VwV SchulBau BW
Schulsanierungs-Förderung in BW (VwV SchulBau, Neufassung vom 13.11.2025, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025 — ersetzt die Fassung 2020/2023). Zuwendung = Festbetrag 33 % + Zuschlag für auswärtige Schüler, Summe max. 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands (Nr. 13–15). Kein Energie-/Effizienzbonus in der VwV selbst — der energetische Standard kommt über die ausdrücklich zugelassene Kumulierung mit Klimaschutz-Plus (Nr. 12.8). Achtung: Bundes- und KfW-Zuschussprogramme sind mit der VwV nicht kumulierbar (Nr. 12.8.6; KfW-Kredite und Ausgleichstock zulässig).
Konditionen
- Maximaler Fördersatz
- 90 %
- Zur Höchstquote
- Summe aus Festbetrag (Nr. 13) + Zuschlag überörtliche Bedeutung (Nr. 14) max. 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands (Nr. 15); Rundung kaufmännisch auf volle 1.000 €. Keine generelle €-Deckelung (nur 6. Abschnitt Schwimmbäder: 16.530 €/m² Wasserfläche, max. 8.264.000 €, Nr. 11.4)
- Komponenten der Berechnung
- Schulart-Block
- Festbetrag (Regelzuwendung, Nr. 13)
- Wert
- 33 %
- Hinweis
- in besonderen Fällen (z. B. Aufgabenstellung des Schulträgers) höhere Zuwendung möglich
- Schulart-Block
- Zuschlag überörtliche Bedeutung (Nr. 14)
- Formel
- 1,0 × (P − 10)/100 des zuwendungsfähigen Bauaufwands
- Was „P" in der Formel bedeutet
- P = Prozentsatz auswärtiger Schüler im Jahr des Bewilligungsbescheids; greift ab > 10 %; allgemeinbildende Schulen auf Gemeinde-, berufliche Schulen auf Kreisebene (Nr. 14.1/14.2); gilt nicht für den 6. Abschnitt (Schwimmbäder)
- Durchschnittliche Anteile
- Grundschule
- 0–5 %
- Werkreal- und Hauptschule
- 10–20 %
- Realschule
- 15–25 %
- Gymnasium
- 25–40 % (ländlich teils >40 %; Städte mit mehreren Gymnasien eher 10–25 %)
- Energetischer Standard über Klimaschutz-Plus
- Die VwV selbst kennt keinen Effizienzgebäude-Bonus. Kumulierung ausdrücklich zulässig mit Klimaschutz-Plus (UM BW) „für einen erhöhten energetischen Standard“ sowie mit dem Holz Innovativ Programm (MLR) — Nr. 12.8 letzter Absatz. Die Klimaschutz-Plus-Konditionen für Schulen (5 % bei EG 70, max. 500.000 € / 15 % bei EG 55, max. 1.500.000 €; gemeinsam mit VwV max. 90 %) stehen in der Klimaschutz-Plus-Förderrichtlinie, siehe Eintrag klimaschutz-plus-t1
- Bagatellgrenzen
- Schulbau + Schulsanierung (Abschnitte 3/5): mind. 200.000 € zuwendungsfähiger Bauaufwand je Maßnahme; Ganztag und Schwimmbadsanierung (Abschnitte 4/6): mind. 100.000 € (Nr. 12.8.1–12.8.3)
- Neu: Abschnitt 6 Schwimmbäder
- Neuer Förderabschnitt für schulisch genutzte Schwimmbäder/Lehrschwimmbecken (inkl. Freibäder mit Schulschwimmen): Sanierung, Modernisierung, Barrierefreiheit; Ersatzneubau nur bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit; Deckel 16.530 €/m² Wasserfläche, max. 8.264.000 €; kein Zuschlag für auswärtige Schüler; erweiterter Trägerkreis inkl. Eigenbetriebe und kommunale Beteiligungsunternehmen (Nr. 2.2, 10, 11.4)
- Beispielrechnung
- Gymnasium mit 40 % auswärtigen Schülern: VwV 33 % + (40 − 10) % = 63 %. Mit Klimaschutz-Plus für EG-55-Standard (+15 %) in der Landes-Kombination: 78 % — gemeinsamer Deckel 90 %. Die 78 % sind ein kombiniertes Ergebnis aus zwei Programmen, keine VwV-Einzelquote
Fördersatz je Maßnahme
Objektbezogen: Die VwV SchulBau bemisst die Zuwendung am zuwendungsfähigen Bauaufwand der Schulbaumaßnahme, nicht an einzelnen energetischen Maßnahmen. Eine Maßnahmen-Tabelle gibt es in der Richtlinie nicht — Einzelmaßnahmen-Sätze holt man sich daneben aus BEG EM bzw. Klimaschutz-Plus Teil 1.
Kommunaler Takt
Voraussetzungen
- Antrag beim jeweiligen Regierungspräsidium (Abteilung 7), Antragsschluss 1. Oktober des laufenden Jahres für das Förderprogramm des Folgejahres (Nr. 17.1) — z. B. 01.10.2026 für Programmjahr 2027; E-Mail-Einreichung zulässig
- Dauerhafte schulische Weiternutzung; General- oder Teilsanierung bestehender Schulgebäude — auch bei Erhöhung des technischen/baulichen Standards förderfähig (Nr. 9.1)
- Mindestvolumen: 200.000 € zuwendungsfähiger Bauaufwand je Sanierungsmaßnahme (Nr. 12.8.1)
- Kostenberechnung nach DIN 276 bis zur 3. Ebene im Antrag; Kostenpuffer sind nicht förderfähig und gesondert darzustellen (Nr. 11.1)
- NEU (Nr. 16): Bestätigung des Kriterienkatalogs „Nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg“ (oder gleichwertig) bei Antragstellung — Pflicht-Erklärung, folgt aus dem KlimaG BW
- Maßnahmenbeginn binnen 1 Jahr nach Bewilligung, sonst wird der Bescheid unwirksam (Nr. 18.6.2); vorzeitiger Beginn auf eigenes Risiko (Nr. 17.1)
- Abschluss und vollständige Abrechnung innerhalb 4 Kalenderjahren nach Bewilligung, sonst Vollwiderruf; Verlängerung auf Antrag um insgesamt max. 2 Jahre (Nr. 9.3)
- Vereinfachter Verwendungsnachweis binnen 3 Monaten nach Abrechnung (Nr. 18.6.4); Auszahlung 90 % nach Baufortschritt, Rest nach Nachweis, über die L-Bank
Kombination und Kumulierung
- Was sich ausschließt
- Bundes- und KfW-Zuschussprogramme (z. B. KfW 464/BEG-Zuschuss) sind ausgeschlossen — Nr. 12.8.6; KfW-Kredite und Ausgleichstock bleiben zulässig. Für Schulen daher immer die Landes-Kombination (VwV + Klimaschutz-Plus) gegen den Bundes-Pfad (KfW 464) rechnen
Auflagen und Antragspraxis
- Wo Sie beantragen
- Antrag bei zuständigem Regierungspräsidium
- Verfahren und Rechtsgrundlage
- Antragsschluss
- 01.10.YYYY für Programmjahr YYYY+1 (Nr. 17.1)
- Programm-Mechanik
- Mittelverteilung auf Regierungsbezirke nach Schülerzahlen; RP erstellt Förderprogramm unter Einschaltung eines Beirats (Gemeindetag/Städtetag/Landkreistag); kein kodifiziertes Punktesystem — Priorisierung über Beirat und Ermessen (Nr. 18.1–18.4)
- Abschlussfrist (Kalenderjahre)
- 4 Jahre
- Verlängerung (max. Jahre)
- 2 Jahre
- Voraussetzung für Verlängerung
- begründete Fälle; bei Fristversäumnis Vollwiderruf
- Rechtsgrundlage
- 5. Abschnitt VwV SchulBau vom 13.11.2025 (rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025; ersetzt VwV vom 28.08.2020 i. d. F. vom 23.10.2023; unbefristet)
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit: Klimaschutz-Plus Teil 1 · Holz-Innovativ-Programm (BW) · VwV Ausgleichstock BW
Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.
Einordnung aus der Antragspraxis
Die Neufassung vom 13.11.2025 bestätigt die Grundmechanik: Festbetrag 33 % plus Zuschlag für auswärtige Schüler ((P−10) %), zusammen bis 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands. Der energetische Standard läuft nicht über die VwV selbst, sondern über die ausdrücklich zugelassene Kombination mit Klimaschutz-Plus (5 % bei EG 70, max. 500.000 € / 15 % bei EG 55, max. 1.500.000 € — zusammen mit der VwV dürfen 90 % nicht überschritten werden). Beispiel Gymnasium mit 40 % auswärtigen Schülern und EG-55-Standard: VwV 63 % + Klimaschutz-Plus 15 % = 78 % in der Landes-Kombination. Die wichtigste Weichenstellung übersehen viele: Bundes- und KfW-Zuschüsse sind mit der VwV nicht kumulierbar (Nr. 12.8.6) — für jede Schule rechnen wir deshalb die Landes-Kombination gegen den KfW-464-Pfad; KfW-Kredite und Ausgleichstock bleiben daneben zulässig. Neu und für Bäder-Kommunen relevant: der eigene Schwimmbad-Abschnitt (Lehrschwimmbecken, auch Freibäder mit Schulschwimmen — Deckel 16.530 €/m² Wasserfläche, max. 8,264 Mio. €). Neu auch die Nachhaltigkeits-Bestätigung (Kriterienkatalog Nachhaltiges Bauen BW) als Antragspflicht — die liefern wir mit. Achtung Jahresprogrammlogik: Antragsschluss 1. Oktober fürs Folgejahr; wer den Stichtag verpasst, rutscht ein Jahr nach hinten. Nach Bewilligung: Beginn binnen 1 Jahr, Abschluss + Abrechnung binnen 4 Kalenderjahren (sonst Vollwiderruf), Verlängerung max. 2 Jahre.
jonas
Quellen
- VwV SchulBau vom 13.11.2025, Az. KM54-6442-34/2/12 (KM/FM/IM BW), rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025 — Volltext-Abgleich 21.07.2026 (Nr. 13–15, 12.8, 16, 17.1, 18.6): https://km.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-km/intern/PDF/Dateien/Schulhausbau/ENDVERSION_Neufassung_VwV_SchulBau_2025.docx.pdf
- Antragsformular Zuwendung Schulsanierungen (5. Abschnitt), Stand 21.01.2026 — RP Abteilung 7, DIN-276-Beiblatt, Negativerklärung Nr. 12.8.6/12.8.7
Stand: 21.07.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/vwv-schulbaufoerderung · Stand 21.07.2026
