NKI Kommunalrichtlinie
Bundesförderung für strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen. Kein allgemeiner Topf für die thermische Hülle — Förderschwerpunkte sind abschließend definiert und in der Novelle ab 01.11.2024 verändert (u. a. wurde Schwerpunkt 4.1.2 Energiemanagement gestrichen). Quoten sind maßnahmenscharf unterschiedlich.
Konditionen
- Maßnahmenscharf
- Schwerpunkt
- Erstvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept
- Fördersatz (Standard)
- 70 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 90 %
- Art des Bewilligungszeitraums
- 24 Monate
- Hinweis zu den Berechtigten
- insbesondere Kommunen, Hochschulen, Religionsgemeinschaften
- Hinweis
- löst die vormals separat als noch zu prüfen geführte 'Klimaschutzmanagement-Stelle' auf — Konzepterstellung und Personalstelle sind ein gemeinsamer Fördertatbestand (Quelle: klimaschutz.de/Foerderkompass, Rubrik Klimaschutzkonzepte und Personal)
- Schwerpunkt
- Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept
- Fördersatz (Standard)
- 40 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 60 %
- Art des Bewilligungszeitraums
- 36 Monate
- Hinweis zu den Berechtigten
- gleiche Berechtigte wie Erstvorhaben — Umsetzung eines bereits geförderten Konzepts
- Schwerpunkt
- Erstellung von Fokuskonzepten (Mobilität oder Abfallwirtschaft)
- Fördersatz (Standard)
- 60 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 80 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- Kommunen, kommunale Unternehmen, Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
- Schwerpunkt
- Umsetzungsmanagement zu einem Fokuskonzept
- Fördersatz (Standard)
- 40 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 60 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- gleiche Berechtigte wie Fokuskonzept-Erstellung
- Schwerpunkt
- Umsetzungsmanagement zu einem integrierten Klimaschutzkonzept
- Fördersatz (Standard)
- 40 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 60 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- Kommunen/Organisationen mit bewilligtem Erstvorhaben Klimaschutzmanagement nach der bis 31.12.2021 gültigen Übergangsregelung der Kommunalrichtlinie
- Schwerpunkt
- Klimaschutzkoordination auf Landkreisebene
- Fördersatz (Standard)
- 70 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 90 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- Ausschließlich Landkreise (Bindeglied zu kreisangehörigen Kommunen)
- Schwerpunkt
- Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz
- Fördersatz (Standard)
- 70 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 90 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- insbesondere kleine Kommunen, Kindertagesstätten, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Einrichtungen des Sozialwesens, Religionsgemeinschaften
- Schwerpunkt
- Fokusberatung Klimaschutz
- Fördersatz (Standard)
- 70 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 90 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- kleine Kommunen, kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Einrichtungen des Sozialwesens, Religionsgemeinschaften
- Schwerpunkt
- Energiesparmodelle (Schulen und Kitas)
- Fördersatz (Standard)
- 70 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 90 %
- Art des Bewilligungszeitraums
- 48 Monate
- Berechtigte Trägerschaft
- öffentlich, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftlich
- Schwerpunkt
- Betrieb kommunaler Klimaschutz-Netzwerke
- Fördersatz (Standard)
- 60 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 80 %
- Schwerpunkt
- Machbarkeitsstudien
- Fördersatz (Standard)
- 50 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 70 %
- Bewilligungszeitraum (Monate)
- 12 oder 24 (gestaffelt nach Leistungsphasen)
- Hinweis zu den Berechtigten
- Kommunen, kommunale Unternehmen, Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag, Wasserwirtschaftsverbände
- Schwerpunkt
- Außen- und Straßenbeleuchtung (Nr. 4.2.1)
- Fördersatz (Standard)
- 25 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 40 %
- Hinweis
- Belegt durch die KRL vom 10.10.2024, Tabelle 2, Nr. 7.3
- Schwerpunkt
- Innen- und Hallenbeleuchtung (Nr. 4.2.3)
- Fördersatz (Standard)
- 25 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 40 %
- Schwerpunkt
- Mobilitätsstationen (Nr. 4.2.5 a)
- Fördersatz (Standard)
- 50 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 65 %
- Schwerpunkt
- Radverkehrsinfrastruktur, ruhend/fließend (Nr. 4.2.5 b, d)
- Fördersatz (Standard)
- 50 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 65 %
- Schwerpunkt
- Bike+Ride-Radabstellanlagen (Nr. 4.2.5 c)
- Fördersatz (Standard)
- 70 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 85 %
- Schwerpunkt
- Strukturen zur Sammlung von Garten-/Grünabfällen (Nr. 4.2.6 a)
- Fördersatz (Standard)
- 40 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 55 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- auch Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
- Schwerpunkt
- Bioabfallvergärungsanlagen (Nr. 4.2.6 b)
- Fördersatz (Standard)
- 40 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 55 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- auch Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
- Schwerpunkt
- Optimierte Erfassung von Deponiegasen (Nr. 4.2.6 c)
- Fördersatz (Standard)
- 50 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 65 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- auch Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
- Schwerpunkt
- Aerobe In-situ-Stabilisierung von Deponien (Nr. 4.2.6 d)
- Fördersatz (Standard)
- 50 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 65 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- auch Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
- Schwerpunkt
- Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung (Nr. 4.2.7)
- Fördersatz (Standard)
- 30 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 45 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- auch öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
- Schwerpunkt
- Klimafreundliche Trinkwasserversorgung (Nr. 4.2.8)
- Fördersatz (Standard)
- 30 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 45 %
- Hinweis zu den Berechtigten
- auch öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
- Schwerpunkt
- Sanierung von Beckenwasserpumpen (Nr. 4.2.10)
- Fördersatz (Standard)
- 40 %
- Fördersatz (finanzschwache Kommunen)
- 55 %
- Seit der Novelle 11/2024 gestrichen
- Schwerpunkt
- 4.1.2 Energiemanagement (Aufbau eines Energiemanagement-Systems)
- Stand
- in der Kommunalrichtlinien-Novelle ab 01.11.2024 gestrichen — bei gezieltem EnMS-Bedarf alternative Programme prüfen (BAFA Energieberatung Nichtwohngebäude oder BAFA Modul 4 Energiemanagementsysteme)
- Eigenanteil mindestens
- 15 %
- Eigenanteil finanzschwacher Kommunen mindestens
- 10 %
- Kumulierungsregel
- Mindesteigenanteil 15 % bzw. 10 % darf nicht durch Drittmittel ersetzt werden; spätere Drittmittel können die Bundeszuwendung kürzen.
- Wichtig
- Förderschwerpunkte sind abschließend definiert — die Kommunalrichtlinie ist keine allgemeine Sanierungsförderung für die thermische Hülle. Wer das so darstellt, schafft falsche Erwartungen. Plus: Energiemanagement-Schwerpunkt ist in der aktuellen Richtlinie (11/2024) nicht mehr enthalten.
Fördersatz je Maßnahme
| Maßnahme | Satz | Bedingungen |
|---|---|---|
| Klimaschutzkonzept + Klimaschutzmanagement-Stelle — Erstvorhaben | 70 % | insbesondere Kommunen, Hochschulen, Religionsgemeinschaften — finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 90 % |
| Klimaschutzmanagement-Stelle — Anschlussvorhaben (Umsetzung) | 40 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 60 % |
| Fokuskonzept (Mobilität oder Abfallwirtschaft) | 60 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 80 % |
| Umsetzungsmanagement zu einem Fokuskonzept | 40 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 60 % |
| Umsetzungsmanagement zu einem integrierten Klimaschutzkonzept | 40 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 60 % |
| Klimaschutzkoordination (nur Landkreise) | 70 % | ausschließlich Landkreise — finanzschwache Landkreise 90 % |
| Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz | 70 % | insbesondere kleine Kommunen, Kitas, öffentlich-rechtliche/gemeinnützige Einrichtungen des Sozialwesens, Religionsgemeinschaften — finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 90 % |
| Fokusberatung Klimaschutz | 70 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 90 % |
| Energiesparmodelle (Schulen/Kitas) | 70 % | Schulen/Kitas in öffentlicher, gemeinnütziger oder religionsgemeinschaftlicher Trägerschaft — finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 90 % |
| Betrieb kommunaler Klimaschutz-Netzwerke | 60 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 80 % |
| Machbarkeitsstudie | 50 % | Kommunen, kommunale Unternehmen, Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag, Wasserwirtschaftsverbände — finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 70 % |
| Sanierung Außen- und Straßenbeleuchtung | 25 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 40 % |
| Sanierung Innen- und Hallenbeleuchtung | 25 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 40 % |
| Mobilitätsstationen | 50 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 65 % |
| Radverkehrsinfrastruktur (ruhend/fließend) | 50 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 65 % |
| Bike+Ride-Radabstellanlagen | 70 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 85 % |
| Strukturen zur Sammlung von Garten-/Grünabfällen | 40 % | auch Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag — finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 55 % |
| Bioabfallvergärungsanlagen | 40 % | auch Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag — finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 55 % |
| Optimierte Erfassung von Deponiegasen | 50 % | auch Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag — finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 65 % |
| Aerobe In-situ-Stabilisierung von Deponien | 50 % | auch Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag — finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 65 % |
| Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung | 30 % | auch öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände — finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 45 % |
| Klimafreundliche Trinkwasserversorgung | 30 % | auch öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände — finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 45 % |
| Sanierung von Beckenwasserpumpen | 40 % | finanzschwache Kommunen / Antragstellende aus Braunkohlerevieren 55 % |
Voraussetzungen
- Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung (Vorhabenbeginn = Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrags)
- Vergabeverfahren sollen erst nach Zuwendungsbescheid begonnen werden — bei früherer Ausschreibung muss klargestellt sein, dass Zuschlag/Vertragsschluss nur bei Bewilligung erfolgt
- Maßnahme muss über gesetzliche Anforderungen hinausgehen
- Eigenanteil mindestens 15 % (finanzschwache Kommunen 10 %)
- Vorgaben zu Verwendungsnachweis und Klimaschutz-Berichtspflichten beachten
Zeit und Fristen
- Einreichungsfenster
- 01.02.2025 bis 31.12.2027
- Richtlinie gilt
- 01.11.2024 bis 31.12.2027
Kombination und Kumulierung
- Pauschaler Ausschluss
- NKI-Förderungen können nicht mit anderen Förderungen des Bundes kumuliert werden — pauschal, nicht nur 'für dieselbe Maßnahme' (Nr. 8.5 KRL vom 10.10.2024). Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen (insbesondere Landesprogrammen) ist dagegen grundsätzlich möglich, sofern AGVO-/De-minimis-Vorgaben eingehalten werden; mit EEG-Förderung für dieselben Ausgaben ausdrücklich ausgeschlossen. Für Baden-Württemberg/Bayern konkret kombinierbar (siehe Agentur_Kumulierungstabelle_2026.pdf, Stand Juni 2026): u. a. BW-Landesprogramme 'Förderung qualifizierter Fachkonzepte nachhaltige Mobilität' (Überschneidung 4.1.10a), 'Förderung für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz' (4.1.10b), LGVFG (4.2.5a–d), WLSB/BSB-Nord-Sportstättenbauförderung (4.2.1/4.2.3/4.2.10, nur Sportvereine); Bayern: LfA Infrakredit Energie (4.2.1/4.2.3) und LfA Infrakredit Kommunal (4.2.5–4.2.8). Die genannten Landesprogramme sind als eigene Einträge im Förderkompass erfasst.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit: Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität (VM) · Förderung für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz (VM) · Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) · Förderrichtlinie Württembergischer Sportstättenbau (WLSB) · Richtlinie Vereinssportstättenbauförderung Nord (BSB Nord) · LfA Infrakredit Energie · LfA Infrakredit Kommunal
Für Kommunen ist die Kumulierung bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Programmspezifische Höchstgrenzen kommen zusätzlich.
Einordnung aus der Antragspraxis
Die NKI-Kommunalrichtlinie ist ein Spezial-Werkzeug, kein Allzweck-Topf. Stark für Machbarkeitsstudien (50 %, finanzschwach 70 %), Klimaschutzmanagement-Stellen und definierte technische Einzelmaßnahmen (Beleuchtung, Mobilitäts-Infrastruktur, Wasser/Abwasser-Effizienz). Wer NKI als 'Bundesförderung für die Sanierung kommunaler Gebäude' versteht, läuft in eine Erwartungsfalle — für klassische Hülle/Heizung sind BEG EM (BAFA) und KfW 422 die richtigen Wege. Vorhabenbeginn-Logik ist strikt: kein Vertrag vor Bewilligung; frühe Ausschreibung nur mit ausdrücklicher Förderbedingung im LV. Achtung Versions-Sprung: In der voriger NKI-Richtlinie gab es eigene Förderschwerpunkte 'Energiemanagement-Systeme (EnMS)' und 'Energiesparmodelle' — der EnMS-Schwerpunkt ist in der aktuellen Richtlinie (11/2024–12/2027) nicht mehr enthalten. Bei gezielter EnMS-Förderbedarf alternative Programme prüfen (BAFA Energieberatung Nichtwohngebäude oder BAFA Energiemanagementsysteme). Wichtig: NKI ist nicht mit anderen Bundesprogrammen kumulierbar (Nr. 8.5) — anders als BEG EM/Klimaschutz-Plus, die sich gegenseitig ergänzen, steht NKI für sich. Landesprogramme (BW/Bayern) sind aber ausdrücklich kombinierbar.
jonas
Quellen
- Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) vom 10. Oktober 2024, BAnz — korpus/abgelegt/nki-kommunalrichtlinie/241111-krl2024_bf_nach-banz.pdf (Volltext-Abgleich 2026-07-24: Nr. 4, 5, 7.3 Tabelle 1+2, 8.5)
- Technischer Annex zur Kommunalrichtlinie 2024 — korpus/abgelegt/nki-kommunalrichtlinie/241111-ta-krl-2024_bf_nach-banz.pdf
- Agentur für kommunalen Klimaschutz: Kumulierungstabelle Länderprogramme, Stand Juni 2026 — korpus/abgelegt/nki-kommunalrichtlinie/agentur_kumulierungstabelle_2026.pdf
- ZUG-Projektträger-Informationen zur NKI
- klimaschutz.de Förderkompass, Rubrik 'Klimaschutzkonzepte und Personal' (Screenshot-Abgleich Jonas 2026-07)
- klimaschutz.de Förderkompass, Rubrik 'Beratung, Netzwerke und Analysen' (Screenshot-Abgleich Jonas 2026-07)
Stand: 24.07.2026 · regelmäßig gegen die Original-Richtlinie geprüft. Keine Rechtsberatung, keine Zusage — verbindlich ist allein die Förderrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung.
Kostenloser Förder-Check — wir prüfen Ihr Vorhaben gegen alle ProgrammeQuelle: https://kommunen.effizienzpioniere.de/foerderkompass/nki-kommunalrichtlinie · Stand 24.07.2026
