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Baden-Württemberg

L-Bank

EINGESTELLT — das Programm wird von der L-Bank nicht mehr angeboten (Stand 17.08.2026, Auskunft Jonas; die Produktseite der L-Bank ist nicht mehr erreichbar). Bis dahin: zinsverbilligtes Darlehen für den Neubau von Mietwohnungen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg, ohne Miet- und Belegungsbindung. Der Eintrag bleibt als dokumentierter Altstand erhalten — die Förderdatenbank des Bundes führt das Programm weiterhin als aktiv.

Förderebene
Baden-Württemberg
Anbieter
L-Bank ↗
Status
Geschlossen
Antragsfenster
geschlossen
Berechtigte
Unternehmen · Kommunen · kommunale Eigenbetriebe · Verbände · öffentliche Einrichtungen
Region
Baden-Württemberg
Geprüft
17.08.2026

Konditionen

Form
Zinsverbilligtes Darlehen über die L-Bank (Nr. 4.1).
Höchstbetrag
150.000 € je Wohneinheit beziehungsweise 25.000 € je Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte (Nr. 4.2).
Konditionen
Sollzinsbindung 10 Jahre, Verbilligung des Sollzinssatzes um 50 Basispunkte (Nr. 4.4). Tilgung mindestens 1 % pro Jahr zuzüglich ersparter Zinsen, nach Ablauf eines tilgungsfreien Jahres monatlich in gleichbleibenden Annuitäten (Nr. 4.3). Bereitstellungszinsen 1,8 % pro Jahr ab dem 13. Monat (Nr. 4.5). Ergänzungsdarlehen bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf möglich (Nr. 4.6).
Förderfähige Kosten
Die gesamten Bauwerkskosten und Restkosten, zum Beispiel Grundstücks-, Bau- und Erschließungskosten (Nr. 3.3).
Belegstufe
SEKUNDAER BELEGT UND HISTORISCH. Diese Angaben stammen aus dem Rechtsgrundlagen-Text der Foerderdatenbank des Bundes, der das L-Bank-Merkblatt Stand 01.01.2024 wiedergibt; der Ausdruck liegt als korpus/abgelegt/l-bank-leben-und-wohnen/foerderdatenbank-bund-leben-und-wohnen-abruf-2026-08-17.pdf im Korpus. Das Merkblatt selbst war nie abrufbar. Seit dem 17.08.2026 ist der Eintrag ausserdem HISTORISCH: Das Programm wird nicht mehr angeboten. Die Werte beschreiben, was es bot — sie sind keine heute abrufbare Kondition.

Fördersatz je Maßnahme

Kreditinstrument ohne Quote — zinsverbilligtes Darlehen mit Höchstbetrag je Wohneinheit, kein Fördersatz je Maßnahme.

Voraussetzungen

Kombination und Kumulierung

Kumulierungsregel
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich; die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen (Nr. 5). Quelle ist die Förderdatenbank des Bundes, nicht das Merkblatt selbst.

Einordnung aus der Antragspraxis

EINGESTELLT (Stand 17.08.2026) — nicht mehr anbieten und nicht mehr in einem Beratungsgespräch nennen. Der Eintrag bleibt als dokumentierter Altstand stehen, weil die Förderdatenbank des Bundes das Programm weiterhin führt und die Frage deshalb wiederkommen wird. Sachlich war es das einzige der drei L-Bank-Programme OHNE Miet- und Belegungsbindung: kein Wohnberechtigungsschein, keine Mietabsenkung gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete, dafür auch keine Subvention in der Größenordnung des Sozialmietwohnungs-Programms. Wer heute nach einer Alternative fragt: Mietwohnungsfinanzierung Neubau (mit Bindung) oder Modernisierung (nur bei bestehender Förderhistorie des Objekts).

claude-audit

Quellen

Stand: 17.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/l-bank-leben-und-wohnen · Stand 17.08.2026