Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität (VM)
BW-Zuschuss für die Erstellung qualifizierter Fachkonzepte zu nachhaltiger Mobilität und Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr. Kombinierbar mit der NKI-Kommunalrichtlinie (Überschneidung: Fördertatbestand 4.1.10 a) Fokuskonzepte). Fördersatz noch zu prüfen — noch keine Primärquelle mit Prozentangabe eingesehen.
Konditionen
- Regelfall
- Fördersatz
- 50 %
- Eigenanteil
- 50 %
- Art
- Anteilsfinanzierung
- Wortlaut der Richtlinie
- Als Finanzierungsart wird eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der bei der Antragstellung ermittelten zuwendungsfähigen Kosten festgelegt.
- Aktionsplan Mobilität, Klima und Lärmschutz
- Fördersatz
- 75 %
- Eigenanteil
- 25 %
- Wortlaut der Richtlinie
- Abweichend hiervon wird für den Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten festgelegt.
- Zum Lärmaktionsplan verpflichtete Gemeinden
- Fördersatz
- 65 %
- Eigenanteil
- 35 %
- Begründung
- Gemeinden, die nach §§ 47d, 47e BImSchG ohnehin zur Lärmaktionsplanung verpflichtet sind, werden wegen der Synergieeffekte mit pauschal verringertem Satz gefördert. Liegt die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplans bereits vor, gilt wieder der reguläre Satz von 75 Prozent.
- Eigenanteil mindestens
- Wert
- 10
- Wortlaut der Richtlinie
- Es muss gewährleistet sein, dass der Zuwendungsempfänger mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten selbst trägt.
- Abschlagszahlungen
- dürfen 90 Prozent der Zuwendungen nicht überschreiten
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit: NKI Kommunalrichtlinie
Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.
Einordnung aus der Antragspraxis
Aus der Agentur-Kumulierungstabelle 2026 bekannt: kombinierbar mit NKI-Kommunalrichtlinie Fördertatbestand 4.1.10 a) Fokuskonzepte. Fördersatz, Bewilligungszeitraum und genaue Zuwendungsvoraussetzungen sind noch nicht gegen die Original-Förderrichtlinie geprüft — vor Empfehlung an Kommunen unbedingt verifizieren.
jonas
Quellen
- Fördergrundsätze Fachkonzepte nachhaltige Mobilität (Ministerium für Verkehr BW / Regierungspräsidium): korpus/geholt/vm-fachkonzepte-nachhaltige-mobilitaet-bw/richtlinie--foerdergrundsaetze-fachkonzepte-nachhaltige-mobilitaet.pdf — Volltext geprüft 2026-08-09
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/vm-fachkonzepte-nachhaltige-mobilitaet-bw · Stand 09.08.2026
