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Bund

BEG EM Ergänzungskredit Wohngebäude

Zinsverbilligter Ergänzungskredit zum BEG-EM-Zuschuss. Wohngebäude: bis 120.000 € pro Wohneinheit; Nichtwohngebäude: bis 500 €/m² Nettogrundfläche, max. 5 Mio. € pro Vorhaben (Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026, Nr. 8.3.1 c/8.3.2 c + 8.5.1). Niedrigvolumig, eher Nische für kommunalen Wohnungsbau.

Förderebene
Bund
Anbieter
KfW ↗
Status
Aktiv
Antragsfenster
innerhalb von 12 Monaten nach KfW-Zuschusszusage beziehungsweise BAFA-Zuwendungsbescheid
Berechtigte
Kommunen · kommunale Eigenbetriebe · kommunale Wohnungsgesellschaften
Region
bundesweit
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Art
Kein Zuschuss und kein Tilgungszuschuss — zinsverbilligter Kredit. Eine Förderquote in Prozent gibt es hier nicht; der Vorteil liegt im Zinssatz und in der vollständigen Fremdfinanzierung der förderfähigen Ausgaben.
Kreditbetrag Wohngebäude
Bis zu 100 % der Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben von 120.000 € je Wohneinheit (Abschnitt „Kreditbedingungen — Kreditbetrag“ in Verbindung mit Nr. 8.3.1 Buchstabe c)
Kreditbetrag Nichtwohngebäude
Bis zu 100 % der Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben von 500 €/m² Nettoraumfläche, maximal 5.000.000 € pro Vorhaben (Abschnitt „Kreditbedingungen — Kreditbetrag“ in Verbindung mit Nr. 8.3.1 Buchstabe c)
Zinsverbilligung für Kommunen — noch offen
Die Richtlinie knüpft die Verbilligung aus Bundesmitteln an ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € (Abschnitt „Höhe des Zinssatzes; Verbilligung aus Bundesmitteln“). Für kommunale Antragsteller gibt es kein Haushaltsjahreseinkommen — ob und in welcher Höhe die Bundesverbilligung dann greift, regelt die Richtlinie nicht ausdrücklich. Vor der Beratung beim durchleitenden Kreditinstitut klären, nicht aus dem Wohngebäude-Fall hochrechnen.
Kombinierbar mit Zuschuss
Abschnitt „Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen“: Die Kombination von Zuschussförderung und Ergänzungskredit ist ausdrücklich vom Verbot der doppelten Antragstellung ausgenommen — beides für dieselben Ausgaben ist also zulässig, das ist der eigentliche Zweck des Instruments.
Nicht kombinierbar
Ebendort: Eine Kombination mit der BEG WG beziehungsweise BEG NWG ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach §§ 35a, 35c EStG.
Kumulierungsgrenze
60 % der geförderten Investitionsausgaben, für kommunale Antragsteller abweichend bis zu 90 % (ebendort)
Abruffrist
Der Kredit muss binnen zwölf Monaten nach Zusage abgerufen werden; die Frist verlängert sich ohne gesonderten Antrag um bis zu 24 Monate, maximale Abruffrist bei Einzelmaßnahmen also 36 Monate (Abschnitt „Abruffrist“). Ab dem 13. Monat fällt auf den nicht abgerufenen Betrag eine Bereitstellungsprovision an.
Start noch offen
Nr. 9.2.2: Ab wann und wie ein Antrag auf Kreditförderung in der BEG EM gestellt werden kann, gibt die KfW in Abstimmung mit dem BMWE im jeweils geltenden Merkblatt und auf kfw.de/heizung bekannt — vor der Beratung dort prüfen.

Fördersatz je Maßnahme

Kreditinstrument ohne Quote: Der Vorteil liegt im Zinssatz und im Kreditbetrag, nicht in einem Fördersatz je Maßnahme. Welche Maßnahmen förderfähig sind, bestimmt der zugrunde liegende BEG-EM-Zuschuss.

Voraussetzungen

Kombination und Kumulierung

Kumulierungsregel
Allgemein
60 %
Kommunale Antragsteller bis
90 %
Fundstelle
Förderrichtlinie BEG Wohngebäude, Kumulierungsklausel
Wortlaut der Richtlinie
Im Falle einer Kombination mit anderen Fördermitteln gilt eine Höchstgrenze für die Förderung aus öffentlichen Mitteln (Kumulierungsgrenze) in Höhe von 60 % der geförderten Investitionsausgaben. Für Maßnahmen von kommunalen Antragstellern ist abweichend davon ein Fördersatz von insgesamt bis zu 90 % zulässig.
Was das heißt
Die Grenze gilt auch dort, wo der Ergänzungskredit selbst keine Quote hat: Er finanziert den nach Zuschüssen verbleibenden Bedarf, und die Summe aller öffentlichen Mittel bleibt gedeckelt.
Unterschieden wird nach
Antragstellertyp, nicht Gebäudeart — hier belegt in der WOHNgebäude-Richtlinie, also genau dort, wo das Decision-Ruleset 60 % für Wohngebäude behauptet hatte.

Auflagen und Antragspraxis

Worauf es in der Reihenfolge ankommt
  • Zuerst die Antragstellerkonstellation klären. Für kommunale Gebietskörperschaften den kommunalen Ergänzungskredit 264 prüfen, bevor 358/359 in eine Beschlussvorlage oder Finanzierungsübersicht aufgenommen wird.
  • Den zugrunde liegenden BEG-EM-Zuschuss zuerst beantragen und die Zuschusszusage beziehungsweise den BAFA-Zuwendungsbescheid abwarten. Der Ergänzungskredit ist anschließend innerhalb von zwölf Monaten zu beantragen; der Zuschuss darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt sein.
  • Den Kredit nicht als Zuwendung im Haushalt darstellen: Er kann bis zu 100 % des nach dem Zuschuss verbleibenden förderfähigen Finanzierungsbedarfs abdecken, bleibt aber rückzahlbare Finanzierung; maximal sind 120.000 Euro je Wohneinheit vorgesehen.
  • Finanzierungspartner, Zuschussakte und technische Nachweise zeitlich zusammenführen. Abweichungen zwischen bewilligter Maßnahme, Kosten und Kreditantrag können die Finanzierung verzögern oder ausschließen.
Unterlagen und Formulare

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: BEG EM Hülle

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

Der Ergänzungskredit 358/359 ist kein zusätzlicher Zuschuss, sondern eine Finanzierung für bereits bezuschusste BEG-Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Für kommunale Gebietskörperschaften ist er regelmäßig nicht der passende Standardweg; dort ist der kommunale Ergänzungskredit 264 zu prüfen. 358/359 kann bis zu 100 % der nach dem Zuschuss verbleibenden förderfähigen Kosten finanzieren, maximal 120.000 Euro je Wohneinheit. Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst muss die Zuschusszusage beziehungsweise der BAFA-Zuwendungsbescheid vorliegen, anschließend läuft eine 12-Monats-Frist für den Kreditantrag. In der Praxis scheitert die Nutzung vor allem an falscher Antragstellerzuordnung oder verspäteter Finanzierung.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/beg-em-ergaenzungskredit-wohngebaeude · Stand 09.08.2026