Klimaschutz-Plus Teil 1
BW-Bonus ausschließlich für thermische Hülle (nicht Anlagentechnik!). Eingrenzung: eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude in BW (in Kombination mit der VwV SchulBau: kommunale Schulgebäude). +25 % auf BEG EM Hülle (gesamt 40 %) oder 5–15 % auf VwV Schulbauförderung je nach Effizienzgebäude-Standard.
Konditionen
- Bonus-Modelle
- Basis-Programm
- BEG EM Hülle
- Bonus
- 25 %
- Anwendung
- Maßnahmen an thermischer Hülle (Fenstertausch, Dachsanierung, Fassadendämmung)
- Anlagentechnik
- Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) ist ausdrücklich nicht förderfähig — nur Hülle
- Eingrenzung
- Eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude in BW
- Kombinierte Quote
- 40 %
- Basis-Programm
- VwV SchulBau BW
- Anwendung
- Ergänzung zur VwV-Schulbau-Förderung für Effizienzgebäude-Sanierung
- Stufen
- Standard
- KfW-Effizienzgebäude 70
- Bonus
- 5 %
- Höchstbetrag
- 500.000 €
- Standard
- KfW-Effizienzgebäude 55
- Bonus
- 15 %
- Höchstbetrag
- 1.500.000 €
- Deckelung bei Kombination
- Zusammen mit Förderung nach Abschnitt 5 VwV SchulBau dürfen 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands nicht überschritten werden
- Bagatellgrenze für den Zuschuss
- 5.000 €
- Zur Bagatellgrenze
- VwV Nr. 2.1.3: 'Gewährt werden Förderungen ab 5.000 €' — Bagatellgrenze auf den Zuschuss; rechnerisch entspricht das 20.000 € förderfähigen Hülle-Ausgaben (25 %), ein eigenes Mindestinvest nennt die VwV nicht
- Bewilligungszeitraum
- Tatbestand 2.1: gemäß BEG-EM-Zuwendungsbescheid, aktuell längstens 36 Monate (Nr. 2.1.4); Tatbestand 2.2: Abschluss + vollständige Abrechnung binnen 4 Kalenderjahren analog VwV SchulBau, Verlängerungen der L-Bank anzeigen (Nr. 2.2.4)
- Auszahlung
- Zuschüsse ≤ 25.000 € nach anerkanntem Verwendungsnachweis; > 25.000 €: 25 % nach Abschluss des Sanierungsauftrags, 50 % nach weiteren 12 Monaten, 25 % Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis (Nr. 5)
- Zweckbindungsfrist
- Tatbestand 2.1: 10 Jahre — bei Betrieb < 5 Jahre i. d. R. vollständige Rückforderung, bei 5 bis < 10 Jahren Kürzung um 20 Prozentpunkte je fehlendem Jahr; Tatbestand 2.2: 25 Jahre (Nr. 5.3)
- Zur Stufe EG 40
- Die VwV nennt für den Schul-Bonus nur EG 70 (5 %) und EG 55 (15 %) — eine EG-40-Sanierung ist nicht ausdrücklich geregelt; vor Antragstellung mit der L-Bank klären
- Fördersatz
- Fördersatz
- 25 %
- Fundstelle
- VwV Klimaschutz-Plus Teil 1, Nr. 2.1.3
- Wortlaut der Richtlinie
- Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der laut BEG EM-Zuwendungsbescheid ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben einer Maßnahme an der Gebäudehülle.
- Art
- nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung, zusätzlich zur Bundesförderung nach BEG EM
- Worauf sich der Satz bezieht
- Nicht die Baukosten, sondern die im BEG-EM-Zuwendungsbescheid ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben an der Gebäudehülle — samt der dortigen maßnahmenspezifischen Förderhöchstgrenzen. Wer 25 Prozent auf die Bausumme rechnet, rechnet zu hoch.
- Eigenanteil mindestens
- Wert
- 10
- Wie sich das ergibt
- Ergibt sich aus der Kumulierungsgrenze: BEG EM und Klimaschutz-Plus zusammen dürfen bei kommunalen Fördernehmern 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten.
- Kumulierungsgrenze
- Prozent
- 90 %
- Wortlaut der Richtlinie
- Die nach BEG EM für kommunale Fördernehmer definierte maximale Förderquote von insgesamt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten darf nicht überschritten werden.
Fördersatz je Maßnahme
| Maßnahme | Satz | Bedingungen |
|---|---|---|
| Dämmung Gebäudehülle (Wand/Dach/Decke/Boden) | 25 % | VwV Nr. 2.1.3: 25 % der laut BEG-EM-Zuwendungsbescheid ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben. Aufsatteln auf einen bereits rechtskräftigen BAFA-Bescheid — ohne den gibt es den Bonus nicht. Bagatellgrenze 5.000 € Zuschuss. |
| Fenster, Außentüren, Tore | 25 % | VwV Nr. 2.1.3 in Verbindung mit Nr. 2.1.2: förderfähig sind die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach Nr. 5.1 BEG EM — Fenster, Außentüren und Tore fallen darunter. |
| Sommerlicher Wärmeschutz / Verschattung | 25 % | VwV Nr. 2.1.3 in Verbindung mit Nr. 2.1.2: Nr. 5.1 BEG EM umfasst auch den sommerlichen Wärmeschutz. Anlagentechnik ist ausdrücklich nicht einbezogen — der Bonus gilt nur für die Hülle. |
Voraussetzungen
- Rechtskräftiger Zuwendungsbescheid des Basis-Programms (BAFA-Bescheid BEG EM für Tatbestand 2.1; bestandskräftiger Schulaufsichts-Bescheid nach VwV SchulBau für 2.2)
- NEU (Nr. 4.4): Abgabe der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt/Klimapakt des Landes BW beim Umweltministerium — Fördervoraussetzung für beide Tatbestände (Ziel klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040)
- Bagatellgrenze: Förderungen ab 5.000 € Zuschuss (Nr. 2.1.3)
- Nur Maßnahmen an der thermischen Hülle gemäß BEG EM Nr. 5.1 (Fenstertausch, Dachsanierung, Fassadendämmung)
- Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, etc.) ist ausdrücklich nicht förderfähig
- Geltungsbereich Tatbestand 2.1: eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude in BW (Nr. 3); Tatbestand 2.2: Träger öffentlicher Schulen (Gemeinden, Stadt-/Landkreise, Schulverbände)
- Maßnahmenbeginn: Tatbestand 2.1 darf abweichend von der LHO-Regel bereits nach BAFA-Antragstellung beginnen (Nr. 4.1); Tatbestand 2.2 erst nach bestandskräftigem SchulBau-Bescheid bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Schulaufsicht
- Kumulierung: BEG-EM-Kumulierungsvorgaben, kommunale 90-%-Quote nicht überschreiten (2.1); VwV SchulBau + Bonus max. 90 %, Ausgleichstock parallel zulässig (2.2) — Nr. 4.2
Kombination und Kumulierung
- Setzt einen Bescheid voraus aus
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit: BEG EM Hülle · VwV SchulBau BW
Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.
Einordnung aus der Antragspraxis
Wenn eine Maßnahme an der thermischen Hülle ansteht: einfach mitnehmen. Klimaschutz-Plus Teil 1 ist der BW-Hebel für die Hülle: 25 % BW-Bonus on top zur BEG EM (gesamt 40 % auf dieselbe BAFA-Bemessungsbasis) — und für Schulen der einzige Weg, den energetischen Standard in die VwV-SchulBau-Förderung zu holen (5 % bei EG 70, max. 500.000 € / 15 % bei EG 55, max. 1.500.000 €; gemeinsam max. 90 %). Reihenfolge ist Soll-Vorschrift: erst Basis-Bescheid (BAFA bzw. Schulaufsicht), dann T1-Antrag binnen zwei Wochen bei der L-Bank — und zwingend vor Abschluss des Vorhabens, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Zwei Formalien vorbereiten: die Klimapakt-Erklärung beim Umweltministerium (Fördervoraussetzung!) und einen geplanten Baubeginn binnen 12 Monaten im Antrag. Praktisch beim Hülle-Bonus: Beginn ist schon nach BAFA-Antragstellung erlaubt — die Vergabe muss also nicht auf die L-Bank warten. Achtung: Antragsschluss ist der 31.12.2026 (VwV vom 15.07.2025, Abwicklung bis 31.05.2032); bei Mittelausschöpfung wird vorher geschlossen (Bekanntgabe auf der UM-Homepage, Bearbeitung in Eingangsreihenfolge). Wer für 2026 Hülle plant, sollte die BAFA-EM-Bewilligung bis Q3/2026 stehen haben, damit der T1-Antrag noch rechtzeitig eingeht.
jonas
Quellen
- VwV Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen Teil 1 — Gebäudesanierung, vom 15.07.2025 (Az. UM22-4500-158/4), in Kraft 21.07.2025 bis 31.05.2032, Antragsfenster bis 31.12.2026 — Volltext-Abgleich 21.07.2026, Zweckbindungsfrist ergänzt 2026-07-24 (korpus/abgelegt/klimaschutz-plus-bw/vwv-foerderprogramm-klimaschutz-plus-fuer-kommunen-teil-1-gebaeudesanierung.pdf, identisch mit korpus/abgelegt/klimaschutz-plus-bw/vwv-foerderprogramm-klimaschutz-plus-fuer-kommunen-teil-1-gebaeudesanierung.pdf)
- https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/foerderprogramme/klima/klimaschutz-plus-fuer-kommunen ↗
- VwV Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen Teil 1 — Gebäudesanierung: korpus/abgelegt/klimaschutz-plus-bw/vwv-foerderprogramm-klimaschutz-plus-fuer-kommunen-teil-1-gebaeudesanierung.pdf — Nr. 2.1.3 im Wortlaut geprüft 2026-08-09
Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/klimaschutz-plus-t1 · Stand 09.08.2026
