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Bund · Kernprogramm

BEW

Stufige Förderung für treibhausgasneutrale Wärmenetze. Vier Module bauen zeitlich aufeinander auf — von der Machbarkeit bis zur 10-Jahres-Betriebskostenförderung.

Förderebene
Bund
Anbieter
BAFA ↗
Status
Aktiv
Antragsfenster
laufend
Berechtigte
Kommunen · kommunale Versorger · Stadtwerke · kommunale Eigenbetriebe · Verbände
Region
bundesweit
Geprüft
10.08.2026

Konditionen

Module
  • Modul
    1
    Name
    Machbarkeitsstudie (Neubau-Netz)
    Förderquote
    bis 50
    Zweck
    Konzeptionierung Pfad zur Treibhausgasneutralität, Planungsleistungen HOAI LP 2-4 für konkrete Maßnahmen
    Dauer
    bis 1 (+1) Jahr
    Fallgruppe
    Neubau-Netz → Machbarkeitsstudie, förderfähig. Bestandsnetz → Transformationsplan: Förderung zum 01.04.2026 eingestellt (Eingang bis 31.03.2026 wird noch beschieden), Ausnahme industrielle Prozesswärmenetze. Für Modul 2 bleibt der Plan erforderlich, ist aber aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
  • Modul
    2
    Name
    Systemische Investitionsförderung Wärmenetz-Bau/Transformation
    Förderquote
    bis 40
    Zweck
    Vollständige Neuerrichtung oder Transformation eines treibhausgasneutralen Wärmenetzes
    Dauer
    bis 4 (+2) Jahre je Maßnahmenpaket — bei Vorhaben >4 Jahre mehrere parallele/sequentielle Anträge
  • Modul
    3
    Name
    Einzelmaßnahmen am Wärmenetz
    Förderquote
    bis 40
    Zweck
    Kurzfristige Einzelmaßnahmen, die im Vorfeld eines Transformationsplans nicht vorgesehen waren
    Dauer
    bis 2 (+1) Jahre je Maßnahme
    Wie sich das ergibt
    Nummer 7.1.3: „Für Einzelmaßnahmen (Easy Access) gelten die in Abschnitt 7.1.2 geregelten Förderhöhen entsprechend." Abschnitt 7.1.2 nennt maximal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
    Höchstbetrag pro Antrag
    100.000.000 €
    Geprüft am
    2026-08-10
  • Modul
    4
    Name
    Betriebskostenförderung Solarthermie & Wärmepumpe
    Berechnung
    Solarthermie
    1 Cent/kWh thermisch — Festbetragsfinanzierung
    Wärmepumpe mit Netzstrom
    SCOP-abhängige Formel, max. 9,2 Cent/kWh Umgebungswärme, max. 90 % nachgewiesener Stromkosten
    Wärmepumpe mit EE-Direktstrom
    SCOP-abhängige Formel, max. 3 Cent/kWh thermisch
    SCOP-Mindestwert
    2.5
    Alternativ: COP-Mindestgütegrad
    0.4
    Höchstbetrag pro Antrag
    100.000.000 €
    Dauer
    10 Jahre Bewilligungszeitraum
    Auszahlung
    Jährlich nach Zwischennachweis (Stichtag 31.12., Vorlage bis 31.03. Folgejahr)
    Voraussetzung
    Anlage muss bereits in Modul 2 oder Modul 3 gefördert worden sein
Geltungsdauer der Richtlinie
6 Jahre
Zieljahr Treibhausgasneutralität
2045 Jahre
Eigenanteil
Modul 1 — Eigenanteil mindestens
50 %
Module 2 und 3 — Eigenanteil mindestens
60 %
Wie sich das ergibt
Die BEW kennt keine Mindesteigenanteil-Vorschrift; der Eigenanteil ergibt sich als Restfinanzierung aus den Förderhöchstsätzen — Modul 1 bis zu 50 Prozent (Nummer 7.1.1), Module 2 und 3 maximal 40 Prozent (Nummern 7.1.2 und 7.1.3). Die genannten Werte sind daher Mindest-Eigenanteile, keine Zielgrößen.
Zusätzliche Begrenzung
In Modul 2 ist die Gesamtförderung zusätzlich auf die nachzuweisende Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Vorhaben und kontrafaktischem Fall begrenzt (Nummer 7.1.2) — der tatsächliche Eigenanteil liegt damit regelmäßig über 60 Prozent.
Kumulierung
Nummer 7.3 ist ein Kumulierungsverbot mit Programmabgrenzung (KWKG, EEW, BEG), keine Prozentobergrenze für die Gesamtförderung.
Fundstelle
Förderrichtlinie BEW, Nummern 7.1.1 bis 7.1.3 und 7.3
Geprüft am
2026-08-10

Fördersatz je Maßnahme

Modulbezogen: Die BEW staffelt nach den Modulen 1–4 (Machbarkeits-/Transformationsplan, systemische Umsetzung, Einzelmaßnahme, Betriebskostenförderung). Der Satz hängt am Modul und am Netz, nicht an einer Gebäudemaßnahme.

Voraussetzungen

Kombination und Kumulierung

Verhältnis zur kommunalen Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist nicht zwingend Voraussetzung für BEW Modul 1 — Modul 1 kann selbst die strategische Konzeptionierung leisten

Einordnung aus der Antragspraxis

BEW ist die Kernförderung für Wärmenetz-Vorhaben ab Schwellenwert >16 Gebäude oder >100 Wohneinheiten. Unter dieser Schwelle wird auf Einzelgebäudeebene über BEG-EM gefördert. Das Programm funktioniert stufig: Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, Modul 2 das Wärmenetz an sich, Modul 3 Einzelmaßnahmen und Modul 4 Betriebskosten. Für Bestandsnetze gilt seit 01.04.2026 eine wichtige Einschränkung: Transformationspläne sind in Modul 1 nicht mehr förderfähig, weil das Wärmeplanungsgesetz bis 31.12.2026 Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne verpflichtend vorschreibt. Der Plan bleibt Voraussetzung für Modul 2 und gehört damit als Eigenanteil in die Haushaltsplanung.

jonas

Quellen

Stand: 10.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/bew · Stand 10.08.2026