Bund
STARK
Strukturförderung für Kommunen + Landkreise in den deutschen Kohleregionen. Kategoriescharfe Förderquoten (nicht pauschal 80–90 %): Kategorien 1–7, 10–11 bis 90 %; Kategorie 8 bis 80 %; Kategorie 9 bis 70 %; Kategorie 12 unternehmens-/gebietsabhängig (30–40 % je nach C-Gebiet/KMU-Klasse).
Förderebene
Bund
Status
Aktiv
Antragsfenster
laufende Antragstellung über easy-Online; keine allgemeine jährliche Deadline verifiziert
Berechtigte
Kommunen · Landkreise · kommunale Zweckverbände · regionale Körperschaften
Region
Brandenburg · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Thüringen · Nordrhein-Westfalen
Geprüft
09.08.2026
Konditionen
- Regelfall
- Fördersatz bis
- 90 %
- Eigenanteil mindestens
- 10 %
- Fundstelle
- Nr. 6.2
- Wortlaut der Richtlinie
- Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Antragstellende hat einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.
- Höhere Eigenanteile
- Einzelne Förderkategorien verlangen einen höheren Eigenanteil — mindestens 20 beziehungsweise 30 Prozent. Vor der Kalkulation die einschlägige Kategorie prüfen, nicht mit dem Regelfall rechnen.
- Festbetragsfinanzierung
- Ab bestimmten Größenordnungen als Festbetragsförderung; der Mindest-Eigenanteil von 10 Prozent bleibt auch dann bestehen.
- Beihilferecht
- Wird die Förderung nach AGVO, Bundesregelung Transformationstechnologien oder De-minimis gewährt, gehen deren Fördersätze und Höchstbeträge vor.
- Vorher
- Kategoriescharf
- Kategorie
- 1–7, 10–11
- Maximaler Fördersatz
- 90 %
- Beschreibung
- Standard-Strukturförderkategorien (Kommunen, öffentliche Einrichtungen)
- Kategorie
- 8
- Maximaler Fördersatz
- 80 %
- Kategorie
- 9
- Maximaler Fördersatz
- 70 %
- Kategorie
- 12
- Quote unternehmensabhängig
- z. B. bis 40 % für kleine, bis 30 % für mittlere Unternehmen in C-Gebieten
- Beschreibung
- Unternehmens-Förderkategorie mit C-Gebiets-Differenzierung
- Betreuung Kategorien
- BAFA betreut Kategorien 1–11; Kategorie 12 anderweitig
- Regional Begrenzt auf
- Lausitzer Revier (Brandenburg, Sachsen)
- Mitteldeutsches Revier (Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen)
- Rheinisches Revier (Nordrhein-Westfalen)
Fördersatz je Maßnahme
Kategoriebezogen: STARK staffelt nach den Fördergegenstands-Kategorien 1–12 mit eigenen Höchstsätzen (bis 90 / 80 / 70 % bzw. gebietsabhängig), nicht nach Gebäudemaßnahmen.
Voraussetzungen
- Standort und Vorhaben müssen in den räumlichen und inhaltlichen STARK-Förderrahmen fallen.
- Projekt muss einer zulässigen Förderkategorie zugeordnet werden und die geforderten Indikatoren erfüllen.
- Vorhabenbeginn grundsätzlich erst nach Bewilligung beziehungsweise zugelassenem vorzeitigem Maßnahmenbeginn.
Zeit und Fristen
- Programm läuft bis
- 31.12.2038
Auflagen und Antragspraxis
- Rechtsgrundlage
- Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG)
- Worauf es in der Reihenfolge ankommt
- Vor jeder Gebäudeplanung zuerst prüfen, ob Standort und Gesamtvorhaben in den räumlichen und inhaltlichen Förderrahmen von STARK fallen. Ohne belastbaren Strukturwandelbezug sollte das Programm nicht in die Finanzierung eingestellt werden.
- Bei grundsätzlich förderfähigen Vorhaben können bis zu 90 % Zuwendung bei mindestens 10 % Eigenanteil angesetzt werden; abweichende Vorgaben einzelner Kategorien oder beihilferechtlicher Konstellationen sind vor dem Haushaltsbeschluss separat zu prüfen.
- Den Antrag über easy-Online vor Maßnahmenbeginn stellen. Liefer- oder Leistungsverträge grundsätzlich erst nach Bewilligung schließen; ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss gesondert beantragt werden und erfolgt auf eigenes Risiko.
- Parallelförderungen und Drittmittel vor Antragstellung in einem konsistenten Finanzierungsplan abbilden. Insbesondere eine weitere Bundesförderung darf nicht ungeprüft für dieselben Projektbestandteile angesetzt werden.
- Indikatoren, Zwischenberichte und Verwendungsnachweis bereits bei Projektorganisation und Vergabe mitdenken. Der administrative Aufwand ist höher als bei einem standardisierten Gebäudeförderprogramm.
- Unterlagen und Formulare
- Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“ ↗
- Merkblatt Förderkategorien 1–11 und Indikatoren (V. 2.0 für STARK-Anträge ab 21.09.2025) ↗
- Merkblatt Förderkategorien 1–11 und Indikatoren – Indikatorensystem ↗
- Antragsformular STARK / easy-Online; Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ↗
- ANBest-Gk / ANBest-P / ANBest-P-Kosten ↗
- Merkblatt Verwendungsnachweis auf Ausgabenbasis / auf Kostenbasis; Zwischenbericht STARK ↗
- STARK-Förderrichtlinie – Regelungen zu Drittmitteln/Kumulierung ↗
- Häufig gestellte Fragen im Förderprogramm STARK ↗
Einordnung aus der Antragspraxis
STARK ist regional begrenzt auf die deutschen Kohleregionen — für Effizienzpioniere-Standardgebiet (Baden-Württemberg, Bayern) nicht unmittelbar relevant. Für Kunden:innen in Lausitz, Mitteldeutsches Revier oder Rheinisches Revier kann es ein massiver Hebel sein (typisch 80–90 % Förderquote). Wir nehmen es als Kompetenz im Repertoire, ohne aktive Bewerbung — bei konkreten Anfragen aus den Regionen prüfen wir die Kombinationsmöglichkeit mit BEG / KfW / Landesprogrammen. Förderquoten und Kombinationslogik sind durch ChatGPT-Round-2-Validation gegen aktuelle StStG-Förderbekanntmachungen zu prüfen.
jonas
Quellen
- Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“ — Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / BMWE; novellierte Fassung; in Kraft seit 13.08.2024 (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/stark_richtlinie.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen 2026-08-09)
- Merkblatt Förderkategorien 1–11 und Indikatoren (V. 2.0 für STARK-Anträge ab 21.09.2025) — BAFA; Version 2.0; für Anträge ab 21.09.2025 (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/stark_merkblatt_indikatorik.pdf?__blob=publicationFile&v=6, abgerufen 2026-08-09)
- Merkblatt Förderkategorien 1–11 und Indikatoren – Indikatorensystem — BAFA; Version 2.0; für Anträge ab 21.09.2025 (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/stark_merkblatt_indikatorik.pdf?__blob=publicationFile&v=6, abgerufen 2026-08-09)
- Antragsformular STARK / easy-Online; Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn — BAFA; aktueller Formularstand 2026 (https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark/stark.html, abgerufen 2026-08-09)
- ANBest-Gk / ANBest-P / ANBest-P-Kosten — Bund / BAFA; Stand 04.08.2025 (BAFA-BHO-Glossar) (https://www.bafa.de/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?cms_lv2=1468960&nn=1468976, abgerufen 2026-08-09)
- Merkblatt Verwendungsnachweis auf Ausgabenbasis / auf Kostenbasis; Zwischenbericht STARK — BAFA; aktuelle Dokumente auf der STARK-Programmseite (https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark/stark.html, abgerufen 2026-08-09)
- STARK-Förderrichtlinie – Regelungen zu Drittmitteln/Kumulierung — BMWE / BAFA; novellierte Fassung, gültig seit 13.08.2024 (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/stark_richtlinie.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen 2026-08-09)
- Häufig gestellte Fragen im Förderprogramm STARK — BAFA; aktueller Stand auf BAFA-Programmseite (https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark/stark.html, abgerufen 2026-08-09)
- Förderrichtlinie STARK: korpus/geholt/stark/richtlinie--foerderrichtlinie-zur-staerkung-der-transformationsdynamik-und-aufbruc.pdf — Nr. 6.2 im Wortlaut geprüft 2026-08-09
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/stark · Stand 09.08.2026
