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Bund

Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Stand 09.08.2026: Die allgemeine Runde 2025 ist abgeschlossen, der erste große Auswahlbeschluss 2026 ist erfolgt, der separate Schwimmbad-Aufruf 2026 ist geschlossen. Ein weiterer allgemeiner Aufruf ist angekündigt, eine neue Förderbekanntmachung liegt noch nicht verifiziert vor. Der Eintrag dient der Beobachtung, nicht der Beratung.

Förderebene
Bund
Anbieter
Bund — Direktlink noch nicht gegen die Anbieterseite geprüft
Status
In Vorbereitung
Antragsfenster
Kein laufendes Antragsfenster. Ein weiterer allgemeiner Aufruf ist angekündigt; Termin und Konditionen stehen noch nicht fest.
Berechtigte
Kommunen · Landkreise · kommunale Körperschaften
Region
bundesweit
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Für dieses Programm haben wir die Konditionen noch nicht gegen die Original-Richtlinie geprüft. Wir nennen bewusst keinen Fördersatz, solange er nicht belegt ist.

Voraussetzungen

Einordnung aus der Antragspraxis

Dieser Eintrag ist bewusst leer, was Zahlen angeht — und das ist die Aussage. Das Bundesprogramm hat mehrere Runden hinter sich, ein weiterer allgemeiner Aufruf ist angekündigt, aber es gibt keine verifizierte Förderbekanntmachung. Wer jetzt mit den Konditionen der letzten Runde plant, plant mit Zahlen, die im nächsten Aufruf anders sein können — bei diesem Programm haben sich Quoten und Zuwendungsvoraussetzungen zwischen den Runden bereits verschoben. Für die Beratung heißt das zweierlei. Erstens: Eine Kommune mit einem Sporthallen- oder Schwimmbadvorhaben sollte diesen Weg kennen, aber nicht darauf warten — die Landeswege (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung, in Bayern das Sonderprogramm Schwimmbadförderung) sind planbar, dieser hier ist es derzeit nicht. Zweitens: Sobald der Aufruf veröffentlicht ist, zählt die Vorbereitungszeit. Wer bis dahin Bestandsaufnahme und Kostenschätzung fertig hat, kann reagieren; wer dann erst anfängt, ist zu spät. Das ist der eigentliche Grund, warum dieser Eintrag im Kompass steht.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/bundesprogramm-sanierung-kommunaler-sportstaetten · Stand 09.08.2026