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Baden-Württemberg

Städtebauförderung BW

Landessanierungsprogramm und Bund-Länder-Programme für städtebauliche Erneuerung und Entwicklung. Für das Programmjahr 2027 läuft ein Antragsverfahren: Anträge auf Aufnahme neuer Erneuerungsmaßnahmen und Aufstockungsanträge sind bis zum 2. November 2026 zu stellen.

Förderebene
Baden-Württemberg
Status
Aktiv
Antragsfenster
Programmjahr 2027: Antragsfrist 2. November 2026 (Ausschreibung vom 21.04.2026, Abschnitt IV.2). Jährliches Ausschreibungsverfahren — für Folgejahre gilt die jeweils neue Ausschreibung.
Berechtigte
Kommunen
Region
Baden-Württemberg
Geprüft
10.08.2026

Konditionen

Für dieses Programm haben wir die Konditionen noch nicht gegen die Original-Richtlinie geprüft. Wir nennen bewusst keinen Fördersatz, solange er nicht belegt ist.

Voraussetzungen

Einordnung aus der Antragspraxis

Der Eintrag stand bis 10.08.2026 als „geschlossen" im Kompass — das war falsch und potenziell teuer: Für das Programmjahr 2027 läuft ein Antragsverfahren mit Frist 2. November 2026. Die Städtebauförderung ist außerhalb unseres Sanierungsfahrplan-Schwerpunkts, aber der energetische Bezug ist real: Die Ausschreibung nennt Klimaschutz und Klimaanpassung ausdrücklich als Förderschwerpunkt und stellt Fördervorrang für Wohnraumschaffung durch Umnutzung und Modernisierung in Aussicht. Für integrierte Quartiersberatungen ist sie damit der Rahmen, in den Einzelmaßnahmen eingebettet werden können. Vor jeder Beschlussvorlage bleibt die Fassungsfrage zu klären (siehe status_hinweis).

jonas

Quellen

Stand: 10.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/staedtebaufoerderung-bw · Stand 10.08.2026