Kommunaler Förderkompass Kostenloser Förder-CheckFörder-Check
Bund

STARK

Strukturförderung für Kommunen + Landkreise in den deutschen Kohleregionen. Kategoriescharfe Förderquoten (nicht pauschal 80–90 %): Kategorien 1–7, 10–11 bis 90 %; Kategorie 8 bis 80 %; Kategorie 9 bis 70 %; Kategorie 12 unternehmens-/gebietsabhängig (30–40 % je nach C-Gebiet/KMU-Klasse).

Förderebene
Bund
Status
Aktiv
Antragsfenster
laufende Antragstellung über easy-Online; keine allgemeine jährliche Deadline verifiziert
Berechtigte
Kommunen · Landkreise · kommunale Zweckverbände · regionale Körperschaften
Region
Brandenburg · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Thüringen · Nordrhein-Westfalen
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Regelfall
Fördersatz bis
90 %
Eigenanteil mindestens
10 %
Fundstelle
Nr. 6.2
Wortlaut der Richtlinie
Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Antragstellende hat einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.
Höhere Eigenanteile
Einzelne Förderkategorien verlangen einen höheren Eigenanteil — mindestens 20 beziehungsweise 30 Prozent. Vor der Kalkulation die einschlägige Kategorie prüfen, nicht mit dem Regelfall rechnen.
Festbetragsfinanzierung
Ab bestimmten Größenordnungen als Festbetragsförderung; der Mindest-Eigenanteil von 10 Prozent bleibt auch dann bestehen.
Beihilferecht
Wird die Förderung nach AGVO, Bundesregelung Transformationstechnologien oder De-minimis gewährt, gehen deren Fördersätze und Höchstbeträge vor.
Vorher
Kategoriescharf
  • Kategorie
    1–7, 10–11
    Maximaler Fördersatz
    90 %
    Beschreibung
    Standard-Strukturförderkategorien (Kommunen, öffentliche Einrichtungen)
  • Kategorie
    8
    Maximaler Fördersatz
    80 %
  • Kategorie
    9
    Maximaler Fördersatz
    70 %
  • Kategorie
    12
    Quote unternehmensabhängig
    z. B. bis 40 % für kleine, bis 30 % für mittlere Unternehmen in C-Gebieten
    Beschreibung
    Unternehmens-Förderkategorie mit C-Gebiets-Differenzierung
Betreuung Kategorien
BAFA betreut Kategorien 1–11; Kategorie 12 anderweitig
Regional Begrenzt auf
  • Lausitzer Revier (Brandenburg, Sachsen)
  • Mitteldeutsches Revier (Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen)
  • Rheinisches Revier (Nordrhein-Westfalen)

Fördersatz je Maßnahme

Kategoriebezogen: STARK staffelt nach den Fördergegenstands-Kategorien 1–12 mit eigenen Höchstsätzen (bis 90 / 80 / 70 % bzw. gebietsabhängig), nicht nach Gebäudemaßnahmen.

Voraussetzungen

Zeit und Fristen

Programm läuft bis
31.12.2038

Auflagen und Antragspraxis

Rechtsgrundlage
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG)
Worauf es in der Reihenfolge ankommt
  • Vor jeder Gebäudeplanung zuerst prüfen, ob Standort und Gesamtvorhaben in den räumlichen und inhaltlichen Förderrahmen von STARK fallen. Ohne belastbaren Strukturwandelbezug sollte das Programm nicht in die Finanzierung eingestellt werden.
  • Bei grundsätzlich förderfähigen Vorhaben können bis zu 90 % Zuwendung bei mindestens 10 % Eigenanteil angesetzt werden; abweichende Vorgaben einzelner Kategorien oder beihilferechtlicher Konstellationen sind vor dem Haushaltsbeschluss separat zu prüfen.
  • Den Antrag über easy-Online vor Maßnahmenbeginn stellen. Liefer- oder Leistungsverträge grundsätzlich erst nach Bewilligung schließen; ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss gesondert beantragt werden und erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Parallelförderungen und Drittmittel vor Antragstellung in einem konsistenten Finanzierungsplan abbilden. Insbesondere eine weitere Bundesförderung darf nicht ungeprüft für dieselben Projektbestandteile angesetzt werden.
  • Indikatoren, Zwischenberichte und Verwendungsnachweis bereits bei Projektorganisation und Vergabe mitdenken. Der administrative Aufwand ist höher als bei einem standardisierten Gebäudeförderprogramm.
Unterlagen und Formulare

Einordnung aus der Antragspraxis

STARK ist regional begrenzt auf die deutschen Kohleregionen — für Effizienzpioniere-Standardgebiet (Baden-Württemberg, Bayern) nicht unmittelbar relevant. Für Kunden:innen in Lausitz, Mitteldeutsches Revier oder Rheinisches Revier kann es ein massiver Hebel sein (typisch 80–90 % Förderquote). Wir nehmen es als Kompetenz im Repertoire, ohne aktive Bewerbung — bei konkreten Anfragen aus den Regionen prüfen wir die Kombinationsmöglichkeit mit BEG / KfW / Landesprogrammen. Förderquoten und Kombinationslogik sind durch ChatGPT-Round-2-Validation gegen aktuelle StStG-Förderbekanntmachungen zu prüfen.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle Programme

Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/stark · Stand 09.08.2026