Kommunaler Förderkompass Kostenloser Förder-CheckFörder-Check
Bund · Kernprogramm

BAFA-EBN

Zentrale Förderung für die Energieberatung kommunaler Nichtwohngebäude. Modul 2 'Energieberatung DIN V 18599': 50 % Förderquote auf das Beratungshonorar, gedeckelt nach Geschossflächen-Staffelung (850 € / 2.500 € / 4.000 € pro Antrag je Gebäude).

Förderebene
Bund
Anbieter
BAFA ↗
Status
Aktiv
Antragsfenster
laufend, aber Richtlinie befristet bis 31.12.2026
Berechtigte
Kommunen · kommunale Eigenbetriebe · Verbände · kleine und mittlere Unternehmen
Region
bundesweit
Geprüft
17.08.2026

Konditionen

Modul
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Fördersatz
50 %
Staffel je Gebäude
  • Geschossfläche
    <200 m²
    Maximaler Zuschuss
    850 €
  • Geschossfläche
    200–500 m²
    Maximaler Zuschuss
    2.500 €
  • Geschossfläche
    >500 m²
    Maximaler Zuschuss
    4.000 €
Höchstbetrag pro Antrag und Gebäude
4.000 €
Wichtig
pro Antrag je Gebäude — bei Portfolio-Beratung mit z. B. 10 Liegenschaften >500 m² können 10 parallele Anträge gestellt werden (10 × 4.000 € = 40.000 € Gesamtförderung)
Kumulierung
Gesamtförderung höchstens
90 %
Gesamtförderung höchstens, finanzschwache Kommune
95 %
Fundstelle
Förderrichtlinie EBN, Nummer 6.3
Wortlaut der Richtlinie
Bei einer zusätzlichen Förderung mit Mitteln anderer Beratungsprogramme als denen des Bundes (beispielsweise der Kommunen oder Länder) dürfen die gesamten Fördermittel 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Sofern es sich bei dem Antragsteller um eine finanzschwache Kommune handelt, die nach dem jeweiligen Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat, kann der Finanzierungsanteil aus Mitteln dieses Förderprogramms und Dritter (das heißt anderer Förderprogramme) maximal 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
Bundesprogramme
Die Förderung schließt öffentliche Mittel anderer Förderprogramme des Bundes für dieselben Maßnahmen aus (Nummer 6.3). Die Förderung der vorgeschlagenen Investitionen ist davon nicht betroffen.
Nachweis
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.
Geprüft am
2026-08-10
Eigenanteil
Eigenanteil im Regelfall
50 %
Wie sich das ergibt
Die Förderung beträgt nach Nummer 6.2.2 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (gedeckelt auf die Staffelbeträge). Ohne weitere Förderung trägt die Kommune die verbleibenden 50 Prozent.
Eigenanteil bei Kumulierung mindestens
10 %
Eigenanteil bei Kumulierung, finanzschwache Kommunen mindestens
5 %
Herleitung Kumulierung
Nummer 6.3 begrenzt die Gesamtförderung aus diesem Programm und weiteren Nicht-Bundesprogrammen auf 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept auf 95 Prozent. Der Eigenanteil sinkt damit im günstigsten Fall auf 10 beziehungsweise 5 Prozent, aber nicht auf null.
Wortlaut Quote
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.
Fundstelle
Förderrichtlinie EBN, Nummern 6.2.2 und 6.3
Geprüft am
2026-08-10
Mehrfachberatung Kommunen
Regel
Fuer Kommunen sind MEHRERE Beratungen fuer VERSCHIEDENE Nichtwohngebaeude foerderfaehig — im Unterschied zu KMU, Nicht-KMU und freiberuflich Taetigen, die innerhalb von vier Jahren nur EINE Beratung nach Nummer 3.2 in Anspruch nehmen koennen.
Wortlaut der Richtlinie
Fuer alle anderen Antragsteller nach Nummer 4 der Foerderrichtlinie sowie Nicht-KMU mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskoerperschaften mit insgesamt mehr als 50 Prozent) sind mehrere Beratungen fuer verschiedene Nichtwohngebaeude foerderfaehig.
Fundstelle
Foerderrichtlinie EBN, Nummer 3.2.2 letzter Absatz
Sperrfrist
Nummer 3.4: Fuer denselben Antragsteller UND denselben Beratungsgegenstand ist eine erneute Foerderung erst vier Jahre nach Auszahlung der vorherigen moeglich — die Sperre haengt am Gebaeude, nicht an der Kommune.
Geprüft am
2026-08-17
Bedeutung
Damit steht die Portfolio-Aussage des Katalogs (mehrere parallele Antraege fuer mehrere Liegenschaften) auf einem Wortlaut und nicht mehr nur auf der Auslegung der Flaechenstaffel.
Korrektur 17 08 2026
Aus dem parallelen Deep-Research-Lauf stand hier zeitweise: "Die Vier-Jahres-Beschraenkung je Antragsteller betrifft Modul 1 (Energieaudit), nicht Modul 2." Das trifft nicht zu. Nummer 3.2.2 Absatz 3 woertlich: "KMU, Nicht-KMU und freiberuflich Taetige koennen innerhalb von vier Jahren nur einmal (unabhaengig vom Beratungsgegenstand) eine gefoerderte Energieberatung nach Nummer 3.2 der Foerderrichtlinie in Anspruch nehmen" — und Nummer 3.2 IST Modul 2. Zusaetzlich sperrt Nummer 3.4 modulunabhaengig vier Jahre je Antragsteller UND Beratungsgegenstand ab Auszahlung. Richtig ist also nicht "keine Vier-Jahres-Grenze bei Modul 2", sondern: die Grenze gilt fuer KMU und Nicht-KMU, Kommunen sind davon ausgenommen, und die gegenstandsbezogene Sperre aus Nummer 3.4 gilt fuer alle. Befund Q-ebn-vierjahresfrist-korrektur.
Finanzierungsart Kommunen
Regel
Zuwendungen an Kommunen (Gemeinden, Staedte, Landkreise und antragsberechtigte kommunale Zweckverbaende) bis 6 Millionen Euro werden als FESTBETRAGSFINANZIERUNG nach § 44 Absatz 2 BHO gewaehrt — nicht als Anteilfinanzierung wie bei Unternehmen. Der Festbetrag entspricht 50 Prozent der foerderfaehigen Ausgaben, hoechstens dem jeweiligen Hoechstbetrag.
De Minimis
Praezisiert am 17.08.2026 nach dem Merkblatt zur Antragstellung: Nicht die Rechtsform entscheidet, sondern die WIRTSCHAFTLICHE TAETIGKEIT. Das Antragsformular fragt sie ab, und erst bei "Ja" oeffnen sich die Felder zu KMU-Status, Wirtschaftszweig und De-minimis-Beihilfen. Merkblatt woertlich: "Nichtwirtschaftlich ist eine Tätigkeit etwa bei der Ausübung hoheitlicher Befugnisse (z.B. bei Nutzung des Gebäudes zu hoheitlichen Zwecken)" — aber ebenso woertlich: "Ein Eigentümer, der ein Nichtwohngebäude vermietet, aber für diese Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet hat, gilt in diesem Sinne als Unternehmen." Eine Kommune, die ein Rathaus oder eine Schule beraten laesst, faellt damit aus dem De-minimis-Pfad; eine Kommune, die eine vermietete Halle beraten laesst, faellt hinein. Die frueher hier stehende pauschale Aussage "fuer eine Kommune entfaellt der De-minimis-Pfad" war zu weit. Nummer 7.2 der Richtlinie knuepft an "sofern es sich um ein Unternehmen handelt" an — und der Unternehmensbegriff ist der beihilferechtliche, nicht der gewerberechtliche.
Fundstelle
Foerderrichtlinie EBN, Nummern 6.1 und 7.2
Geprüft am
2026-08-17
Module Übrige
Modul 1 — Energieaudit nach DIN EN 16247
50 Prozent, maximal 3 000 Euro bei jaehrlichen Energiekosten ueber 10 000 Euro netto, sonst maximal 600 Euro (Nummer 6.2.1). Je Antragsteller innerhalb von vier Jahren eine Beratung (Nummer 3.1). Nicht foerderfaehig, wenn das Audit der gesetzlichen Pflicht nach §§ 8 ff. EDL-G dient.
Modul 3 — Contracting-Orientierungsberatung
50 Prozent, maximal 3 500 Euro bei jaehrlichen Energiekosten bis 300 000 Euro netto, darueber maximal 5 000 Euro (Nummer 6.2.3). Die Energiekosten des Gebaeudes oder Gebaeudepools sollen wenigstens 100 000 Euro netto pro Jahr betragen; mehrere Gebaeude duerfen in einem Antrag gebuendelt werden, um die Schwelle zu erreichen (Nummer 3.3). Mehrfach in Anspruch nehmbar, jeweils fuer einen anderen Gebaeudepool. Enthaelt ausdruecklich auch die Unterstuetzung bei Ausschreibungsunterlagen und bei Vorlagen fuer Entscheidungstraeger oder Gremien.
Geprüft am
2026-08-17
Abgrenzung
Nicht mit den Nachbarmodulen verwechseln — der Suchindex wirft sie durcheinander. Unsere Leistung ist Modul 2.
Vorgängerrichtlinie
WICHTIG FUER ALTFAELLE UND FUER JEDE STATISTIK: Die Vorgaengerrichtlinie vom 13.11.2020 (BAnz AT 11.12.2020 B2) trug bei Modul 2 80 Prozent und maximal 8 000 Euro, bei Modul 1 80 Prozent und maximal 6 000 beziehungsweise 1 200 Euro, bei Modul 3 80 Prozent und maximal 7 000 beziehungsweise 10 000 Euro. Quote und Deckel wurden zum 01.01.2025 also etwa halbiert. Nach Nummer 8.2 entscheidet der Zeitpunkt der ANTRAGSTELLUNG, welche Fassung gilt — ein vor dem 01.01.2025 gestellter Antrag laeuft weiter nach altem Recht, auch wenn erst spaeter entschieden wird.
Antragsverfahren
Antragsteller Typen
Das BAFA-Portal kennt als Antragsteller-Typen ausdruecklich "kommunale Gebietskoerperschaft" und "Kommunaler Zweckverband", daneben Stiftung, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kirche und kirchliche Einrichtung, gemeinnuetzige Organisation und Wohnungseigentuemergemeinschaft.
Pflicht Uploads
Zwingend hochzuladen sind die "Selbsterklaerung des Beraters" und ein Kostenvoranschlag des Beraters; bei Antragstellung durch einen Bevollmaechtigten zusaetzlich die Vollmacht. Die Formulare stellt das BAFA bereit.
Beraternummer
Die dena-Beraternummer beginnt mit dem Kuerzel "EB" und ist vollstaendig einzutragen. Der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie "Energieberatung fuer Nichtwohngebaeude" gelistet sein.
Vorsteuerabzug
Bei Vorsteuerabzugsberechtigung wird der Zuschuss auf das NETTO-Beraterhonorar berechnet, ohne Berechtigung auf das BRUTTO-Honorar (Nummer 6.2 der Richtlinie). Fuer eine nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kommune ist die Bemessungsgrundlage also die Bruttorechnung.
Modul 1 — Besonderheit im Antrag
Bei Modul 1 muss der GESAMTE Energiebezug des Antragstellers aufgeschluesselt werden; eine Beschraenkung auf Teilbereiche ist unzulaessig. Bei Modul 2 sind Nettogrundflaeche und saemtliche Standorte einzutragen, die Gegenstand der Beratung sein sollen.
Fundstelle
Merkblatt zur Antragstellung ueber das BAFA-Portal
Geprüft am
2026-08-17
Fundstelle Quote und Deckel
Nummer 6.2.2 im Wortlaut: „Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4 000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab." — In der Richtlinie stehen damit nur Quote und 4.000-€-Deckel.
Fundstelle Staffel
Die Staffelung 850 / 2.500 / 4.000 € nach Geschossfläche steht nicht in der Richtlinie selbst. Nummer 6.2.2 delegiert sie ausdrücklich: „Näheres regelt das mit dem Richtliniengeber abgestimmte Merkblatt der Bewilligungsbehörde." Risikofolge: Quote und 4.000-€-Deckel sind per Merkblatt nicht überschreibbar, die unteren Stufen (850 €, 2.500 €) liegen darunter und sind es sehr wohl — für kleine Liegenschaften wie Feuerwehrhäuser und Kitas ist das das eigentliche Kürzungsrisiko.
Geltungsdauer Siehe
Ersetzt am 17.08.2026 durch die reicheren Top-Level-Felder geltungszeitraum, rechtsgrundlage und status_hinweis aus dem parallelen Deep-Research-Lauf.

Fördersatz je Maßnahme

MaßnahmeSatzBedingungen
Energieberatung Nichtwohngebäude (DIN V 18599)50 %Modul 2 (Energieberatung DIN V 18599): 50 % auf das Beratungshonorar, gedeckelt je Gebäude nach Geschossfläche — 850 € (<200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (>500 m²). Der Deckel gilt pro Antrag je Gebäude: bei zehn Liegenschaften über 500 m² sind zehn parallele Anträge und damit 40.000 € möglich.

Voraussetzungen

Zeit und Fristen

Richtlinie gilt
01.01.2025 bis 31.12.2026

Kombination und Kumulierung

Kumulierungsregel
Bundesmittel anderer Förderprogramme für dieselbe Maßnahme sind ausgeschlossen; die Förderung der vorgeschlagenen Investitionen ist davon nicht betroffen (Nummer 6.3). Mit Beratungsprogrammen, die keine Bundesprogramme sind (Länder, Kommunen), dürfen die gesamten Fördermittel 90 % der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen; für finanzschwache Kommunen, die nach Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben, sind es maximal 95 % — die Pflicht ist der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Der Eigenanteil sinkt damit im günstigsten Fall auf 10 beziehungsweise 5 %, aber nicht auf null.

Auflagen und Antragspraxis

Rechtsgrundlage
Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) vom 13.12.2024, BAnz AT 23.12.2024 B2, gezeichnet BMWK im Auftrag Christian Maaß. Nummer 8.1 im Wortlaut: „Die Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2026." Nummer 8.2: „Für die Anwendbarkeit dieser Förderrichtlinie ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend."
Vertragspraxis
Aufschiebende Bedingung
Vertrag tritt erst in Kraft, wenn das BAFA den EBN-Antrag bewilligt. Wortlaut der Richtlinie: „Ein Vertragsabschluss vor Bewilligung und vor Antragstellung ist zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage der Bewilligungsbehörde geschlossen wird."
Auflösende Bedingung
Nicht verwenden. Anders als bei KfW 464 wird die auflösende Bedingung hier nicht akzeptiert.
Risikohinweis
Der Abschluss unter aufschiebender Bedingung „erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung" — er sichert den Preis und die Reihenfolge, nicht die Bewilligung.
Verfahren und Rechtsgrundlage
Bewilligungszeitraum (Monate)
12 Monate
Bewilligungszeitraum
Nummer 7.3 im Wortlaut: „Die bewilligte Energieberatung muss spätestens zwölf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids beendet sein (Bewilligungszeitraum)." Der Zeitraum läuft ab Zugang des Bescheids, nicht ab Antragstellung — ein Bescheid aus 2026 trägt die Leistung damit bis in 2027 hinein. Verwendungsnachweis: alle Unterlagen spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (Nummer 7.4). Achtung Drift: Die BMWE-Programmseite nennt drei Monate nach Abschluss der Beratung — maßgeblich sind Richtlinie und der konkrete Zuwendungsbescheid, keine pauschale Frist nach außen kommunizieren.
Mittelherkunft
Klima- und Transformationsfonds (KTF), Kapitel 6092, Titel 686 14 „Beratung Energieeffizienz", Erläuterungsposition 1.2, bewirtschaftet vom BMWE. Sammeltitel — dort liegen u. a. auch EBW und die Energieberatung der Verbraucherzentralen; EBN-scharfe Ist-Abflüsse sind nicht veröffentlicht. Die Richtlinie selbst nennt keine Mittelherkunft.
Haushaltsvorbehalt
Nummer 1 im Wortlaut: „Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung besteht nicht. […] Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel." Praktische Folge, belegt am Präzedenzfall Dezember 2023: Eine gültige Richtlinie schützt nicht vor einem kurzfristigen Annahme- oder Bewilligungsstopp — das BAFA pausierte damals ohne Vorlauf 46 Tage.
Bewilligungsbehörde
BAFA, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn (Nummer 7.1).
Geprüft am
2026-08-17
Finanzierungsart Kommunen Siehe
Steht mit der De-minimis-Praezisierung vom 17.08.2026 in foerderquote_detail.finanzierungsart_kommunen — hier bewusst nicht doppelt gefuehrt, damit die beiden Fassungen nicht auseinanderdriften.
Auflösende Bedingung im Bescheid
Seit dem 01.01.2025 enthalten die Zuwendungsbescheide den Zusatz, dass sie automatisch unwirksam werden, wenn der Verwendungsnachweis nicht innerhalb der Vorlagefrist eingereicht wird (aufloesende Bedingung). Eine Fristverlaengerung um einmalig sechs Monate ist formlos zu beantragen, solange die Frist laeuft — nach Ablauf ist der Bescheid bestandskraeftig weg. Quelle: Hinweiskasten der BAFA-Programmseite (Stand 17.08.2026), nicht die Richtlinie.
Worauf es in der Reihenfolge ankommt
Die Beratung ist ab 2027 nicht nur Beratungsförderung, sondern Zugangsschlüssel: Der WPB-Bonus der BEG EM (+5 Prozentpunkte auf Dämmmaßnahmen, ab Quartal 1 2027, BEG EM Nr. 8.4.3) setzt für Nichtwohngebäude voraus, dass die Sanierungsmaßnahme „Bestandteil […] einer im Förderprogramm EBN ab 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung (Modul 2)" ist. Die Voraussetzung nennt Programm und Modul, keine Richtlinienfassung — Bestandsberatungen ab 2021 tragen sie also weiter. Für den WPB-Nachweis selbst gilt allerdings eine zweite, getrennte Frist. Nach Abschnitt 1.6 des Infoblatts zu den förderfähigen Maßnahmen (Version 10.1, in Kraft 21.07.2026) darf die Energiebedarfsberechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein; der EBN-Bericht darf als Quelle dienen, „andernfalls muss die Energiebedarfsberechnung aktualisiert werden". Ein EBN-Bericht aus 2026 trägt eine WPB-Antragstellung 2027 damit, einer aus 2022 nicht — und das gilt unabhängig davon, ob EBN eine Nachfolgerichtlinie erhält. Ausnahme, die ohne jede Berechnung vorab bestimmbar ist: Nichtwohngebäude mit Baujahr 1957 oder früher und im Wesentlichen unsanierter Hülle sind WPB unabhängig von der Bedarfsberechnung. Diese Menge lässt sich aus einer Baujahrsliste screenen, bevor irgendetwas beauftragt wird. Wichtige Gegenrichtung, damit daraus keine Überdehnung wird: Die EBN-Bindung gilt nur für den WPB-Bonus der BEG EM. Die BEG NWG (KfW 464) gewährt für ein Worst Performing Building +10 Prozentpunkte bei Sanierung auf Effizienzgebäude 40, 55 oder 70 EE — also den doppelten Bonus auf die deutlich größere Investitionsbasis — und nennt EBN an keiner Stelle; der WPB-Nachweis läuft dort über die Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten. „Ohne EBN kein WPB-Bonus" ist deshalb falsch und darf nicht behauptet werden. Richtig ist: Unsere DIN-V-18599-Rechnung ist auf beiden Wegen der Nachweisträger, nur einmal über die EBN-Bestandteil-Voraussetzung und einmal über die Bedarfsberechnung selbst.

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: Klimaschutz-Plus Teil 2

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

BAFA-EBN (Modul 2: Energieberatung DIN V 18599) ist die zentrale Förderung für unsere Beratungsleistung — 50 % Quote, gestaffelt nach Geschossfläche bis 4.000 € pro Antrag je Gebäude. Der entscheidende Hebel: Bei Portfolio-Beratung mit z. B. zehn Liegenschaften >500 m² sind zehn parallele Anträge zu stellen — bis zu 40.000 € Gesamtförderung. Pflicht: Energieberater von der BAFA-EE-Liste (10+ im Effizienzpioniere-Team gelistet) und Bauantrag/Bauanzeige des Bestandsgebäudes ≥ 10 Jahre alt. Achtung Vorhabenbeginn-Logik: seit 01.01.2025 gilt strikt 'kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung' — Verträge nur unter aufschiebender Bedingung; auflösende Bedingung wird hier (anders als bei KfW 464) nicht mehr akzeptiert. Achtung Auszahlungs-Logik: seit 01.04.2025 ist die direkte Zahlungsermächtigung an den Berater abgeschafft — Auszahlung erfolgt grundsätzlich an den Antragsteller. Für kommunale Antragsteller gibt es eine Ausnahme: per schriftlicher Vereinbarung Berater↔Kommune ist die direkte Auszahlung an den Berater weiterhin möglich (wir nehmen die Vereinbarung im Erstgespräch standardmäßig auf). In Kombination mit Klimaschutz-Plus Teil 2 (BW-Konzeptförderung) sind weitere Quoten möglich — die genaue kombinierte Quote prüfen wir im Erstgespräch.

jonas

Quellen

Stand: 17.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle Programme

Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/bafa-ebn · Stand 17.08.2026