Baden-Württemberg
Städtebauförderung BW
Landessanierungsprogramm und Bund-Länder-Programme für städtebauliche Erneuerung und Entwicklung. Für das Programmjahr 2027 läuft ein Antragsverfahren: Anträge auf Aufnahme neuer Erneuerungsmaßnahmen und Aufstockungsanträge sind bis zum 2. November 2026 zu stellen.
Förderebene
Baden-Württemberg
Status
Aktiv
Antragsfenster
Programmjahr 2027: Antragsfrist 2. November 2026 (Ausschreibung vom 21.04.2026, Abschnitt IV.2). Jährliches Ausschreibungsverfahren — für Folgejahre gilt die jeweils neue Ausschreibung.
Berechtigte
Kommunen
Region
Baden-Württemberg
Geprüft
10.08.2026
Konditionen
Für dieses Programm haben wir die Konditionen noch nicht gegen die Original-Richtlinie geprüft. Wir nennen bewusst keinen Fördersatz, solange er nicht belegt ist.
Voraussetzungen
- Rechtsgrundlage: §§ 164a, 164b und 169 Absatz 1 Nummer 9 BauGB sowie die StBauFR in der Fassung vom 1. Februar 2019 (GABl. S. 88) — so ausdrücklich die Ausschreibung 2027, Abschnitt III.
- Immer erforderlich ist ein Bündel von Einzelmaßnahmen in einem abgegrenzten Gebiet; Erneuerungsmaßnahmen nach §§ 136 ff. BauGB, Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 165 ff. BauGB (Abschnitt I).
- Planerische Vorbereitung nach Nummer 13.2.1 StBauFR: städtebauliche Missstände erheben, Ziele bestimmen, Mitwirkungsbereitschaft feststellen, Träger öffentlicher Belange abstimmen, Kosten ermitteln.
- Bewilligungszeitraum grundsätzlich acht Jahre; Verlängerung in begründeten Fällen möglich (Abschnitt I).
- Nicht mehr berücksichtigt werden in der Regel Anträge von Kommunen mit unabgerechneten Maßnahmen aus den Programmjahren vor 2011, grundsätzlich auch 2011 und 2012 (Abschnitt I).
- Bei mehreren Anträgen ist zeitgleich eine numerische Priorisierung vorzunehmen (Abschnitt IV.2).
Einordnung aus der Antragspraxis
Der Eintrag stand bis 10.08.2026 als „geschlossen" im Kompass — das war falsch und potenziell teuer: Für das Programmjahr 2027 läuft ein Antragsverfahren mit Frist 2. November 2026. Die Städtebauförderung ist außerhalb unseres Sanierungsfahrplan-Schwerpunkts, aber der energetische Bezug ist real: Die Ausschreibung nennt Klimaschutz und Klimaanpassung ausdrücklich als Förderschwerpunkt und stellt Fördervorrang für Wohnraumschaffung durch Umnutzung und Modernisierung in Aussicht. Für integrierte Quartiersberatungen ist sie damit der Rahmen, in den Einzelmaßnahmen eingebettet werden können. Vor jeder Beschlussvorlage bleibt die Fassungsfrage zu klären (siehe status_hinweis).
jonas
Quellen
- Ausschreibung des im Jahr 2027 vorgesehenen Programms für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung vom 21.04.2026, Az. MLW24-252-88/1: korpus/geholt/staedtebaufoerderung-bw/veroeffentlichung--ausschreibung-staedtebaufoerderung-2027.pdf — Abschnitte I, III und IV.2 im Wortlaut geprüft 2026-08-10
- Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg — Städtebauförderung (https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/liste-foerderprogramme-mlw/staedtebaufoerderung, abgerufen 2026-08-09)
Stand: 10.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/staedtebaufoerderung-bw · Stand 10.08.2026
