LfA Infrakredit Energie
Zinsverbilligtes Darlehen (LfA/KfW-IKK-Refinanzierung) für kommunale Investitionsmaßnahmen in Energie-Infrastruktur, u. a. Beleuchtung von Straßen, Fußgängerzonen, Parkplätzen, öffentlichen Freiflächen, Sportanlagen, Parkhäusern und Tiefgaragen. Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: 4.2.1/4.2.3 Beleuchtung). Kein Zuschuss — zinsverbilligter Kredit, kein Fördersatz in Prozent.
Konditionen
- Förderart
- Zinsverbilligtes Darlehen (kein Zuschuss, keine Prozentquote)
- Hinweis
- Aufgenommen aus Agentur_Kumulierungstabelle_2026.pdf — Zinskonditionen und Kreditrahmen noch zu prüfen gegen lfa.de
- Art
- Zinsverbilligtes Darlehen der LfA — kein Zuschuss, keine Förderquote.
- Finanzierungsanteil
- Bei Darlehen bis 2 Mio. €
- bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
- Bei Darlehen über 2 Mio. €
- maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten
- Fundstelle
- Merkblatt Infrakredit Energie, Tz. 4.3
- Darlehenshöchstbetrag
- 4.000.000 €
- Jahreslimit
- Ein Antragsteller kann pro Kalenderjahr Darlehenszusagen von höchstens 150 Mio. € aus dem Investitionskredit Kommunen der KfW erhalten, aus dem dieses Produkt refinanziert wird.
- Laufzeiten
- 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, 10 Jahre mit bis zu 2, oder 5 Jahre mit bis zu 1.
- Zum Eigenanteil
- Über 2 Mio. € Darlehen trägt die Kommune mindestens die Hälfte der Investitionskosten aus anderen Mitteln — das ist die planungsrelevante Schwelle.
Fördersatz je Maßnahme
Kreditinstrument ohne Quote — zinsverbilligtes Darlehen, kein Fördersatz je Maßnahme.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit: NKI Kommunalrichtlinie
Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.
Einordnung aus der Antragspraxis
Aus der Agentur-Kumulierungstabelle 2026 bekannt: kombinierbar mit NKI-Kommunalrichtlinie 4.2.1/4.2.3 (Beleuchtung). Ist ein zinsverbilligtes Darlehen, keine Zuschuss-Quote — für Bayern-Kommunen als Finanzierungsbaustein neben der NKI-Bezuschussung relevant, nicht als Ersatz. Zinskonditionen noch nicht verifiziert.
jonas
Quellen
- Agentur für kommunalen Klimaschutz: Kumulierungstabelle Länderprogramme, Stand Juni 2026 — korpus/abgelegt/nki-kommunalrichtlinie/agentur_kumulierungstabelle_2026.pdf
- Merkblatt Infrakredit Energie (LfA Förderbank Bayern), Stand 19.11.2025: korpus/geholt/infrakredit-energie-bayern/merkblatt--merkblatt-infrakredit-energie.pdf — Tz. 4.3 im Wortlaut geprüft 2026-08-09
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/lfa-infrakredit-energie-bayern · Stand 09.08.2026
