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Bayern

KommKlimaFöR

Bayerische Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz — laut Förderdatenbank-Stand 2026-05 keine Antragstellung mehr möglich.

Förderebene
Bayern
Anbieter
StMUV Bayern — Direktlink noch nicht gegen die Anbieterseite geprüft
Status
In Vorbereitung
Antragsfenster
geschlossen
Berechtigte
Kommunen · öffentliche Einrichtungen · Verbände
Region
Bayern
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Zur Quote
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt, je Vorhabenart bis höchstens 150.000 Euro; in bestimmten Fällen ist sie auf bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben reduziert.
Höchstbetrag
150.000 €
Zum Eigenanteil
Mindestens die Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben verbleibt in den reduzierten Fällen bei der Kommune; die genaue Quote hängt von der Vorhabenart ab.

Einordnung aus der Antragspraxis

KommKlimaFöR war das bayerische Pendant zur NKI-Kommunalrichtlinie für klimaschutzbezogene Strategie- und Umsetzungsmaßnahmen — Antragstellung aktuell nicht möglich. Bei Reaktivierung als bayerische Alternative zu NKI im Repertoire.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/kommklimafoer-bayern · Stand 09.08.2026