Sanierungsstau wächst. Fördermittel verfallen. — drei harte Anker für 2026
Stand: 21. Juli 2026 — Klimaschutz-Plus-Werte primärverifiziert gegen die VwVs Teil 1 (15.07.2025) und Teil 2 (09.01.2026). Quellen: UM BW/L-Bank, StMFH Bayern, KfW. Werte ohne Beleg in Primärquelle stehen hier nicht.
1 · Klimaschutz-Plus Teil 1 + Teil 2 BW — Antragsschluss 31.12.2026.
Die laufende Förderperiode endet zum Jahresende. Bei Mittelausschöpfung schließt das Programm bereits vorher. Wer für 2026 Hülle plant, sollte die BAFA-EM-Bewilligung bis Q3/2026 stehen haben — der T1-Antrag soll laut VwV binnen zwei Wochen nach BAFA-Bescheid bei der L-Bank eingehen und muss VOR Abschluss des Vorhabens gestellt sein (Beginn ist beim Hülle-Bonus schon nach BAFA-Antragstellung erlaubt); Fördervoraussetzung ist zudem die Klimapakt-Erklärung der Kommune beim Umweltministerium. Quelle: um.baden-wuerttemberg.de — Klimaschutz-Plus.
2 · KIP-S Bayern — letzte Auszahlung 31.12.2026.
Das Kommunale Investitionsprogramm Schule ist in der Schluss-Abwicklung; Neuanträge sind seit Längerem nicht mehr möglich. Wer einen offenen Bewilligungsbescheid hält, muss Verwendungsnachweis und Schluss-Auszahlung so terminieren, dass die Mittel bis zum Jahresende abgerufen sind — eine Verlängerung über den 31.12.2026 hinaus ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
3 · WPB-Bonus (KfW 464) — kein Sunset, aber politisch volatil.
Der Worst-Performing-Building-Bonus (+10 Prozentpunkte) hat kein offizielles Auslaufdatum. Die Urgency ist hier nicht frist-, sondern volatilitätsbasiert — und die Volatilitäts-These hat sich zum 21.07.2026 konkret bestätigt: Die neuen BEG-Förderrichtlinien haben die Grundsätze der Komplettsanierung um 10 Prozentpunkte gesenkt (EG 40: 35 → 25 %) und die EE-Klasse als Bonus gestrichen — der WPB-Bonus selbst hat die Reform unverändert überstanden. Für Anträge vor dem 21.07.2026 gilt die alte Fassung fort; bestehende Zusagen bleiben gültig. Wer Sorgenkinder im Bestand hat, nimmt den Bonus weiter mit, solange er gilt — Regulatorik frisst Subvention, die nächste Anpassung ist mit dem GModG-/DIN-TS-Nachzug (GModG-Stufe 2 tritt zum 01.01.2027 in Kraft; das Gesetz wurde am 28.07.2026 verkündet) bereits absehbar. Quellen: Förderrichtlinien BEG NWG/WG vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026; KfW 464 — Energieeffizient Sanieren – Kommunen.
4 · Sanierungspflicht im Übergang GEG → GModG.
Bis zum 28.07.2026 galten unter dem GEG § 72 (Betriebsverbot Konstanttemperatur-Kessel > 30 Jahre) und § 47 (Nachrüstpflichten oberste Geschossdecke / Leitungsdämmung) — für kommunale Nichtwohngebäude. Mit dem GModG (am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet) entfällt das Kessel-Betriebsverbot zum 29.07.2026; dafür kommen für Nichtwohngebäude Renovierungsanforderungen (§ 40) — die energetisch schlechtesten 16 % bis 2030, 26 % bis 2033, kommunale Liegenschaften eingeschlossen — und die Gebäudeautomations-Pflicht (§ 56): Anlagen über 70 kW Nennleistung sind bis 31.12.2029 mit Energie-Monitoring und Gebäudesteuerung auszurüsten (bisher 290 kW — die Absenkung trifft erstmals Schulen, Sporthallen und größere Verwaltungsgebäude). Diese Pflichten sind nicht automatisch förderfähig (Regulatorik frisst Subvention). Der Sanierungsfahrplan bündelt beides — geltendes Recht und planbaren Übergang — in einer beschlussreifen Vorlage.
5 · Sondervermögen Infrastruktur 2025 — 500 Mrd. € über 12 Jahre, davon 100 Mrd. € an Länder und Kommunen (kommunaler Anteil: rund 60 Mrd. €).
Der Koalitionsvertrag 2025 hat das Sondervermögen aufgesetzt; geplant ist außerdem eine Altschulden-Bundesbeteiligung von 250 Mio. € pro Jahr (Quelle: Koalitionsvertrag 2025). Konkret abrufbar sind die Mittel bislang nur teilweise — sie laufen kanalisiert über bestehende Förderlinien (BEG EM, KfW 464, BEW, Klimaschutz-Plus) und werden in BW und Bayern 2026 schrittweise ausgewiesen. Die Kämmereien selbst sind nüchtern: Nur 22 % erwarten für 2026 Mehrinvestitionen durch das Sondervermögen, 38 % für 2027 — die Mehrheit rechnet damit, dass die Mittel vor allem ohnehin geplante Investitionen stützen (Quelle: KfW-Kommunalpanel 2026, Befragung Q1 2026). Für die kommunale Sanierungspraxis heißt das: Wirtschaftlichkeitsberechnung weiter über die bestehenden Programme führen — das Sondervermögen ist ein zusätzlicher Hebel mit operativer Unbestimmtheit, nicht der erledigte Geldsegen, der die Eigenanteils-Frage abschließend löst. Wer eine beschlussreife Vorlage 2026 stellt, fängt damit gegen die laufenden Programmfristen an, nicht gegen einen vagen Mittelfluss in der Zukunft.
Was ist ein Sanierungsfahrplan für kommunale Gebäude?
Ein kommunaler Sanierungsfahrplan ist ein strategisches Konzept zur energetischen Optimierung öffentlicher Gebäude — Kitas, Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen. Er erfasst den energetischen Ist-Zustand des Gebäudebestands, priorisiert Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit und CO₂-Einsparung und dient als Planungsgrundlage für die Beantragung von Fördermitteln.
Konkret ist der Sanierungsfahrplan das Verwaltungs-Artefakt, das aus zehn nebeneinander stehenden kommunalen Liegenschaften eine priorisierte Umsetzungs-Roadmap macht — wirtschaftlich gerechnet, förderfähig nach BAFA-EBN und KfW 464, beschlussreif aufbereitet.
Methodische Grundlage ist die Gebäudebewertung nach DIN V 18599 — Bauteil-Hülle, Anlagentechnik, Nutzungsprofil, Endenergie- / Primärenergie- / CO₂-Bilanz je Gebäude. Output je Liegenschaft ist ein Gebäudesteckbrief, der die Liegenschaft mit anderen vergleichbar macht und die Förderfähigkeit nach BAFA-EBN, KfW 464 und Klimaschutz-Plus voreinordnet.
Konkret enthält der Sanierungsfahrplan:
- Bestandsaufnahme je Liegenschaft (Hülle, Anlagentechnik, Verbräuche, Nutzung, Restbuchwert)
- Klassifizierung nach Sanierungsdringlichkeit — die Sorgenkinder im Gebäudebestand werden sichtbar
- Maßnahmenkatalog je Liegenschaft, mit Bauteilflächen und Investitionssummen
- Förderfahrplan — welches Programm passt zu welcher Maßnahme (BEG EM, KfW 464, Klimaschutz-Plus, VwV Schulbauförderung, NKI Kommunalrichtlinie)
- Zeit- und Investitionsplan bis 2040, abgestimmt auf Haushaltsplanung und Förderfenster
- Beschlussvorlage für den Gemeinderat — auf einer Seite, gemeinsam mit der Verwaltung sprechfähig
Erstellt wird der Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599 (energetische Bewertung von Gebäuden) durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste.
Im Unterschied zum Klimaschutzkonzept (KSK) — das die strategische CO₂-Reduktion auf Gemeinde-Ebene plant — operationalisiert der Sanierungsfahrplan liegenschaftsgenau, was mit welchem Geld bis wann passiert. Komplementär dazu klärt die Kommunale Wärmeplanung auf Gebietsebene, welche Quartiere künftig zentral oder dezentral versorgt werden — beide Instrumente verzahnen sich an den kommunalen Großverbrauchern.
Wann braucht eine Kommune einen Sanierungsfahrplan?
Pragmatisch: wenn die nächste größere Sanierung ohnehin ansteht, oder wenn die Kämmerei eine belastbare Investitionsplanung bis 2040 braucht. Drei typische Anlässe:
1. Klimaschutzkonzept liegt vor, Umsetzung stockt.
Das Konzept beschreibt das Was, der Sanierungsfahrplan das Wann und Wie. Wenn der Gemeinderat eine konkrete Beschlussvorlage braucht (Liegenschaft X bis Jahr Y, Kosten Z, Förderquote A), liefert nur der Fahrplan diese Tiefe.
2. Heizung am Lebensende, Hülle ungedämmt.
Eine Einzelmaßnahme ist auch einzeln förderfähig (BEG EM 30 % Heizung, 15 % Hülle — in BW mit Klimaschutz-Plus T1 auf 40 %). Aber wer eine Schule oder ein Rathaus saniert, ohne im Fahrplan-Kontext zu denken, lässt 5–15 % Förderung liegen, weil die optimale Programmkombination nicht sichtbar ist.
3. Förderfähigkeits-Check vor dem nächsten Doppelhaushalt.
Kämmerei und Bauamt brauchen ein realistisches Bild: Wieviel Investition fällt in den nächsten 5–10 Jahren an, was ist davon förderfähig, was bleibt Eigenmittel? Der Sanierungsfahrplan ist die belastbare Basis für die Haushaltsanmeldung.
Innerhalb der Verwaltung profitieren vier Rollen unterschiedlich vom Output — der Sanierungsfahrplan ist nicht nur ein Bauamts-Werkzeug:
| Rolle | Was sie aus dem Sanierungsfahrplan bekommt |
|---|---|
| Bauamt | priorisierte Maßnahmenliste mit U-Werten, Anschluss an Bestands-LV, technische Schnittstelle zur Architektur- und Fachplanung |
| Kämmerei | mehrjähriger Investitions-Pfad mit Förderquoten je Liegenschaft, Eigenanteil-Korridor und belastbare Haushaltsanmeldung |
| Klimaschutzmanagement | THG-Pfad pro Liegenschaft, Anbindung an das Klimaschutzkonzept, Reporting-fähige KPIs |
| Bürgermeister:in / Verwaltungsspitze | Beschlussvorlage für den Gemeinderat, politisch tragfähige Reihenfolge, Kommunikations-Eckpunkte für Bürger- und Ausschuss-Termine |
Wer die Rollen früh mitdenkt, spart pro Liegenschaft eine Abstimmungs-Iteration — jede Rolle bekommt das Format, in dem sie ohnehin entscheidet.
Wann ist ein Sanierungsfahrplan NICHT das richtige Instrument?
Vier Konstellationen, in denen der Fahrplan nicht die richtige Antwort ist. Wer ehrlich vorsortiert, spart Verwaltungsleistung und Beratungskosten — und kommt schneller zum Bauauftrag.
1. Einzelne Liegenschaft, klare Einzelmaßnahme.
Wenn nur die Heizung im Rathaus getauscht wird oder eine einzelne Fassade gedämmt werden soll, ist der direkte BEG-EM-Antrag (30 % Heizung, 15 % Hülle — in BW mit Klimaschutz-Plus Teil 1 auf 40 %) der schnellere Weg. Der Sanierungsfahrplan zahlt sich erst bei drei oder mehr Liegenschaften aus, weil dann Priorisierung und Programmkombination echte Förderhebel werden.
2. Neubau-Projekte.
DIN V 18599 bewertet Bestand. Bei Neubauten gelten Effizienzgebäude-Standards und der KfW-40-EH-Pfad direkt — ein Sanierungsfahrplan liefert dort keine zusätzliche Information, verlängert aber den Bauantrag. Für Neubauten ist die richtige Anlaufstelle die Bauleitplanung plus ein Energieausweis nach DIN V 18599 für den Neubau-Standard.
3. Akute Statik-, Brandschutz- oder Schadstoff-Themen.
Der Sanierungsfahrplan plant Energetik. Wenn die Decke einsturzgefährdet ist, der Brandschutz nach Bestandsaufnahme akut wird oder Asbest/PCB nachgewiesen wurde, gehört das zuerst in ein Tragwerks-, Brandschutz- oder Schadstoff-Gutachten. Energetik baut darauf auf, nicht daneben — sonst werden Förderanträge gestellt, deren Maßnahmen später durch Statik- oder Schadstoff-Auflagen verändert werden müssen, was Förderzusagen gefährdet.
4. Anstehender Wärmenetz-Anschluss in den nächsten 12–18 Monaten.
Wenn die kommunale Wärmeplanung Liegenschaft X bereits als Anschluss-Kandidat ausweist und das BEW-Projekt terminiert ist, ist eine Hülle-Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt unwirtschaftlich: der Wärmebedarf wird nach Anschluss neu kalkuliert. Erst die Anschluss-Entscheidung absichern, dann die Resthülle nach Anschlusstemperatur und Lastprofil priorisieren — sonst wird die Hülle für eine Heizlast gedämmt, die es nach Netz-Anschluss nicht mehr gibt.
Wie läuft ein kommunaler Sanierungsfahrplan ab?
Sanierungsstau auflösen — in 4 Schritten. Jeder Schritt liefert ein konkretes, beschlussreifes Ergebnis. Der gesamte Fahrplan steht typischerweise nach 6 Wochen.
Schritt 1 — Portfolio-Strategie (Gebäudesteckbriefe)
Strukturierte Gebäudebewertung nach DIN V 18599 aller Liegenschaften: Zustand, Verbräuche, Anforderungen. Pro Gebäude ein Gebäudesteckbrief mit Bauteil-Hülle, Anlagentechnik, Energieverbrauch, Sanierungsdringlichkeit. Klassifizierung der Sorgenkinder im Gebäudebestand nach Wirtschaftlichkeit und Einsparhebel — die methodische Basis für jede spätere Förderentscheidung nach KfW 464 oder VwV Schulbauförderung.
Schritt 2 — Gebäudekonzept (Sanierungsfahrplan)
Pro priorisierter Liegenschaft Maßnahmenkatalog — wirtschaftlich gerechnet, förderfähig, beschlussreif. Hülle, Heizung, Lüftung, PV, Wärmenetz-Anschluss werden als kombinierte Lösung gedacht (nicht als isolierte Einzelmaßnahmen).
Schritt 3 — Umsetzungsplanung
Ausschreibung nach UVgO / VOB, Vergabe, Bauüberwachung — bis zur Inbetriebnahme. Förderkonforme Vergabe ist Pflicht: der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, sonst keine Förderung möglich (KfW-Musterformulierung „aufschiebende Bedingung" ist hier ein wichtiges Vertrags-Tool).
Schritt 4 — Förderservice
BAFA, KfW, BEW, Landesprogramme — Anträge stellen, Mittel sichern, Verwendungsnachweis bis zum Auszahlungsbescheid begleiten. Hier zahlt sich das Wissen um Programmkombinationen aus: für eine Schulsanierung in BW rechnen wir den Landes-Stack aus VwV SchulBau + Klimaschutz-Plus Teil 1 (je nach Fall 50–90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands) gegen den Bundes-Pfad über KfW 464 — Bundes-/KfW-Zuschüsse sind mit der VwV nicht kumulierbar, deshalb entscheidet die Vergleichsrechnung. In Bayern ergänzen wir um die jeweils aktuellen Landesprogramme.
Welche Förderprogramme sind relevant?
Bundeslogik zuerst, BW-Spezifika danach. Drei Bundesprogramme decken den Großteil aller kommunalen Sanierungsanlässe ab — die BW-Programme sind Add-ons, kein Ersatz.
Bundes-Ebene
BEG EM Hülle (BAFA) — 15 %
Einzelmaßnahmen an der thermischen Hülle: Fenster, Dach, Fassade, Lüftung. Antragsstelle BAFA. Pragmatisch: mitnehmen, wenn die Maßnahme ohnehin ansteht.
KfW 422 Heizung — 30 % (Stand: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026; der frühere +5-%-Effizienzbonus ist entfallen)
Heizungstausch in kommunalen Nichtwohngebäuden. Wichtig: läuft NICHT über BAFA, sondern über die KfW. Das ist die häufigste Fehlannahme im kommunalen Förderalltag — „Heizung = BAFA" gilt für Privat-Eigentümer, nicht für Kommunen. BEG EM Hülle (BAFA) und KfW 422 Heizung sind beide Sub-Programme des BEG-EM-Schirms; bei kombinierter Sanierung sind beide Anträge parallel zu stellen. Kalenderlage für die Vergabeplanung: Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich; ab Quartal 1 2027 sinkt der Wärmepumpen-Grundsatz final auf 15 % — die vollen 30 % gibt es dann nur noch über den Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen mit EU-Ursprung (final beschlossen, Richtlinie vom 17.07.2026), und der Tausch von Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2008 ist nicht mehr förderfähig.
KfW 464 Komplettsanierung zum Effizienzgebäude — bis 40 % NWG, mit serieller Sanierung bis 55 % (Stand: Förderrichtlinien BEG NWG/WG vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026)
Förderung der Komplettsanierung zum Effizienzgebäude: Grundsätze 15 / 20 / 25 % (EG 70 / 55 / 40 EE — 65 % EE-Anteil ist jetzt Grundvoraussetzung, die frühere EE-Klasse als Bonus entfällt), plus NH-Klasse +5, WPB-Bonus +10 und — neu auch für NWG — serielle Sanierung +15 Prozentpunkte, frei kumulierbar. Fachplanung und Baubegleitung 50 % gefördert (max. 20.000 € Zuschuss). Bewilligungszeitraum 48 Monate; Verwendungsnachweis spätestens 6 Monate nach Ablauf. Sorgenkinder-Strategie bestätigt: Die Reform hat die Grundsätze um 10 Punkte gesenkt, den WPB-Bonus aber gehalten — Regulatorik frisst Subvention, wer Sorgenkinder saniert, nimmt den Bonus weiter mit.
BAFA-EBN (Energieberatung NWG) — 50 % auf das Beratungshonorar
Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599". Gestaffelt nach Geschossfläche: 850 € (<200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (>500 m²) pro Antrag je Gebäude. Bauantrag des Bestandsgebäudes muss ≥ 10 Jahre alt sein. Achtung Vorhabenbeginn-Logik seit 01.01.2025: strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung; Verträge nur unter aufschiebender Bedingung — auflösende Bedingung wird hier (anders als bei KfW 464) NICHT mehr akzeptiert.
NKI Kommunalrichtlinie — 50 % (finanzschwach 70 %)
Bundesförderung für strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen — Machbarkeitsstudien, Klimaschutzmanagement, Beleuchtung, Mobilität, einzelne definierte technische Maßnahmen. Antragsstelle ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft) im Auftrag des BMUKN. Geltungszeitraum 11/2024–12/2027, Einreichungen ab 02/2025. Eigenanteil mindestens 15 % (finanzschwache Kommunen 10 %). Wichtig: Die NKI ist KEIN allgemeiner Topf für die thermische Hülle — Förderschwerpunkte sind abschließend definiert; für klassische Sanierung sind BEG EM (BAFA) und KfW 422 die richtigen Wege.
Land Baden-Württemberg (Add-ons)
Klimaschutz-Plus Teil 1 — DER BW-Hebel für thermische Hülle
+25 % Bonus auf BEG EM Hülle (gesamt 40 %) für eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude. Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) ist NICHT förderfähig. Bei Schulsanierungen zusätzlich Stack mit VwV Schulbauförderung: 5 % bei Effizienzgebäude 70 (max. 500.000 €) bzw. 15 % bei Effizienzgebäude 55 (max. 1.500.000 €) — gemeinsam mit VwV-SchulBau-Förderung dürfen 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands nicht überschritten werden.
VwV Schulbauförderung BW — der Schulsanierungs-Hebel
Schulsanierungs-Förderung des Landes (Neufassung vom 13.11.2025, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025): Festbetrag 33 % + Zuschlag (P−10) % für auswärtige Schüler, zusammen max. 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands. Einen Energie-Bonus kennt die VwV nicht — der energetische Standard läuft über den ausdrücklich zugelassenen Klimaschutz-Plus-Stack (+5 % bei Effizienzgebäude 70 / +15 % bei Effizienzgebäude 55). Beispiel Gymnasium mit 40 % auswärtigen Schülern und EG-55-Standard: VwV 63 % + Klimaschutz-Plus 15 % = 78 % im Landes-Stack. Wichtig: Bundes-/KfW-Zuschüsse (z. B. KfW 464) sind mit der VwV nicht kumulierbar (KfW-Kredite zulässig) — Landes-Stack und KfW-Pfad je Schule gegeneinander rechnen. Antragsstelle ist das jeweilige Regierungspräsidium (Antragsschluss 1. Oktober fürs Folgejahr) — frühzeitige Abstimmung Pflicht. Beginn binnen 1 Jahr nach Bewilligung; Abschluss und Abrechnung innerhalb 4 Kalenderjahren, Verlängerung max. 2 Jahre.
→ Alle Programme mit Quoten, Fristen und der Stapel-Logik im Detail: Förderung für die Sanierung kommunaler Gebäude.
→ Nach Bundesland gebündelt: Sanierungsfahrplan für Kommunen in Baden-Württemberg (mit Klimaschutz-Plus und VwV Schulbau) und Sanierungsfahrplan für Kommunen in Bayern (Bundes-Stack, KIP-S-Auslauf).
Vorhabenbeginn — die unterschätzte Falle
In der kommunalen Sanierungspraxis ist die häufigste Förder-Stolperfalle nicht eine zu späte Antragstellung, sondern ein zu früher Vertragsschluss. Die Logik ist je nach Programm unterschiedlich — sechs Sub-Regeln sollten Sie kennen, bevor Sie irgendetwas beauftragen:
| Programm | Vorhabenbeginn-Regel |
|---|---|
| BEG EM (BAFA, Hülle) | Antrag vor Vorhabenbeginn; Verträge unter aufschiebender ODER auflösender Bedingung zulässig. Vorhabenbeginn vor Bewilligung auf eigenes Risiko zulässig — förderfreundlichste Variante. |
| KfW 422 (Heizung Kommunen) | Antrag im Kundenportal Meine KfW vor Vorhabenbeginn; Verträge unter aufschiebender ODER auflösender Bedingung möglich; bei Vergabeverfahren ersatzweise Vergabenachweis. |
| KfW 464 (Effizienzgebäude) | Antrag direkt bei der KfW; Verträge unter aufschiebender ODER auflösender Bedingung förderunschädlich. |
| BAFA-EBN (seit 01.01.2025) | Strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung. Nur aufschiebende Bedingung zulässig — auflösende Bedingung wird NICHT mehr akzeptiert. |
| NKI Kommunalrichtlinie | Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung. Frühe Vergabeverfahren nur mit ausdrücklicher Förderbedingung im LV. Mindesteigenanteil (15 %, finanzschwach 10 %) NICHT durch Drittmittel ersetzbar. |
| Klimaschutz-Plus Teil 2 (BW, Konzeptförderung) | Beginn erst nach Genehmigung; vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. L-Bank empfiehlt Antragstaktung kurz nach BAFA-/SchulBau-Bescheid. |
Wir prüfen vor jedem Antrag, welche Vertragsklausel für welchen Vertrag rechtlich erforderlich ist — die KfW-Musterformulierungen, die BAFA-2025er-Anforderungen und die NKI-Vergabe-Logik unterscheiden sich präzise. Plus Kumulierungs-Regel BEG EM: Für DIESELBE Maßnahme nur ein Antrag — entweder bei BAFA oder KfW. Doppelte Antragstellung schließt Förderung aus.
Was kostet ein Sanierungsfahrplan?
Die Kosten hängen von Anzahl und Größe der Liegenschaften sowie der Analysetiefe ab. Drei typische Konstellationen:
Gebäudesteckbriefe ohne Vor-Ort-Aufnahme
Ab wenigen hundert Euro pro Gebäude. Mit Klimaschutz-Plus Teil 2 (BW) als Konzeptförderung kostenneutral möglich.
Gebäudesteckbriefe mit Vor-Ort-Begehung nach DIN V 18599
Ab rund 1.000 € pro Gebäude. Mit der NKI Kommunalrichtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative des Bundes) ebenfalls nahezu kostenneutral.
Tieferes Beratungspaket mit Maßnahmenplanung und Förderfahrplan
Über die BAFA-EBN (Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599") mit 50 % Förderquote, gestaffelt nach Geschossfläche: 850 € (<200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (>500 m²) pro Antrag je Gebäude. Der entscheidende Hebel: Bei einem Portfolio mit zehn Liegenschaften >500 m² sind zehn parallele Anträge möglich (bis zu 40.000 € Gesamtförderung). Voraussetzung: Bauantrag des Bestandsgebäudes mindestens 10 Jahre alt. Hinweis: Seit 01.01.2025 strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung — Verträge nur unter aufschiebender Bedingung. In Kombination mit Klimaschutz-Plus Teil 2 (BW-Konzeptförderung) sind weitere Quoten möglich — die genaue Stack-Quote prüfen wir im Erstgespräch.
Konkretes Angebot bekommen Sie bei uns binnen 1–2 Werktagen — wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Beratungsleistung im Erstgespräch.
DIN V 18599 — was die Norm vorschreibt
DIN V 18599 ist das deutsche Normwerk zur energetischen Bewertung von Gebäuden — Grundlage für Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Effizienzgebäude-Zertifizierungen nach BEG.
Konkret schreibt die Norm vor:
- Bilanzierungs-Methodik für Endenergie, Primärenergie und CO₂-Emissionen je Liegenschaft
- Bauteilkatalog für Wärmeleistungs-Berechnungen (U-Werte, Wärmebrücken)
- Anlagen-Effizienz (Erzeugung, Verteilung, Übergabe, Speicherung, Hilfsenergie)
- Nutzungsprofile für unterschiedliche Gebäudetypen (Schule, Verwaltung, Sporthalle)
Für die kommunale Sanierungs-Praxis bedeutet das: Jede Aussage über Einsparung X kWh, CO₂-Reduktion Y t/Jahr oder Förderfähigkeit nach BEG/KfW 464 basiert auf 18599-konformer Berechnung — sonst hält die Beschlussvorlage einer Prüfung im Gemeinderat oder im Förderantrag nicht stand.
Wir erstellen alle Sanierungsfahrpläne nach DIN V 18599 — durchgängig, von Schritt 1 bis zur Förderantrag-Begründung.
Beschlussvorlage für den Gemeinderat — was enthalten sein muss
Was wir liefern, ist nicht „der dicke Konzept-Ordner" — sondern eine Beschlussvorlage, die der Gemeinderat an einem Sitzungstermin verstehen, debattieren und beschließen kann. Drei Pflicht-Bestandteile, ohne die wir keine Vorlage abgeben:
1. Management Summary auf einer Seite.
Was schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor? Welche drei Liegenschaften zuerst? Welche Investitionssumme? Welche Förderquote?
2. Maßnahmen-Liste mit Investitions- und Förderzahlen.
Pro Liegenschaft eine Zeile: Maßnahme, Investitionssumme, geplante Förderprogramme, erwartete Quote, Eigenanteil. Kämmerei-tauglich.
3. Zeit- und Förder-Stack-Plan.
Welche Anträge in welcher Reihenfolge? Welcher Bewilligungsbescheid ist Voraussetzung für welchen weiteren Antrag? Wann muss spätestens beauftragt werden, damit der nächste Förder-Slot getroffen wird?
Klimaschutzmanager:innen schätzen am Pattern: keine Schubladen-Konzepte, sondern operationalisierbare Beschlussreife. Bürgermeister:innen schätzen: politische Risikoarmut, weil jede Aussage durch eine Förder-Quelle und eine 18599-Berechnung gedeckt ist.
Mit den Effizienzpionieren haben wir einen verlässlichen Partner, der uns auf dem Weg zur klimaneutralen Gemeinde begleitet. Unsere gemeindeeigenen Gebäude wurden intensiv und professionell begutachtet.
— Patrizia Rall, Bürgermeisterin Allmersbach im Tal
Häufige Fragen zum kommunalen Sanierungsfahrplan
Was kostet ein Sanierungsfahrplan für Kommunen?
Die Erstellung läuft als Energieberatung nach DIN V 18599 (BAFA-EBN, Modul 2) und ist mit 50 % auf das Beratungshonorar förderfähig. Die Förderhöchstsätze sind nach Geschossfläche gestaffelt: 850 € (< 200 m²), 2.500 € (200–500 m²) und 4.000 € (> 500 m²) je Gebäude und Antrag. Der Eigenanteil hängt damit von Anzahl und Größe der Liegenschaften ab — den konkreten Korridor für Ihr Portfolio rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch durch.
Ist ein Sanierungsfahrplan für Kommunen Pflicht?
Den Sanierungsfahrplan selbst schreibt kein Gesetz zwingend vor — er ist ein freiwilliges Steuerungsinstrument. Verpflichtend sind dagegen einzelne Maßnahmen: bis 28.07.2026 über das GEG (§ 72 Betriebsverbot alter Konstanttemperatur-Kessel, § 47 Nachrüstpflichten); mit dem GModG (am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, Kern in Kraft ab 29.07.2026) kommen für Nichtwohngebäude Renovierungsanforderungen (§ 40, MEPS) für die energetisch schlechtesten Gebäude hinzu — in Kraft ab 01.01.2027, Stufen 2030/2033. Der Sanierungsfahrplan bündelt geltende Pflichten und planbaren Übergang in einer beschlussreifen Vorlage.
Muss der Sanierungsfahrplan umgesetzt werden?
Nein — der Fahrplan verpflichtet nicht zur Umsetzung; er ist Ihre Entscheidungsgrundlage, welche Maßnahme wann, zu welchen Kosten und mit welcher Förderung sinnvoll ist. Unabhängig davon bleiben die gesetzlichen Einzelpflichten (GEG, künftig GModG) bestehen. Sie entscheiden anschließend, ob Sie selbst umsetzen, uns mit Umsetzungsplanung und Förderservice beauftragen oder einzelne Förder-Calls liegenschaftsweise mitnehmen (siehe „Was passiert nach dem Sanierungsfahrplan?“).
Wie lange dauert ein kommunaler Sanierungsfahrplan?
Bei uns liegt der Sanierungsfahrplan in der Regel nach 6 Wochen vor — von der Auftaktbesprechung bis zur beschlussreifen Vorlage für den Gemeinderat. Voraussetzung sind ein zügiger Datenzugang (Pläne, Verbrauchsdaten, Vor-Ort-Begehung) und klare Ansprechpersonen in Bauamt und Verwaltung.
Wer darf einen Sanierungsfahrplan für Kommunen erstellen?
Förderfähig ist nur die Erstellung durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste (energie-effizienz-experten.de). Im Effizienzpioniere-Team sind 10+ Berater auf der BAFA-EEE-Liste gelistet — der konkrete Bearbeiter wird im Erstgespräch zugewiesen, abgestimmt auf Liegenschaftstyp und Bundesland.
Müssen alle Liegenschaften gleichzeitig aufgenommen werden?
Nein. Wir empfehlen ein Phasenmodell: zuerst die Sorgenkinder im Gebäudebestand (höchster Verbrauch, niedrigste Hülle-Qualität, Heizung am Lebensende), dann sukzessive das restliche Portfolio. Der Sanierungsfahrplan kann mit 3–5 Liegenschaften starten und über 12–24 Monate auf das gesamte Portfolio erweitert werden — fördertechnisch ohne Bruch.
Wie unterscheidet sich der Sanierungsfahrplan vom Klimaschutzkonzept?
Das Klimaschutzkonzept (KSK) liefert den strategischen Rahmen auf Gemeinde-Ebene — was bis wann CO₂ einsparen muss, welche Sektoren Priorität haben. Der Sanierungsfahrplan operationalisiert das liegenschaftsgenau — pro Gebäude welche Maßnahme zu welchen Kosten mit welcher Förderung bis wann. Das KSK ist ohne Sanierungsfahrplan ein Papiertiger; der Sanierungsfahrplan ist ohne KSK fördertechnisch oft trotzdem möglich.
Was passiert nach dem Sanierungsfahrplan?
Drei Wege — Sie entscheiden:
- Sie setzen selbst um (mit dem Fahrplan als Spielanleitung).
- Sie beauftragen uns für Schritt 3 (Umsetzungsplanung) und/oder Schritt 4 (Förderservice) — wir bleiben bis zur Inbetriebnahme und zum Auszahlungsbescheid an Bord.
- Sie nehmen für einzelne Liegenschaften jährliche Förder-Calls wahr (z. B. KfW 464, Klimaschutz-Plus, VwV Schulbau) — wir begleiten dabei mit Antrag und Verwendungsnachweis.
Woher bekomme ich einen Sanierungsfahrplan?
Von einem Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste — nur dann ist die Erstellung als Energieberatung nach DIN V 18599 über die BAFA-EBN förderfähig. Der Weg in der Praxis: Erstgespräch mit Liegenschaftsliste, dann Förderantrag vor der Beauftragung (Vorhabenbeginn-Regel), dann Datenaufnahme mit Vor-Ort-Begehung — nach etwa 6 Wochen liegt die beschlussreife Vorlage vor (Ablauf im Detail). Welche Programme Erstellung und anschließende Umsetzung bezuschussen, steht in der Übersicht Förderung für die Sanierung kommunaler Gebäude.
Referenz: Allmersbach im Tal — Sanierungsfahrplan in Aktion
10 Liegenschaften der Gemeinde Allmersbach im Tal wurden 2024 systematisch nach DIN V 18599 aufgenommen und priorisiert. Maßnahmen-Stack mit BEG-EM-, Klimaschutz-Plus-T1- und VwV-Schulbau-Förderung. Beschlussvorlage einstimmig vom Gemeinderat freigegeben. Begleitung läuft seit über 2 Jahren in die Umsetzung.
Drei konkrete Outputs:
- Gebäudesteckbriefe für alle zehn Liegenschaften
- Förderfahrplan mit phasenversetzten Anträgen über vier Förderprogramme
- Beschlussvorlage Gemeinderat — auf einer Seite, einstimmig
→ Voller Fall in der KOMM:MAG 2025 der Agentur für Erneuerbare Energien: KOMM-MAG_2025.pdf
Die Effizienzpioniere unterstützten uns in allen Projektphasen bis zur Ausschreibung. Strukturiert, produktiv und zielführend. Wir konnten das Projekt pünktlich ausschreiben und rechtzeitig vergeben.
— Daniel Nieffer, Klimaschutzmanager Aichtal · Waldenbuch · Steinenbronn (zweite Referenz: 290-kWp-PV-Anlage Steinenbronn, in 4 Monaten zur Vergabe)
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