Kommunaler Förderkompass Kostenloser Förder-CheckFörder-Check
Bund · Kernprogramm

KfW 264

Kredit-Variante zu KfW 464. Ab 21.07.2026 ist der Tilgungszuschuss nicht mehr deckungsgleich mit der Kommunal-Zuschussquote: TZ nur noch 5 % (Denkmal EE / 55 EE) bzw. 10 % (40 EE), für 70 EE gar kein TZ — der direkte Kommunal-Zuschuss (KfW 464) liegt je Stufe 10–15 Punkte darüber. Zinsverbilligung bis zu 4 pp unter KfW-Refinanzierung (max. 10 Jahre). Entweder/Oder mit KfW 464.

Förderebene
Bund
Anbieter
KfW ↗
Status
Aktiv
Antragsfenster
laufend
Berechtigte
Kommunen · kommunale Eigenbetriebe
Region
bundesweit
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Stand
Förderrichtlinie BEG NWG vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026, Nr. 8.4.1/8.6
Tilgungszuschuss
  • Standard
    EG Denkmal EE
    Tilgungszuschuss
    5 %
  • Standard
    EG 70 EE
    Tilgungszuschuss
    0 %
    Hinweis
    kein Tilgungszuschuss für 70 EE in der Kreditvariante
  • Standard
    EG 55 EE
    Tilgungszuschuss
    5 %
  • Standard
    EG 40 EE
    Tilgungszuschuss
    10 %
Boni
NH +5 pp, WPB +10 pp, SerSan +15/+5 pp erhöhen auch den Tilgungszuschuss-Prozentsatz
Zinsverbilligung
bis zu 4 Prozentpunkte unter KfW-Refinanzierungskonditionen, max. für die ersten 10 Jahre; Abruffrist 12 Monate + automatische Verlängerung, Bewilligungszeitraum max. 48 Monate
Eigenanteil mindestens
Wert
10
Wie sich das ergibt
Aus der Kumulierungsgrenze der BEG-NWG-Richtlinie: Für kommunale Antragsteller ist eine Förderung aus öffentlichen Mitteln von insgesamt bis zu 90 Prozent der geförderten Investitionsausgaben zulässig. Mindestens ein Zehntel bleibt damit in jedem Fall beim Träger — auch wenn mehrere Programme zusammenkommen.
Fundstelle
Förderrichtlinie BEG Nichtwohngebäude, Kumulierungsklausel

Fördersatz je Maßnahme

MaßnahmeSatzBedingungen
Energetische Fachplanung und Baubegleitung50 %BEG NWG Nr. 8.4: 50 % — in der Kreditvariante als Tilgungszuschuss auf den für diese Leistungen bewilligten Kreditbetrag. Anders als die Effizienzgebäude-Stufen (dort nur 5–10 % Tilgungszuschuss) ist der Satz für Fachplanung und Baubegleitung in beiden Varianten gleich hoch.
Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG/NH-Klasse)50 %BEG NWG Nr. 8.4: derselbe Satz für Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.

Voraussetzungen

Kombination und Kumulierung

Was sich ausschließt
Die Kombination mit BEG EM ist pauschal ausgeschlossen — nicht nur für dieselbe Maßnahme, und auch in der Kreditvariante (Nr. 8.7 BEG NWG).
Kumulierungsregel
Allgemein
60 %
Kommunale Antragsteller bis
90 %
Fundstelle
Förderrichtlinie BEG Nichtwohngebäude, Kumulierungsklausel
Wortlaut der Richtlinie
Im Falle einer Kombination mit anderen Fördermitteln gilt eine Höchstgrenze für die Förderung aus öffentlichen Mitteln (Kumulierungsgrenze) in Höhe von 60 % der geförderten Investitionsausgaben. Für Maßnahmen von kommunalen Antragstellern ist abweichend davon ein Fördersatz von insgesamt bis zu 90 % zulässig.
Unterschieden wird nach
Antragstellertyp, nicht Gebäudeart. Die Formulierung ist identisch zu Nr. 8.6 BEG EM — damit ist die antragstellerbezogene Lesart in drei Richtlinien unabhängig belegt.
Worauf sich der Satz bezieht
Die jeweils tatsächlich geförderten Kosten, die sowohl in der BEG als auch in den anderen Programmen berücksichtigt wurden.
Nicht kombinierbar mit
Für dieselben förderfähigen Ausgaben nicht kombinierbar mit NKI-Kommunalrichtlinie, Kälte-Klima-Richtlinie, KWKG, EEG, BEW, den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierung/EBS, MAP, APEE, HZO) und dem Programm Zuschuss Brennstoffzelle.

Auflagen und Antragspraxis

Zweckbindung
Mindestens 10 Jahre zweckentsprechende Nutzung (Nr. 7.1) — bei Veräußerung müssen Nutzungspflicht und Verschlechterungsverbot (§§ 46, 57 GEG) vertraglich auf den Erwerber übertragen werden

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: Klimaschutz-Plus Teil 1 · VwV SchulBau BW

Nicht kombinierbar mit: KfW 464 · BEG EM Hülle

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

KfW 264 ist die Kredit-Variante zu KfW 464. Seit der Reform zum 21.07.2026 hat sich die Kämmerei-Abwägung deutlich verschoben: Der Tilgungszuschuss ist nicht mehr deckungsgleich mit der Kommunal-Zuschussquote, sondern liegt bei 5 % (Denkmal EE / 55 EE) bzw. 10 % (40 EE) — für 70 EE gibt es in der Kreditvariante gar keinen TZ, während der direkte Zuschuss dort 15 % beträgt. Für kommunale Antragsteller ist die Zuschuss-Variante (KfW 464) damit in praktisch allen Konstellationen wirtschaftlicher; der Kredit trägt nur noch über die Zinsverbilligung (bis 4 pp unter Refinanzierung, max. 10 Jahre), wenn ohnehin kreditfinanziert wird. Praktisch: Ein Wechsel zwischen Kredit- und Zuschussförderung ist per Verzicht ohne Sperrfrist möglich (BEG NWG Nr. 9.2). Im Erstgespräch vergleichen wir Zuschuss-vs-Kredit-mit-TZ konkret für Ihren Haushaltsrahmen — inklusive Eigenanteil nach Fördermitnahme. Wie bei KfW 464 gilt: Kombination mit BEG EM pauschal ausgeschlossen (Nr. 8.7), 10 Jahre Nutzungspflicht (Nr. 7.1).

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle Programme

Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/kfw-264 · Stand 09.08.2026