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Pillar · Sanierungsfahrplan

Sanierungsfahrplan für kommunale Liegenschaften

Für Bauamt, Klimaschutz, Kämmerei und Verwaltungsspitze.

Vom Klimaschutzkonzept zur Beschlussvorlage für den Gemeinderat — in 6 Wochen, nach DIN V 18599, mit BAFA-EBN-Förderung. Bundesweit, mit Schwerpunkt Baden-Württemberg und Bayern.

250+ Liegenschaften priorisiert · 600+ geförderte Projekte abgewickelt · 30+ Kommunen begleitet · 10+ Energieeffizienz-Experten im Team.

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Jonas Hofheinz
Jonas Hofheinz
Gründer und Teamleiter Kommunen · LinkedIn
Veröffentlicht: 10. Mai 2026 · Zuletzt fachlich geprüft: 24. Mai 2026

Sanierungsstau wächst. Fördermittel verfallen. — drei harte Anker für 2026

Stand: Mai 2026. Quellen: L-Bank/UM BW, StMFH Bayern, KfW. Werte ohne Beleg in Primärquelle stehen hier nicht.

1 · Klimaschutz-Plus Teil 1 + Teil 2 BW — Antragsschluss 31.12.2026.
Die laufende Förderperiode endet zum Jahresende. Bei Mittelausschöpfung schließt das Programm bereits vorher. Wer für 2026 Hülle plant, sollte die BAFA-EM-Bewilligung bis Q3/2026 stehen haben — der T1-Antrag wird innerhalb ~2 Wochen nach BAFA-Bescheid nachgereicht (rückwirkende Stack-Logik). Quelle: um.baden-wuerttemberg.de — Klimaschutz-Plus.

2 · KIP-S Bayern — letzte Auszahlung 31.12.2026.
Das Kommunale Investitionsprogramm Schule ist in der Schluss-Abwicklung; Neuanträge sind seit Längerem nicht mehr möglich. Wer einen offenen Bewilligungsbescheid hält, muss Verwendungsnachweis und Schluss-Auszahlung so terminieren, dass die Mittel bis zum Jahresende abgerufen sind — eine Verlängerung über den 31.12.2026 hinaus ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

3 · WPB-Bonus (KfW 464) — kein Sunset, aber politisch volatil.
Der Worst-Performing-Building-Bonus (+10 Prozentpunkte) hat kein offizielles Auslaufdatum. Die Urgency ist hier nicht frist-, sondern volatilitätsbasiert: BEG/KfW haben in den letzten 24 Monaten mehrfach Förderkonditionen reduziert. Wer Sorgenkinder im Bestand hat, sollte den Bonus mitnehmen, solange Programm und Förderkonditionen unverändert gelten — Regulatorik frisst Subvention. Quelle: KfW 464 — Energieeffizient Sanieren – Kommunen.

4 · Sanierungspflicht im Übergang GEG → GModG-E.
Heute gelten unter dem GEG § 72 (Betriebsverbot Konstanttemperatur-Kessel > 30 Jahre) und § 47 (Nachrüstpflichten oberste Geschossdecke / Leitungsdämmung) — für kommunale Nichtwohngebäude. Mit dem GModG-E (Regierungsentwurf vom 13.05.2026, noch nicht beschlossen) entfällt das Kessel-Betriebsverbot; dafür sind für Nichtwohngebäude Renovierungsanforderungen (§ 40) geplant — die energetisch schlechtesten 16 % bis 2030, 26 % bis 2033, kommunale Liegenschaften eingeschlossen. Diese Pflichten sind nicht automatisch förderfähig (Regulatorik frisst Subvention). Der Sanierungsfahrplan bündelt beides — geltendes Recht und planbaren Übergang — in einer beschlussreifen Vorlage.

5 · Sondervermögen Infrastruktur 2025 — 500 Mrd. € über 12 Jahre, davon 100 Mrd. € an Länder und Kommunen.
Der Koalitionsvertrag 2025 hat das Sondervermögen aufgesetzt; geplant ist außerdem eine Altschulden-Bundesbeteiligung von 250 Mio. € pro Jahr (Quelle: Koalitionsvertrag 2025). Konkret abrufbar sind die Mittel bislang nur teilweise — sie laufen kanalisiert über bestehende Förderlinien (BEG EM, KfW 464, BEW, Klimaschutz-Plus) und werden in BW und Bayern 2026 schrittweise ausgewiesen. Für die kommunale Sanierungspraxis heißt das: Wirtschaftlichkeitsberechnung weiter über die bestehenden Programme führen — das Sondervermögen ist ein zusätzlicher Hebel mit operativer Unbestimmtheit, nicht der erledigte Geldsegen, der die Eigenanteils-Frage abschließend löst. Wer eine beschlussreife Vorlage 2026 stellt, fängt damit gegen die laufenden Programmfristen an, nicht gegen einen vagen Mittelfluss in der Zukunft.

Was ist ein Sanierungsfahrplan für kommunale Gebäude?

Ein kommunaler Sanierungsfahrplan ist ein strategisches Konzept zur energetischen Optimierung öffentlicher Gebäude — Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen. Er erfasst den energetischen Ist-Zustand des Gebäudebestands, priorisiert Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit und CO₂-Einsparung und dient als Planungsgrundlage für die Beantragung von Fördermitteln.

Konkret ist der Sanierungsfahrplan das Verwaltungs-Artefakt, das aus zehn nebeneinander stehenden kommunalen Liegenschaften eine priorisierte Umsetzungs-Roadmap macht — wirtschaftlich gerechnet, förderfähig nach BAFA-EBN und KfW 464, beschlussreif aufbereitet.

Methodische Grundlage ist die Gebäudebewertung nach DIN V 18599 — Bauteil-Hülle, Anlagentechnik, Nutzungsprofil, Endenergie- / Primärenergie- / CO₂-Bilanz je Gebäude. Output je Liegenschaft ist ein Gebäudesteckbrief, der die Liegenschaft mit anderen vergleichbar macht und die Förderfähigkeit nach BAFA-EBN, KfW 464 und Klimaschutz-Plus voreinordnet.

Konkret enthält der Sanierungsfahrplan:

Erstellt wird der Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599 (energetische Bewertung von Gebäuden) durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste.

Im Unterschied zum Klimaschutzkonzept (KSK) — das die strategische CO₂-Reduktion auf Gemeinde-Ebene plant — operationalisiert der Sanierungsfahrplan liegenschaftsgenau, was mit welchem Geld bis wann passiert. Komplementär dazu klärt die Kommunale Wärmeplanung auf Gebietsebene, welche Quartiere künftig zentral oder dezentral versorgt werden — beide Instrumente verzahnen sich an den kommunalen Großverbrauchern.

Wann braucht eine Kommune einen Sanierungsfahrplan?

Pragmatisch: wenn die nächste größere Sanierung ohnehin ansteht, oder wenn die Kämmerei eine belastbare Investitionsplanung bis 2040 braucht. Drei typische Anlässe:

1. Klimaschutzkonzept liegt vor, Umsetzung stockt.
Das Konzept beschreibt das Was, der Sanierungsfahrplan das Wann und Wie. Wenn der Gemeinderat eine konkrete Beschlussvorlage braucht (Liegenschaft X bis Jahr Y, Kosten Z, Förderquote A), liefert nur der Fahrplan diese Tiefe.

2. Heizung am Lebensende, Hülle ungedämmt.
Eine Einzelmaßnahme ist auch einzeln förderfähig (BEG EM 30 % Heizung, 15 % Hülle — in BW mit Klimaschutz-Plus T1 auf 40 %). Aber wer eine Schule oder ein Rathaus saniert, ohne im Fahrplan-Kontext zu denken, lässt 5–15 % Förderung liegen, weil die optimale Programmkombination nicht sichtbar ist.

3. Förderfähigkeits-Check vor dem nächsten Doppelhaushalt.
Kämmerei und Bauamt brauchen ein realistisches Bild: Wieviel Investition fällt in den nächsten 5–10 Jahren an, was ist davon förderfähig, was bleibt Eigenmittel? Der Sanierungsfahrplan ist die belastbare Basis für die Haushaltsanmeldung.

Innerhalb der Verwaltung profitieren vier Rollen unterschiedlich vom Output — der Sanierungsfahrplan ist nicht nur ein Bauamts-Werkzeug:

RolleWas sie aus dem Sanierungsfahrplan bekommt
Bauamt priorisierte Maßnahmenliste mit U-Werten, Anschluss an Bestands-LV, technische Schnittstelle zur Architektur- und Fachplanung
Kämmerei mehrjähriger Investitions-Pfad mit Förderquoten je Liegenschaft, Eigenanteil-Korridor und belastbare Haushaltsanmeldung
Klimaschutzmanagement THG-Pfad pro Liegenschaft, Anbindung an das Klimaschutzkonzept, Reporting-fähige KPIs
Bürgermeister:in / Verwaltungsspitze Beschlussvorlage für den Gemeinderat, politisch tragfähige Reihenfolge, Kommunikations-Eckpunkte für Bürger- und Ausschuss-Termine

Wer die Rollen früh mitdenkt, spart pro Liegenschaft eine Abstimmungs-Iteration — jede Rolle bekommt das Format, in dem sie ohnehin entscheidet.

Achtung Förder-Volatilität: Regulatorik frisst Subvention. Wer den Sanierungsfahrplan später schreibt, hat im Zweifel niedrigere Förderquoten zur Verfügung.

Wann ist ein Sanierungsfahrplan NICHT das richtige Instrument?

Vier Konstellationen, in denen der Fahrplan nicht die richtige Antwort ist. Wer ehrlich vorsortiert, spart Verwaltungsleistung und Beratungskosten — und kommt schneller zum Bauauftrag.

1. Einzelne Liegenschaft, klare Einzelmaßnahme.
Wenn nur die Heizung im Rathaus getauscht wird oder eine einzelne Fassade gedämmt werden soll, ist der direkte BEG-EM-Antrag (30 % Heizung, 15 % Hülle — in BW mit Klimaschutz-Plus Teil 1 auf 40 %) der schnellere Weg. Der Sanierungsfahrplan zahlt sich erst bei drei oder mehr Liegenschaften aus, weil dann Priorisierung und Programmkombination echte Förderhebel werden.

2. Neubau-Projekte.
DIN V 18599 bewertet Bestand. Bei Neubauten gelten Effizienzgebäude-Standards und der KfW-40-EH-Pfad direkt — ein Sanierungsfahrplan liefert dort keine zusätzliche Information, verlängert aber den Bauantrag. Für Neubauten ist die richtige Anlaufstelle die Bauleitplanung plus ein Energieausweis nach DIN V 18599 für den Neubau-Standard.

3. Akute Statik-, Brandschutz- oder Schadstoff-Themen.
Der Sanierungsfahrplan plant Energetik. Wenn die Decke einsturzgefährdet ist, der Brandschutz nach Bestandsaufnahme akut wird oder Asbest/PCB nachgewiesen wurde, gehört das zuerst in ein Tragwerks-, Brandschutz- oder Schadstoff-Gutachten. Energetik baut darauf auf, nicht daneben — sonst werden Förderanträge gestellt, deren Maßnahmen später durch Statik- oder Schadstoff-Auflagen verändert werden müssen, was Förderzusagen gefährdet.

4. Anstehender Wärmenetz-Anschluss in den nächsten 12–18 Monaten.
Wenn die kommunale Wärmeplanung Liegenschaft X bereits als Anschluss-Kandidat ausweist und das BEW-Projekt terminiert ist, ist eine Hülle-Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt unwirtschaftlich: der Wärmebedarf wird nach Anschluss neu kalkuliert. Erst die Anschluss-Entscheidung absichern, dann die Resthülle nach Anschlusstemperatur und Lastprofil priorisieren — sonst wird die Hülle für eine Heizlast gedämmt, die es nach Netz-Anschluss nicht mehr gibt.

Wie läuft ein kommunaler Sanierungsfahrplan ab?

Sanierungsstau auflösen — in 4 Schritten. Jeder Schritt liefert ein konkretes, beschlussreifes Ergebnis. Der gesamte Fahrplan steht typischerweise nach 6 Wochen.

Schritt 1 — Portfolio-Strategie (Gebäudesteckbriefe)

Strukturierte Gebäudebewertung nach DIN V 18599 aller Liegenschaften: Zustand, Verbräuche, Anforderungen. Pro Gebäude ein Gebäudesteckbrief mit Bauteil-Hülle, Anlagentechnik, Energieverbrauch, Sanierungsdringlichkeit. Klassifizierung der Sorgenkinder im Gebäudebestand nach Wirtschaftlichkeit und Einsparhebel — die methodische Basis für jede spätere Förderentscheidung nach KfW 464 oder VwV Schulbauförderung.

Ergebnis: Gemeinderat-taugliche Strategie bis 2040 — auf einer Seite.

Schritt 2 — Gebäudekonzept (Sanierungsfahrplan)

Pro priorisierter Liegenschaft Maßnahmenkatalog — wirtschaftlich gerechnet, förderfähig, beschlussreif. Hülle, Heizung, Lüftung, PV, Wärmenetz-Anschluss werden als kombinierte Lösung gedacht (nicht als isolierte Einzelmaßnahmen).

Ergebnis: Sanierungsfahrplan mit Entscheidung und Kosten.

Schritt 3 — Umsetzungsplanung

Ausschreibung nach UVgO / VOB, Vergabe, Bauüberwachung — bis zur Inbetriebnahme. Förderkonforme Vergabe ist Pflicht: der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, sonst keine Förderung möglich (KfW-Musterformulierung „aufschiebende Bedingung" ist hier ein wichtiges Vertrags-Tool).

Ergebnis: Saniertes Gebäude. Geschlossene Akte.

Schritt 4 — Förderservice

BAFA, KfW, BEW, Landesprogramme — Anträge stellen, Mittel sichern, Verwendungsnachweis bis zum Auszahlungsbescheid begleiten. Hier zahlt sich das Wissen um Programmkombinationen aus: für eine Schulsanierung in BW kombinieren wir typisch KfW 464 (Komplettsanierung zum Effizienzgebäude EG 70 / 55 / 40) + Klimaschutz-Plus Teil 1 (DER BW-Hebel für thermische Hülle) + VwV Schulbauförderung — je nach Fall 50–90 % der förderfähigen Kosten. In Bayern ergänzen wir um die jeweils aktuellen Landesprogramme.

Ergebnis: Finanzierung sichergestellt und Mittel auf Konto.

Welche Förderprogramme sind relevant?

Bundeslogik zuerst, BW-Spezifika danach. Drei Bundesprogramme decken den Großteil aller kommunalen Sanierungsanlässe ab — die BW-Programme sind Add-ons, kein Ersatz.

Bundes-Ebene

BEG EM Hülle (BAFA) — 15 %
Einzelmaßnahmen an der thermischen Hülle: Fenster, Dach, Fassade, Lüftung. Antragsstelle BAFA. Pragmatisch: mitnehmen, wenn die Maßnahme ohnehin ansteht.

KfW 422 Heizung — 30 % (+5 % Effizienzbonus = bis 35 %)
Heizungstausch in kommunalen Nichtwohngebäuden. Wichtig: läuft NICHT über BAFA, sondern über die KfW. Das ist die häufigste Fehlannahme im kommunalen Förderalltag — „Heizung = BAFA" gilt für Privat-Eigentümer, nicht für Kommunen. BEG EM Hülle (BAFA) und KfW 422 Heizung sind beide Sub-Programme des BEG-EM-Schirms; bei kombinierter Sanierung sind beide Anträge parallel zu stellen.

KfW 464 Komplettsanierung zum Effizienzgebäude — bis 50 % NWG / 60 % WG
Förderung der Komplettsanierung zum Effizienzgebäude (EG 70 / 55 / 40) inklusive WPB-, EE/NH- und Serieller-Sanierung-Boni. Plus: Fachplanung und Baubegleitung 50 % gefördert (max. 20.000 € Zuschuss). Bewilligungszeitraum 24 Monate, verlängerbar auf 48; gBnD spätestens 6 Monate nach Ablauf. Sorgenkinder-Strategie: WPB-Bonus mitnehmen, solange noch vorhanden — Regulatorik frisst Subvention.

BAFA-EBN (Energieberatung NWG) — 50 % auf das Beratungshonorar
Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599". Gestaffelt nach Geschossfläche: 850 € (<200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (>500 m²) pro Antrag je Gebäude. Bauantrag des Bestandsgebäudes muss ≥ 10 Jahre alt sein. Achtung Vorhabenbeginn-Logik seit 01.01.2025: strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung; Verträge nur unter aufschiebender Bedingung — auflösende Bedingung wird hier (anders als bei KfW 464) NICHT mehr akzeptiert.

NKI Kommunalrichtlinie — 50 % (finanzschwach 70 %)
Bundesförderung für strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen — Machbarkeitsstudien, Klimaschutzmanagement, Beleuchtung, Mobilität, einzelne definierte technische Maßnahmen. Antragsstelle ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft) im Auftrag des BMUKN. Geltungszeitraum 11/2024–12/2027, Einreichungen ab 02/2025. Eigenanteil mindestens 15 % (finanzschwache Kommunen 10 %). Wichtig: Die NKI ist KEIN allgemeiner Topf für die thermische Hülle — Förderschwerpunkte sind abschließend definiert; für klassische Sanierung sind BEG EM (BAFA) und KfW 422 die richtigen Wege.

Land Baden-Württemberg (Add-ons)

Klimaschutz-Plus Teil 1 — DER BW-Hebel für thermische Hülle
+25 % Bonus auf BEG EM Hülle (gesamt 40 %) für eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude. Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) ist NICHT förderfähig. Bei Schulsanierungen zusätzlich Stack mit VwV Schulbauförderung: 5 % bei Effizienzgebäude 70 (max. 500.000 €) bzw. 15 % bei Effizienzgebäude 55 (max. 1.500.000 €) — gemeinsam mit VwV-SchulBau-Förderung dürfen 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands nicht überschritten werden.

VwV Schulbauförderung BW — der Schulsanierungs-Hebel
Schulsanierungs-Förderung mit dreiteiliger Berechnung: Basisblock 33 % + Schüler-Anteil-Block ((P−10) %) + Effizienzgebäude-Block (5–15 %). Beispiel Gymnasium mit 40 % auswärtigen Schülern und Effizienzgebäude 55: 33 + 30 + 15 = 78 %. Antragsstelle ist das jeweilige Regierungspräsidium — frühzeitige Abstimmung Pflicht. Sanierungs-Abschluss innerhalb 4 Kalenderjahren nach Bewilligung; Verlängerung max. 2 Jahre.

Vorhabenbeginn — die unterschätzte Falle

In der kommunalen Sanierungspraxis ist die häufigste Förder-Stolperfalle nicht eine zu späte Antragstellung, sondern ein zu früher Vertragsschluss. Die Logik ist je nach Programm unterschiedlich — sechs Sub-Regeln sollten Sie kennen, bevor Sie irgendetwas beauftragen:

ProgrammVorhabenbeginn-Regel
BEG EM (BAFA, Hülle) Antrag vor Vorhabenbeginn; Verträge unter aufschiebender ODER auflösender Bedingung zulässig. Vorhabenbeginn vor Bewilligung auf eigenes Risiko zulässig — förderfreundlichste Variante.
KfW 422 (Heizung Kommunen) Antrag im Kundenportal Meine KfW vor Vorhabenbeginn; Verträge unter aufschiebender ODER auflösender Bedingung möglich; bei Vergabeverfahren ersatzweise Vergabenachweis.
KfW 464 (Effizienzgebäude) Antrag direkt bei der KfW; Verträge unter aufschiebender ODER auflösender Bedingung förderunschädlich.
BAFA-EBN (seit 01.01.2025) Strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung. Nur aufschiebende Bedingung zulässig — auflösende Bedingung wird NICHT mehr akzeptiert.
NKI Kommunalrichtlinie Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung. Frühe Vergabeverfahren nur mit ausdrücklicher Förderbedingung im LV. Mindesteigenanteil (15 %, finanzschwach 10 %) NICHT durch Drittmittel ersetzbar.
Klimaschutz-Plus Teil 2 (BW, Konzeptförderung) Beginn erst nach Genehmigung; vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. L-Bank empfiehlt Antragstaktung kurz nach BAFA-/SchulBau-Bescheid.

Wir prüfen vor jedem Antrag, welche Vertragsklausel für welchen Vertrag rechtlich erforderlich ist — die KfW-Musterformulierungen, die BAFA-2025er-Anforderungen und die NKI-Vergabe-Logik unterscheiden sich präzise. Plus Kumulierungs-Regel BEG EM: Für DIESELBE Maßnahme nur ein Antrag — entweder bei BAFA oder KfW. Doppelte Antragstellung schließt Förderung aus.

Was kostet ein Sanierungsfahrplan?

Die Kosten hängen von Anzahl und Größe der Liegenschaften sowie der Analysetiefe ab. Drei typische Konstellationen:

Gebäudesteckbriefe ohne Vor-Ort-Aufnahme
Ab wenigen hundert Euro pro Gebäude. Mit Klimaschutz-Plus Teil 2 (BW) als Konzeptförderung kostenneutral möglich.

Gebäudesteckbriefe mit Vor-Ort-Begehung nach DIN V 18599
Ab rund 1.000 € pro Gebäude. Mit der NKI Kommunalrichtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative des Bundes) ebenfalls nahezu kostenneutral.

Tieferes Beratungspaket mit Maßnahmenplanung und Förderfahrplan
Über die BAFA-EBN (Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599") mit 50 % Förderquote, gestaffelt nach Geschossfläche: 850 € (<200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (>500 m²) pro Antrag je Gebäude. Der entscheidende Hebel: Bei einem Portfolio mit zehn Liegenschaften >500 m² sind zehn parallele Anträge möglich (bis zu 40.000 € Gesamtförderung). Voraussetzung: Bauantrag des Bestandsgebäudes mindestens 10 Jahre alt. Hinweis: Seit 01.01.2025 strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung — Verträge nur unter aufschiebender Bedingung. In Kombination mit Klimaschutz-Plus Teil 2 (BW-Konzeptförderung) sind weitere Quoten möglich — die genaue Stack-Quote prüfen wir im Erstgespräch.

Konkretes Angebot bekommen Sie bei uns binnen 1–2 Werktagen — wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Beratungsleistung im Erstgespräch.

DIN V 18599 — was die Norm vorschreibt

DIN V 18599 ist das deutsche Normwerk zur energetischen Bewertung von Gebäuden — Grundlage für Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Effizienzgebäude-Zertifizierungen nach BEG.

Konkret schreibt die Norm vor:

Stand-Hinweis: Für gesetzliche Nachweise im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist derzeit weiterhin DIN V 18599:2018-09 referenziert (vgl. § 20 / § 21 GEG). Parallel hat DIN im Oktober 2025 die überarbeitete technische Spezifikationsreihe DIN TS 18599 veröffentlicht — die ist normungstechnisch der aktuellere Stand, im GEG aber noch nicht referenziert. Wir arbeiten weiterhin nach der GEG-referenzierten Fassung, soweit förderrechtliche Bezüge das verlangen.

Für die kommunale Sanierungs-Praxis bedeutet das: Jede Aussage über Einsparung X kWh, CO₂-Reduktion Y t/Jahr oder Förderfähigkeit nach BEG/KfW 464 basiert auf 18599-konformer Berechnung — sonst hält die Beschlussvorlage einer Prüfung im Gemeinderat oder im Förderantrag nicht stand.

Wir erstellen alle Sanierungsfahrpläne nach DIN V 18599 — durchgängig, von Schritt 1 bis zur Förderantrag-Begründung.

Beschlussvorlage für den Gemeinderat — was enthalten sein muss

Was wir liefern, ist nicht „der dicke Konzept-Ordner" — sondern eine Beschlussvorlage, die der Gemeinderat an einem Sitzungstermin verstehen, debattieren und beschließen kann. Drei Pflicht-Bestandteile, ohne die wir keine Vorlage abgeben:

1. Management Summary auf einer Seite.
Was schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor? Welche drei Liegenschaften zuerst? Welche Investitionssumme? Welche Förderquote?

2. Maßnahmen-Liste mit Investitions- und Förderzahlen.
Pro Liegenschaft eine Zeile: Maßnahme, Investitionssumme, geplante Förderprogramme, erwartete Quote, Eigenanteil. Kämmerei-tauglich.

3. Zeit- und Förder-Stack-Plan.
Welche Anträge in welcher Reihenfolge? Welcher Bewilligungsbescheid ist Voraussetzung für welchen weiteren Antrag? Wann muss spätestens beauftragt werden, damit der nächste Förder-Slot getroffen wird?

Klimaschutzmanager:innen schätzen am Pattern: keine Schubladen-Konzepte, sondern operationalisierbare Beschlussreife. Bürgermeister:innen schätzen: politische Risikoarmut, weil jede Aussage durch eine Förder-Quelle und eine 18599-Berechnung gedeckt ist.

Mit den Effizienzpionieren haben wir einen verlässlichen Partner, der uns auf dem Weg zur klimaneutralen Gemeinde begleitet. Unsere gemeindeeigenen Gebäude wurden intensiv und professionell begutachtet.

— Patrizia Rall, Bürgermeisterin Allmersbach im Tal

Häufige Fragen zum kommunalen Sanierungsfahrplan

Was kostet ein Sanierungsfahrplan für Kommunen?

Die Erstellung läuft als Energieberatung nach DIN V 18599 (BAFA-EBN, Modul 2) und ist mit 50 % auf das Beratungshonorar förderfähig. Die Förderhöchstsätze sind nach Geschossfläche gestaffelt: 850 € (< 200 m²), 2.500 € (200–500 m²) und 4.000 € (> 500 m²) je Gebäude und Antrag. Der Eigenanteil hängt damit von Anzahl und Größe der Liegenschaften ab — den konkreten Korridor für Ihr Portfolio rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch durch.

Ist ein Sanierungsfahrplan für Kommunen Pflicht?

Den Sanierungsfahrplan selbst schreibt kein Gesetz zwingend vor — er ist ein freiwilliges Steuerungsinstrument. Verpflichtend sind dagegen einzelne Maßnahmen: heute über das GEG (§ 72 Betriebsverbot alter Konstanttemperatur-Kessel, § 47 Nachrüstpflichten); mit dem geplanten GModG-E kommen für Nichtwohngebäude Renovierungsanforderungen (§ 40, MEPS) für die energetisch schlechtesten Gebäude hinzu. Der Sanierungsfahrplan bündelt geltende Pflichten und planbaren Übergang in einer beschlussreifen Vorlage.

Muss der Sanierungsfahrplan umgesetzt werden?

Nein — der Fahrplan verpflichtet nicht zur Umsetzung; er ist Ihre Entscheidungsgrundlage, welche Maßnahme wann, zu welchen Kosten und mit welcher Förderung sinnvoll ist. Unabhängig davon bleiben die gesetzlichen Einzelpflichten (GEG/GModG-E) bestehen. Sie entscheiden anschließend, ob Sie selbst umsetzen, uns mit Umsetzungsplanung und Förderservice beauftragen oder einzelne Förder-Calls liegenschaftsweise mitnehmen (siehe „Was passiert nach dem Sanierungsfahrplan?“).

Wie lange dauert ein kommunaler Sanierungsfahrplan?

Bei uns liegt der Sanierungsfahrplan in der Regel nach 6 Wochen vor — von der Auftaktbesprechung bis zur beschlussreifen Vorlage für den Gemeinderat. Voraussetzung sind ein zügiger Datenzugang (Pläne, Verbrauchsdaten, Vor-Ort-Begehung) und klare Ansprechpersonen in Bauamt und Verwaltung.

Wer darf einen Sanierungsfahrplan für Kommunen erstellen?

Förderfähig ist nur die Erstellung durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste (energie-effizienz-experten.de). Im Effizienzpioniere-Team sind 10+ Berater auf der BAFA-EEE-Liste gelistet — der konkrete Bearbeiter wird im Erstgespräch zugewiesen, abgestimmt auf Liegenschaftstyp und Bundesland.

Müssen alle Liegenschaften gleichzeitig aufgenommen werden?

Nein. Wir empfehlen ein Phasenmodell: zuerst die Sorgenkinder im Gebäudebestand (höchster Verbrauch, niedrigste Hülle-Qualität, Heizung am Lebensende), dann sukzessive das restliche Portfolio. Der Sanierungsfahrplan kann mit 3–5 Liegenschaften starten und über 12–24 Monate auf das gesamte Portfolio erweitert werden — fördertechnisch ohne Bruch.

Wie unterscheidet sich der Sanierungsfahrplan vom Klimaschutzkonzept?

Das Klimaschutzkonzept (KSK) liefert den strategischen Rahmen auf Gemeinde-Ebene — was bis wann CO₂ einsparen muss, welche Sektoren Priorität haben. Der Sanierungsfahrplan operationalisiert das liegenschaftsgenau — pro Gebäude welche Maßnahme zu welchen Kosten mit welcher Förderung bis wann. Das KSK ist ohne Sanierungsfahrplan ein Papiertiger; der Sanierungsfahrplan ist ohne KSK fördertechnisch oft trotzdem möglich.

Was passiert nach dem Sanierungsfahrplan?

Drei Wege — Sie entscheiden:

  1. Sie setzen selbst um (mit dem Fahrplan als Spielanleitung).
  2. Sie beauftragen uns für Schritt 3 (Umsetzungsplanung) und/oder Schritt 4 (Förderservice) — wir bleiben bis zur Inbetriebnahme und zum Auszahlungsbescheid an Bord.
  3. Sie nehmen für einzelne Liegenschaften jährliche Förder-Calls wahr (z. B. KfW 464, Klimaschutz-Plus, VwV Schulbau) — wir begleiten dabei mit Antrag und Verwendungsnachweis.

Referenz: Allmersbach im Tal — Sanierungsfahrplan in Aktion

10 Liegenschaften der Gemeinde Allmersbach im Tal wurden 2024 systematisch nach DIN V 18599 aufgenommen und priorisiert. Maßnahmen-Stack mit BEG-EM-, Klimaschutz-Plus-T1- und VwV-Schulbau-Förderung. Beschlussvorlage einstimmig vom Gemeinderat freigegeben. Begleitung läuft seit über 2 Jahren in die Umsetzung.

Drei konkrete Outputs:

→ Voller Fall in der KOMM:MAG 2025 der Agentur für Erneuerbare Energien: KOMM-MAG_2025.pdf

Die Effizienzpioniere unterstützten uns in allen Projektphasen bis zur Ausschreibung. Strukturiert, produktiv und zielführend. Wir konnten das Projekt pünktlich ausschreiben und rechtzeitig vergeben.

— Daniel Nieffer, Klimaschutzmanager Aichtal · Waldenbuch · Steinenbronn (zweite Referenz: 290-kWp-PV-Anlage Steinenbronn, in 4 Monaten zur Vergabe)

Verwandte Leistungen: Energieberatung Kommunen · Sanierung nach Gebäudetyp (Schule, Sporthalle, Schwimmbad) · Heizungstausch · Wärmenetze & Gebäudenetze · Kommunale Wärmeplanung.

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Daniel Schäfers · Dipl.-Ing. · Energieberater und Key-Account-Manager Kommunen
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