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Bayern

LfA Infrakredit Energie

Zinsverbilligtes Darlehen (LfA/KfW-IKK-Refinanzierung) für kommunale Investitionsmaßnahmen in Energie-Infrastruktur, u. a. Beleuchtung von Straßen, Fußgängerzonen, Parkplätzen, öffentlichen Freiflächen, Sportanlagen, Parkhäusern und Tiefgaragen. Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: 4.2.1/4.2.3 Beleuchtung). Kein Zuschuss — zinsverbilligter Kredit, kein Fördersatz in Prozent.

Förderebene
Bayern
Status
Aktiv
Antragsfenster
fortlaufend
Berechtigte
Kommunen
Region
Bayern
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Förderart
Zinsverbilligtes Darlehen (kein Zuschuss, keine Prozentquote)
Hinweis
Aufgenommen aus Agentur_Kumulierungstabelle_2026.pdf — Zinskonditionen und Kreditrahmen noch zu prüfen gegen lfa.de
Art
Zinsverbilligtes Darlehen der LfA — kein Zuschuss, keine Förderquote.
Finanzierungsanteil
Bei Darlehen bis 2 Mio. €
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Bei Darlehen über 2 Mio. €
maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten
Fundstelle
Merkblatt Infrakredit Energie, Tz. 4.3
Darlehenshöchstbetrag
4.000.000 €
Jahreslimit
Ein Antragsteller kann pro Kalenderjahr Darlehenszusagen von höchstens 150 Mio. € aus dem Investitionskredit Kommunen der KfW erhalten, aus dem dieses Produkt refinanziert wird.
Laufzeiten
20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, 10 Jahre mit bis zu 2, oder 5 Jahre mit bis zu 1.
Zum Eigenanteil
Über 2 Mio. € Darlehen trägt die Kommune mindestens die Hälfte der Investitionskosten aus anderen Mitteln — das ist die planungsrelevante Schwelle.

Fördersatz je Maßnahme

Kreditinstrument ohne Quote — zinsverbilligtes Darlehen, kein Fördersatz je Maßnahme.

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: NKI Kommunalrichtlinie

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

Aus der Agentur-Kumulierungstabelle 2026 bekannt: kombinierbar mit NKI-Kommunalrichtlinie 4.2.1/4.2.3 (Beleuchtung). Ist ein zinsverbilligtes Darlehen, keine Zuschuss-Quote — für Bayern-Kommunen als Finanzierungsbaustein neben der NKI-Bezuschussung relevant, nicht als Ersatz. Zinskonditionen noch nicht verifiziert.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/lfa-infrakredit-energie-bayern · Stand 09.08.2026