L-Bank
EINGESTELLT — das Programm wird von der L-Bank nicht mehr angeboten (Stand 17.08.2026, Auskunft Jonas; die Produktseite der L-Bank ist nicht mehr erreichbar). Bis dahin: zinsverbilligtes Darlehen für den Neubau von Mietwohnungen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg, ohne Miet- und Belegungsbindung. Der Eintrag bleibt als dokumentierter Altstand erhalten — die Förderdatenbank des Bundes führt das Programm weiterhin als aktiv.
Konditionen
- Form
- Zinsverbilligtes Darlehen über die L-Bank (Nr. 4.1).
- Höchstbetrag
- 150.000 € je Wohneinheit beziehungsweise 25.000 € je Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte (Nr. 4.2).
- Konditionen
- Sollzinsbindung 10 Jahre, Verbilligung des Sollzinssatzes um 50 Basispunkte (Nr. 4.4). Tilgung mindestens 1 % pro Jahr zuzüglich ersparter Zinsen, nach Ablauf eines tilgungsfreien Jahres monatlich in gleichbleibenden Annuitäten (Nr. 4.3). Bereitstellungszinsen 1,8 % pro Jahr ab dem 13. Monat (Nr. 4.5). Ergänzungsdarlehen bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf möglich (Nr. 4.6).
- Förderfähige Kosten
- Die gesamten Bauwerkskosten und Restkosten, zum Beispiel Grundstücks-, Bau- und Erschließungskosten (Nr. 3.3).
- Belegstufe
- SEKUNDAER BELEGT UND HISTORISCH. Diese Angaben stammen aus dem Rechtsgrundlagen-Text der Foerderdatenbank des Bundes, der das L-Bank-Merkblatt Stand 01.01.2024 wiedergibt; der Ausdruck liegt als korpus/abgelegt/l-bank-leben-und-wohnen/foerderdatenbank-bund-leben-und-wohnen-abruf-2026-08-17.pdf im Korpus. Das Merkblatt selbst war nie abrufbar. Seit dem 17.08.2026 ist der Eintrag ausserdem HISTORISCH: Das Programm wird nicht mehr angeboten. Die Werte beschreiben, was es bot — sie sind keine heute abrufbare Kondition.
Fördersatz je Maßnahme
Kreditinstrument ohne Quote — zinsverbilligtes Darlehen mit Höchstbetrag je Wohneinheit, kein Fördersatz je Maßnahme.
Voraussetzungen
- Objekt in Baden-Württemberg; gefördert werden vier Schwerpunkte: Neubau von energieeffizientem Wohnraum, von barrierearmem Wohnraum, von betreutem Wohnraum und von Kindertagesstätten (Nr. 2)
- Eine parallele Inanspruchnahme mehrerer Förderschwerpunkte für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen; nicht gefördert werden einzelne Wohnungen in Eigentumsmaßnahmen oder Einliegerwohnungen (Nr. 2)
- Energiestandard: mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz; beim Schwerpunkt energieeffizienter Wohnraum ist ein besserer Standard durch einen zertifizierten Experten zu bestätigen (Nr. 2.1 und 3.2)
- Barrierearmer Wohnraum: mindestens zwei der Bereiche Zugang zum Gebäude, Aufzug, Zugang zu den Wohnungen, Raumgeometrie der Wohnungen, Sanitärräume sowie Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme und Systeme zur Orientierung und Kommunikation müssen barrierefrei oder barrierearm ausgestattet sein. Nachweis: formlose Bestätigung der bauleitenden Architektin oder des bauleitenden Architekten (Nr. 2.2)
- Betreutes Wohnen: an die Betreuung werden keine bestimmten Anforderungen gestellt (Nr. 2.3)
- Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags; die Vergabe von Planungs- und Projektierungsaufträgen ist davon ausgenommen (Nr. 3.1)
- Eine Miet- oder Belegungsbindung ist nicht vorgesehen — der Unterschied zur Mietwohnungsfinanzierung Neubau, die 10 bis 40 Jahre bindet
- Antragstellung schriftlich bei der L-Bank über den Antrags-Vordruck 9001 mit Anlagen (Nr. 6)
Kombination und Kumulierung
- Kumulierungsregel
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich; die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen (Nr. 5). Quelle ist die Förderdatenbank des Bundes, nicht das Merkblatt selbst.
Einordnung aus der Antragspraxis
EINGESTELLT (Stand 17.08.2026) — nicht mehr anbieten und nicht mehr in einem Beratungsgespräch nennen. Der Eintrag bleibt als dokumentierter Altstand stehen, weil die Förderdatenbank des Bundes das Programm weiterhin führt und die Frage deshalb wiederkommen wird. Sachlich war es das einzige der drei L-Bank-Programme OHNE Miet- und Belegungsbindung: kein Wohnberechtigungsschein, keine Mietabsenkung gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete, dafür auch keine Subvention in der Größenordnung des Sozialmietwohnungs-Programms. Wer heute nach einer Alternative fragt: Mietwohnungsfinanzierung Neubau (mit Bindung) oder Modernisierung (nur bei bestehender Förderhistorie des Objekts).
claude-audit
Quellen
- SEKUNDÄRQUELLE, im Korpus abgelegt: Ausdruck der Programmseite der Förderdatenbank des Bundes zu „Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen", Abruf 17.08.2026: korpus/abgelegt/l-bank-leben-und-wohnen/foerderdatenbank-bund-leben-und-wohnen-abruf-2026-08-17.pdf. Der Rechtsgrundlagen-Teil gibt das L-Bank-Merkblatt Stand 01.01.2024 wieder und ist hier vollständig ausgewertet (Nummern 1 bis 7).
- STATUS: Das Programm wird nicht mehr angeboten (Stand 17.08.2026). Die Förderdatenbank des Bundes führt es zu diesem Zeitpunkt noch, der Weg zur L-Bank läuft aber ins Leere. Ein Eintrag in der Förderdatenbank belegt eine Fundstelle, nicht die Verfügbarkeit.
- PRIMÄRQUELLE FEHLT DAUERHAFT: Das L-Bank-Merkblatt selbst war zu keinem Zeitpunkt abrufbar. Alle Konditionen dieses Eintrags sind aus zweiter Hand belegt und beschreiben einen Altstand.
- Antragsberechtigung (Nr. 1 des Merkblatt-Texts): gefördert wurden Investoren, die Mietwohnraum schaffen — Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Stand: 17.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/l-bank-leben-und-wohnen · Stand 17.08.2026
