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Pillar · Heizungstausch Kommune

Heizungstausch in der Kommune

Für Bauamt, Hochbau, Klimaschutz und Kämmerei.

Eine kommunale Heizung am Lebensende ist eine Pflicht- und Förderentscheidung zugleich — GEG § 72, 65-%-EE-Vorgabe und der Bezug zur Wärmeplanung entscheiden, welche Technik trägt und welche Förderung greift. Bundesweit, mit Schwerpunkt Baden-Württemberg und Bayern.

GEG § 72 gilt für jede Kommunengröße · BEG-Förderung für die neue Anlage · Wärmeplan-Bezug vor jeder Beauftragung prüfen

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Jonas Hofheinz
Jonas Hofheinz
Gründer und Leitung Kommunen · LinkedIn
Veröffentlicht: 30. Mai 2026 · Zuletzt fachlich geprüft: 30. Mai 2026

Die Pflicht zuerst: GEG § 71, § 72 und die 65-%-EE-Vorgabe

Der häufigste Fehler beim kommunalen Heizungstausch ist, ihn wie eine reine Beschaffung zu behandeln. Er ist zuerst eine Pflichtentscheidung:

Wichtig für die Größenklasse: Diese Regeln gelten unabhängig von der Einwohnerzahl. Gerade kleinere Kommunen haben oft mehrere alte Anlagen gleichzeitig am Lebensende — die Pflicht trifft den ganzen Bestand, nicht nur die Großstadt.

Erst der Wärmeplan, dann der Kessel — Stranded Assets vermeiden

Die teuerste Fehlentscheidung ist eine neue, eigene Heizung in einer Liegenschaft, die in wenigen Jahren ans Wärmenetz geht. Wer 2026 eine Wärmepumpe in eine Schule einbaut, die laut Wärmeplanung 2029 ans Netz angeschlossen wird, hat ein Stranded Asset im Anlagevermögen.

Deshalb gilt die Reihenfolge:

  1. Wärmeplan-Bezug prüfen — liegt die Liegenschaft in einem voraussichtlichen Wärmenetz- oder Einzelversorgungsgebiet?
  2. Wenn Netz-Gebiet: Hülle sanieren, Bestandsanlage als Übergang laufen lassen oder minimal-invasiv überbrücken — Netzanschluss abwarten.
  3. Wenn Einzelversorgung: die zur Hülle passende EE-Technik wählen und förderoptimal beauftragen.

Welche Technik trägt? — die Entscheidung nach Hülle und Temperatur

Es gibt keine pauschal richtige Heizung. Die belastbare Wahl hängt an drei Größen: Vorlauftemperatur, Hüllenzustand und Wärmeplan-Perspektive.

Option Passt, wenn … Achtung
Wärmepumpe (Luft/Sole) Hülle saniert oder sanierbar, moderate Vorlauftemperatur Lastgang und Schallschutz prüfen
Pellets / Holzhackschnitzel hoher Wärmebedarf, Lager-/Logistikfläche vorhanden Brennstofflogistik und Feinstaub
Anschluss Wärme-/Gebäudenetz mehrere benachbarte Liegenschaften, Netz-Perspektive Netz-/Zeitplan abstimmen
Hybrid / Spitzenlast-Ergänzung sehr hohe Spitzenlast (z. B. Schwimmbad) Auslegung und Förderfähigkeit prüfen

Die saubere Auslegung kommt aus einer Anlagenbetrachtung im Rahmen der Energieberatung — nicht aus dem Produktkatalog eines einzelnen Gewerks.

Förderung — den Eigenanteil senken, in der richtigen Reihenfolge

Für die neue Anlage greift in der Regel die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung (BAFA EM); für Kommunen zusätzlich KfW 464 (inklusive Worst-Performing-Building-Bonus, wenn die Liegenschaft ein energetisches Sorgenkind ist) sowie Landesprogramme wie Klimaschutz-Plus in Baden-Württemberg.

Entscheidend ist nicht die einzelne Förderquote, sondern der Eigenanteil nach Stapelung — und der Vorhabenbeginn: Wer den Lieferauftrag unterschreibt, bevor der Antrag steht, riskiert die Förderung. Wir bringen die Anträge in die richtige Reihenfolge, bevor die Vergabe nach UVgO/VOB läuft.

Wie wir den Heizungstausch begleiten

Steht ohnehin eine größere Sanierung an, ist der Heizungstausch meist nur ein Baustein — dann lohnt der Blick auf den Sanierungsfahrplan für kommunale Liegenschaften, der alle Maßnahmen und Förderfenster über den Bestand priorisiert.

Müssen Kommunen ihre Heizungen tauschen?

Es gibt keine pauschale Austauschpflicht für funktionierende Anlagen. Greift wird die Pflicht beim Austausch oder Neueinbau: Wird eine kommunale Heizung erneuert, gilt die 65-%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe nach GEG § 71. Außerdem regelt GEG § 72 Betriebsverbote für sehr alte Konstanttemperatur-Kessel (Stichwort 30-Jahre-Regel) mit Ausnahmen. Vor jeder Beauftragung lohnt die Prüfung, welche Frist und welche Übergangsregel für Ihre konkrete Liegenschaft gilt.

Was hat der Heizungstausch mit der kommunalen Wärmeplanung zu tun?

Sehr viel. Liegt die Liegenschaft in einem künftigen Wärmenetz-Gebiet der kommunalen Wärmeplanung, wäre eine heute eingebaute eigene Wärmepumpe ein Stranded Asset, sobald der Netzanschluss kommt. Die 65-%-EE-Pflicht ist außerdem an die beschlossene Wärmeplanung gekoppelt: In ausgewiesenen Netz-Gebieten gelten andere Stichtage und Übergangsfristen. Deshalb gehört der Wärmeplan-Bezug vor jede Beauftragung.

Welche Heiztechnik passt für ein kommunales Gebäude?

Das hängt von Vorlauftemperatur, Hüllenzustand und Wärmeplan-Perspektive ab. Wärmepumpe (Luft/Sole) bei sanierter oder sanierbarer Hülle, Pellets/Holzhackschnitzel bei hohem Wärmebedarf und vorhandener Logistik, Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz bei mehreren benachbarten Liegenschaften. Die belastbare Antwort liefert eine Anlagenbetrachtung im Rahmen der Energieberatung — nicht der Heizungsbauer-Katalog.

Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch in der Kommune?

Für die neue Anlage greift in der Regel die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung (BAFA EM) auf Heizungstausch und Anlagentechnik; für Kommunen zusätzlich KfW 464 (inkl. Worst-Performing-Building-Bonus, wenn das Gebäude ein Sorgenkind ist) sowie Landesprogramme wie Klimaschutz-Plus in Baden-Württemberg. Welche Kombination den Eigenanteil minimiert und in welcher Reihenfolge die Anträge laufen, klären wir vor der Vergabe.

Wir haben weder Budget noch Personal für so eine Entscheidung.

Genau dafür ist die Förderbegleitung Teil des Pakets. Wir prüfen Pflicht, Wärmeplan-Bezug und Förderfähigkeit, bringen die Anträge in die richtige Reihenfolge und übernehmen Antrag und Verwendungsnachweis — Ihr Bauamt muss dafür keine zusätzliche Stelle schaffen. Der Eigenanteil sinkt über die Förderquote; die Pflichtaufgabe wird ohne neuen Stellenbedarf erfüllt.

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Daniel Schäfers · Dipl.-Ing. · Energieberater und Key-Account Kommunen
📞 0711 34067858
✉️ daniel.schaefers@effizienzpioniere.de
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