Baden-Württemberg
Freiwillige kommunale Wärmeplanung BW (geschlossen seit 06.08.2025)
Geschlossen seit 06.08.2025. War: Förderung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung in BW. Heute: kommunale Wärmeplanung in BW ist gesetzliche Pflicht für Gemeinden >100k Einwohner bis 30.06.2026 — kein Förderprogramm mehr.
Förderebene
Baden-Württemberg
Anbieter
UM BW · KEA-BW (Beratung) — Direktlink noch nicht gegen die Anbieterseite geprüft
Status
Geschlossen
Antragsfenster
geschlossen
Berechtigte
Kommunen
Region
Baden-Württemberg
Geprüft
10.05.2026
Konditionen
n/a — Programm geschlossen. Keine Neuanträge mehr möglich.Voraussetzungen
- Programm geschlossen — keine Anträge möglich
Zeit und Fristen
- Gesetzliche Pflichtfrist
- 2026-06-30 (Gemeinden über 100.000 Einwohner gemäß Wärmeplanungsgesetz)
Einordnung aus der Antragspraxis
Die freiwillige kommunale Wärmeplanung BW ist seit 06.08.2025 geschlossen — mit der novellierten KlimaG-BW-Fassung können keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden. Hintergrund: Die kommunale Wärmeplanung ist nach Bundesgesetz für Großstädte ohnehin Pflicht (>100k Einwohner bis 30.06.2026, kleinere Kommunen 2028). 2026 ist kein Förder-, sondern ein Erfüllungs- und Umsetzungsjahr. Wer eine KWP über uns vorbereitet, finanziert sie aus Eigenmitteln — relevanter Hebel ist heute die Anschluss-Förderung (BEW Modul 1 für die Wirtschaftlichkeits-Brücke ab Schwellenwert >16 Gebäude oder >100 Wohneinheiten).
jonas
Quellen
- Umweltministerium BW: FAQ zur freiwilligen kommunalen Wärmeplanung
- KlimaG BW Novelle 06.08.2025
Stand: 10.05.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/freiwillige-kommunale-waermeplanung-bw · Stand 10.05.2026
