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Baden-Württemberg

Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität (VM)

BW-Zuschuss für die Erstellung qualifizierter Fachkonzepte zu nachhaltiger Mobilität und Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr. Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: Fördertatbestand 4.1.10 a) Fokuskonzepte). Fördersatz noch zu prüfen — noch keine Primärquelle mit Prozentangabe eingesehen.

Förderebene
Baden-Württemberg
Status
Aktiv
Antragsfenster
noch nicht gegen die Richtlinie geprüft
Berechtigte
Kommunen
Region
Baden-Württemberg
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Regelfall
Fördersatz
50 %
Eigenanteil
50 %
Art
Anteilsfinanzierung
Wortlaut der Richtlinie
Als Finanzierungsart wird eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der bei der Antragstellung ermittelten zuwendungsfähigen Kosten festgelegt.
Aktionsplan Mobilität, Klima und Lärmschutz
Fördersatz
75 %
Eigenanteil
25 %
Wortlaut der Richtlinie
Abweichend hiervon wird für den Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten festgelegt.
Zum Lärmaktionsplan verpflichtete Gemeinden
Fördersatz
65 %
Eigenanteil
35 %
Begründung
Gemeinden, die nach §§ 47d, 47e BImSchG ohnehin zur Lärmaktionsplanung verpflichtet sind, werden wegen der Synergieeffekte mit pauschal verringertem Satz gefördert. Liegt die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplans bereits vor, gilt wieder der reguläre Satz von 75 Prozent.
Eigenanteil mindestens
Wert
10
Wortlaut der Richtlinie
Es muss gewährleistet sein, dass der Zuwendungsempfänger mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten selbst trägt.
Abschlagszahlungen
dürfen 90 Prozent der Zuwendungen nicht überschreiten

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: NKI Kommunalrichtlinie

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

Aus der Agentur-Kumulierungstabelle 2026 bekannt: kombinierbar mit NKI-Kommunalrichtlinie Fördertatbestand 4.1.10 a) Fokuskonzepte. Fördersatz, Bewilligungszeitraum und genaue Zuwendungsvoraussetzungen sind noch nicht gegen die Original-Förderrichtlinie geprüft — vor Empfehlung an Kommunen unbedingt verifizieren.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/vm-fachkonzepte-nachhaltige-mobilitaet-bw · Stand 09.08.2026