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Bund

Umweltinnovationsprogramm

Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen. Pilot- und Demonstrationsanlagen mit Innovationscharakter.

Förderebene
Bund
Anbieter
BMUV ↗
Status
Aktiv
Antragsfenster
laufende Projektskizzen-/Antragstellung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; Richtlinie gilt bis 31.12.2026
Berechtigte
Unternehmen · Kommunen · kommunale Eigenbetriebe · Verbände
Region
bundesweit
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Investive Maßnahmen
  • Maßnahme
    Investitionszuschuss für kommunale Antragsteller
    Grundfördersatz
    30 %
    Einheit
    %
    Stand
    UIP-Richtlinie vom 30.11.2023, Nr. 5.2.2
Höchstgrenze NWG
Investitionszuschuss in der Regel maximal 7,5 Mio. €.
Zum Eigenanteil
30 % Investitionszuschuss bei 70 % Eigenanteil; alternative Kredit-/Messprogrammregeln getrennt prüfen.

Fördersatz je Maßnahme

Vorhabenbezogen: Gefördert wird der Demonstrations- und Innovationscharakter eines Einzelvorhabens; die Höhe wird im Einzelfall bemessen, es gibt keinen Maßnahmen-Katalog mit Sätzen.

Voraussetzungen

Auflagen und Antragspraxis

Zweckbindung
in der Regel mindestens 5 Jahre nach Abnahme des Abschlussberichts (UIP-Richtlinie Nr. 6.2)
Worauf es in der Reihenfolge ankommt
  • Vor Haushalts- und Gremienbefassung zuerst klären, ob das Vorhaben tatsächlich Demonstrationscharakter und eine technisch neuartige Umweltwirkung aufweist. Für übliche Sanierungsstandards ein reguläres Gebäudeförderprogramm prüfen.
  • Bei kommunalen Antragstellern stehen in der Regel 30 % Investitionszuschuss 70 % Eigenanteil gegenüber; der Zuschuss ist regelmäßig auf 7,5 Mio. Euro begrenzt. Den Eigenanteil und nicht zuwendungsfähige Projektteile separat finanzieren.
  • Zuerst die Projektskizze bei der KfW einreichen und die fachliche Vorprüfung abwarten. Einen der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag nicht vor dem förderunschädlichen Zeitpunkt schließen.
  • Zuschüsse des Umweltinnovationsprogramms nicht mit anderen öffentlichen Bundes- oder Landeszuschüssen für dieselbe Maßnahme kumulieren. Ergänzende Kreditfinanzierungen nur im nach Richtlinie zulässigen Umfang einplanen.
  • Abschlussbericht und Verwendungsnachweis von Projektbeginn an vorbereiten; die letzte Auszahlung hängt von deren Prüfung ab. Die geförderte Anlage wird in der Regel mindestens fünf Jahre zweckgebunden.
Unterlagen und Formulare

Einordnung aus der Antragspraxis

Das Umweltinnovationsprogramm ersetzt keine reguläre Sanierungsförderung: Gefordert ist ein großtechnisches Vorhaben mit Demonstrationscharakter und einer technisch neuartigen Umweltwirkung. Für Kommunen ist es deshalb vor allem bei besonderen Anlagen- oder Infrastrukturprojekten interessant, nicht bei einer üblichen Gebäudehülle- oder Heizungssanierung. Der Investitionszuschuss beträgt für kommunale Antragsteller in der Regel 30 % bei 70 % Eigenanteil und ist regelmäßig auf 7,5 Mio. Euro begrenzt. Die Projektskizze muss vor dem eigentlichen Antrag fachlich überzeugen; Standardtechnik oder ein bereits begonnenes Vorhaben fällt regelmäßig aus. Die Zweckbindung beträgt in der Regel mindestens fünf Jahre.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/umweltinnovationsprogramm · Stand 09.08.2026