Bayern
Förderung Gründung & Betrieb von Energieagenturen Bayern
Bayerisches Förderprogramm für Gründung und Betrieb regionaler Energieagenturen — relevant für interkommunale Verbände und Landkreise.
Förderebene
Bayern
Anbieter
StMWi Bayern — Direktlink noch nicht gegen die Anbieterseite geprüft
Status
Aktiv
Antragsfenster
noch nicht gegen die Richtlinie geprüft
Berechtigte
Kommunen · kommunale Zweckverbände · regionale Körperschaften
Region
Bayern
Geprüft
09.08.2026
Konditionen
- Gründungsförderung
- Art
- Anteilfinanzierung, beschränkt auf die ersten fünf Kalenderjahre nach Gründung
- Höchstbetrag
- 200.000 €
- Coaching
- Fördersatz
- 50 %
- Eigenanteil
- 50 %
- Höchstbetrag
- 15.000 €
- Weitere förderfähige Ausgaben
- Fördersatz
- 50 %
- Eigenanteil
- 50 %
- Höchstbetrag
- 10.000 €
Einordnung aus der Antragspraxis
Bayern-spezifisch — Gründung/Betrieb regionaler Energieagenturen. Für Mehrgemeinden-Projekte oder Landkreise relevant; außerhalb des Einzelkommune-Sanierungsfahrplan-Schwerpunkts.
jonas
Quellen
- Förderung der Energieagenturen Bayern, BayMBl. 2023 Nr. 54 nebst Änderung 2025: korpus/geholt/foerderung-energieagenturen-bayern/ — im Wortlaut geprüft 2026-08-09
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/foerderung-energieagenturen-bayern · Stand 09.08.2026
