Sanierungsstau?Lösen wir auf.
Wir bringen kommunale Sanierungsprojekte voran —
mit Fahrplänen, die der Gemeinderat beschließt,
und Förderanträgen, die bewilligt werden.
Drei Einstiege. Wählen Sie.
Wir liefern Planung, Vergabe und Begleitung — bis zur ausgezahlten Förderung.
Sie haben das Gebäude und die Maßnahme. Wir die Planung, Vergabe und Begleitung — vom Konzept bis zur Schlussabnahme.
- Konzept & PlanungMaßnahmen geprüft, wirtschaftlich, förderfähig.
- Vergabe & BegleitungLV-Erstellung, Ausschreibung und Baubegleitung bis zur Schlussabnahme.
- Entlastung im BauamtTiefe genau dort, wo Kapazität fehlt.
Im Termin schildern Sie Gebäude und Vorhaben. Wir ordnen ein und schlagen die nächsten zwei Schritte vor — konkret, kostenfrei.
Expertengespräch buchenExperten für kommunale Liegenschaften.
Viele Kommunen wissen, dass saniert werden muss. Es scheitert nicht am Willen.
Sanierungsstau auflösen —
in 4 Schritten.
Einzeln beauftragbar oder als durchgehende Begleitung — vom Gebäudesteckbrief über das Wärmenetz bis zum Auszahlungsbescheid.
Bestand verstehen.
- Analyse aller Liegenschaften — Zustand, Nutzung, Verbräuche und Maßnahmen.
- Klassifizierung nach Sanierungsdringlichkeit (worst-performing-buildings) und Einsparhebel.
- Auf einer Seite: Umsetzungs-Roadmap bis 2040, die Gemeinderat und Verwaltung verstehen.
Allmersbach im Tal
Vom Klimaschutzplan zum beschlussreifen Fahrplan: zehn Liegenschaften bewertet, Maßnahmen priorisiert, einstimmig im Gemeinderat freigegeben. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bürgermeisterin Patrizia Rall und Klimaschutzmanagerin Sabine Fritz — erste Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung.
- Sanierungsfahrpläne nach DIN V 18599 — Rathaus, Bauhof, Kindergärten, Hallen, Schulen — Bestand systematisch eingeordnet.
- Management Summary statt Papierflut — Beschlussreif für den Gemeinderat aufbereitet.
- Individuelles Konzept pro Gebäude — Abgestimmt auf Nutzung, Zustand und Förderfähigkeit.
- Förder- und Finanzierungspfade integriert — Investitionen passend zu Haushalt und Zuschüssen.
- Vom Konzept in die Umsetzung — Erste Maßnahmen direkt freigegeben und gestartet.
Wir liefern den ganzen Weg — nicht nur die ersten Meter.
Wir kennen die Realität kommunaler Verwaltung. Genau hier setzen wir an.
- 250+ kommunale Liegenschaften aus 30+ Kommunen begleitet
- Sanierungsfahrplan in 6 Wochen, Angebot in 1–2 Werktagen
- 12 Kommunen in regelmäßiger Begleitung — keine Einmalprojekte
Was Kommunen am häufigsten fragen — direkt beantwortet.
Wie sollten wir als Kommune vorgehen, wenn wir energetisch sanieren wollen?
Fünf Schritte bewähren sich, genau in dieser Reihenfolge:
1) Bestand betrachten — alle Liegenschaften strukturiert aufnehmen (Zustand, Verbrauch, Nutzung).
2) Handlungsbedarf ableiten und die worst-performing-buildings priorisieren.
3) Konzept entwickeln für die Sorgenkinder im Gebäudebestand und Kosten ermitteln.
4) Finanzierung sicherstellen — Haushalt, Eigenmittel, Contracting.
5) Mit dem optimalen Förderkonzept abwickeln.
Genau diese Reihenfolge bilden unsere Leistungsbausteine ab.
Wir haben weder Budget noch Personal — wie soll das gehen?
Das ist der häufigste Einwand im Erstgespräch — und genau dafür ist unser Angebot gebaut. Fördermittel-Begleitung ist integraler Teil der Beratung, kein Add-on.
Zur Personal-Frage: Wir übernehmen die Schritte, die Bauamt und Kämmerei sonst selbst leisten müssten — Bestandsaufnahme, Konzept, Förderanträge, Ausschreibung nach UVgO/VOB und Bauüberwachung. Sie brauchen eine Ansprechperson auf Ihrer Seite, kein eigenes Projektteam — die Pflichtaufgabe wird ohne neuen Stellenbedarf erfüllt.
Zur Budget-Frage: Auf der Beratungs- und Konzept-Ebene sind über BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) und die Kommunalrichtlinie Förderquoten von 50–80 % erreichbar. In der Umsetzung kombinieren wir BEG EM, KfW 464 (Worst-Performing-Building-Bonus) und Landesprogramme — in Baden-Württemberg z. B. Klimaschutz-Plus + VwV Schulbauförderung bis zu 90 % auf förderfähige Kosten.
Eigenanteil je nach Programm-Konstellation liegt typischerweise bei 20–50 %, bei Schulsanierungen in BW kombiniert bis auf rund 10 %. Im Erstgespräch nennen wir einen belastbaren Eigenanteil-Korridor für Ihre Liegenschaften, bevor irgendetwas beauftragt wird.
Was ist ein Sanierungsfahrplan für kommunale Gebäude?
Ein Sanierungsfahrplan dokumentiert den energetischen Zustand kommunaler Liegenschaften und priorisiert Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit, CO₂-Hebel und Förderfähigkeit.
Er dient als Beschlussgrundlage für Gemeinderat und Verwaltung und wird bei uns nach DIN V 18599 erstellt.
Wie planen wir das im Doppelhaushalt — Investitionshaushalt, AfA und Eigenanteil?
Drei haushaltsrechtliche Punkte sind für die Kämmerei in der Regel entscheidend.
Investitionshaushalt vs. Ergebnishaushalt: Sanierungen werden in der doppischen Buchführung im Investitionshaushalt aktiviert und über die Nutzungsdauer als Abschreibung (AfA) in den Ergebnishaushalt überführt — typisch 33 Jahre für die thermische Hülle, 15–20 Jahre für Anlagentechnik. Die Brutto-Investitionssumme belastet den laufenden Haushalt nicht in voller Höhe; das ist der Grund, warum sich Sanierungen über AfA-Glättung für viele Kommunen darstellen lassen.
Doppelhaushalt-Taktung BW und Bayern: Beide Länder fahren die 2-Jahres-Planung als Standard. Wir takten die beschlussreife Vorlage so, dass sie vor dem Beratungsfenster für den nächsten Doppelhaushalt steht — damit der Beschluss in die Haushaltsberatungen einläuft und nicht erst zwei Jahre später Geld findet.
Eigenanteil und Fördermitnahme: Bei BAFA-EBN-Beratung 50 % Förderquote, in der Umsetzung typisch 20–50 % Eigenanteil, bei Schul-Sanierungen in BW (Klimaschutz-Plus + VwV Schulbau + KfW 464 inkl. WPB-Bonus) bis auf rund 10 %. Den belastbaren Eigenanteils-Korridor nennen wir vor jeder Beauftragung — die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach GemHVO ist Bestandteil der gremienfähigen Vorlage.
Hintergrund: Die Aufgabe ist kommunale Daseinsvorsorge im Bestand — Pflichtaufgabe (KWP-Frist 30.06.2028, EnEfG-Berichtspflichten), keine freiwillige Klima-Initiative. Bei Bedarf liefern wir Konnexitäts-Argumente für den Gemeinderat mit.
Welche Förderung gibt es für kommunale Wärmenetze?
Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist die Kernförderung für Wärmenetz-Vorhaben — sie greift ab einem Schwellenwert von >16 Gebäuden oder >100 Wohneinheiten im Versorgungsgebiet.
Unterhalb dieser Schwelle ist BEW nicht förderfähig — dann ist BEG EM auf Einzelgebäudeebene der zuständige Förderpfad.
Das Programm ist stufig in vier Modulen aufgebaut, die zeitlich aufeinander aufbauen:
Modul 1 — Machbarkeitsstudie (Neubau) oder Transformationsplan (Bestand): bis 50 %.
Modul 2 — systemische Investitionsförderung für Wärmenetz-Bau bzw. -Transformation: bis 40 %.
Modul 3 — Einzelmaßnahmen am bestehenden Wärmenetz.
Modul 4 — 10-Jahres-Betriebskostenförderung für Solarthermie (1 Cent / kWh thermisch) und Wärmepumpen (SCOP-abhängig, bis 9,2 Cent / kWh).
Unser Anspruch: Die kommunale Wärmeplanung soll kein Papiertiger bleiben, sondern in die Umsetzung kommen — wir begleiten von der Machbarkeitsstudie über den Modul-2-Antrag bis in den Betrieb.
Begleitet ihr auch die Umsetzung oder nur die Planung?
Beides. Wir übernehmen Ausschreibung, Vergabe nach UVgO/VOB, Bauüberwachung und Förderbegleitung bis zur Inbetriebnahme — oder einzelne Bausteine, wenn Sie eigene Kapazitäten haben.
Wie unterscheidet sich euer Vorgehen von einer klassischen Energieagentur?
Wir liefern keine Konzepte für die Schublade. Jeder Sanierungsfahrplan endet mit beschlussreifen Vorlagen, ein Förderfahrplan ist Bestandteil, und wir begleiten die Umsetzung bis zum Auszahlungsbescheid.
Nach der Beratung übergeben wir an unser internes Förderteam, das sich den ganzen Tag ausschließlich mit BAFA- und KfW-Programmen beschäftigt — partnerschaftlich und mit festen Ansprechpartnern.
Gilt das GModG schon — und was ändert sich für unsere Liegenschaften?
Heute gilt das GEG. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG-E) liegt als Regierungsentwurf vom 13.05.2026 vor und ist noch nicht beschlossen — Inhalte und Zeitplan können sich im Verfahren ändern.
Geplant ist der Wechsel ab 01.11.2026: Die 65-%-EE-Pflicht beim Heizungstausch entfällt, die Heizungswahl wird technologieoffen, und die kommunale Wärmeplanung verliert ihre regulatorische Kopplung an die Heizungspflicht — sie bleibt Planungsinstrument.
Für kommunale Nichtwohngebäude kommen schrittweise neue Anforderungen hinzu (alle als Entwurf):
Sanierungsanforderung (MEPS) für die energetisch schlechtesten Gebäude — 16 % bis 2030, 26 % bis 2033.
Solarpflicht für öffentliche Nichtwohngebäude — Neubau ab 2027, Bestand gestaffelt ab 2028.
Nullemissionsgebäude für neue öffentliche Nichtwohngebäude ab 2028.
Wichtig für die Haushaltsplanung: Diese Pflichten sind nicht automatisch förderfähig — Regulatorik frisst Subvention. Wir ordnen ein, welche Ihrer Liegenschaften betroffen sind, bevor die Schwellenwerte endgültig feststehen.
Was kostet eine Energieberatung für kommunale Liegenschaften?
Die Kosten hängen von Anzahl und Größe der Liegenschaften sowie der Analysetiefe ab — ein konkretes Angebot bekommen Sie bei uns binnen 1–2 Werktagen.
Gebäudesteckbriefe ohne Vor-Ort-Aufnahme gibt es ab wenigen hundert Euro pro Gebäude (mit Klimaschutz-Plus Teil 2 kostenneutral möglich). Gebäudesteckbriefe mit Vor-Ort-Aufnahme starten bei rund 1.000 € pro Gebäude (mit NKI-Förderung nahezu kostenneutral).
Das ist die belastbare Basis für unsere Portfolioanalyse als Baubudgetplanung bis 2040. Für tiefere Beratungen sind über BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) und die Kommunalrichtlinie Förderquoten von 50–80 Prozent möglich.
Hinweis: Die meisten Beratungs- und Konzept-Maßnahmen lassen sich BAFA-EBN-gefördert mitnehmen, wenn die Maßnahme ohnehin ansteht — wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Beratungsleistung im Erstgespräch.
Wie lange dauert ein kommunaler Sanierungsfahrplan?
Bei uns liegt der Sanierungsfahrplan in der Regel nach 6 Wochen vor — von der Auftaktbesprechung bis zur beschlussreifen Vorlage für den Gemeinderat.
Voraussetzung sind ein zügiger Datenzugang (Pläne, Verbrauchsdaten, Vor-Ort-Begehung) und klare Ansprechpersonen in Bauamt und Verwaltung.
Welche Förderprogramme nutzen Kommunen am häufigsten?
Vier Kernprogramme decken den Großteil unserer kommunalen Projekte ab:
BEG EM (BAFA) — Heizungstausch 30 %, Hülle 15 %. Pragmatisch: mitnehmen, wenn die Maßnahme ohnehin ansteht.
KfW 464 für Ihre Sorgenkinder im Gebäudebestand — bis 50 % (NWG) bzw. 60 % (WG) mit dem Worst-Performing-Building-Bonus. Der Begriff „worst-performing-buildings“ stammt aus der geplanten Sanierungsanforderung des GModG-E (§ 40, Entwurf); der KfW-464-Bonus ist dagegen eine heute geltende Förderkondition. Deshalb: WPB-Bonus mitnehmen, solange vorhanden — Regulatorik frisst Subvention.
Klimaschutz-Plus Teil 1 (BW) ist DER BW-Hebel für thermische Hülle — +25 % on top zur BEG EM (gesamt 40 %). Kombiniert mit der VwV Schulbauförderung sind bis zu 90 % möglich.
VwV Schulbauförderung (BW) für Schulsanierungen — bis zu 90 % auf förderfähige Kosten von bis zu 10 Mio €. Antrag läuft über das Regierungspräsidium, frühzeitige Abstimmung ist Pflicht.
In Bayern ergänzen wir um die entsprechenden Landesprogramme. Wir prüfen die optimale Kombination je Liegenschaft.
Wie passt das in unser Klimaschutzkonzept?
Klimaschutzkonzepte (KSK / iKSK) liefern den strategischen Rahmen — was bis wann CO₂ einsparen muss, welche Handlungsfelder Priorität haben.
Was sie selten liefern: einen umsetzungsfähigen Plan je Liegenschaft mit Investitionsbedarf, Förderlogik und Zeitstrahl bis zur Inbetriebnahme.
Genau dort setzen wir an: Wir nehmen Ihre Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept und übersetzen sie in Sanierungsfahrpläne, Förderanträge und Umsetzungsbegleitung — verzahnt mit KSI-/NKI-Förderlogik.
Arbeitet ihr deutschlandweit oder nur in Baden-Württemberg und Bayern?
Wir beraten Kommunen bundesweit. Schwerpunkte sind Baden-Württemberg (Sitz Stuttgart) und Bayern — entsprechend kennen wir die Förderlandschaft beider Länder im Detail, von Klimaschutz-Plus und VwV Schulbauförderung in BW bis zu den bayerischen Landesprogrammen.
Projekte begleiten wir auch außerhalb beider Länder.
Wir bleiben für Sie am Ball.
Neue Gesetze, frische Förderprogramme, Technologien für die Wärmewende — kompakt aufbereitet in Webinaren für Bauamt, Klimamanagement und Kämmerei.
- GesetzgebungGEG, WPG, EU-Richtlinien — eingeordnet für Kommunen.
- FördermittelNeue Programme, Fristen, Kombinierbarkeit.
- TechnologienWärmepumpe, PV, Speicher — was praxisreif ist.
Übersicht, Pflicht, Förderung.
Eingeordnet in 30 Minuten.
Im kostenfreien Erstgespräch ordnen wir Ihre Liegenschaften ein. Folgende 3 Punkte tragen jeden Gremienbeschluss:
- ÜbersichtSanierungspflicht, Einsparhebel, Priorisierung — welche Ihrer Liegenschaften zuerst.
- PflichtWelche Fristen aus GEG (künftig GModG), KWP und EnEfG Ihre Liegenschaften tatsächlich binden — und welche nicht.
- FörderungBAFA, KfW, BEW und Landesmittel — welche Programme passen und welche Kombination trägt.
Förderung ist bei uns integraler Teil der Beratung, kein Add-on: Der Eigenanteil liegt je nach Programm und Liegenschaft typischerweise bei 20–60 %, bei baden-württembergischen Schulen sind 10 % möglich. Wir sichern ihn vor dem Gremiumsbeschluss — statt Mittel zu verschenken.
Und es erfüllt Ihre Pflichtaufgabe ohne neuen Stellenbedarf — Planung, Vergabe und Förderabwicklung übernehmen wir.
Erfahrungswerte aus kommunalen Projekten, Stand 06/2026, je nach Förderkulisse. Keine Bewilligungsgarantie.









