Bund · Kernprogramm
BEW
Stufige Förderung für treibhausgasneutrale Wärmenetze. Vier Module bauen zeitlich aufeinander auf — von der Machbarkeit bis zur 10-Jahres-Betriebskostenförderung.
Förderebene
Bund
Anbieter
Status
Aktiv
Antragsfenster
laufend
Berechtigte
Kommunen · kommunale Versorger · Stadtwerke · kommunale Eigenbetriebe · Verbände
Region
bundesweit
Geprüft
10.08.2026
Konditionen
- Module
- Modul
- 1
- Name
- Machbarkeitsstudie (Neubau-Netz)
- Förderquote
- bis 50
- Zweck
- Konzeptionierung Pfad zur Treibhausgasneutralität, Planungsleistungen HOAI LP 2-4 für konkrete Maßnahmen
- Dauer
- bis 1 (+1) Jahr
- Fallgruppe
- Neubau-Netz → Machbarkeitsstudie, förderfähig. Bestandsnetz → Transformationsplan: Förderung zum 01.04.2026 eingestellt (Eingang bis 31.03.2026 wird noch beschieden), Ausnahme industrielle Prozesswärmenetze. Für Modul 2 bleibt der Plan erforderlich, ist aber aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
- Modul
- 2
- Name
- Systemische Investitionsförderung Wärmenetz-Bau/Transformation
- Förderquote
- bis 40
- Zweck
- Vollständige Neuerrichtung oder Transformation eines treibhausgasneutralen Wärmenetzes
- Dauer
- bis 4 (+2) Jahre je Maßnahmenpaket — bei Vorhaben >4 Jahre mehrere parallele/sequentielle Anträge
- Modul
- 3
- Name
- Einzelmaßnahmen am Wärmenetz
- Förderquote
- bis 40
- Zweck
- Kurzfristige Einzelmaßnahmen, die im Vorfeld eines Transformationsplans nicht vorgesehen waren
- Dauer
- bis 2 (+1) Jahre je Maßnahme
- Wie sich das ergibt
- Nummer 7.1.3: „Für Einzelmaßnahmen (Easy Access) gelten die in Abschnitt 7.1.2 geregelten Förderhöhen entsprechend." Abschnitt 7.1.2 nennt maximal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Höchstbetrag pro Antrag
- 100.000.000 €
- Geprüft am
- 2026-08-10
- Modul
- 4
- Name
- Betriebskostenförderung Solarthermie & Wärmepumpe
- Berechnung
- Solarthermie
- 1 Cent/kWh thermisch — Festbetragsfinanzierung
- Wärmepumpe mit Netzstrom
- SCOP-abhängige Formel, max. 9,2 Cent/kWh Umgebungswärme, max. 90 % nachgewiesener Stromkosten
- Wärmepumpe mit EE-Direktstrom
- SCOP-abhängige Formel, max. 3 Cent/kWh thermisch
- SCOP-Mindestwert
- 2.5
- Alternativ: COP-Mindestgütegrad
- 0.4
- Höchstbetrag pro Antrag
- 100.000.000 €
- Dauer
- 10 Jahre Bewilligungszeitraum
- Auszahlung
- Jährlich nach Zwischennachweis (Stichtag 31.12., Vorlage bis 31.03. Folgejahr)
- Voraussetzung
- Anlage muss bereits in Modul 2 oder Modul 3 gefördert worden sein
- Geltungsdauer der Richtlinie
- 6 Jahre
- Zieljahr Treibhausgasneutralität
- 2045 Jahre
- Eigenanteil
- Modul 1 — Eigenanteil mindestens
- 50 %
- Module 2 und 3 — Eigenanteil mindestens
- 60 %
- Wie sich das ergibt
- Die BEW kennt keine Mindesteigenanteil-Vorschrift; der Eigenanteil ergibt sich als Restfinanzierung aus den Förderhöchstsätzen — Modul 1 bis zu 50 Prozent (Nummer 7.1.1), Module 2 und 3 maximal 40 Prozent (Nummern 7.1.2 und 7.1.3). Die genannten Werte sind daher Mindest-Eigenanteile, keine Zielgrößen.
- Zusätzliche Begrenzung
- In Modul 2 ist die Gesamtförderung zusätzlich auf die nachzuweisende Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Vorhaben und kontrafaktischem Fall begrenzt (Nummer 7.1.2) — der tatsächliche Eigenanteil liegt damit regelmäßig über 60 Prozent.
- Kumulierung
- Nummer 7.3 ist ein Kumulierungsverbot mit Programmabgrenzung (KWKG, EEW, BEG), keine Prozentobergrenze für die Gesamtförderung.
- Fundstelle
- Förderrichtlinie BEW, Nummern 7.1.1 bis 7.1.3 und 7.3
- Geprüft am
- 2026-08-10
Fördersatz je Maßnahme
Modulbezogen: Die BEW staffelt nach den Modulen 1–4 (Machbarkeits-/Transformationsplan, systemische Umsetzung, Einzelmaßnahme, Betriebskostenförderung). Der Satz hängt am Modul und am Netz, nicht an einer Gebäudemaßnahme.
Voraussetzungen
- Modul 1 (Machbarkeitsstudie) ist in der Regel zeitlich erstes Modul
- Bei Neubau: Machbarkeitsstudie; bei bestehendem Wärmenetz: Transformationsplan — dieser ist seit 01.04.2026 nicht mehr über Modul 1 förderfähig, für Modul 2 aber weiterhin erforderlich
- Modul 2 oder 3 setzen Modul 1 (oder Modul-1-äquivalente Unterlagen) voraus
- Modul 4 setzt Modul 2 oder Modul 3 voraus
- Modul 3 für Modul 4 nur wenn parallel zu bestehendem Transformationsplan + erstes Maßnahmenpaket umgesetzt
- Wärmepumpen für Modul 4: SCOP ≥ 2,5 (bzw. COP ≥ 0,4 Mindestgütegrad)
- Antragsstellung über BAFA-Online-Portal mit Wirtschaftlichkeitslückenberechnung + Anlagenbeschreibung
Kombination und Kumulierung
- Verhältnis zur kommunalen Wärmeplanung
- Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist nicht zwingend Voraussetzung für BEW Modul 1 — Modul 1 kann selbst die strategische Konzeptionierung leisten
Einordnung aus der Antragspraxis
BEW ist die Kernförderung für Wärmenetz-Vorhaben ab Schwellenwert >16 Gebäude oder >100 Wohneinheiten. Unter dieser Schwelle wird auf Einzelgebäudeebene über BEG-EM gefördert. Das Programm funktioniert stufig: Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, Modul 2 das Wärmenetz an sich, Modul 3 Einzelmaßnahmen und Modul 4 Betriebskosten. Für Bestandsnetze gilt seit 01.04.2026 eine wichtige Einschränkung: Transformationspläne sind in Modul 1 nicht mehr förderfähig, weil das Wärmeplanungsgesetz bis 31.12.2026 Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne verpflichtend vorschreibt. Der Plan bleibt Voraussetzung für Modul 2 und gehört damit als Eigenanteil in die Haushaltsplanung.
jonas
Quellen
- Förderrichtlinie BEW vom 01.08.2022, BAnz AT 18.08.2022 B1: korpus/abgelegt/bew/banz-at-18-08-2022-b1-foerderrichtlinie-bew.pdf — Nummern 7.1.1 bis 7.1.4 im Wortlaut geprüft 10.08.2026
- BEW-Merkblatt Version 3.1 (in Kraft 01.04.2026): korpus/abgelegt/bew/bew-merkblatt-antragstellung-technische-anforderungen-v3-1-1.pdf — Nummern 4.2 und 4.5 im Wortlaut geprüft 10.08.2026
- BAFA Programmseite: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html
- BAFA Antragsportal: https://www.bafa.de/waermenetze
- BEW Merkblatt 3.1
- BEW Merkblatt Modul 4 Antragstellung (Stand 27.02.2023, BAFA-Referat 514)
- BAFA-Kurzmeldung „Änderung am Modul 1 der BEW" vom 05.02.2026: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20260205_bew_transformationsplaene.html
Stand: 10.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/bew · Stand 10.08.2026
