Klimaschutz-Plus Teil 2
BW-Förderung für strategische Klimaschutz-Maßnahmen (VwV Teil 2 vom 09.01.2026, in Kraft 01.02.2026 bis 31.05.2032; Antragsfenster bis 31.12.2026, vom UM bei Mittelverfügbarkeit verlängerbar). Sieben Fördertatbestände (2.1–2.7), nicht nur Steckbriefe: THG-Bilanzierung (2.1), Gebäudesteckbriefe (2.2, für unsere Kernarbeit zentral: 300 €/Steckbrief, min. 3.000 €, max. 50.000 €), kommunales Energiemanagement (2.3), Prozessmanagement netto-THG-neutrale Verwaltung (2.4), Qualitätsmanagementverfahren (2.5), Projektentwicklung/-anbahnung u. a. für Sanierung/Abwärme/Contracting (2.6) und Klimakommunikation mit der Bürgerschaft (2.7). Die meisten Beratungs-Tatbestände (2.1, 2.3–2.6) laufen über einen Tagessatz-Fördersatz von 75 % (max. 750 €/Tag) statt einer Prozentquote auf Gesamtkosten.
Konditionen
- THG-Bilanzierung (Nr. 2.1)
- Fördersatz
- 75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag, für mind. 2, höchstens 6 Arbeitstage
- Bewilligungszeitraum (Jahre)
- 2 Jahre
- Voraussetzung
- Keine THG-Bilanzierungs-Zuwendung beim Bund beantragt oder bewilligt (Nr. 2.1.3) — Doppelförderungs-Ausschluss auf Ebene der Bilanzierung selbst, unabhängig von der allgemeinen Kumulierungsregel
- Gebäudesteckbriefe (Nr. 2.2)
- Pauschale je Gebäude
- 300 €
- Mindeste Fördersumme
- 3.000 €
- Höchste Fördersumme je Antrag
- 50.000 €
- Bewilligungszeitraum (Jahre)
- 2 Jahre
- Muss-Voraussetzung
- Steckbriefe für mindestens zehn kommunale Gebäude mit jeweils mehr als 250 m² Nutzfläche (Nr. 2.2.2)
- Soll-Voraussetzung
- Steckbriefe sollen in eine maßnahmenpriorisierende Sanierungsstrategie einfließen; insgesamt sollen für mindestens 60 % des kommunalen Gebäudebestands Steckbriefe vorliegen — vorhandene vergleichbare Steckbriefe zählen mit (Nr. 2.2.2)
- Pflichtparameter des Steckbriefs
- Nutzung
- Baujahr
- beheizte Fläche
- Energieträger
- Anlagentechnik
- Wärmeverbrauch/-bedarf
- Treibhausgasemissionen
- Kommunales Energiemanagement (Nr. 2.3)
- Fördersatz
- 75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag, für mind. 7, höchstens 30 Arbeitstage; ergänzendes externes Audit 1.000 € Pauschale
- Bewilligungszeitraum (Jahre)
- 2 Jahre
- Anforderungen
- Für Liegenschaften mit mind. 80 % des Gesamtwärmeverbrauchs (+ Straßenbeleuchtung, sofern zuständig): Energieeinsparziele, ämterübergreifende Organisation, Dienstanweisung Energie, Jahresenergiebericht; ergänzend ab 30 % Wärmeverbrauchsdeckung: Verbrauchscontrolling, Anlagentechnik-Erfassung, Nutzersensibilisierung. Referenz: Standard 'Basis' von Kom.EMS Classic oder vergleichbar (Nr. 2.3.2)
- Prozessmanagement (Nr. 2.4)
- Fördersatz
- 75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag, für mind. 7, höchstens 30 Arbeitstage; ergänzendes externes Audit 2.000 € Pauschale
- Bewilligungszeitraum (Jahre)
- 3 Jahre
- Anforderungen
- Deckt mind. Liegenschaften, Mobilität, Trink-/Abwasser, Straßenbeleuchtung ab; Grundsatzbeschluss im obersten Gremium zur netto-THG-Neutralität bis 2040, Eröffnungsbilanz + Reduktionspfad, EE-Ausbaupfad. Referenz: Qualitätsstufe 'Start' von Kom.EMS zero oder vergleichbar (Nr. 2.4.2)
- Qualitätsmanagement (Nr. 2.5)
- Fördersatz
- 75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag, für mind. 7, höchstens 16 Arbeitstage je nach Betrachtungstiefe; ergänzendes externes Audit bis 3.000 € Pauschale
- Bewilligungszeitraum (Jahre)
- 2 Jahre
- Projektentwicklung (Nr. 2.6)
- Fördersatz
- 75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag; max. Zuschuss 50.000 €
- Bewilligungszeitraum (Jahre)
- 3 Jahre
- Anwendung
- Beratung zur Anbahnung von Sanierungsprojekten (inkl. Ausschreibungs-/Förderantrags-Vorbereitung), Abwärme-/Umweltwärmenutzung, Contracting-Potenzialanalysen
- Klimakommunikation (Nr. 2.7)
- Fördersatz
- 80 % der Kosten (Sachausgaben + externe Dienstleistungen); Zuwendung mind. 2.000 €, max. 5.000 €
- Bewilligungszeitraum (Jahre)
- 2 Jahre
- Antragslimit
- Max. ein Antrag je Fördertatbestand 2.7a/2.7b innerhalb 24 Monaten, oder zwei Anträge für unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen unter 2.7b
- EU-Beihilferecht
- Nr. 4.5: gefördert werden nur Bereiche, in denen die Kommune nicht wirtschaftlich/als Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts tätig ist
- Verfahren
- Antrag bei der L-Bank (elektronisch, Programmjahr-Formulare); Bearbeitung in Eingangsreihenfolge; Antrag muss geplanten Vorhabensbeginn binnen 12 Monaten ausweisen; bei Mittelausschöpfung vorzeitige Schließung (Bekanntgabe UM-Homepage)
Fördersatz je Maßnahme
| Maßnahme | Satz | Bedingungen |
|---|---|---|
| THG-Bilanzierung der Gesamtkommune | 75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag (2–6 Tage) | nur wenn keine Bundesförderung für die Bilanzierung beantragt/bewilligt wurde |
| Gebäudesteckbriefe zur Sanierungsstrategie | 300 € Pauschale je Gebäudesteckbrief (min. 3.000 €, max. 50.000 € je Antrag) | mind. 10 Gebäude >250 m², Ziel 60 % des Gebäudebestands |
| Kommunales Energiemanagement (KEM) | 75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag (7–30 Tage) + 1.000 € Audit-Pauschale | |
| Prozessmanagement netto-treibhausgasneutrale Verwaltung | 75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag (7–30 Tage) + 2.000 € Audit-Pauschale | |
| Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug | 75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag (7–16 Tage) + bis 3.000 € Audit-Pauschale | |
| Projektentwicklung & -anbahnung (Sanierung, Abwärme, Contracting) | 75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag, max. 50.000 € Zuschuss | |
| Klimakommunikation mit der Bürgerschaft | 80 % der Kosten, 2.000–5.000 € je Antrag |
Voraussetzungen
- Steckbriefe (2.2): mind. 10 kommunale Gebäude mit je > 250 m² Nutzfläche (Muss); Ziel mind. 60 % des Bestands (Soll, vorhandene vergleichbare Steckbriefe zählen mit)
- THG-Bilanzierung (2.1): nur förderfähig, wenn keine Bundesförderung für die Bilanzierung beantragt/bewilligt wurde (Nr. 2.1.3)
- KEM (2.3) und Prozessmanagement (2.4): Mindestabdeckung des Gesamtwärmeverbrauchs (80 % bzw. gestaffelt 30 %/80 %) sowie Referenz-Qualitätsstufen (Kom.EMS Classic 'Basis' bzw. Kom.EMS zero 'Start') oder vergleichbare Systeme
- EU-Beihilferecht (4.5): gefördert werden nur Bereiche, in denen die Kommune nicht wirtschaftlich tätig ist
- Antrag bei der L-Bank vor Vorhabensabschluss; geplanter Beginn binnen 12 Monaten im Antrag auszuweisen — Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein (Nr. 4.1, keine Sonderregel wie in Teil 1)
- Beschluss in den zuständigen kommunalen Gremien meist Voraussetzung — Beschlussvorlage für den Gemeinderat damit doppelt relevant
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit: BAFA-EBN · Freiwillige kommunale Wärmeplanung BW (geschlossen seit 06.08.2025)
Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.
Einordnung aus der Antragspraxis
Klimaschutz-Plus Teil 2 ist die BW-Konzeptförderung — das Schwester-Programm zu Teil 1 (Hülle-/Schul-Bonus) — und deutlich breiter als nur Steckbriefe: Sieben Fördertatbestände. Für unsere Kernarbeit zählt weiter der Steckbrief-Tatbestand (2.2): 300 € Pauschale je Gebäudesteckbrief (min. 3.000 €, max. 50.000 € je Antrag) ab zehn Gebäuden über 250 m² — genau der erste Schritt jedes Sanierungsfahrplans. Neu vollständig erfasst (Volltext-Abgleich 2026-07-24): THG-Bilanzierung der Gesamtkommune (2.1, nur ohne Bundesförderung dafür), kommunales Energiemanagement (2.3, jetzt mit Fördersatz: 75 % Tagessatz/750 €-Deckel + 1.000 € Audit), Prozessmanagement für netto-THG-neutrale Verwaltung (2.4, Grundsatzbeschluss bis 2040 nötig), Qualitätsmanagementverfahren (2.5), Projektentwicklung/-anbahnung für Sanierung, Abwärme/Umweltwärme und Contracting (2.6, praktisch relevant für die Vorbereitung von Sanierungsausschreibungen) und Klimakommunikation mit der Bürgerschaft (2.7, einziger Tatbestand mit echter Prozentquote 80 % statt Tagessatz). Kombinierbar mit BAFA-EBN; in Kombination lassen sich kommunale Beratungsleistungen weitgehend kostenneutral abwickeln — die genaue kombinierte Quote prüfen wir je Konstellation im Erstgespräch. Beschluss in den zuständigen kommunalen Gremien ist meist Voraussetzung — die Beschlussvorlage für den Gemeinderat damit doppelt relevant. Achtung: Antragsfenster bis 31.12.2026 (das UM kann bei Mittelverfügbarkeit verlängern; bei Ausschöpfung schließt das Programm früher, Bearbeitung in Eingangsreihenfolge). Wer für 2026 ein Konzept plant, sollte den Antrag bis spätestens Q3/2026 einreichen.
jonas
Quellen
- VwV Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen Teil 2 — Strategische Maßnahmen, vom 09.01.2026 (Az. UM22-4500-167/5), in Kraft 01.02.2026 bis 31.05.2032, Antragsfenster bis 31.12.2026 — vollständiger Volltext-Abgleich aller 7 Fördertatbestände 2026-07-24 (korpus/abgelegt/klimaschutz-plus-bw/vwv-foerderprogramm-klimaschutz-plus-fuer-kommunen-teil-2-strategische-massnahmen.pdf)
Stand: 24.07.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/klimaschutz-plus-t2 · Stand 24.07.2026
