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Für Bauamt, Klima- und Energiemanagement

Sanierungsstau?Lösen wir auf.

Wir bringen kommunale Sanierungsprojekte voran —
mit Fahrplänen, die der Gemeinderat beschließt,
und Förderanträgen, die bewilligt werden.

30 Min · kostenfrei · direkt mitDaniel Schäfers
IHRE KOMMUNE · BAUBUDGETPLANUNG 2026 — 2030
7 Liegenschaften als Worst-Performing-Buildings nach §40 GModG priorisiert
Analyse
Mehr­zweck­halle
Konzept
Bauhof
Umsetzung
KiTa Kunter­bunt
Gymna­sium
Förderung
Feuer­wehr
Grund­schule
Ihr Einstieg

Drei Einstiege. Wählen Sie.

Wir liefern Planung, Vergabe und Begleitung — bis zur ausgezahlten Förderung.

Sie haben das Gebäude und die Maßnahme. Wir die Planung, Vergabe und Begleitung — vom Konzept bis zur Schlussabnahme.

  • Konzept & Planung
    Maßnahmen geprüft, wirtschaftlich, förderfähig.
  • Vergabe & Begleitung
    LV-Erstellung, Ausschreibung und Baubegleitung bis zur Schlussabnahme.
  • Entlastung im Bauamt
    Tiefe genau dort, wo Kapazität fehlt.
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Im Termin schildern Sie Gebäude und Vorhaben. Wir ordnen ein und schlagen die nächsten zwei Schritte vor — konkret, kostenfrei.

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30 Min · kostenfrei · direkt mitDaniel Schäfers
In der Praxis bewährt

Experten für kommunale Liegenschaften.

30+
Kommunen begleitet
250+
kommunale Liegenschaften untersucht und priorisiert
70+
Konzepte für kommunale Gebäude ausgearbeitet
12
Bestandskommunen in regelmäßiger Betreuung
Herausforderung

Viele Kommunen wissen, dass saniert werden muss. Es scheitert nicht am Willen.

Kein Überblick über den Gebäudebestand
Wenig Mittel und unklare Priorisierung der Gebäude
Zähe Prozesse und Verzögerung in Projekten
Kommunale Förderprogramme komplex und ständig neu
So lösen wir das
Vorgehen

Sanierungsstau auflösen —
in 4 Schritten.

Einzeln beauftragbar oder als durchgehende Begleitung — vom Gebäudesteckbrief über das Wärmenetz bis zum Auszahlungsbescheid.

Bestand verstehen.

  • Analyse aller Liegenschaften — Zustand, Nutzung, Verbräuche und Maßnahmen.
  • Klassifizierung nach Sanierungsdringlichkeit (worst-performing-buildings) und Einsparhebel.
  • Auf einer Seite: Umsetzungs-Roadmap bis 2040, die Gemeinderat und Verwaltung verstehen.
Referenz Sanierungsfahrpläne
Wappen der Gemeinde Allmersbach im Tal

Allmersbach im Tal

10 Gebäude
Umfassend bewertet
einstimmig
im Gemeinderat
Begleitung
Seit über 2 Jahren

Vom Klimaschutzplan zum beschlussreifen Fahrplan: zehn Liegenschaften bewertet, Maßnahmen priorisiert, einstimmig im Gemeinderat freigegeben. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bürgermeisterin Patrizia Rall und Klimaschutzmanagerin Sabine Fritz — erste Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung.

  • Sanierungsfahrpläne nach DIN V 18599 — Rathaus, Bauhof, Kindergärten, Hallen, Schulen — Bestand systematisch eingeordnet.
  • Management Summary statt Papierflut — Beschlussreif für den Gemeinderat aufbereitet.
  • Individuelles Konzept pro Gebäude — Abgestimmt auf Nutzung, Zustand und Förderfähigkeit.
  • Förder- und Finanzierungspfade integriert — Investitionen passend zu Haushalt und Zuschüssen.
  • Vom Konzept in die Umsetzung — Erste Maßnahmen direkt freigegeben und gestartet.
KOMM:MAG-Beitrag als PDF· PDF · 224 KB
Projekt erschienen in KOMM:MAG 2025 Agentur für Erneuerbare Energien
Vorstellung Sanierungskonzept im Gemeinderat Allmersbach im Tal — mit Bürgermeisterin Patrizia Rall, Klimaschutzmanagerin Sabine Fritz, Jonas Hofheinz und Daniel Schäfers (Effizienzpioniere)
Mit den Effizienzpionieren haben wir einen verlässlichen Partner, der uns auf dem Weg zur klimaneutralen Gemeinde begleitet. Unsere gemeindeeigenen Gebäude wurden intensiv und professionell begutachtet.
Patrizia Rall · Bürgermeisterin Allmersbach im Tal
Warum Effizienzpioniere

Wir liefern den ganzen Weg — nicht nur die ersten Meter.

Wir kennen die Realität kommunaler Verwaltung. Genau hier setzen wir an.

  • 250+ kommunale Liegenschaften aus 30+ Kommunen begleitet
  • Sanierungsfahrplan in 6 Wochen, Angebot in 1–2 Werktagen
  • 12 Kommunen in regelmäßiger Begleitung — keine Einmalprojekte
Klassische Beratung
liefert Konzepte
Effizienzpioniere
liefern Ergebnisse
Konzept als Dokument, Umsetzung bleibt offen
Wir bleiben an Bord bis zur Inbetriebnahme
Förderhinweise im Anhang
Wir stellen die Anträge und sichern die Mittel
Generische Maßnahmenkataloge
Konkret umsetzbare Maßnahmen priorisiert nach Ihrem Haushalt und Förderfenster
Externes Wissen, lose verbunden
Eine Ansprechperson, durchgehend
Berichte für die Akte
Wirtschaftlichkeitsberechnung nach GemHVO, gremienfähige Vorlage, Beschluss
Häufige Fragen

Was Kommunen am häufigsten fragen — direkt beantwortet.

Wir haben weder Budget noch Personal — wie soll das gehen?

Das ist der häufigste Einwand im Erstgespräch — und genau dafür ist unser Angebot gebaut. Fördermittel-Begleitung ist integraler Teil der Beratung, kein Add-on.

Zur Personal-Frage: Wir übernehmen die Schritte, die Bauamt und Kämmerei sonst selbst leisten müssten — Bestandsaufnahme, Konzept, Förderanträge, Ausschreibung nach UVgO/VOB und Bauüberwachung. Sie brauchen eine Ansprechperson auf Ihrer Seite, kein eigenes Projektteam — die Pflichtaufgabe wird ohne neuen Stellenbedarf erfüllt.

Zur Budget-Frage: Auf der Beratungs- und Konzept-Ebene sind über BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) und die Kommunalrichtlinie Förderquoten von 50–80 % erreichbar. In der Umsetzung greifen BEG EM, KfW 464 (Worst-Performing-Building-Bonus) oder Landesprogramme — in Baden-Württemberg für Schulen der Landes-Stack aus VwV SchulBau + Klimaschutz-Plus mit bis zu 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands (Bundes-/KfW-Zuschüsse sind mit der VwV nicht kumulierbar — wir rechnen beide Pfade gegeneinander).

Eigenanteil je nach Programm-Konstellation liegt typischerweise bei 20–50 %, bei Schulsanierungen in BW über den Landes-Stack bis auf rund 10 %. Im Erstgespräch nennen wir einen belastbaren Eigenanteil-Korridor für Ihre Liegenschaften, bevor irgendetwas beauftragt wird.

Warum die Förderquote 2026 wichtiger wird: Laut KfW-Kommunalpanel 2026 finanzieren Kommunen bereits 27 % ihrer Investitionen über Kommunalkredite (+4 Prozentpunkte), und 38 % der Kämmereien erwarten für 2026 schlechtere Kreditbedingungen. Gestapelte Fördermittel sind der Finanzierungsbaustein, der den Eigenanteil senkt, ohne die Verschuldung zu erhöhen.

Wie unterscheidet sich euer Vorgehen von einer klassischen Energieagentur?

Wir liefern keine Konzepte für die Schublade. Jeder Sanierungsfahrplan endet mit beschlussreifen Vorlagen, ein Förderfahrplan ist Bestandteil, und wir begleiten die Umsetzung bis zum Auszahlungsbescheid.

Nach der Beratung übergeben wir an unser internes Förderteam, das sich den ganzen Tag ausschließlich mit BAFA- und KfW-Programmen beschäftigt — partnerschaftlich und mit festen Ansprechpartnern.

Wie planen wir das im Doppelhaushalt — Investitionshaushalt, AfA und Eigenanteil?

Drei haushaltsrechtliche Punkte sind für die Kämmerei in der Regel entscheidend.

Investitionshaushalt vs. Ergebnishaushalt: Sanierungen werden in der doppischen Buchführung im Investitionshaushalt aktiviert und über die Nutzungsdauer als Abschreibung (AfA) in den Ergebnishaushalt überführt — typisch 33 Jahre für die thermische Hülle, 15–20 Jahre für Anlagentechnik. Die Brutto-Investitionssumme belastet den laufenden Haushalt nicht in voller Höhe; das ist der Grund, warum sich Sanierungen über AfA-Glättung für viele Kommunen darstellen lassen.

Doppelhaushalt-Taktung BW und Bayern: Beide Länder fahren die 2-Jahres-Planung als Standard. Wir takten die beschlussreife Vorlage so, dass sie vor dem Beratungsfenster für den nächsten Doppelhaushalt steht — damit der Beschluss in die Haushaltsberatungen einläuft und nicht erst zwei Jahre später Geld findet.

Eigenanteil und Fördermitnahme: Bei BAFA-EBN-Beratung 50 % Förderquote, in der Umsetzung typisch 20–50 % Eigenanteil, bei Schul-Sanierungen in BW über den Landes-Stack (VwV SchulBau + Klimaschutz-Plus, zusammen bis 90 %) bis auf rund 10 % — Bundes-/KfW-Zuschüsse wie KfW 464 sind mit der VwV nicht kumulierbar, deshalb rechnen wir Landes- und Bundes-Pfad je Schule gegeneinander. Den belastbaren Eigenanteils-Korridor nennen wir vor jeder Beauftragung — die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach GemHVO ist Bestandteil der gremienfähigen Vorlage.

Hintergrund: Die Aufgabe ist kommunale Daseinsvorsorge im Bestand — Pflichtaufgabe (KWP-Frist 30.06.2028, EnEfG-Berichtspflichten), keine freiwillige Klima-Initiative. Bei Bedarf liefern wir Konnexitäts-Argumente für den Gemeinderat mit.

Was kostet eine Energieberatung für kommunale Liegenschaften?

Die Kosten hängen von Anzahl und Größe der Liegenschaften sowie der Analysetiefe ab — ein konkretes Angebot bekommen Sie bei uns binnen 1–2 Werktagen.

Gebäudesteckbriefe ohne Vor-Ort-Aufnahme gibt es ab wenigen hundert Euro pro Gebäude (mit Klimaschutz-Plus Teil 2 kostenneutral möglich). Gebäudesteckbriefe mit Vor-Ort-Aufnahme starten bei rund 1.000 € pro Gebäude (mit NKI-Förderung nahezu kostenneutral).

Das ist die belastbare Basis für unsere Portfolioanalyse als Baubudgetplanung bis 2040. Für tiefere Beratungen sind über BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) und die Kommunalrichtlinie Förderquoten von 50–80 Prozent möglich.

Hinweis: Die meisten Beratungs- und Konzept-Maßnahmen lassen sich BAFA-EBN-gefördert mitnehmen, wenn die Maßnahme ohnehin ansteht — wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Beratungsleistung im Erstgespräch.

Wie sollten wir als Kommune vorgehen, wenn wir energetisch sanieren wollen?

Fünf Schritte bewähren sich, genau in dieser Reihenfolge:

1) Bestand betrachten — alle Liegenschaften strukturiert aufnehmen (Zustand, Verbrauch, Nutzung).

2) Handlungsbedarf ableiten und die worst-performing-buildings priorisieren.

3) Konzept entwickeln für die Sorgenkinder im Gebäudebestand und Kosten ermitteln.

4) Finanzierung sicherstellen — Haushalt, Eigenmittel, Contracting.

5) Mit dem optimalen Förderkonzept abwickeln.

Genau diese Reihenfolge bilden unsere Leistungsbausteine ab.

Was ist ein Sanierungsfahrplan für kommunale Gebäude?

Ein Sanierungsfahrplan dokumentiert den energetischen Zustand kommunaler Liegenschaften und priorisiert Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit, CO₂-Hebel und Förderfähigkeit.

Er dient als Beschlussgrundlage für Gemeinderat und Verwaltung und wird bei uns nach DIN V 18599 erstellt.

Wie passt das in unser Klimaschutzkonzept?

Klimaschutzkonzepte (KSK / iKSK) liefern den strategischen Rahmen — was bis wann CO₂ einsparen muss, welche Handlungsfelder Priorität haben.

Was sie selten liefern: einen umsetzungsfähigen Plan je Liegenschaft mit Investitionsbedarf, Förderlogik und Zeitstrahl bis zur Inbetriebnahme.

Genau dort setzen wir an: Wir nehmen Ihre Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept und übersetzen sie in Sanierungsfahrpläne, Förderanträge und Umsetzungsbegleitung — verzahnt mit KSI-/NKI-Förderlogik.

Gilt das GModG schon — und was ändert sich für unsere Liegenschaften?

Ja — das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (Gesetzesbeschluss vom 10.07.2026, BT-Drucksache 21/6278 in der Fassung der Beschlussempfehlung 21/7009); sein Kern tritt am 29.07.2026 in Kraft.

Der Wechsel kommt gestaffelt (Artikel 9 GModG): Zum 29.07.2026 entfällt die 65-%-EE-Pflicht beim Heizungstausch, die Heizungswahl wird technologieoffen, und die kommunale Wärmeplanung verliert ihre regulatorische Kopplung an die Heizungspflicht — sie bleibt Planungsinstrument.

Für kommunale Nichtwohngebäude kommen schrittweise neue Anforderungen hinzu:

Renovierungsanforderung (§ 40, MEPS) für die energetisch schlechtesten Gebäude — 16 % bis 2030, 26 % bis 2033 (die Vorschrift selbst tritt zum 01.01.2027 in Kraft).

Solarpflicht (§ 106) für öffentliche Nichtwohngebäude — Neubau ab 2027, Bestand gestaffelt ab 2028.

Gebäudeautomation (§ 56) für bestehende Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 70 kW Nennleistung — Ausrüstung mit Energie-Monitoring und Gebäudesteuerung bis 31.12.2029. Bisher lag die Schwelle bei 290 kW: Damit rutschen erstmals Schulen, Sporthallen und größere Verwaltungsgebäude in die Pflicht.

Nullemissionsgebäude (§ 10a) für neue öffentliche Nichtwohngebäude — ab 01.01.2028.

Wichtig für die Haushaltsplanung: Diese Pflichten sind nicht automatisch förderfähig — Regulatorik frisst Subvention. Die Schwellenwerte stehen jetzt fest; wir ordnen ein, welche Ihrer Liegenschaften betroffen sind — inklusive der Frage, ob eine Anlage über der 70-kW-Grenze liegt.

Seid ihr herstellerunabhängig — oder verkauft ihr am Ende eigene Technik?

Wir sind herstellerneutral und produktunabhängig. Wir verkaufen keine Anlagen, vertreten keinen Hersteller und betreiben kein eigenes Contracting — auch Contracting prüfen wir als neutrale Machbarkeitsstudie, nicht als Anbieter.

Das ist keine Marketing-Aussage, sondern Fördervoraussetzung: Die BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) setzt eine produkt- und herstellerneutrale Beratung voraus, und unsere Berater sind in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes gelistet.

Für die Vergabe heißt das: Wir erstellen die Leistungsverzeichnisse und werten die Angebote aus — ausgeschrieben und vergeben wird nach UVgO/VOB, die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Ein Interessenkonflikt zwischen Empfehlung und Eigenprodukt entsteht gar nicht erst.

Welche Förderprogramme nutzen Kommunen am häufigsten?

Vier Kernprogramme decken den Großteil unserer kommunalen Projekte ab (Stand: BEG-Förderrichtlinien vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026 und befristet bis 31.12.2030 — ein fester Förderhorizont über zwei Doppelhaushalte; für Anträge vor dem Stichtag gilt die alte Fassung fort, Zusagen bleiben unberührt):

BEG EM — Hülle 15 % über die BAFA, Heizungstausch 30 % für Kommunen über die KfW (Programm 422, nicht BAFA). Der frühere +5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen ist zum 21.07.2026 entfallen. Neu ab Quartal 1 2027: +5-pp-WPB-Bonus auf Dämmmaßnahmen an den energetisch schlechtesten Gebäuden — Voraussetzung für kommunale Nichtwohngebäude ist eine ab 2021 geförderte EBN-Energieberatung (Modul 2). Heißt konkret: Die Energieberatung, die wir heute erstellen, ist die Eintrittskarte für den Bonus von morgen. Pragmatisch: mitnehmen, wenn die Maßnahme ohnehin ansteht — den Fördersatz rechnen wir immer zusammen mit dem Eigenanteil.

KfW 464 für Ihre Sorgenkinder im Gebäudebestand — Grundsätze 15/20/25 % (EG 70/55/40 EE), plus NH-Klasse, Worst-Performing-Building-Bonus (+10 pp) und — neu auch für Nichtwohngebäude — den Bonus für serielle Sanierung: zusammen bis 40 %, mit serieller Sanierung bis 55 %. Der Begriff „worst-performing-buildings“ stammt aus der Renovierungsanforderung des GModG (§ 40, verkündet am 28.07.2026, in Kraft ab 01.01.2027); der KfW-WPB-Bonus ist dagegen eine heute geltende Förderkondition — er hat die Reform vom 21.07.2026 unverändert überstanden, während die Grundsätze um 10 Punkte gesenkt wurden. Genau das ist das Muster: Boni mitnehmen, solange vorhanden — Regulatorik frisst Subvention.

Klimaschutz-Plus Teil 1 (BW) ist DER BW-Hebel für thermische Hülle — +25 % on top zur BEG EM (gesamt 40 %). Bei Schulen ist Klimaschutz-Plus zudem der einzige Weg, den energetischen Standard in den VwV-Stack zu holen: Die VwV SchulBau erlaubt die Kumulierung ausdrücklich nur mit Klimaschutz-Plus (für den erhöhten energetischen Standard) und dem Holz Innovativ Programm.

VwV SchulBau (BW) für Schulsanierungen — Festbetrag 33 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands plus Zuschlag für auswärtige Schüler (überörtliche Bedeutung), zusammen bis zu 90 % (Neufassung vom 13.11.2025, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025; Mindestvolumen 200.000 €). Neu: ein eigener Förderabschnitt für schulisch genutzte Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken. Wichtig: Bundes- und KfW-Zuschussprogramme sind mit der VwV nicht kumulierbar (KfW-Kredite bleiben zulässig) — für Schulen rechnen wir deshalb immer beide Pfade gegeneinander: Landes-Stack (VwV + Klimaschutz-Plus) oder Bundes-Pfad (KfW 464). Antrag läuft über das Regierungspräsidium, Antragsschluss 1. Oktober fürs Folgejahr — frühzeitige Abstimmung ist Pflicht.

In Bayern ergänzen wir um die entsprechenden Landesprogramme. Wir prüfen die optimale Kombination je Liegenschaft.

Begleitet ihr auch die Umsetzung oder nur die Planung?

Beides. Wir übernehmen Ausschreibung, Vergabe nach UVgO/VOB, Bauüberwachung und Förderbegleitung bis zur Inbetriebnahme — oder einzelne Bausteine, wenn Sie eigene Kapazitäten haben.

Welche Förderung gibt es für kommunale Wärmenetze?

Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist die Kernförderung für Wärmenetz-Vorhaben — sie greift ab einem Schwellenwert von >16 Gebäuden oder >100 Wohneinheiten im Versorgungsgebiet.

Unterhalb dieser Schwelle ist BEW nicht förderfähig — dann ist BEG EM auf Einzelgebäudeebene der zuständige Förderpfad.

Das Programm ist stufig in vier Modulen aufgebaut, die zeitlich aufeinander aufbauen:

Modul 1 — Machbarkeitsstudie (Neubau) oder Transformationsplan (Bestand): bis 50 %.

Modul 2 — systemische Investitionsförderung für Wärmenetz-Bau bzw. -Transformation: bis 40 %.

Modul 3 — Einzelmaßnahmen am bestehenden Wärmenetz.

Modul 4 — 10-Jahres-Betriebskostenförderung für Solarthermie (1 Cent / kWh thermisch) und Wärmepumpen (SCOP-abhängig, bis 9,2 Cent / kWh).

Unser Anspruch: Die kommunale Wärmeplanung soll kein Papiertiger bleiben, sondern in die Umsetzung kommen — wir begleiten von der Machbarkeitsstudie über den Modul-2-Antrag bis in den Betrieb.

Wie lange dauert ein kommunaler Sanierungsfahrplan?

Bei uns liegt der Sanierungsfahrplan in der Regel nach 6 Wochen vor — von der Auftaktbesprechung bis zur beschlussreifen Vorlage für den Gemeinderat.

Voraussetzung sind ein zügiger Datenzugang (Pläne, Verbrauchsdaten, Vor-Ort-Begehung) und klare Ansprechpersonen in Bauamt und Verwaltung.

Arbeitet ihr deutschlandweit oder nur in Baden-Württemberg und Bayern?

Wir beraten Kommunen bundesweit. Schwerpunkte sind Baden-Württemberg (Sitz Stuttgart) und Bayern — entsprechend kennen wir die Förderlandschaft beider Länder im Detail, von Klimaschutz-Plus und VwV Schulbauförderung in BW bis zu den bayerischen Landesprogrammen.

Projekte begleiten wir auch außerhalb beider Länder.

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Im kostenfreien Erstgespräch ordnen wir Ihre Liegenschaften ein. Folgende 3 Punkte tragen jeden Gremienbeschluss:

  • ÜbersichtSanierungspflicht, Einsparhebel, Priorisierung — welche Ihrer Liegenschaften zuerst.
  • PflichtWelche Fristen aus GEG (künftig GModG), KWP und EnEfG Ihre Liegenschaften tatsächlich binden — und welche nicht.
  • FörderungBAFA, KfW, BEW und Landesmittel — welche Programme passen und welche Kombination trägt.
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