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Bayern

BayFAG Art. 10

Regelmäßige staatliche Beteiligung Bayerns an Baumaßnahmen öffentlicher Schulgebäude einschließlich General- und Teilsanierungen sowie Erweiterung/Neubau. Bayerisches Pendant zur VwV Schulbauförderung in BW. Wichtig: Kein einheitlicher fester Fördersatz — individuelle Anteilsfinanzierung nach finanzieller Leistungsfähigkeit des Antragstellers.

Förderebene
Bayern
Anbieter
StMUK Bayern · Regierungen — Direktlink noch nicht gegen die Anbieterseite geprüft
Status
Aktiv
Antragsfenster
noch nicht gegen die Richtlinie geprüft
Berechtigte
Kommunen · Schulträger · Schulverbände
Region
Bayern
Geprüft
17.08.2026

Konditionen

Individuelle Anteilsfinanzierung — die Förderhöhe wird unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Antragstellers (Schulträger) bemessen. Öffentliche Quellen nennen keinen einheitlichen Standardsatz. Im Förderkompass-Tool darf daher keine starre Quote suggeriert werden — Beratungsgespräch mit zuständiger Regierung Pflicht.

Fördersatz je Maßnahme

Objektbezogen: Art. 10 BayFAG ist die staatliche Beteiligung am Bauaufwand kommunaler Schulbaumaßnahmen — bemessen an der Maßnahme als Ganzem, nicht an energetischen Einzelmaßnahmen.

Voraussetzungen

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: KfW 464 · BEG EM Hülle

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

BayFAG Art. 10 ist Bayerns regelmäßige staatliche Beteiligung an Schul-Baumaßnahmen — das bayerische Pendant zur VwV Schulbauförderung in BW. Für kommunale Schul-Sanierungen in Bayern damit der zentrale Land-Hebel; kombinierbar mit KfW 464 (für die Effizienzgebäude-Komponente) und BEG EM (für Hülle/Heizung als Einzelmaßnahmen). Förder-Architektur und konkrete Quoten variieren mit dem Antragstyp — frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Regierung Pflicht.

jonas

Quellen

Stand: 17.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/bayfag-art-10 · Stand 17.08.2026