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Bund · Kernprogramm

KfW 464

Kommunal-Zuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude- bzw. Effizienzhaus-Standard. Ab 21.07.2026 (Förderrichtlinien BEG NWG/WG): Grundsätze 15/20/25 % (EG 70/55/40 EE) — 10 Punkte unter der alten Kulisse; die EE-Klasse ist als Bonus entfallen (65 % EE-Anteil ist jetzt Grundvoraussetzung jeder Stufe). Boni: NH +5 pp, WPB +10 pp, seriell +15 pp — erstmals auch für NWG. Max. 40 % NWG ohne, 55 % mit serieller Sanierung. Förderfähige Ausgaben bis 2.000 €/m² NRF, max. 10 Mio €/Vorhaben (NWG).

Förderebene
Bund
Anbieter
KfW ↗
Status
Aktiv
Antragsfenster
laufend
Berechtigte
Kommunen · kommunale Eigenbetriebe
Region
bundesweit
Geprüft
09.08.2026

Konditionen

Stand
Förderrichtlinien BEG NWG + BEG WG vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026 (Nr. 8.4.1); für Anträge vor dem 21.07.2026 gilt die Fassung vom 09.12.2022 fort (alte Sätze: Denkmal 20 / 85er 20 / 70er 25 / 55er 30 / 40er 35 % + EE/NH-Bonus)
Grundförderung
  • Standard
    EG/EH Denkmal EE
    Fördersatz
    10 %
  • Standard
    Effizienzhaus 85 EE (nur WG)
    Fördersatz
    10 %
  • Standard
    EG/EH 70 EE
    Fördersatz
    15 %
  • Standard
    EG/EH 55 EE
    Fördersatz
    20 %
  • Standard
    EG/EH 40 EE
    Fördersatz
    25 %
EE-Anteil als Grundvoraussetzung
65 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme sind ab 21.07.2026 Voraussetzung jeder Stufe — die frühere EE-Klasse (+5 pp) existiert nicht mehr als Bonus
EU-Ursprung der Wärmepumpe ab Q1 2027
Ab Quartal 1 2027 sind neue Wärmepumpen im Effizienzgebäude-Vorhaben nur noch förderfähig, wenn sie ihren Ursprung in der EU haben (BEG NWG/WG Nr. 8.2 a — harte Fördervoraussetzung, anders als der Bonus-Mechanismus in der BEG EM). Vergaberelevant: Leistungsverzeichnisse für 2027er-Vorhaben jetzt EU-Ursprungs-fähig schreiben; Nachweis-Details regelt das Infoblatt (noch ausstehend)
Zu kommunalen Wohngebäuden
Oft übersehen: Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte gelten als Wohngebäude (BEG WG Nr. 3) — für sie gilt die WG-Schiene mit denselben Kommunal-Zuschüssen (Denkmal/85: 10 %, 70: 15 %, 55: 20 %, 40: 25 % + NH/WPB/SerSan-Boni) und Höchstgrenze 150.000 € pro Wohneinheit statt der m²-Logik der NWG
Boni
  • Name
    NH-Klasse
    Bonus
    5 %
    Regel
    LCA-Anforderung (Übergangsweise QNG-plus-Zertifikat); kumulierbar mit WPB und SerSan
  • Name
    Worst Performing Building
    Bonus
    10 %
    Regel
    nur bei Sanierung auf 40/55/70 EE; kumulierbar mit NH und SerSan (bis zu +30 pp Boni kombinierbar); WPB-Kriterien im neuen eigenständigen Kriteriendokument zur Richtlinien-Generation 2026 — zwei Nachweiswege: (a) Qp ≥ 4× Referenzgebäude (Energiebedarfsberechnung max. 1 Jahr alt, Zustand vor Sanierung) oder (b) Baujahr ≤ 1957 + im Wesentlichen unsaniert (Positivkatalog Bagatellmaßnahmen, keine >20-%-Anbauten nach 1984). Schärfer als die alte weiche 25-%-Formel — WPB-Status je Gebäude neu prüfen, nicht aus Altbewertung übernehmen
  • Name
    Serielle Sanierung (NEU auch NWG)
    Bonus
    15 %
    Regel
    +15 pp bei 40/55 EE, +5 pp bei 70 EE; vorgefertigte Fassaden-/Dachelemente; kumulierbar mit NH und WPB — die alte +20-pp-Kappung für WPB+SerSan ist entfallen
Realistische Höchstquote
  • Gebäudetyp
    Nichtwohngebäude
    Maximaler Fördersatz
    40 %
    Kombination
    EG 40 EE + NH + WPB (ohne serielle Sanierung)
  • Gebäudetyp
    Nichtwohngebäude
    Maximaler Fördersatz
    55 %
    Kombination
    EG 40 EE + NH + WPB + SerSan
  • Gebäudetyp
    Wohngebäude
    Maximaler Fördersatz
    55 %
    Kombination
    EH 40 EE + NH + WPB + SerSan
Grenzen der förderfähigen Kosten
Nichtwohngebäude je m² NRF
2.000 €
Maximal förderfähige Kosten pro Vorhaben
10.000.000 €
Fachplanung und Baubegleitung
Fördersatz
50 %
Förderfähige Kosten je m² NGR
10 €
Maximal förderfähige Kosten
40.000 €
Höchster Zuschuss
20.000 €
Hinweis
Energetische Fachplanung und Baubegleitung sind separat förderfähig — wichtig: 'Baubegleitung' (nicht 'Bauleitung'/HOAI-LP8) gemäß KfW-Merkblatt
Eigenanteil mindestens
Wert
10
Wie sich das ergibt
Aus der Kumulierungsgrenze der BEG-NWG-Richtlinie: Für kommunale Antragsteller ist eine Förderung aus öffentlichen Mitteln von insgesamt bis zu 90 Prozent der geförderten Investitionsausgaben zulässig. Mindestens ein Zehntel bleibt damit in jedem Fall beim Träger — auch wenn mehrere Programme zusammenkommen.
Fundstelle
Förderrichtlinie BEG Nichtwohngebäude, Kumulierungsklausel

Fördersatz je Maßnahme

MaßnahmeSatzBedingungen
Energetische Fachplanung und Baubegleitung50 %BEG NWG Nr. 8.4: 50 % auf energetische Fachplanung und Baubegleitung nach Nr. 5.2 — in der Zuschussvariante als Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben. Förderfähig bis 10 €/m² Nettoraumfläche, höchstens 40.000 € pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird (Nr. 8.3).
Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG/NH-Klasse)50 %BEG NWG Nr. 8.4: derselbe Satz für Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Das Höchstbetrags-Kontingent nach Nr. 8.3 gilt für Fachplanung und Zertifizierung jeweils gesondert — beides ist also nebeneinander ausschöpfbar.

Voraussetzungen

Kombination und Kumulierung

Was sich ausschließt
Die Kombination mit der BEG EM ist pauschal ausgeschlossen — für das ganze Gebäude, nicht nur für dieselbe Maßnahme (Nr. 8.7 BEG NWG). Wer KfW 464 für ein Gebäude nutzt, kann für dasselbe Gebäude nicht zusätzlich BEG EM ziehen (auch nicht für andere Einzelmaßnahmen am selben Gebäude). Andere Programme (NKI, KWKG, EEG, BEW, Vorgängerprogramme, Zuschuss Brennstoffzelle) sind nur für dieselben förderfähigen Ausgaben ausgeschlossen, mit 60-%-Kumulierungsgrenze (90 % für Kommunen).
Kumulierungsregel
Allgemein
60 %
Kommunale Antragsteller bis
90 %
Fundstelle
Förderrichtlinie BEG Nichtwohngebäude, Kumulierungsklausel
Wortlaut der Richtlinie
Im Falle einer Kombination mit anderen Fördermitteln gilt eine Höchstgrenze für die Förderung aus öffentlichen Mitteln (Kumulierungsgrenze) in Höhe von 60 % der geförderten Investitionsausgaben. Für Maßnahmen von kommunalen Antragstellern ist abweichend davon ein Fördersatz von insgesamt bis zu 90 % zulässig.
Unterschieden wird nach
Antragstellertyp, nicht Gebäudeart. Die Formulierung ist identisch zu Nr. 8.6 BEG EM — damit ist die antragstellerbezogene Lesart in drei Richtlinien unabhängig belegt.
Worauf sich der Satz bezieht
Die jeweils tatsächlich geförderten Kosten, die sowohl in der BEG als auch in den anderen Programmen berücksichtigt wurden.
Nicht kombinierbar mit
Für dieselben förderfähigen Ausgaben nicht kombinierbar mit NKI-Kommunalrichtlinie, Kälte-Klima-Richtlinie, KWKG, EEG, BEW, den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierung/EBS, MAP, APEE, HZO) und dem Programm Zuschuss Brennstoffzelle.

Auflagen und Antragspraxis

Zweckbindung
Mindestens 10 Jahre zweckentsprechende Nutzung (Nr. 7.1) — bei Veräußerung müssen Nutzungspflicht und Verschlechterungsverbot (§§ 46, 57 GEG) vertraglich auf den Erwerber übertragen werden, sonst anteilige Rückforderung
Höchstbeträge
  • Gebäudetyp
    Nichtwohngebäude
    Max. förderfähige Ausgaben (€)
    10.000.000 €
    Hinweis
    2.000 €/m² NRF; rechnerischer Max-Zuschuss bei 55 % (40 EE + NH + WPB + SerSan) = 5,5 Mio €
  • Gebäudetyp
    Wohngebäude
    Max. förderfähige Ausgaben je Wohneinheit (€)
    150.000 €
    Hinweis
    rechnerischer Max-Zuschuss bei 55 % = 82.500 €/WE
Vertragspraxis
Aufschiebende Bedingung
Vertrag tritt erst in Kraft, wenn KfW den 464-Antrag bewilligt
Auflösende Bedingung
Vertrag erlischt, wenn KfW ablehnt
Verfahren und Rechtsgrundlage
Bewilligungszeitraum (Monate)
48 Monate
Bewilligungszeitraum
Zuschusszusage ab 21.07.2026 pauschal 48 Monate ab Zusage (BEG NWG Nr. 9.4.1) — ohne Verlängerungsantrag; vorher 24 Monate + antragspflichtige Verlängerung. Sofortige Planungssicherheit über die volle Laufzeit, trägt über zwei Doppelhaushalte. Verwendungsnachweis spätestens 6 Monate nach Ablauf, sonst Rücknahme der Zusage
Verwendungsnachweis (Monate nach Bewilligungszeitraum)
6 Monate
Bei Fristversäumnis
Rücknahme der Zusage

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit: Klimaschutz-Plus Teil 1 · VwV SchulBau BW

Nicht kombinierbar mit: BEG EM Hülle

Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.

Einordnung aus der Antragspraxis

KfW 464 bleibt die richtige Wahl für Ihre Sorgenkinder im Gebäudebestand — aber die Reform zum 21.07.2026 hat die Grundsätze um 10 Punkte gesenkt (EG 40: 35 → 25 %) und die EE-Klasse als Bonus gestrichen; der Eigenanteil je Vorhaben steigt entsprechend. Das bestätigt die Volatilitäts-These: Ordnungsrecht frisst Subvention — der WPB-Bonus (+10 pp) hat die Reform überstanden, die Grundsätze nicht. Zwei neue Hebel kompensieren teilweise: Die serielle Sanierung bringt erstmals auch bei NWG +15 pp (vorgefertigte Fassaden-/Dachelemente — für Schulen und Sporthallen mit großen, regelmäßigen Fassaden prüfenswert), und die alte +20-pp-Kappung für WPB+SerSan ist weg. Realistisches Maximum NWG: 40 % konventionell, 55 % mit serieller Sanierung — den Fördersatz nennen wir immer zusammen mit dem Eigenanteil für Ihr konkretes Vorhaben. Stolperfalle Nr. 1 unverändert: Antragsstellung vor Beauftragung, sonst keine Förderung — KfW-Musterformulierung 'aufschiebende Bedingung' nutzen. Zusagen aus der alten Kulisse (Anträge bis 20.07.2026) bleiben gültig. Wichtig (Volltext geprüft am 24.07.2026): Kombination mit BEG EM ist pauschal ausgeschlossen (Nr. 8.7) — nicht nur für dieselbe Maßnahme. Wer eine Komplettsanierung mit KfW 464 fördert, kann für dasselbe Gebäude keine BEG-EM-Einzelmaßnahme mehr ziehen. Plus: 10 Jahre Nutzungspflicht (Nr. 7.1) — bei Verkauf innerhalb der Frist müssen Nutzungspflicht und Verschlechterungsverbot vertraglich auf den Käufer übertragen werden.

jonas

Quellen

Stand: 09.08.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle Programme

Quelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/kfw-464 · Stand 09.08.2026