Kommunaler Förderkompass Kostenloser Förder-CheckFörder-Check
Baden-Württemberg · Kernprogramm

VwV SchulBau BW

Schulsanierungs-Förderung in BW (VwV SchulBau, Neufassung vom 13.11.2025, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025 — ersetzt die Fassung 2020/2023). Zuwendung = Festbetrag 33 % + Zuschlag für auswärtige Schüler, Summe max. 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands (Nr. 13–15). Kein Energie-/Effizienzbonus in der VwV selbst — der energetische Standard kommt über die ausdrücklich zugelassene Kumulierung mit Klimaschutz-Plus (Nr. 12.8). Achtung: Bundes- und KfW-Zuschussprogramme sind mit der VwV nicht kumulierbar (Nr. 12.8.6; KfW-Kredite und Ausgleichstock zulässig).

Förderebene
Baden-Württemberg
Status
Aktiv
Antragsfenster
Jahresprogramm: Antragsschluss 01.10.YYYY für Programmjahr YYYY+1 (z. B. 01.10.2026 für Programmjahr 2027). Anträge nach diesem Stichtag rutschen in das übernächste Programmjahr.
Berechtigte
Kommunen · Schulträger · Schulverbände
Region
Baden-Württemberg
Geprüft
21.07.2026

Konditionen

Maximaler Fördersatz
90 %
Zur Höchstquote
Summe aus Festbetrag (Nr. 13) + Zuschlag überörtliche Bedeutung (Nr. 14) max. 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands (Nr. 15); Rundung kaufmännisch auf volle 1.000 €. Keine generelle €-Deckelung (nur 6. Abschnitt Schwimmbäder: 16.530 €/m² Wasserfläche, max. 8.264.000 €, Nr. 11.4)
Komponenten der Berechnung
  • Schulart-Block
    Festbetrag (Regelzuwendung, Nr. 13)
    Wert
    33 %
    Hinweis
    in besonderen Fällen (z. B. Aufgabenstellung des Schulträgers) höhere Zuwendung möglich
  • Schulart-Block
    Zuschlag überörtliche Bedeutung (Nr. 14)
    Formel
    1,0 × (P − 10)/100 des zuwendungsfähigen Bauaufwands
    Was „P" in der Formel bedeutet
    P = Prozentsatz auswärtiger Schüler im Jahr des Bewilligungsbescheids; greift ab > 10 %; allgemeinbildende Schulen auf Gemeinde-, berufliche Schulen auf Kreisebene (Nr. 14.1/14.2); gilt nicht für den 6. Abschnitt (Schwimmbäder)
    Durchschnittliche Anteile
    Grundschule
    0–5 %
    Werkreal- und Hauptschule
    10–20 %
    Realschule
    15–25 %
    Gymnasium
    25–40 % (ländlich teils >40 %; Städte mit mehreren Gymnasien eher 10–25 %)
Energetischer Standard über Klimaschutz-Plus
Die VwV selbst kennt keinen Effizienzgebäude-Bonus. Kumulierung ausdrücklich zulässig mit Klimaschutz-Plus (UM BW) „für einen erhöhten energetischen Standard“ sowie mit dem Holz Innovativ Programm (MLR) — Nr. 12.8 letzter Absatz. Die Klimaschutz-Plus-Konditionen für Schulen (5 % bei EG 70, max. 500.000 € / 15 % bei EG 55, max. 1.500.000 €; gemeinsam mit VwV max. 90 %) stehen in der Klimaschutz-Plus-Förderrichtlinie, siehe Eintrag klimaschutz-plus-t1
Bagatellgrenzen
Schulbau + Schulsanierung (Abschnitte 3/5): mind. 200.000 € zuwendungsfähiger Bauaufwand je Maßnahme; Ganztag und Schwimmbadsanierung (Abschnitte 4/6): mind. 100.000 € (Nr. 12.8.1–12.8.3)
Neu: Abschnitt 6 Schwimmbäder
Neuer Förderabschnitt für schulisch genutzte Schwimmbäder/Lehrschwimmbecken (inkl. Freibäder mit Schulschwimmen): Sanierung, Modernisierung, Barrierefreiheit; Ersatzneubau nur bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit; Deckel 16.530 €/m² Wasserfläche, max. 8.264.000 €; kein Zuschlag für auswärtige Schüler; erweiterter Trägerkreis inkl. Eigenbetriebe und kommunale Beteiligungsunternehmen (Nr. 2.2, 10, 11.4)
Beispielrechnung
Gymnasium mit 40 % auswärtigen Schülern: VwV 33 % + (40 − 10) % = 63 %. Mit Klimaschutz-Plus für EG-55-Standard (+15 %) in der Landes-Kombination: 78 % — gemeinsamer Deckel 90 %. Die 78 % sind ein kombiniertes Ergebnis aus zwei Programmen, keine VwV-Einzelquote

Fördersatz je Maßnahme

Objektbezogen: Die VwV SchulBau bemisst die Zuwendung am zuwendungsfähigen Bauaufwand der Schulbaumaßnahme, nicht an einzelnen energetischen Maßnahmen. Eine Maßnahmen-Tabelle gibt es in der Richtlinie nicht — Einzelmaßnahmen-Sätze holt man sich daneben aus BEG EM bzw. Klimaschutz-Plus Teil 1.

Kommunaler Takt

Antrag bis
01.10. für das folgende Programmjahr (01.10.2026 für Programmjahr 2027)
Beschluss bis
vor dem 01.10. — Anträge nach dem Stichtag rutschen in das übernächste Programmjahr
Warum
Jahresprogramm mit hartem Stichtag; ein verpasster Termin kostet ein ganzes Jahr
Bescheid
mit dem Programmjahr YYYY+1
Quelle
VwV SchulBau Nr. 7 (Neufassung 13.11.2025)

Voraussetzungen

Kombination und Kumulierung

Was sich ausschließt
Bundes- und KfW-Zuschussprogramme (z. B. KfW 464/BEG-Zuschuss) sind ausgeschlossen — Nr. 12.8.6; KfW-Kredite und Ausgleichstock bleiben zulässig. Für Schulen daher immer die Landes-Kombination (VwV + Klimaschutz-Plus) gegen den Bundes-Pfad (KfW 464) rechnen

Auflagen und Antragspraxis

Wo Sie beantragen
Antrag bei zuständigem Regierungspräsidium
Verfahren und Rechtsgrundlage
Antragsschluss
01.10.YYYY für Programmjahr YYYY+1 (Nr. 17.1)
Programm-Mechanik
Mittelverteilung auf Regierungsbezirke nach Schülerzahlen; RP erstellt Förderprogramm unter Einschaltung eines Beirats (Gemeindetag/Städtetag/Landkreistag); kein kodifiziertes Punktesystem — Priorisierung über Beirat und Ermessen (Nr. 18.1–18.4)
Abschlussfrist (Kalenderjahre)
4 Jahre
Verlängerung (max. Jahre)
2 Jahre
Voraussetzung für Verlängerung
begründete Fälle; bei Fristversäumnis Vollwiderruf
Rechtsgrundlage
5. Abschnitt VwV SchulBau vom 13.11.2025 (rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025; ersetzt VwV vom 28.08.2020 i. d. F. vom 23.10.2023; unbefristet)

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: Klimaschutz-Plus Teil 1 · Holz-Innovativ-Programm (BW) · VwV Ausgleichstock BW

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

Die Neufassung vom 13.11.2025 bestätigt die Grundmechanik: Festbetrag 33 % plus Zuschlag für auswärtige Schüler ((P−10) %), zusammen bis 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands. Der energetische Standard läuft nicht über die VwV selbst, sondern über die ausdrücklich zugelassene Kombination mit Klimaschutz-Plus (5 % bei EG 70, max. 500.000 € / 15 % bei EG 55, max. 1.500.000 € — zusammen mit der VwV dürfen 90 % nicht überschritten werden). Beispiel Gymnasium mit 40 % auswärtigen Schülern und EG-55-Standard: VwV 63 % + Klimaschutz-Plus 15 % = 78 % in der Landes-Kombination. Die wichtigste Weichenstellung übersehen viele: Bundes- und KfW-Zuschüsse sind mit der VwV nicht kumulierbar (Nr. 12.8.6) — für jede Schule rechnen wir deshalb die Landes-Kombination gegen den KfW-464-Pfad; KfW-Kredite und Ausgleichstock bleiben daneben zulässig. Neu und für Bäder-Kommunen relevant: der eigene Schwimmbad-Abschnitt (Lehrschwimmbecken, auch Freibäder mit Schulschwimmen — Deckel 16.530 €/m² Wasserfläche, max. 8,264 Mio. €). Neu auch die Nachhaltigkeits-Bestätigung (Kriterienkatalog Nachhaltiges Bauen BW) als Antragspflicht — die liefern wir mit. Achtung Jahresprogrammlogik: Antragsschluss 1. Oktober fürs Folgejahr; wer den Stichtag verpasst, rutscht ein Jahr nach hinten. Nach Bewilligung: Beginn binnen 1 Jahr, Abschluss + Abrechnung binnen 4 Kalenderjahren (sonst Vollwiderruf), Verlängerung max. 2 Jahre.

jonas

Quellen

Stand: 21.07.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle Programme

Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/vwv-schulbaufoerderung · Stand 21.07.2026