Bund
Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe
Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe (synthetische, biogene Kraftstoffe — E-Fuels, fortschrittliche Biokraftstoffe).
Förderebene
Bund
Anbieter
BMDV — Direktlink noch nicht gegen die Anbieterseite geprüft
Status
Aktiv
Antragsfenster
noch nicht gegen die Richtlinie geprüft
Berechtigte
Forschungseinrichtungen · Hochschulen · Kommunen · Unternehmen · Verbände
Region
bundesweit
Geprüft
09.08.2026
Konditionen
- Förderung
- Fördersatz bis
- 100 %
- Wortlaut der Richtlinie
- Zuwendungsfähige projektbezogene Kosten können bis zu 100 % gefördert werden.
- Zum Eigenanteil
- Gilt für Forschungs- und Entwicklungsanteile; für marktnahe Anteile gelten beihilferechtliche Obergrenzen.
Einordnung aus der Antragspraxis
Forschungs- und Entwicklungsprogramm für regenerative Kraftstoffe — primär Industrie / Forschung. Für Kommunen nur in seltenen Konstellationen relevant (z. B. Stadtwerke mit Power-to-X-Pilotprojekten). Außerhalb Sanierungsfahrplan-Kernbereichs.
jonas
Quellen
- Förderrichtlinie Entwicklung regenerativer Kraftstoffe, 05.05.2021, gültig bis 31.12.2026: korpus/geholt/regenerative-kraftstoffe/ — im Wortlaut geprüft 2026-08-09
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/regenerative-kraftstoffe · Stand 09.08.2026
