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Bayern

KIP-S Bayern

Bayerisches kommunales Investitionsprogramm Schule. Programm in der Auslaufphase: Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben (mind. 50.000 € förderfähige Investkosten). Bauliche Abnahme musste bis 31.12.2025 erfolgen; nach 31.12.2026 sind keine Auszahlungen mehr möglich. Keine neuen Anträge.

Förderebene
Bayern
Anbieter
StMFH Bayern — Direktlink noch nicht gegen die Anbieterseite geprüft
Status
Geschlossen
Antragsfenster
geschlossen — keine Neuanträge
Berechtigte
Kommunen · Schulträger
Region
Bayern
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Maximaler Fördersatz
90 %
Mindestens förderfähige Ausgaben
50.000 €
Hinweis
Werte gelten nur für laufende Bewilligungen — Programm ist in Schluss-Abwicklung.

Voraussetzungen

Zeit und Fristen

Bauliche Abnahme bis
31.12.2025
Letzte Auszahlung bis
31.12.2026

Einordnung aus der Antragspraxis

KIP-S Bayern ist in der Schluss-Abwicklung — für 2026 nur noch Auszahlungs-Logistik laufender Bewilligungen, keine Neuanträge mehr. Harte Frist: letzte Auszahlung 31.12.2026 — wer einen offenen Bewilligungsbescheid hat, muss die Verwendungsnachweise so terminieren, dass die Auszahlung bis Jahresende durch ist. Eine Verlängerung über den 31.12.2026 hinaus ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Bei Bayern-Schul-Anfragen ist BayFAG Art. 10 die aktuelle Hauptförderschiene; KIP-S nur erwähnen, falls Kommune bereits einen Bewilligungsbescheid in der Schublade hat.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/kip-s-bayern · Stand 09.08.2026