf?inline=, abgerufen 2026-08-09)
- Änderung der Richtlinie Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) — BMWSB; 12.11.2025; BAnz AT 12.12.2025 B6 (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/lhiOuNN9yuOOElCqrcH/content/lhiOuNN9yuOOElCqrcH/BAnz%20AT%2012.12.2025%20B6.pdf?inline=, abgerufen 2026-08-09)
- Dokumente zum Produkt: Klimafreundlicher Neubau / Niedrigpreissegment – Kommunen (498/499) — KfW; aktueller Dokumentenstand 2026 (https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Service/Dokumente-zum-Produkt/498-499/index.jsp, abgerufen 2026-08-09)
- Merkblatt: Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude – Kommunen, Bestellnummer 600 000 5053 — KfW; im PDF: Stand 04/2026 (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005053_M_498_499.pdf, abgerufen 2026-08-09)
- Technische Mindestanforderungen KFN/KNN/EH55/EG55 für Wohn- und Nichtwohngebäude (Dokumentfamilie) — KfW / BMWSB; aktuelle Stände im KfW-Hub: KFN 2026; KNN 2025/2024; EH/EG55 12/2025 (https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Service/Dokumente-zum-Produkt/498-499/index.jsp, abgerufen 2026-08-09)
- Infoblatt KFN – Förderfähige Maßnahmen und Leistungen, Bestellnummer 600 000 5056 — KfW; Stand 07/2026 (https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Service/Dokumente-zum-Produkt/498-499/index.jsp, abgerufen 2026-08-09)
- Antrag für kommunale Gebietskörperschaften / kommunale Zweckverbände, Formular 600 000 4862, plus (g)BzA — KfW; aktueller Produktstand 2026 (https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Service/Dokumente-zum-Produkt/498-499/index.jsp, abgerufen 2026-08-09)
- Bestätigung nach Durchführung / gewerbliche Bestätigung nach Durchführung ((g)BnD) – 498/499 — KfW; aktueller Produktstand 2026 (https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Service/Dokumente-zum-Produkt/498-499/index.jsp, abgerufen 2026-08-09)
- KFN-/KNN-Richtlinien und Merkblatt 600 000 5053 – Kombination mit anderen Fördermitteln — BMWSB / KfW; KFN/KNN gültige Fassungen; Merkblatt Stand 04/2026 (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005053_M_498_499.pdf, abgerufen 2026-08-09)
- Technische FAQ (TFAQ), Bestellnummer 600 000 4865 — KfW; Stand 12/2025 (https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Service/Dokumente-zum-Produkt/498-499/index.jsp, abgerufen 2026-08-09)
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/beg-klimafreundlicher-neubau-kommunen · Stand 09.08.2026
