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Baden-Württemberg · Kernprogramm

Klimaschutz-Plus Teil 2

BW-Förderung für strategische Klimaschutz-Maßnahmen (VwV Teil 2 vom 09.01.2026, in Kraft 01.02.2026 bis 31.05.2032; Antragsfenster bis 31.12.2026, vom UM bei Mittelverfügbarkeit verlängerbar). Sieben Fördertatbestände (2.1–2.7), nicht nur Steckbriefe: THG-Bilanzierung (2.1), Gebäudesteckbriefe (2.2, für unsere Kernarbeit zentral: 300 €/Steckbrief, min. 3.000 €, max. 50.000 €), kommunales Energiemanagement (2.3), Prozessmanagement netto-THG-neutrale Verwaltung (2.4), Qualitätsmanagementverfahren (2.5), Projektentwicklung/-anbahnung u. a. für Sanierung/Abwärme/Contracting (2.6) und Klimakommunikation mit der Bürgerschaft (2.7). Die meisten Beratungs-Tatbestände (2.1, 2.3–2.6) laufen über einen Tagessatz-Fördersatz von 75 % (max. 750 €/Tag) statt einer Prozentquote auf Gesamtkosten.

Förderebene
Baden-Württemberg
Status
Aktiv
Antragsfenster
01.02.2026 bis 31.12.2026 (Eingangsdatum L-Bank; vom UM bei Mittelverfügbarkeit verlängerbar; bei Ausschöpfung vorzeitige Schließung)
Berechtigte
Kommunen · kommunale Körperschaften
Region
Baden-Württemberg
Geprüft
24.07.2026

Konditionen

THG-Bilanzierung (Nr. 2.1)
Fördersatz
75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag, für mind. 2, höchstens 6 Arbeitstage
Bewilligungszeitraum (Jahre)
2 Jahre
Voraussetzung
Keine THG-Bilanzierungs-Zuwendung beim Bund beantragt oder bewilligt (Nr. 2.1.3) — Doppelförderungs-Ausschluss auf Ebene der Bilanzierung selbst, unabhängig von der allgemeinen Kumulierungsregel
Gebäudesteckbriefe (Nr. 2.2)
Pauschale je Gebäude
300 €
Mindeste Fördersumme
3.000 €
Höchste Fördersumme je Antrag
50.000 €
Bewilligungszeitraum (Jahre)
2 Jahre
Muss-Voraussetzung
Steckbriefe für mindestens zehn kommunale Gebäude mit jeweils mehr als 250 m² Nutzfläche (Nr. 2.2.2)
Soll-Voraussetzung
Steckbriefe sollen in eine maßnahmenpriorisierende Sanierungsstrategie einfließen; insgesamt sollen für mindestens 60 % des kommunalen Gebäudebestands Steckbriefe vorliegen — vorhandene vergleichbare Steckbriefe zählen mit (Nr. 2.2.2)
Pflichtparameter des Steckbriefs
  • Nutzung
  • Baujahr
  • beheizte Fläche
  • Energieträger
  • Anlagentechnik
  • Wärmeverbrauch/-bedarf
  • Treibhausgasemissionen
Kommunales Energiemanagement (Nr. 2.3)
Fördersatz
75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag, für mind. 7, höchstens 30 Arbeitstage; ergänzendes externes Audit 1.000 € Pauschale
Bewilligungszeitraum (Jahre)
2 Jahre
Anforderungen
Für Liegenschaften mit mind. 80 % des Gesamtwärmeverbrauchs (+ Straßenbeleuchtung, sofern zuständig): Energieeinsparziele, ämterübergreifende Organisation, Dienstanweisung Energie, Jahresenergiebericht; ergänzend ab 30 % Wärmeverbrauchsdeckung: Verbrauchscontrolling, Anlagentechnik-Erfassung, Nutzersensibilisierung. Referenz: Standard 'Basis' von Kom.EMS Classic oder vergleichbar (Nr. 2.3.2)
Prozessmanagement (Nr. 2.4)
Fördersatz
75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag, für mind. 7, höchstens 30 Arbeitstage; ergänzendes externes Audit 2.000 € Pauschale
Bewilligungszeitraum (Jahre)
3 Jahre
Anforderungen
Deckt mind. Liegenschaften, Mobilität, Trink-/Abwasser, Straßenbeleuchtung ab; Grundsatzbeschluss im obersten Gremium zur netto-THG-Neutralität bis 2040, Eröffnungsbilanz + Reduktionspfad, EE-Ausbaupfad. Referenz: Qualitätsstufe 'Start' von Kom.EMS zero oder vergleichbar (Nr. 2.4.2)
Qualitätsmanagement (Nr. 2.5)
Fördersatz
75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag, für mind. 7, höchstens 16 Arbeitstage je nach Betrachtungstiefe; ergänzendes externes Audit bis 3.000 € Pauschale
Bewilligungszeitraum (Jahre)
2 Jahre
Projektentwicklung (Nr. 2.6)
Fördersatz
75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag; max. Zuschuss 50.000 €
Bewilligungszeitraum (Jahre)
3 Jahre
Anwendung
Beratung zur Anbahnung von Sanierungsprojekten (inkl. Ausschreibungs-/Förderantrags-Vorbereitung), Abwärme-/Umweltwärmenutzung, Contracting-Potenzialanalysen
Klimakommunikation (Nr. 2.7)
Fördersatz
80 % der Kosten (Sachausgaben + externe Dienstleistungen); Zuwendung mind. 2.000 €, max. 5.000 €
Bewilligungszeitraum (Jahre)
2 Jahre
Antragslimit
Max. ein Antrag je Fördertatbestand 2.7a/2.7b innerhalb 24 Monaten, oder zwei Anträge für unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen unter 2.7b
EU-Beihilferecht
Nr. 4.5: gefördert werden nur Bereiche, in denen die Kommune nicht wirtschaftlich/als Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts tätig ist
Verfahren
Antrag bei der L-Bank (elektronisch, Programmjahr-Formulare); Bearbeitung in Eingangsreihenfolge; Antrag muss geplanten Vorhabensbeginn binnen 12 Monaten ausweisen; bei Mittelausschöpfung vorzeitige Schließung (Bekanntgabe UM-Homepage)

Fördersatz je Maßnahme

MaßnahmeSatzBedingungen
THG-Bilanzierung der Gesamtkommune75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag (2–6 Tage)nur wenn keine Bundesförderung für die Bilanzierung beantragt/bewilligt wurde
Gebäudesteckbriefe zur Sanierungsstrategie300 € Pauschale je Gebäudesteckbrief (min. 3.000 €, max. 50.000 € je Antrag)mind. 10 Gebäude >250 m², Ziel 60 % des Gebäudebestands
Kommunales Energiemanagement (KEM)75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag (7–30 Tage) + 1.000 € Audit-Pauschale
Prozessmanagement netto-treibhausgasneutrale Verwaltung75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag (7–30 Tage) + 2.000 € Audit-Pauschale
Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag (7–16 Tage) + bis 3.000 € Audit-Pauschale
Projektentwicklung & -anbahnung (Sanierung, Abwärme, Contracting)75 % des Tagessatzes, max. 750 €/Tag, max. 50.000 € Zuschuss
Klimakommunikation mit der Bürgerschaft80 % der Kosten, 2.000–5.000 € je Antrag

Voraussetzungen

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: BAFA-EBN · Freiwillige kommunale Wärmeplanung BW (geschlossen seit 06.08.2025)

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

Klimaschutz-Plus Teil 2 ist die BW-Konzeptförderung — das Schwester-Programm zu Teil 1 (Hülle-/Schul-Bonus) — und deutlich breiter als nur Steckbriefe: Sieben Fördertatbestände. Für unsere Kernarbeit zählt weiter der Steckbrief-Tatbestand (2.2): 300 € Pauschale je Gebäudesteckbrief (min. 3.000 €, max. 50.000 € je Antrag) ab zehn Gebäuden über 250 m² — genau der erste Schritt jedes Sanierungsfahrplans. Neu vollständig erfasst (Volltext-Abgleich 2026-07-24): THG-Bilanzierung der Gesamtkommune (2.1, nur ohne Bundesförderung dafür), kommunales Energiemanagement (2.3, jetzt mit Fördersatz: 75 % Tagessatz/750 €-Deckel + 1.000 € Audit), Prozessmanagement für netto-THG-neutrale Verwaltung (2.4, Grundsatzbeschluss bis 2040 nötig), Qualitätsmanagementverfahren (2.5), Projektentwicklung/-anbahnung für Sanierung, Abwärme/Umweltwärme und Contracting (2.6, praktisch relevant für die Vorbereitung von Sanierungsausschreibungen) und Klimakommunikation mit der Bürgerschaft (2.7, einziger Tatbestand mit echter Prozentquote 80 % statt Tagessatz). Kombinierbar mit BAFA-EBN; in Kombination lassen sich kommunale Beratungsleistungen weitgehend kostenneutral abwickeln — die genaue kombinierte Quote prüfen wir je Konstellation im Erstgespräch. Beschluss in den zuständigen kommunalen Gremien ist meist Voraussetzung — die Beschlussvorlage für den Gemeinderat damit doppelt relevant. Achtung: Antragsfenster bis 31.12.2026 (das UM kann bei Mittelverfügbarkeit verlängern; bei Ausschöpfung schließt das Programm früher, Bearbeitung in Eingangsreihenfolge). Wer für 2026 ein Konzept plant, sollte den Antrag bis spätestens Q3/2026 einreichen.

jonas

Quellen

Stand: 24.07.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/klimaschutz-plus-t2 · Stand 24.07.2026