Bayern
KommKlimaFöR
Bayerische Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz — laut Förderdatenbank-Stand 2026-05 keine Antragstellung mehr möglich.
Förderebene
Bayern
Anbieter
StMUV Bayern — Direktlink noch nicht gegen die Anbieterseite geprüft
Status
In Vorbereitung
Antragsfenster
geschlossen
Berechtigte
Kommunen · öffentliche Einrichtungen · Verbände
Region
Bayern
Geprüft
09.08.2026
Konditionen
- Zur Quote
- Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt, je Vorhabenart bis höchstens 150.000 Euro; in bestimmten Fällen ist sie auf bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben reduziert.
- Höchstbetrag
- 150.000 €
- Zum Eigenanteil
- Mindestens die Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben verbleibt in den reduzierten Fällen bei der Kommune; die genaue Quote hängt von der Vorhabenart ab.
Einordnung aus der Antragspraxis
KommKlimaFöR war das bayerische Pendant zur NKI-Kommunalrichtlinie für klimaschutzbezogene Strategie- und Umsetzungsmaßnahmen — Antragstellung aktuell nicht möglich. Bei Reaktivierung als bayerische Alternative zu NKI im Repertoire.
jonas
Quellen
- Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bayern — Förderung kommunaler Klimaschutz (https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/kommunal/foerderung.htm, abgerufen 2026-08-09)
- KommKlimaFöR, BayMBl. 2022 Nr. 740 nebst Änderung 2025: korpus/geholt/kommklimafoer-bayern/ — im Wortlaut geprüft 2026-08-09
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/kommklimafoer-bayern · Stand 09.08.2026
