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Bund

KfW 572

Zinsverbilligter Bundeskredit für Tiefengeothermie-Bohrprojekte, verbunden mit einer Absicherung des Fündigkeitsrisikos. Zweistufiges Verfahren: erst Projektbeschreibung zur Vorprüfung bei der KfW, danach Kreditantrag über den Finanzierungspartner. Kein Zuschuss — der Kredit bleibt rückzahlbare Finanzierung.

Förderebene
Bund
Anbieter
KfW ↗
Status
Aktiv
Antragsfenster
zweistufige laufende Antragstellung; Richtlinie zunächst bis Ende 2028
Berechtigte
Unternehmen · Kommunen · kommunale Eigenbetriebe
Region
bundesweit
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Instrument
Zinsverbilligter Kredit mit Fündigkeitsrisiko-Absicherung — keine Zuschussquote.
Finanzierungsanteil
Bis zu 100 % des nach anderen Zuschüssen verbleibenden Finanzierungsbedarfs.
Zum Eigenanteil
Der Kredit senkt den Eigenanteil nicht, er streckt ihn. Im Haushalt gehört er in die Finanzierung, nicht in die Zuwendungen.
Stand
Richtlinie zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei Tiefengeothermieprojekten vom 11.12.2025 (BAnz AT 17.12.2025 B3), zunächst gültig bis Ende 2028
Absicherung des Fündigkeitsrisikos
Fundstelle
Merkblatt Förderkredit Geothermie (572)
Wortlaut der Richtlinie
Mindestens 30 %, höchstens jedoch 70 % der Darlehenssumme sind vom Darlehensnehmer durch einen Versicherungsvertrag mit der Munich Re abzusichern.
Was das heißt
Der Versicherungsanteil ist keine Förderkondition, sondern eine Zugangsvoraussetzung — und er kostet Prämie. Wer den Kredit in einer Beschlussvorlage als reine Zinsverbilligung darstellt, unterschlägt diesen Posten.

Fördersatz je Maßnahme

Kreditinstrument ohne Quote — zinsverbilligtes Darlehen, kein Fördersatz je Maßnahme.

Voraussetzungen

Auflagen und Antragspraxis

Zweckbindung
erfolgreiches gefördertes Bohrprojekt mindestens 7 Jahre zweckentsprechend betreiben
Worauf es in der Reihenfolge ankommt
  • Den Förderkredit nur für ein belastbares Tiefengeothermie-Bohrprojekt prüfen; er ist kein Ersatz für die Förderung einer oberflächennahen Wärmepumpe oder einer üblichen Gebäudesanierung.
  • Zuerst die Projektbeschreibung zur Vorprüfung bei der KfW einreichen. Erst nach positiver Vorprüfung und Aufforderung folgt der formelle Kreditantrag über den Finanzierungspartner.
  • Der Kredit kann bis zu 100 % des nach anderen Zuschüssen verbleibenden Finanzierungsbedarfs decken; er bleibt vollständig rückzahlbare Finanzierung und ist im Haushalt nicht wie eine Zuwendung zu behandeln.
  • Mögliche Zuschüsse, insbesondere für das zugehörige Wärmesystem, vorab mit dem Kredit zu einem widerspruchsfreien Finanzierungsplan zusammenführen. Der KfW-Kredit finanziert den nach Zuschüssen verbleibenden Bedarf.
  • Einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn nur auf Grundlage der dafür vorgesehenen Zulassung einplanen. Ein erfolgreich gefördertes Bohrprojekt mindestens sieben Jahre zweckentsprechend betreiben und die Nachweispflichten entsprechend organisieren.
Unterlagen und Formulare

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: BEW

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

Der aktuelle Förderkredit Geothermie ist kein L-Bank-Zuschuss, sondern das Bundesprodukt KfW 572 zur Finanzierung und Absicherung von Tiefengeothermie-Bohrprojekten. Für eine kleinere oder mittlere Kommune ist das Programm daher nur bei einem konkreten geothermischen Wärmeprojekt, häufig im Zusammenhang mit einer Wärmeversorgung oder einem Wärmenetz, relevant. Der Kredit kann bis zu 100 % des nach anderen Zuschüssen verbleibenden Finanzierungsbedarfs abdecken; eine Zuschussquote entsteht daraus nicht. Entscheidend sind die zweistufige Vorprüfung, die geologisch-technischen Mindestanforderungen und der richtige Vorhabenbeginn. Erfolgreiche geförderte Bohrprojekte sind mindestens sieben Jahre zweckentsprechend zu betreiben.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/kfw-572 · Stand 09.08.2026