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Baden-Württemberg · Kernprogramm

Klimaschutz-Plus Teil 1

BW-Bonus ausschließlich für thermische Hülle (nicht Anlagentechnik!). Eingrenzung: eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude in BW (in Kombination mit der VwV SchulBau: kommunale Schulgebäude). +25 % auf BEG EM Hülle (gesamt 40 %) oder 5–15 % auf VwV Schulbauförderung je nach Effizienzgebäude-Standard.

Förderebene
Baden-Württemberg
Status
Aktiv
Antragsfenster
laufend
Berechtigte
Kommunen · kommunale Körperschaften · Schulträger
Region
Baden-Württemberg
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Bonus-Modelle
  • Basis-Programm
    BEG EM Hülle
    Bonus
    25 %
    Anwendung
    Maßnahmen an thermischer Hülle (Fenstertausch, Dachsanierung, Fassadendämmung)
    Anlagentechnik
    Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) ist ausdrücklich nicht förderfähig — nur Hülle
    Eingrenzung
    Eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude in BW
    Kombinierte Quote
    40 %
  • Basis-Programm
    VwV SchulBau BW
    Anwendung
    Ergänzung zur VwV-Schulbau-Förderung für Effizienzgebäude-Sanierung
    Stufen
    • Standard
      KfW-Effizienzgebäude 70
      Bonus
      5 %
      Höchstbetrag
      500.000 €
    • Standard
      KfW-Effizienzgebäude 55
      Bonus
      15 %
      Höchstbetrag
      1.500.000 €
    Deckelung bei Kombination
    Zusammen mit Förderung nach Abschnitt 5 VwV SchulBau dürfen 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands nicht überschritten werden
Bagatellgrenze für den Zuschuss
5.000 €
Zur Bagatellgrenze
VwV Nr. 2.1.3: 'Gewährt werden Förderungen ab 5.000 €' — Bagatellgrenze auf den Zuschuss; rechnerisch entspricht das 20.000 € förderfähigen Hülle-Ausgaben (25 %), ein eigenes Mindestinvest nennt die VwV nicht
Bewilligungszeitraum
Tatbestand 2.1: gemäß BEG-EM-Zuwendungsbescheid, aktuell längstens 36 Monate (Nr. 2.1.4); Tatbestand 2.2: Abschluss + vollständige Abrechnung binnen 4 Kalenderjahren analog VwV SchulBau, Verlängerungen der L-Bank anzeigen (Nr. 2.2.4)
Auszahlung
Zuschüsse ≤ 25.000 € nach anerkanntem Verwendungsnachweis; > 25.000 €: 25 % nach Abschluss des Sanierungsauftrags, 50 % nach weiteren 12 Monaten, 25 % Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis (Nr. 5)
Zweckbindungsfrist
Tatbestand 2.1: 10 Jahre — bei Betrieb < 5 Jahre i. d. R. vollständige Rückforderung, bei 5 bis < 10 Jahren Kürzung um 20 Prozentpunkte je fehlendem Jahr; Tatbestand 2.2: 25 Jahre (Nr. 5.3)
Zur Stufe EG 40
Die VwV nennt für den Schul-Bonus nur EG 70 (5 %) und EG 55 (15 %) — eine EG-40-Sanierung ist nicht ausdrücklich geregelt; vor Antragstellung mit der L-Bank klären
Fördersatz
Fördersatz
25 %
Fundstelle
VwV Klimaschutz-Plus Teil 1, Nr. 2.1.3
Wortlaut der Richtlinie
Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der laut BEG EM-Zuwendungsbescheid ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben einer Maßnahme an der Gebäudehülle.
Art
nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung, zusätzlich zur Bundesförderung nach BEG EM
Worauf sich der Satz bezieht
Nicht die Baukosten, sondern die im BEG-EM-Zuwendungsbescheid ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben an der Gebäudehülle — samt der dortigen maßnahmenspezifischen Förderhöchstgrenzen. Wer 25 Prozent auf die Bausumme rechnet, rechnet zu hoch.
Eigenanteil mindestens
Wert
10
Wie sich das ergibt
Ergibt sich aus der Kumulierungsgrenze: BEG EM und Klimaschutz-Plus zusammen dürfen bei kommunalen Fördernehmern 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten.
Kumulierungsgrenze
Prozent
90 %
Wortlaut der Richtlinie
Die nach BEG EM für kommunale Fördernehmer definierte maximale Förderquote von insgesamt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten darf nicht überschritten werden.

Fördersatz je Maßnahme

MaßnahmeSatzBedingungen
Dämmung Gebäudehülle (Wand/Dach/Decke/Boden)25 %VwV Nr. 2.1.3: 25 % der laut BEG-EM-Zuwendungsbescheid ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben. Aufsatteln auf einen bereits rechtskräftigen BAFA-Bescheid — ohne den gibt es den Bonus nicht. Bagatellgrenze 5.000 € Zuschuss.
Fenster, Außentüren, Tore25 %VwV Nr. 2.1.3 in Verbindung mit Nr. 2.1.2: förderfähig sind die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach Nr. 5.1 BEG EM — Fenster, Außentüren und Tore fallen darunter.
Sommerlicher Wärmeschutz / Verschattung25 %VwV Nr. 2.1.3 in Verbindung mit Nr. 2.1.2: Nr. 5.1 BEG EM umfasst auch den sommerlichen Wärmeschutz. Anlagentechnik ist ausdrücklich nicht einbezogen — der Bonus gilt nur für die Hülle.

Voraussetzungen

Kombination und Kumulierung

Setzt einen Bescheid voraus aus

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: BEG EM Hülle · VwV SchulBau BW

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

Wenn eine Maßnahme an der thermischen Hülle ansteht: einfach mitnehmen. Klimaschutz-Plus Teil 1 ist der BW-Hebel für die Hülle: 25 % BW-Bonus on top zur BEG EM (gesamt 40 % auf dieselbe BAFA-Bemessungsbasis) — und für Schulen der einzige Weg, den energetischen Standard in die VwV-SchulBau-Förderung zu holen (5 % bei EG 70, max. 500.000 € / 15 % bei EG 55, max. 1.500.000 €; gemeinsam max. 90 %). Reihenfolge ist Soll-Vorschrift: erst Basis-Bescheid (BAFA bzw. Schulaufsicht), dann T1-Antrag binnen zwei Wochen bei der L-Bank — und zwingend vor Abschluss des Vorhabens, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Zwei Formalien vorbereiten: die Klimapakt-Erklärung beim Umweltministerium (Fördervoraussetzung!) und einen geplanten Baubeginn binnen 12 Monaten im Antrag. Praktisch beim Hülle-Bonus: Beginn ist schon nach BAFA-Antragstellung erlaubt — die Vergabe muss also nicht auf die L-Bank warten. Achtung: Antragsschluss ist der 31.12.2026 (VwV vom 15.07.2025, Abwicklung bis 31.05.2032); bei Mittelausschöpfung wird vorher geschlossen (Bekanntgabe auf der UM-Homepage, Bearbeitung in Eingangsreihenfolge). Wer für 2026 Hülle plant, sollte die BAFA-EM-Bewilligung bis Q3/2026 stehen haben, damit der T1-Antrag noch rechtzeitig eingeht.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

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Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/klimaschutz-plus-t1 · Stand 09.08.2026