KfW 572
Zinsverbilligter Bundeskredit für Tiefengeothermie-Bohrprojekte, verbunden mit einer Absicherung des Fündigkeitsrisikos. Zweistufiges Verfahren: erst Projektbeschreibung zur Vorprüfung bei der KfW, danach Kreditantrag über den Finanzierungspartner. Kein Zuschuss — der Kredit bleibt rückzahlbare Finanzierung.
Konditionen
- Instrument
- Zinsverbilligter Kredit mit Fündigkeitsrisiko-Absicherung — keine Zuschussquote.
- Finanzierungsanteil
- Bis zu 100 % des nach anderen Zuschüssen verbleibenden Finanzierungsbedarfs.
- Zum Eigenanteil
- Der Kredit senkt den Eigenanteil nicht, er streckt ihn. Im Haushalt gehört er in die Finanzierung, nicht in die Zuwendungen.
- Stand
- Richtlinie zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei Tiefengeothermieprojekten vom 11.12.2025 (BAnz AT 17.12.2025 B3), zunächst gültig bis Ende 2028
- Absicherung des Fündigkeitsrisikos
- Fundstelle
- Merkblatt Förderkredit Geothermie (572)
- Wortlaut der Richtlinie
- Mindestens 30 %, höchstens jedoch 70 % der Darlehenssumme sind vom Darlehensnehmer durch einen Versicherungsvertrag mit der Munich Re abzusichern.
- Was das heißt
- Der Versicherungsanteil ist keine Förderkondition, sondern eine Zugangsvoraussetzung — und er kostet Prämie. Wer den Kredit in einer Beschlussvorlage als reine Zinsverbilligung darstellt, unterschlägt diesen Posten.
Fördersatz je Maßnahme
Kreditinstrument ohne Quote — zinsverbilligtes Darlehen, kein Fördersatz je Maßnahme.
Voraussetzungen
- Belastbares Tiefengeothermie-Bohrprojekt; oberflächennahe Wärmepumpen und übliche Gebäudesanierungen sind nicht gemeint.
- Zweistufiges Verfahren: Projektbeschreibung zur Vorprüfung, formeller Kreditantrag erst nach positiver Vorprüfung.
- Erfolgreiche geförderte Bohrprojekte sind mindestens sieben Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
Auflagen und Antragspraxis
- Zweckbindung
- erfolgreiches gefördertes Bohrprojekt mindestens 7 Jahre zweckentsprechend betreiben
- Worauf es in der Reihenfolge ankommt
- Den Förderkredit nur für ein belastbares Tiefengeothermie-Bohrprojekt prüfen; er ist kein Ersatz für die Förderung einer oberflächennahen Wärmepumpe oder einer üblichen Gebäudesanierung.
- Zuerst die Projektbeschreibung zur Vorprüfung bei der KfW einreichen. Erst nach positiver Vorprüfung und Aufforderung folgt der formelle Kreditantrag über den Finanzierungspartner.
- Der Kredit kann bis zu 100 % des nach anderen Zuschüssen verbleibenden Finanzierungsbedarfs decken; er bleibt vollständig rückzahlbare Finanzierung und ist im Haushalt nicht wie eine Zuwendung zu behandeln.
- Mögliche Zuschüsse, insbesondere für das zugehörige Wärmesystem, vorab mit dem Kredit zu einem widerspruchsfreien Finanzierungsplan zusammenführen. Der KfW-Kredit finanziert den nach Zuschüssen verbleibenden Bedarf.
- Einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn nur auf Grundlage der dafür vorgesehenen Zulassung einplanen. Ein erfolgreich gefördertes Bohrprojekt mindestens sieben Jahre zweckentsprechend betreiben und die Nachweispflichten entsprechend organisieren.
- Unterlagen und Formulare
- Richtlinie zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei Tiefengeothermieprojekten im Rahmen des KfW-Förderkredits Geothermie (Programmnummer 572) ↗
- BAnz AT 17.12.2025 B3 – Richtlinie KfW-Förderkredit Geothermie ↗
- Merkblatt Förderkredit Geothermie (572), Bestellnummer 600 000 5268 ↗
- Technische Mindestanforderungen Förderkredit Geothermie (572), Bestellnummer 600 000 5269 ↗
- Vorprüfungsphase / Projektbeschreibung und formeller Kreditantrag KfW 572 ↗
- Abschluss-/Verwendungsnachweis gemäß Richtlinie Nr. 7 und KfW-Merkblatt 572 ↗
- Richtlinie Nr. 5 / Merkblatt 572 – Beihilfefreiheit und Kumulierung ↗
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit: BEW
Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.
Einordnung aus der Antragspraxis
Der aktuelle Förderkredit Geothermie ist kein L-Bank-Zuschuss, sondern das Bundesprodukt KfW 572 zur Finanzierung und Absicherung von Tiefengeothermie-Bohrprojekten. Für eine kleinere oder mittlere Kommune ist das Programm daher nur bei einem konkreten geothermischen Wärmeprojekt, häufig im Zusammenhang mit einer Wärmeversorgung oder einem Wärmenetz, relevant. Der Kredit kann bis zu 100 % des nach anderen Zuschüssen verbleibenden Finanzierungsbedarfs abdecken; eine Zuschussquote entsteht daraus nicht. Entscheidend sind die zweistufige Vorprüfung, die geologisch-technischen Mindestanforderungen und der richtige Vorhabenbeginn. Erfolgreiche geförderte Bohrprojekte sind mindestens sieben Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
jonas
Quellen
- Richtlinie zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei Tiefengeothermieprojekten im Rahmen des KfW-Förderkredits Geothermie (Programmnummer 572) — Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); 11.12.2025; BAnz AT 17.12.2025 B3; zunächst gültig bis Ende 2028 (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/ScQ5Tm0KqPUdTOpilGw/content/ScQ5Tm0KqPUdTOpilGw/BAnz%20AT%2017.12.2025%20B3.pdf?inline=, abgerufen 2026-08-09)
- BAnz AT 17.12.2025 B3 – Richtlinie KfW-Förderkredit Geothermie — Bundesanzeiger / BMWE; veröffentlicht 17.12.2025 (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/ScQ5Tm0KqPUdTOpilGw/content/ScQ5Tm0KqPUdTOpilGw/BAnz%20AT%2017.12.2025%20B3.pdf?inline=, abgerufen 2026-08-09)
- Merkblatt Förderkredit Geothermie (572), Bestellnummer 600 000 5268 — KfW; Stand 12/2025 (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005268_M_572_Geothermie.pdf, abgerufen 2026-08-09)
- Technische Mindestanforderungen Förderkredit Geothermie (572), Bestellnummer 600 000 5269 — KfW; aktueller Produktstand 2026 (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Versorgung-und-Netze/KfW-F%C3%B6rderkredit-Geothermie-%28572%29/, abgerufen 2026-08-09)
- Vorprüfungsphase / Projektbeschreibung und formeller Kreditantrag KfW 572 — KfW; aktueller Produktstand 2026 (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Versorgung-und-Netze/KfW-F%C3%B6rderkredit-Geothermie-%28572%29/, abgerufen 2026-08-09)
- Abschluss-/Verwendungsnachweis gemäß Richtlinie Nr. 7 und KfW-Merkblatt 572 — KfW / BMWE; Richtlinie 11.12.2025 / Merkblatt 12/2025 (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005268_M_572_Geothermie.pdf, abgerufen 2026-08-09)
- Richtlinie Nr. 5 / Merkblatt 572 – Beihilfefreiheit und Kumulierung — BMWE / KfW; Richtlinie 11.12.2025 / Merkblatt 12/2025 (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/ScQ5Tm0KqPUdTOpilGw/content/ScQ5Tm0KqPUdTOpilGw/BAnz%20AT%2017.12.2025%20B3.pdf?inline=, abgerufen 2026-08-09)
- Merkblatt Förderkredit Geothermie (572), Bestellnummer 600 000 5268: korpus/geholt/kfw-572/merkblatt--merkblatt-foerderkredit-geothermie-572-bestellnummer-600-000-5268.pdf — im Wortlaut geprüft 2026-08-09
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/kfw-572 · Stand 09.08.2026
