KfW 264
Kredit-Variante zu KfW 464. Ab 21.07.2026 ist der Tilgungszuschuss nicht mehr deckungsgleich mit der Kommunal-Zuschussquote: TZ nur noch 5 % (Denkmal EE / 55 EE) bzw. 10 % (40 EE), für 70 EE gar kein TZ — der direkte Kommunal-Zuschuss (KfW 464) liegt je Stufe 10–15 Punkte darüber. Zinsverbilligung bis zu 4 pp unter KfW-Refinanzierung (max. 10 Jahre). Entweder/Oder mit KfW 464.
Konditionen
- Stand
- Förderrichtlinie BEG NWG vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026, Nr. 8.4.1/8.6
- Tilgungszuschuss
- Standard
- EG Denkmal EE
- Tilgungszuschuss
- 5 %
- Standard
- EG 70 EE
- Tilgungszuschuss
- 0 %
- Hinweis
- kein Tilgungszuschuss für 70 EE in der Kreditvariante
- Standard
- EG 55 EE
- Tilgungszuschuss
- 5 %
- Standard
- EG 40 EE
- Tilgungszuschuss
- 10 %
- Boni
- NH +5 pp, WPB +10 pp, SerSan +15/+5 pp erhöhen auch den Tilgungszuschuss-Prozentsatz
- Zinsverbilligung
- bis zu 4 Prozentpunkte unter KfW-Refinanzierungskonditionen, max. für die ersten 10 Jahre; Abruffrist 12 Monate + automatische Verlängerung, Bewilligungszeitraum max. 48 Monate
- Eigenanteil mindestens
- Wert
- 10
- Wie sich das ergibt
- Aus der Kumulierungsgrenze der BEG-NWG-Richtlinie: Für kommunale Antragsteller ist eine Förderung aus öffentlichen Mitteln von insgesamt bis zu 90 Prozent der geförderten Investitionsausgaben zulässig. Mindestens ein Zehntel bleibt damit in jedem Fall beim Träger — auch wenn mehrere Programme zusammenkommen.
- Fundstelle
- Förderrichtlinie BEG Nichtwohngebäude, Kumulierungsklausel
Fördersatz je Maßnahme
| Maßnahme | Satz | Bedingungen |
|---|---|---|
| Energetische Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | BEG NWG Nr. 8.4: 50 % — in der Kreditvariante als Tilgungszuschuss auf den für diese Leistungen bewilligten Kreditbetrag. Anders als die Effizienzgebäude-Stufen (dort nur 5–10 % Tilgungszuschuss) ist der Satz für Fachplanung und Baubegleitung in beiden Varianten gleich hoch. |
| Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG/NH-Klasse) | 50 % | BEG NWG Nr. 8.4: derselbe Satz für Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. |
Voraussetzungen
- Energieeffizienz-Experte (BAFA-EE-Liste) Pflicht
- Antragsstellung vor Beauftragung
- Entweder KfW 464 (Zuschuss) oder KfW 463 (Kredit) für dieselbe Maßnahme — nicht parallel
Kombination und Kumulierung
- Was sich ausschließt
- Die Kombination mit BEG EM ist pauschal ausgeschlossen — nicht nur für dieselbe Maßnahme, und auch in der Kreditvariante (Nr. 8.7 BEG NWG).
- Kumulierungsregel
- Allgemein
- 60 %
- Kommunale Antragsteller bis
- 90 %
- Fundstelle
- Förderrichtlinie BEG Nichtwohngebäude, Kumulierungsklausel
- Wortlaut der Richtlinie
- Im Falle einer Kombination mit anderen Fördermitteln gilt eine Höchstgrenze für die Förderung aus öffentlichen Mitteln (Kumulierungsgrenze) in Höhe von 60 % der geförderten Investitionsausgaben. Für Maßnahmen von kommunalen Antragstellern ist abweichend davon ein Fördersatz von insgesamt bis zu 90 % zulässig.
- Unterschieden wird nach
- Antragstellertyp, nicht Gebäudeart. Die Formulierung ist identisch zu Nr. 8.6 BEG EM — damit ist die antragstellerbezogene Lesart in drei Richtlinien unabhängig belegt.
- Worauf sich der Satz bezieht
- Die jeweils tatsächlich geförderten Kosten, die sowohl in der BEG als auch in den anderen Programmen berücksichtigt wurden.
- Nicht kombinierbar mit
- Für dieselben förderfähigen Ausgaben nicht kombinierbar mit NKI-Kommunalrichtlinie, Kälte-Klima-Richtlinie, KWKG, EEG, BEW, den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierung/EBS, MAP, APEE, HZO) und dem Programm Zuschuss Brennstoffzelle.
Auflagen und Antragspraxis
- Zweckbindung
- Mindestens 10 Jahre zweckentsprechende Nutzung (Nr. 7.1) — bei Veräußerung müssen Nutzungspflicht und Verschlechterungsverbot (§§ 46, 57 GEG) vertraglich auf den Erwerber übertragen werden
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit: Klimaschutz-Plus Teil 1 · VwV SchulBau BW
Nicht kombinierbar mit: KfW 464 · BEG EM Hülle
Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.
Einordnung aus der Antragspraxis
KfW 264 ist die Kredit-Variante zu KfW 464. Seit der Reform zum 21.07.2026 hat sich die Kämmerei-Abwägung deutlich verschoben: Der Tilgungszuschuss ist nicht mehr deckungsgleich mit der Kommunal-Zuschussquote, sondern liegt bei 5 % (Denkmal EE / 55 EE) bzw. 10 % (40 EE) — für 70 EE gibt es in der Kreditvariante gar keinen TZ, während der direkte Zuschuss dort 15 % beträgt. Für kommunale Antragsteller ist die Zuschuss-Variante (KfW 464) damit in praktisch allen Konstellationen wirtschaftlicher; der Kredit trägt nur noch über die Zinsverbilligung (bis 4 pp unter Refinanzierung, max. 10 Jahre), wenn ohnehin kreditfinanziert wird. Praktisch: Ein Wechsel zwischen Kredit- und Zuschussförderung ist per Verzicht ohne Sperrfrist möglich (BEG NWG Nr. 9.2). Im Erstgespräch vergleichen wir Zuschuss-vs-Kredit-mit-TZ konkret für Ihren Haushaltsrahmen — inklusive Eigenanteil nach Fördermitnahme. Wie bei KfW 464 gilt: Kombination mit BEG EM pauschal ausgeschlossen (Nr. 8.7), 10 Jahre Nutzungspflicht (Nr. 7.1).
jonas
Quellen
- Förderrichtlinie BEG NWG vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026 (Nr. 8.4.1, 8.6, 9.2)
- KfW — Dokumente zum Produkt 264/464 (kommunale BEG-Nichtwohngebäude-Linie: Kredit 264, Zuschuss 464); die Nummern 263/463 führen die allgemeine Linie, über die auch kommunale Unternehmen gefördert werden können; 264/464 ist ausdrücklich die Linie für kommunale Gebietskörperschaften, unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und Zweckverbände. Der Zuschuss 463 nimmt seit 27.07.2022 keine Neuanträge an (https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Service/Dokumente-zum-Produkt/264-464/index.jsp, abgerufen 2026-08-09)
- Förderrichtlinie BEG Nichtwohngebäude, Fassung 20.07.2026: korpus/abgelegt/beg/20260720-beg-nichtwohngebaeude.pdf — Kumulierungsklausel im Wortlaut geprüft 2026-08-09
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/kfw-264 · Stand 09.08.2026
