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Bund

Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe (synthetische, biogene Kraftstoffe — E-Fuels, fortschrittliche Biokraftstoffe).

Förderebene
Bund
Anbieter
BMDV — Direktlink noch nicht gegen die Anbieterseite geprüft
Status
Aktiv
Antragsfenster
noch nicht gegen die Richtlinie geprüft
Berechtigte
Forschungseinrichtungen · Hochschulen · Kommunen · Unternehmen · Verbände
Region
bundesweit
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Förderung
Fördersatz bis
100 %
Wortlaut der Richtlinie
Zuwendungsfähige projektbezogene Kosten können bis zu 100 % gefördert werden.
Zum Eigenanteil
Gilt für Forschungs- und Entwicklungsanteile; für marktnahe Anteile gelten beihilferechtliche Obergrenzen.

Einordnung aus der Antragspraxis

Forschungs- und Entwicklungsprogramm für regenerative Kraftstoffe — primär Industrie / Forschung. Für Kommunen nur in seltenen Konstellationen relevant (z. B. Stadtwerke mit Power-to-X-Pilotprojekten). Außerhalb Sanierungsfahrplan-Kernbereichs.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/regenerative-kraftstoffe · Stand 09.08.2026