BEG EM Hülle
Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der thermischen Hülle (Fenster, Dach, Fassade, Lüftung): 15 % Grundförderung — bestätigt in der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026. Plus Fachplanung und Baubegleitung 50 % förderfähig (NWG: 5 €/m² NGF, max. 20.000 € fK). Ab Quartal 1 2027 (final beschlossen, Quartalsangabe der Richtlinie — kein Tagesdatum): +5-pp-WPB-Bonus, aber nur für Dämmmaßnahmen (Nr. 5.1 Buchstabe a — nicht Fenster/Sonnenschutz) an Worst-Performing-Buildings — für kommunale NWG über eine ab 01.01.2021 geförderte EBN-Beratung (Modul 2) zugänglich, max. 3 Anträge. Heizungstausch für Kommunen läuft nicht über BAFA, sondern separat über KfW 422 (siehe dort).
Konditionen
- Investive Maßnahmen
- Maßnahme
- huelle_fenster_lueftung
- Grundfördersatz
- 15 %
- Einheit
- %
- Stand
- Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 (in Kraft seit 21.07.2026), Nr. 8.4.1
- Maßnahme
- huelle_mit_isfp
- Fördersatz gesamt
- 20 %
- Einheit
- %
- Hinweis
- iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte — Wohngebäude-Instrument (EBW-iSFP); ab 21.07.2026 nur noch auf förderfähige Ausgaben oberhalb der Basis-Höchstgrenze. Für kommunale NWG nicht einschlägig — dort ist die EBN-Beratung der Pfad.
- Maßnahme
- daemmung_wpb_ab_q1_2027
- Bonus (Prozentpunkte)
- +5 Prozentpunkte
- Einheit
- pp
- Hinweis
- Final beschlossen (BEG EM Nr. 8.4.3), wirksam ab Quartal 1 2027: WPB-Bonus nur für Dämmmaßnahmen (Nr. 5.1 Buchstabe a — Außenwände, Dach, Geschossdecken, Boden; Fenster und Sonnenschutz ausgenommen); Voraussetzung für NWG: ab 01.01.2021 geförderte EBN-Energieberatung Modul 2, die Maßnahme muss Bestandteil dieser Beratung sein; max. 3 Anträge. Die 30.000-€-Mindestinvestitions-Bedingung des iSFP-Bonus (Nr. 8.4.2) muss hier nicht erfüllt sein — das allgemeine Mindestinvestitionsvolumen von 300 € brutto nach Nr. 5 bleibt aber bestehen. WPB-Kriterien: veröffentlicht und nicht mehr ausstehend — Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Version 10.1, in Kraft 21.07.2026, Abschnitt 1.6. Für NWG zwei Nachweiswege: Jahres-Primärenergiebedarf größer oder gleich dem vierfachen Wert des Referenzgebäudes, oder — unabhängig von der Bedarfsberechnung — Baujahr 1957 oder früher bei im Wesentlichen unsanierter Hülle. Beim ersten Weg darf die Berechnung bei Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein.
- Höchstgrenze NWG
- 500 €/m² Nettogrundfläche pro Gebäude und Kalenderjahr (Hülle/Anlagentechnik/Heizungsoptimierung; Zuschussförderung)
- Zweckbindungsfrist
- Mindestens 10 Jahre zweckentsprechende Nutzung der geförderten Anlagen/energetisch optimierten Gebäudeteile (Nr. 7.1) — bei Veräußerung müssen Nutzungspflicht und Verschlechterungsverbot (§§ 46, 57 GEG) vertraglich auf den Erwerber übertragen werden; Betretungsrecht für Vor-Ort-Kontrollen und Auskunftspflichten gelten für dieselbe Zehn-Jahres-Frist (Nr. 9.7)
- Fachplanung und Baubegleitung
- Fördersatz
- 50 %
- Anwendung Nichtwohngebäude
- förderfähige Ausgaben bis 5 €/m² NGF, max. 20.000 € förderfähige Kosten = max. 10.000 € Zuschuss
- Begriff
- 'Baubegleitung' (nicht 'Bauleitung' — HOAI-LP8 wird nicht ausgeführt; Wortwahl haftungsrelevant)
- Eigenanteil
- Grundförderung Hülle
- 15 %
- Verbleibender Eigenanteil
- 85 %
- Wie sich das ergibt
- Die Grundförderung für Maßnahmen an der thermischen Hülle beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben (Nr. 8.4.1). Ohne weitere Boni trägt die Kommune die verbleibenden 85 % selbst. Mit dem Worst-Performing-Building-Bonus ab Quartal 1 2027 (+5 Prozentpunkte, nur Dämmmaßnahmen) sinkt der Eigenanteil auf 80 %; mit dem Bonus aus Klimaschutz-Plus Teil 1 in Baden-Württemberg (+25 Prozentpunkte, nur eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude) auf 60 %. Bei Fachplanung und Baubegleitung liegt die Quote bei 50 %, der Eigenanteil entsprechend bei 50 % innerhalb der Höchstgrenze von 5 €/m² Nettogrundfläche und 20.000 € förderfähiger Kosten.
- Fundstelle
- Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, Nummern 8.4.1, 8.4.3 und 8.2 Buchstabe b
- Geprüft am
- 2026-08-17
Fördersatz je Maßnahme
| Maßnahme | Satz | Bedingungen |
|---|---|---|
| Dämmung Gebäudehülle (Wand/Dach/Decke/Boden) | 15 % | iSFP-Bonus +5 pp (Investitionsvolumen ≥ 30.000 €, nur Wohngebäude) · WPB-Bonus +5 pp (ab Q1 2027, nur Dämmmaßnahmen (Nr. 5.1 Buchstabe a); NWG zusätzlich: Maßnahme muss Bestandteil einer ab 01.01.2021 geförderten EBN-Beratung Modul 2 sein) · BW-Bonus Klimaschutz-Plus Teil 1 +25 pp (nur BW, eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude, Antrag binnen Frist bis 31.12.2026) |
| Fenster, Außentüren, Tore | 15 % | iSFP-Bonus +5 pp (Investitionsvolumen ≥ 30.000 €, nur Wohngebäude) · BW-Bonus Klimaschutz-Plus Teil 1 +25 pp (nur BW, eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude, Antrag binnen Frist bis 31.12.2026) |
| Sommerlicher Wärmeschutz / Verschattung | 15 % | iSFP-Bonus +5 pp (Investitionsvolumen ≥ 30.000 €, nur Wohngebäude) · BW-Bonus Klimaschutz-Plus Teil 1 +25 pp (nur BW, eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude, Antrag binnen Frist bis 31.12.2026) |
| Lüftungsanlage mit Wärme-/Kälterückgewinnung | 15 % | iSFP-Bonus +5 pp (Investitionsvolumen ≥ 30.000 €, nur Wohngebäude) |
| Kältetechnik zur Raumkühlung | 15 % | iSFP-Bonus +5 pp (Investitionsvolumen ≥ 30.000 €, nur Wohngebäude) |
| Mess-, Steuer-, Regelungstechnik / digitale Systeme | 15 % | iSFP-Bonus +5 pp (Investitionsvolumen ≥ 30.000 €, nur Wohngebäude) |
| Heizungsoptimierung / hydraulischer Abgleich | 15 % | iSFP-Bonus +5 pp (Investitionsvolumen ≥ 30.000 €, nur Wohngebäude) |
| Emissionsminderung Biomasseheizung (Staubfilter) | 50 % | Nur Feuerungsanlagen für feste Biomasse ≥ 4 kW Nennwärmeleistung, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen (§5.4 Buchst. b BEG EM). |
| Gebäudenetz errichten, umbauen oder erweitern | 15 % | Nr. 5.2/8.4.1: Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes — Wärmeverteilung auch außerhalb der Grundstücke, Erzeugung nach Nr. 5.3 Buchst. a–f, Speicher, MSR, Übergabestationen. Gas-, Öl- und Kohlekessel nicht förderfähig (Ausnahme Brennstoffzelle/H2-ready). Abzugrenzen vom Wärmenetz nach BEW — das Gebäudenetz versorgt die eigenen Liegenschaften, z. B. einen Schulcampus. |
| Energetische Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | Nr. 5.5/8.4.6: 50 % auf die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Bei NWG gedeckelt auf 5 €/m² Nettoraumfläche, max. 20.000 € förderfähige Ausgaben (Nr. 8.3.2) — also max. 10.000 € Zuschuss. Nur mit direktem inhaltlichem Bezug zu einer geförderten Maßnahme nach Nr. 5.1, 5.2, 5.3 Buchst. g oder 5.4. |
Voraussetzungen
- U-Werte der jeweiligen Maßnahme müssen eingehalten werden
- Antrag vor Vorhabenbeginn; bei Antragstellung muss ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung vorliegen
- Vorhabenbeginn vor Bewilligung ist auf eigenes Risiko zulässig (Unterschied zu BAFA-EBN seit 01.01.2025!)
- Hinweis: Heizungstausch ist nicht Teil dieses Programms; für Kommunen läuft Heizung über KfW 422
Zeit und Fristen
- Realistische Dauer bis zum Bescheid
- Mit Effizienzpioniere-Begleitung wenige Monate bis zum Bescheid; Bewilligungszeitraum 36 Monate ab Zuwendungsbescheid (für Anträge ab 01.01.2024)
Kombination und Kumulierung
- Zusammenspiel mit der Heizungsförderung
- BEG EM Hülle (BAFA) und KfW 422 Heizung sind beide Sub-Programme des BEG-EM-Schirms — parallel zu beantragen, wenn Hülle und Heizung ohnehin anstehen (bei jeweils unterschiedlichen Maßnahmen).
- Was sich ausschließt
- Nr. 8.6 BEG EM: Kombination mit BEG WG/BEG NWG (= KfW 464/463) ist pauschal ausgeschlossen — Komplettsanierung und Einzelmaßnahmen-Förderung sind Alternativwege für dasselbe Gebäude, kein Sowohl-als-auch.
- Kumulierungsregel
- Die Kombination mit der BEG WG bzw. BEG NWG ist pauschal ausgeschlossen — unabhängig von der Maßnahme, nicht nur 'für dieselbe Maßnahme' (Nr. 8.6 BEG EM). Für andere Fördermittel (z. B. Klimaschutz-Plus T1, NKI) gilt: Doppelantragsverbot nur für dieselben förderfähigen Ausgaben — für die identische Bemessungsgrundlage darf nur ein Antrag gestellt werden, entweder bei BAFA oder bei KfW. Kumulation auf zusätzliche Ausgaben oder als Bonus ist grundsätzlich möglich, Kumulierungsgrenze 60 % (90 % für Kommunen). Für ein Gebäude können mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen gestellt werden. Ergänzungskredit ausgenommen vom KfW-oder-BAFA-Verbot (Nr. 8.6).
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit: Klimaschutz-Plus Teil 1 · KfW 422
Nicht kombinierbar mit: KfW 464 · KfW 264
Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.
Einordnung aus der Antragspraxis
BEG EM Hülle ist der Standardeinstieg für die thermische Hülle in jeder kommunalen Sanierung — Fenster, Dach, Fassade, Lüftung als Einzelmaßnahmen ohne Effizienzgebäude-Standard, 15 % Förderquote. Die 15 % haben die Reform zum 21.07.2026 unverändert überstanden (Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026). Plus Fachplanung und Baubegleitung 50 % gefördert (max. 10.000 € Zuschuss bei NWG). Vorhabenbeginn-Logik bei BEG EM ist förderfreundlicher als bei BAFA-EBN: Vorhabenbeginn vor Bewilligung auf eigenes Risiko zulässig, Verträge unter aufschiebender oder auflösender Bedingung möglich — beides in der neuen Richtlinie bestätigt. Neu und für Kommunen relevant: Ab Quartal 1 2027 kommt final ein +5-pp-WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen (Nr. 8.4.3 — nur Dämmung, nicht Fenster/Sonnenschutz) — eine ab 2021 geförderte EBN-Beratung (Modul 2) schaltet ihn für kommunale NWG frei; wer den Sanierungsfahrplan jetzt beauftragt, hat die Voraussetzung schon im Haus, bevor der Bonus scharf wird. Heizungstausch für Kommunen läuft separat über KfW 422 (30 %; der frühere +5-%-Effizienzbonus ist zum 21.07.2026 entfallen). Wichtig: KfW-OR-BAFA-Regel beachten — keine Doppel-Antragstellung für dieselbe Maßnahme. Hülle ist gut kombinierbar mit Klimaschutz-Plus Teil 1 (BW): +25 % Bonus = gesamt 40 %; Kumulierungsgrenze für Kommunen insgesamt 90 %.
jonas
Quellen
- Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026 (Nr. 5.3, 5.4, 6.1, 7.1, 8.3.2, 8.4.1–8.4.3, 8.6, 9.2.1, 9.7, 10) — Kumulierungs- und Zweckbindungs-Korrektur 2026-07-24 (korpus/abgelegt/beg/20260720-beg-einzelmassnahmen.pdf, identisch mit korpus/abgelegt/beg/20260720-beg-einzelmassnahmen.pdf)
- WPB-Definition: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 10.1 (in Kraft 21.07.2026), Abschnitt 1.6: korpus/abgelegt/beg/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_neu.pdf — im Wortlaut geprüft 17.08.2026
Stand: 17.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/beg-em · Stand 17.08.2026
