Glossar — Energetische Sanierung für Kommunen
Der Wissensbereich für die kommunale Sanierungspraxis: Kurzdefinitionen relevanter Norm-, Förder- und Verfahrensbegriffe in drei Themenblöcken — Gesetz, Förderung und Inhalt, Technik & Gebäude. Innerhalb jedes Blocks sind die Begriffe alphabetisch sortiert.
Stand: 21. Juli 2026 · Quellen: BAFA, KfW, L-Bank, UM BW, BMUKN, ZUG, Bundestag/Bundesrat (GModG-Gesetzesbeschluss 10.07.2026), BEG-Förderrichtlinien EM/WG/NWG vom 17.07.2026 (in Kraft seit 21.07.2026).
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Gesetz 11 Begriffe
- EEG — Erneuerbare-Energien-Gesetz #
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Regelt Förderung und Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien, u. a. Grundlage für die Netzeinspeisung-Vergütung bei PV-Anlagen.
- EWärmeG — Erneuerbare-Wärme-Gesetz #
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Baden-württembergisches Landesgesetz, das beim Heizungstausch im Bestand einen Mindestanteil erneuerbarer Energien vorschreibt; ergänzt die bundesrechtlichen Vorgaben aus GEG/GModG.
- Gebäudeautomation (§ 56 GModG) #
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Ausrüstungspflicht nach § 56 GModG: Ein bestehendes Nichtwohngebäude mit einer Heizungs-, kombinierten Raumheizungs- und Lüftungs-, Klima- oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 70 kW Nennleistung muss bis zum 31.12.2029 mit einem System für Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ausgerüstet werden. Das System muss u. a. die Verbräuche aller Hauptenergieträger kontinuierlich überwachen, protokollieren und analysieren, mit anderen gebäudetechnischen Systemen kommunizieren, die Effizienz benchmarken und die Raumklimaqualität überwachen. Ausnahme: technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar.
Der Hebel für Kommunen: Bisher galt die Pflicht erst oberhalb von 290 kW (§ 71a GEG) — die Absenkung auf 70 kW zieht erstmals typische kommunale Liegenschaften wie Schulen, Sporthallen und größere Verwaltungsgebäude in die Pflicht. Zu errichtende Nichtwohngebäude brauchen zusätzlich mindestens Automationsgrad B (> 290 kW) bzw. C (> 70 kW) nach DIN/TS 18599-11:2025-10 samt technischem Inbetriebnahme-Management. Ein systematisches Energie-Monitoring ist zugleich die Datenbasis, aus der ein Sanierungsfahrplan und ein kommunales Energiemanagement (EnEfG) gespeist werden — die Pflicht lässt sich also mit ohnehin anstehenden Schritten verbinden. In Kraft ab dem 29.07.2026 (Artikel 1; das GModG wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet).
- GEG — Gebäudeenergiegesetz #
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Bis zum 28.07.2026 die geltende gesetzliche Grundlage für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Referenziert DIN V 18599:2018-09 für die energetische Bewertung. Die Ablösung durch das GModG ist mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28.07.2026 vollzogen: Das Kern-Heizungsrecht tritt am 29.07.2026 in Kraft, die Renovierungsanforderungen (§ 40) und die Solarpflicht (§ 106) folgen zum 01.01.2027 (Artikel 2 GModG).
- GModG — GebäudeModernisierungsGesetz #
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Das GebäudeModernisierungsGesetz (GModG) ist der Nachfolger des GEG: Es regelt das Heizungsrecht technologieoffener und flexibler und setzt die EU-Gebäuderichtlinie um. Der Bundestag hat es am 10.07.2026 verabschiedet (BT-Drucksache 21/6278 in der Fassung der Beschlussempfehlung 21/7009); am 28.07.2026 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet — als Artikelgesetz, eine konsolidierte Fließtextfassung wird zeitnah erwartet (etwa auf „Gesetze im Internet“). Das Inkrafttreten ist gestaffelt (Artikel 9): der Kern am 29.07.2026, die Renovierungsanforderungen (§ 40) und die Solarpflicht (§ 106) zum 01.01.2027 (Artikel 2, ebenso die Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes über Artikel 7); einzelne Pflichten-Stichtage greifen gestaffelt 2027 bis 2033.
Was das GModG für Kommunen bedeutet:
- Die bisherige 65-%-EE-Pflicht und das Kessel-Betriebsverbot (§§ 71, 72 GEG) entfallen. Über das Wärmeplanungsgesetz kommt die 65-%-Vorgabe in ausgewiesenen Netzgebieten aber lokal zurück — eine juristische Grauzone, die vor jeder Heizungs-Entscheidung mit der kommunalen Wärmeplanung abzugleichen ist.
- Neu für Nichtwohngebäude: Renovierungsanforderungen (§ 40) — der Jahres-Primärenergiebedarf darf ab 2030 das 3,50-fache, ab 2033 das 2,95-fache eines Referenzgebäudes nicht überschreiten (energetisch schlechteste ~16 % / ~26 %, kommunale Liegenschaften eingeschlossen).
- Gebäudeautomation (§ 56): bestehende Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 70 kW Nennleistung sind bis 31.12.2029 mit Energie-Monitoring und Gebäudesteuerung auszurüsten — bisher lag die Schwelle bei 290 kW; damit rutschen erstmals Schulen, Sporthallen und größere Verwaltungsgebäude in die Pflicht.
- Der Bezug zur kommunalen Wärmeplanung wird damit zur zentralen Stellgröße jeder Anlagen- und Hülle-Entscheidung.
Mit der Verkündung vom 28.07.2026 laufen die Fristen — wir verfolgen den Stand aktiv und passen Sanierungsfahrpläne entsprechend an. Kurzform „GModG"; die Schreibweise „GMG" verwenden wir nicht.
- MEPS — Minimum Energy Performance Standards #
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EU-Begriff aus der Gebäuderichtlinie (EPBD) für verbindliche Mindestvorgaben an die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude — auf Deutsch oft „Mindesteffizienzstandards". In Deutschland für Nichtwohngebäude umgesetzt durch die Renovierungsanforderungen des § 40 GModG: Jahres-Primärenergiebedarf ab 1.1.2030 höchstens das 3,50-fache, ab 1.1.2033 höchstens das 2,95-fache eines Referenzgebäudes — Worst-First, also zuerst die energetisch schlechtesten rund 16 % bzw. 26 % des Bestands.
Wichtig für die Recherche: Der deutsche Gesetzestext verwendet den Begriff MEPS nicht — wer nach „MEPS" oder „Sanierungspflicht" sucht, findet die Regelung im GModG unter „Renovierungsanforderungen". § 40 gilt ausschließlich für Nichtwohngebäude; jedes Gebäude muss die Schwelle einzeln einhalten.
- Nullemissionsgebäude #
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Neuer Neubau-Standard des GModG (§ 3 Abs. 1 Nr. 25a): ein Gebäude mit sehr hoher Gesamtenergieeffizienz, das keine oder nur eine sehr geringe Energiemenge benötigt, am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht und keine oder sehr geringe betriebsbedingte Treibhausgasemissionen erzeugt. Löst den bisherigen Standard „Niedrigstenergiegebäude" ab.
Gestaffelte Einführung: ab dem 1.1.2028 für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand mit Behördennutzung (§ 10a, Artikel 3 GModG), ab dem 1.1.2030 für alle zu errichtenden Gebäude (§ 10 neu, Artikel 4). Für kommunale Neubau-Vorhaben mit Fertigstellung ab 2028 gehört der Standard damit heute in die Planungsgrundlagen.
- Renovierungsanforderungen (§ 40 GModG) #
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Der amtliche Begriff des GModG für die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender Nichtwohngebäude — nicht „Sanierungspflicht". § 40 verlangt, dass der Eigentümer mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgt, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, eingebaute Beleuchtung) eine Obergrenze nicht überschreitet: ab 1.1.2030 das 3,50-fache, ab 1.1.2033 das 2,95-fache eines Referenzgebäudes (Anlage 2, Primärenergiefaktor 0,7).
„Worst-First": Die Schwellen treffen die energetisch schlechtesten rund 16 % (2030) bzw. 26 % (2033) der Nichtwohngebäude — laut Begründung rund 1,84 Mio. Gebäude, öffentliche wie gewerbliche. Setzt Artikel 9 der EU-Gebäuderichtlinie um. Als erfüllt gilt u. a. Baujahr ab 1996; Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder entgegenstehendem öffentlichen Recht. Nachweis über vorhandenen Energieausweis möglich, ohne neuen Ausstellungszwang. Stand: am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet — die Vorschrift tritt zum 01.01.2027 in Kraft (Artikel 2 und 9).
- Sanierungspflicht für kommunale Liegenschaften #
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Gesetzlich verankerte Pflichten zur energetischen Modernisierung kommunaler Liegenschaften. Bis zum 28.07.2026 galt das GEG:
- GEG § 72 — Betriebsverbot für Konstanttemperatur-Kessel älter 30 Jahre; gilt auch für kommunale Nichtwohngebäude.
- GEG § 47 — Nachrüstpflichten: Dämmung der obersten Geschossdecke (bzw. des Dachs) und der ungedämmten Heizungs- / Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen.
- EnEfG — Energiemanagement-Pflichten für Kommunen ab bestimmten Verbrauchsschwellen, plus Berichts- und Umsetzungspflichten.
- WPG — sobald die kommunale Wärmeplanung ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetz-Gebiet ausweist, gelten Anschluss- und Übergangsfristen für neue Heizungen, plus die 65-%-EE-Vorgabe.
Mit dem GModG (am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet): § 71 und § 72 entfallen zum 29.07.2026, die 65-%-Pflicht und ihre Wärmeplanungs-Kopplung werden gestrichen. Neu ist außerdem die Gebäudeautomations- und Energiemanagement-Pflicht (§ 56) für Nichtwohngebäude mit Anlagen über 70 kW Nennleistung — Ausrüstung bis 31.12.2029 (bisher 290 kW nach § 71a GEG). Neu für Nichtwohngebäude ist eine Renovierungsanforderung (§ 40, MEPS) für die energetisch schlechtesten Gebäude — 16 % bis 2030, 26 % bis 2033, kommunale Liegenschaften eingeschlossen. Hinzu kommen Solarpflicht und Nullemissionsstandard für öffentliche Nichtwohngebäude sowie der Begriff Gebäudenetz als eigene Versorgungs-Kategorie.
Aus Kommunen-Sicht zentral: die Sanierungspflicht ist Pflichtaufgabe (keine freiwillige Klima-Initiative) und damit haushaltsrechtlich anders zu behandeln — Stichwort kommunale Daseinsvorsorge, AfA-Glättung im Ergebnishaushalt.
- Solarpflicht (§ 106 GModG) #
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Erste bundesweite Pflicht zur Errichtung einer Solarenergieanlage („Solarenergie in Gebäuden", § 106 GModG) — laut Gesetzesbegründung erfüllbar mit Photovoltaik oder Solarthermie. Gestaffelt nach Gebäudeart und Nutzfläche: ab 1.1.2027 jeder Neubau öffentlicher Nichtwohngebäude (und neue NWG > 250 m²); im Bestand nur für die öffentliche Hand — ab 1.1.2028 > 2.000 m², ab 1.1.2029 > 750 m², ab 1.1.2031 > 250 m² Nutzfläche; ab 1.1.2030 neue Wohngebäude und angebaute überdachte Parkplätze.
Ausnahmen: technisch unmöglich, funktional nicht realisierbar, wirtschaftlich unzumutbar oder entgegenstehendes öffentliches Recht (z. B. Denkmalschutz). Besonderheit: Gebäude, für die Maßnahmen nach § 40 zu ergreifen sind, sind von der Solarpflicht ausgenommen (§ 106 Abs. 3) — die Renovierungsanforderung hat Vorrang. Landesrecht darf weitergehen (Abs. 4). Die Vorschrift tritt zum 01.01.2027 in Kraft (Artikel 2 und 9; das GModG wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet).
- UVgO / VOB — Vergaberecht für kommunale Aufträge #
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Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen und Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) — die zwei Regelwerke, nach denen Kommunen Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte vergeben.
Förderkonforme Vergabe ist Pflicht: der Antrag muss vor Beauftragung stehen, sonst keine Förderung.
Förderung 21 Begriffe
- BAFA #
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Trägt unter anderem BEG Einzelmaßnahmen Hülle und die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN).
Wichtig: Für kommunalen Heizungstausch ist NICHT die BAFA, sondern die KfW (Programm 422) zuständig — häufige Fehlannahme in der kommunalen Förderpraxis.
- BAFA-EBN — Energieberatung Nichtwohngebäude #
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BAFA-Programm mit 50 % Förderquote auf qualifizierte Energieberatung. Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599" gestaffelt nach Geschossfläche: 850 € (< 200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (> 500 m²) pro Antrag je Gebäude. Bauantrag ≥ 10 Jahre alt.
Achtung Vorhabenbeginn-Logik seit 01.01.2025: strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung; Verträge nur unter aufschiebender Bedingung — auflösende Bedingung wird (anders als bei KfW 464) NICHT mehr akzeptiert.
- BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude #
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Förderschirm des Bundes für energetische Sanierung und Effizienzgebäude. Umgesetzt durch BAFA (Einzelmaßnahmen Hülle) und KfW (Heizung 422, Komplettsanierung 464).
- BEG EM — BEG Einzelmaßnahmen #
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Einzelmaßnahmen-Variante der BEG. Hülle-Maßnahmen (Dach, Fenster, Fassade, Lüftung) laufen über BAFA mit 15 % Grundförderung; Heizungstausch für Kommunen läuft über KfW 422 mit 30 % (Stand: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026 — der frühere +5-%-Effizienzbonus ist entfallen).
Kumulierungs-Regel: für DIESELBE Maßnahme nur ein Antrag — entweder bei BAFA oder bei KfW. Doppelte Antragstellung schließt Förderung aus.
Quelle: bafa.de — BEG Einzelmaßnahmen - BEW — Bundesförderung effiziente Wärmenetze #
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Bundesförderung für Machbarkeit, Transformation und Bau klimaneutraler Wärmenetze. Förderquote bis 40 %. Greift ab einem Schwellenwert von >16 Gebäuden oder >100 Wohneinheiten im Versorgungsgebiet — unterhalb dieser Schwelle ist BEG EM auf Einzelgebäudeebene der zuständige Förderpfad.
Vier Module: Modul 1 (Machbarkeitsstudie/Transformationsplan, bis 50 %); Modul 2 (systemische Investition, bis 40 %); Modul 3 (Einzelmaßnahmen am bestehenden Netz); Modul 4 (10-Jahres-Betriebskostenförderung Solarthermie/Wärmepumpe).
- KfW #
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Kreditanstalt für Wiederaufbau. Förderbank des Bundes. Für kommunale Sanierung sind primär die Programme 422 (Heizungstausch) und 464 (Komplettsanierung zum Effizienzgebäude) relevant.
- KfW 422 — Heizungstausch Kommunen #
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Förderung für Heizungstausch in kommunalen Nichtwohngebäuden: 30 % Grundförderung (Stand: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026). Der frühere +5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen ist zum 21.07.2026 entfallen; die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich.
Wichtig: läuft NICHT über BAFA, sondern über die KfW. Antrag im Kundenportal „Meine KfW" vor Vorhabenbeginn. Verträge unter aufschiebender ODER auflösender Bedingung möglich.
- KfW 464 — Komplettsanierung Effizienzgebäude #
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Zuschussförderung der KfW für die Komplettsanierung kommunaler Liegenschaften zum Effizienzgebäude. Grundsätze ab 21.07.2026: 15 / 20 / 25 % (EG 70 / 55 / 40 EE — 65 % EE-Anteil ist Grundvoraussetzung jeder Stufe), plus NH-Klasse +5, WPB-Bonus +10 und serielle Sanierung +15 Prozentpunkte (neu auch für NWG) — bis 40 % NWG, mit serieller Sanierung bis 55 %.
Plus: Fachplanung und Baubegleitung 50 % gefördert (max. 20.000 € Zuschuss). Bewilligungszeitraum 48 Monate; Verwendungsnachweis spätestens 6 Monate nach Ablauf. Für Anträge vor dem 21.07.2026 gilt die alte Fassung (Grundsätze 20–35 %, bis 50 % NWG / 60 % WG) fort.
Quelle: kfw.de — Kommunen-Zuschuss 464 - KIP-S (Bayern) — Kommunales Investitionsprogramm Schule #
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Bayerisches Förderprogramm für Schulbau und -sanierung. In Schluss-Abwicklung; Neuanträge sind seit Längerem nicht mehr möglich.
Letzte Auszahlung 31.12.2026 — offene Bewilligungsbescheide müssen Verwendungsnachweis und Schluss-Auszahlung bis dahin abrufen. Verlängerung über den 31.12.2026 hinaus ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
- Klimaschutz-Plus Teil 1 (Baden-Württemberg) #
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Landesprogramm BW (VwV Teil 1 vom 15.07.2025, Antragsfenster bis 31.12.2026, Abwicklung bis 31.05.2032). Rucksackförderung für Einzelmaßnahmen an der thermischen Hülle: +25 % Bonus auf BEG EM Hülle (gesamt 40 % auf dieselbe BAFA-Bemessungsbasis) für eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude; Bagatellgrenze 5.000 € Zuschuss.
Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) ist NICHT förderfähig. Bei Schulen zusätzlich kombinierbar mit der VwV SchulBau: 5 % bei EG 70 (max. 500.000 €), 15 % bei EG 55 (max. 1,5 Mio. €) — gemeinsam nicht über 90 %. Verfahren: T1-Antrag binnen zwei Wochen nach dem Basis-Bescheid bei der L-Bank (Soll-Regel), vor Abschluss des Vorhabens; Fördervoraussetzung ist zudem die Klimapakt-Erklärung der Kommune beim Umweltministerium.
Antragsschluss 31.12.2026.
Quelle: um.baden-wuerttemberg.de — Klimaschutz-Plus - Klimaschutz-Plus Teil 2 (Baden-Württemberg) #
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Landesprogramm BW (VwV Teil 2 vom 09.01.2026, Antragsfenster 01.02.–31.12.2026, vom UM verlängerbar). Förderung strategischer Maßnahmen — für die Sanierungspraxis zentral: Gebäudesteckbriefe zur kommunalen Sanierungsstrategie mit 300 € Pauschale je Steckbrief (min. 3.000 €, max. 50.000 € je Antrag), ab zehn Gebäuden über 250 m² Nutzfläche; Ziel: Steckbriefe für mindestens 60 % des Bestands.
Beginn erst nach Genehmigung; vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. Der Antrag (L-Bank) muss einen geplanten Beginn binnen 12 Monaten ausweisen; Bearbeitung in Eingangsreihenfolge.
- Mehrkosten Energieeffizienz #
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Investitionskosten minus Sowieso-Kosten minus Fördermittel — die tatsächlichen Zusatzkosten einer Effizienzmaßnahme gegenüber einer ohnehin fälligen Standardsanierung. Zentrale Kennzahl für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Sanierungsfahrplan.
- Modul-2-Antrag (BEW) #
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Förderantrag für die Transformation bestehender Wärmenetze zu klimaneutralen Wärmenetzen — systemische Investitionsförderung für Wärmenetz-Bau bzw. -Transformation mit bis zu 40 % Förderquote.
- NKI / Kommunalrichtlinie — Nationale Klimaschutzinitiative #
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Bundesförderung für strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen — Machbarkeitsstudien, Klimaschutzmanagement, Beleuchtung, Mobilität. 50 % Standardquote, 70 % für finanzschwache Kommunen.
Antragsstelle ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft) im Auftrag des BMUKN. Geltung 11/2024–12/2027, Einreichungen ab 02/2025. Eigenanteil mindestens 15 % (finanzschwach 10 %), NICHT durch Drittmittel ersetzbar.
Wichtig: KEIN Topf für die thermische Hülle — Förderschwerpunkte sind abschließend definiert; für klassische Sanierung sind BEG EM (BAFA) und KfW 422 die richtigen Wege.
- SerSan-Bonus — Bonus für serielle Sanierung #
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Bonus in der systemischen BEG-Sanierung für die serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen: +15 Prozentpunkte bei Sanierung auf EG/EH 40 oder 55 EE, +5 Prozentpunkte bei 70 EE — seit den Förderrichtlinien vom 17.07.2026 (in Kraft seit 21.07.2026) erstmals auch für Nichtwohngebäude. Kumulierbar mit WPB-Bonus und NH-Klasse; die frühere +20-Punkte-Kappung ist entfallen.
Für Kommunen interessant bei Gebäuden mit großen, regelmäßigen Fassaden- und Dachflächen (Schulen, Sporthallen). Die Detailanforderungen an den Vorfertigungsgrad regelt das Infoblatt — vor Antragstellung prüfen.
- Sowieso-Kosten #
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Kosten, die unabhängig von energetischen Verbesserungen ohnehin angefallen wären — etwa der reguläre Fassadenanstrich bei einer ohnehin fälligen Instandsetzung. Wird von den Investitionskosten abgezogen, um die Mehrkosten Energieeffizienz zu ermitteln.
- Tilgungszuschuss #
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Nicht rückzahlbarer Förderanteil bei Kreditprogrammen, der die Kreditsumme direkt reduziert — Mechanismus der KfW-Kreditvarianten (z. B. KfW 463 zu KfW 464). Seit dem 21.07.2026 ist der Tilgungszuschuss nicht mehr deckungsgleich mit der Kommunal-Zuschussquote (5–10 % statt 15–25 %; für EG 70 EE entfällt er) — der direkte Zuschuss ist für Kommunen in der Regel wirtschaftlicher.
- Vorhabenbeginn #
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Förderrechtlich kritischer Moment: der Tag, an dem ein Vertrag zur Leistung beauftragt wird. Antrag muss in der Regel VOR Vorhabenbeginn gestellt sein.
Die Regeln unterscheiden sich je Programm: BEG EM erlaubt Vorhabenbeginn auf eigenes Risiko; KfW 422/464 akzeptieren aufschiebende ODER auflösende Bedingung; BAFA-EBN seit 01.01.2025 nur noch aufschiebende Bedingung.
- VwV Schulbauförderung (Baden-Württemberg) #
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Schulbau- und Schulsanierungs-Förderung des Landes BW (Neufassung vom 13.11.2025, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025). Zuwendung: Festbetrag 33 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands + Zuschlag (P−10) % für auswärtige Schüler bei überörtlicher Bedeutung — zusammen max. 90 %. Einen Energie-Bonus kennt die VwV selbst nicht; der energetische Standard läuft über die ausdrücklich zugelassene Kumulierung mit Klimaschutz-Plus. Bundes-/KfW-Zuschüsse sind mit der VwV nicht kumulierbar (KfW-Kredite zulässig) — Landes-Stack und KfW-464-Pfad daher je Schule gegeneinander rechnen.
Beispiel Gymnasium mit 40 % auswärtigen Schülern und EG-55-Standard: VwV 33 + 30 = 63 % + Klimaschutz-Plus 15 % = 78 % im Landes-Stack. Neu in der Neufassung: eigener Förderabschnitt für schulisch genutzte Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken (Deckel 16.530 €/m² Wasserfläche, max. 8,264 Mio. €; auch Freibäder mit Schulschwimmen) sowie die Pflicht-Bestätigung „Nachhaltiges Bauen BW" bei Antragstellung. Antragsstelle Regierungspräsidium, Antragsschluss 1. Oktober fürs Folgejahr — frühzeitige Abstimmung Pflicht. Beginn binnen 1 Jahr nach Bewilligung, Abschluss und Abrechnung binnen 4 Kalenderjahren (sonst Vollwiderruf); Verlängerung max. 2 Jahre.
- Wertschöpfungs-Bonus (Wärmepumpen) #
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Neuer Bonus der BEG EM ab Quartal 1 2027: +15 Prozentpunkte für Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der EU haben (Nr. 8.4.6, Förderrichtlinie vom 17.07.2026). Er kompensiert die gleichzeitige Absenkung des Wärmepumpen-Grundsatzes von 30 % auf 15 % — die vollen 30 % gibt es ab Q1 2027 also nur noch für EU-Wärmepumpen.
In der systemischen Sanierung (BEG NWG/WG) ist der EU-Ursprung ab Quartal 1 2027 sogar harte Fördervoraussetzung (Nr. 8.2 a), kein Bonus. Vergaberelevant: Leistungsverzeichnisse für 2027er-Vorhaben jetzt EU-Ursprungs-fähig formulieren; den Nachweisweg regelt das Infoblatt (noch ausstehend).
- WPB-Bonus (KfW 464) #
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Bonus in KfW 464, der die Förderquote für Worst-Performing-Buildings um 10 Prozentpunkte anhebt (Sanierung auf EG 40/55/70 EE; zusammen mit NH- und Seriell-Bonus bis 40 %, mit serieller Sanierung bis 55 % NWG — Stand: Förderrichtlinien vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026).
Kein offizielles Auslaufdatum, aber politisch volatil — Regulatorik frisst Subvention. Die Reform vom 21.07.2026 hat das bestätigt: Die Grundsätze sanken um 10 Punkte, der WPB-Bonus blieb. Wer Sorgenkinder im Bestand hat, nimmt den Bonus weiter mit, solange er gilt.
Inhalt, Technik & Gebäude 53 Begriffe
- Anlagenaufwandszahl (eP) #
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Kennwert für die Effizienz der Anlagentechnik: Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Nutzenergie. Je niedriger der Wert, desto effizienter arbeitet die Anlage.
- Anlagentechnik #
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Technische Systeme zur Energieversorgung eines Gebäudes: Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung. Fließt in die Gebäudebewertung nach DIN V 18599 als eigener Bilanzblock neben der Gebäudehülle ein.
- Autarkiegrad #
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Anteil des Strombedarfs eines Gebäudes, der durch selbst erzeugten Strom (z. B. aus PV) gedeckt wird — nicht zu verwechseln mit der Eigenverbrauchsquote, die den umgekehrten Blickwinkel misst.
- CO₂-Emissionsfaktor #
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Kennwert für den CO₂-Ausstoß pro verbrauchter Kilowattstunde eines Energieträgers. Grundlage für die CO₂-Bilanz in Klimaschutzkonzepten und Sanierungsfahrplänen.
- COP — Coefficient of Performance #
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Momentaner Wirkungsgrad einer Wärmepumpe unter definierten Prüfbedingungen (Norm-Betriebspunkt). Anders als die Jahresarbeitszahl (JAZ) bildet der COP keinen Jahresverlauf ab und eignet sich daher nur eingeschränkt zur Beurteilung des realen Betriebs.
- DIN EN 50001 #
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Norm für Energiemanagementsysteme. Relevant für kommunale Energiemanager mit größerem Liegenschaftsbestand, sobald systematische Verbrauchsüberwachung und Maßnahmenpriorisierung gefordert werden.
- DIN TS 18599 #
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Technische Spezifikation von 10/2025, parallele Normungsfortentwicklung der DIN V 18599. Im GEG noch nicht referenziert, wird aber in Beratungspraxis und KfW-Antragsprüfung bereits berücksichtigt; wir arbeiten mit beiden Ständen.
- DIN V 18599 #
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Vornorm zur energetischen Bewertung von Gebäuden in Deutschland. Die Fassung 2018-09 ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) referenziert und damit Grundlage für Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Effizienzgebäude-Zertifizierungen nach BEG/KfW 464.
Konkret schreibt die Norm vor: Bilanzierungs-Methodik für Endenergie / Primärenergie / CO₂; Bauteilkatalog für Wärmeleistungs-Berechnungen (U-Werte, Wärmebrücken); Anlagen-Effizienz (Erzeugung, Verteilung, Übergabe, Speicherung, Hilfsenergie); Nutzungsprofile für Schule, Verwaltung, Sporthalle.
- EE — Erneuerbare Energien #
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Sammelbegriff für Solar-, Wind-, Wasser-, Geothermie- und Biomasse-Energie. Bezugsgröße für die EE-Klasse bei Effizienzgebäuden.
- EE-Klasse — Erneuerbare-Energien-Klasse #
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Zusatzstatus für ein Effizienzgebäude, wenn ein Mindestanteil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt wird (z. B. „Effizienzgebäude 55 EE"). Seit den BEG-Förderrichtlinien vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026 ist die EE-Klasse kein Bonus mehr: Ein EE-Anteil von 65 % ist Grundvoraussetzung jeder Effizienzgebäude-Stufe; der Begriff bleibt für Alt-Zusagen (Anträge vor dem 21.07.2026) relevant.
- Effizienzgebäude (EG) #
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KfW-Förderstandard, der den Primärenergiebedarf eines Gebäudes in Prozent des Referenzgebäudes ausdrückt — z. B. Effizienzgebäude 55 EE: 55 % des Referenzwerts. Seit den Förderrichtlinien vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026 ist ein Anteil von 65 % erneuerbarer Energien Grundvoraussetzung jeder Stufe (die frühere EE-Klasse als Bonus entfällt). Zentraler Fördermaßstab in KfW 464.
- EH — Effizienzhaus #
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KfW-Förderstandard für Wohngebäude, analog zum Effizienzgebäude (EG) für Nichtwohngebäude. Für kommunale Liegenschaften (i. d. R. NWG) ist EG der maßgebliche Standard.
- Eigenverbrauchsquote (PV) #
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Anteil des selbst erzeugten PV-Stroms, der direkt im Gebäude verbraucht statt ins Netz eingespeist wird.
- Endenergie #
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Energie, die am Gebäudezähler gemessen und vom Nutzer bezahlt wird (Strom, Gas, Fernwärme). Wird über den Primärenergiefaktor in Primärenergie umgerechnet.
- Energiebedarf #
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Berechneter Energiekennwert auf Basis standardisierter Annahmen (Klima, Nutzungsprofil) — Ergebnis der Gebäudebewertung nach DIN V 18599. Abzugrenzen vom real gemessenen Energieverbrauch.
- Energieverbrauch #
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Real gemessene Energiemenge laut Abrechnung oder Zählerstand — abhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten und damit oft höher oder niedriger als der berechnete Energiebedarf.
- Gebäudebewertung nach DIN V 18599 #
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Strukturierte energetische Bewertung einer kommunalen Liegenschaft nach DIN V 18599 (bzw. der parallelen DIN TS 18599 von 10/2025): Bauteil-Hülle, Anlagentechnik, Nutzungsprofil, Endenergie- / Primärenergie- / CO₂-Bilanz.
Output je Liegenschaft ist ein Gebäudesteckbrief mit Bauteilflächen, U-Werten, Hauptenergieverbräuchen und Sanierungsdringlichkeit. Vergleichbar gemacht für mehrere Gebäude ist die Gebäudebewertung die methodische Grundlage für den Sanierungsfahrplan — und ordnet zugleich die Förderfähigkeit nach BAFA-EBN, KfW 464 und Klimaschutz-Plus vor.
Förderung der Bewertung selbst: BAFA-EBN Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599" mit 50 % auf das Honorar, gestaffelt nach Geschossfläche. In BW kostenneutrale Gebäudesteckbriefe über Klimaschutz-Plus Teil 2 bei reiner Konzeptförderung ohne Vor-Ort-Aufnahme.
- Gebäudenetz #
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Internes Wärmenetz, das wenige Gebäude eines Eigentümers auf einem Grundstück oder im selben Quartier versorgt — typischer kommunaler Anwendungsfall: Rathaus, Bauhof und Feuerwehr über einen zentralen Heizkessel oder eine Großwärmepumpe.
Im GModG und WPG ist das Gebäudenetz als Versorgungs-Kategorie unterhalb der BEW-Schwelle definiert: ≤ 16 Gebäude bzw. ≤ 100 Wohneinheiten. Oberhalb dieser Schwelle ist es ein Wärmenetz im Sinne der BEW und entsprechend förderfähig.
Förderpfade für Gebäudenetze: nicht BEW. Stattdessen BEG EM auf Einzelgebäudeebene, KfW 464 (Komplettsanierung zum Effizienzgebäude inkl. zentraler Heiztechnik) und in BW Klimaschutz-Plus Teil 1. Wenn die kommunale Wärmeplanung das Quartier perspektivisch in ein größeres öffentliches Wärmenetz integriert, lohnt sich der Bestandsschutz des Gebäudenetzes bis zum Anschlusszeitpunkt — der Übergang ist im GModG angelegt.
- Gebäudesteckbrief #
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Standardisiertes Datenblatt je kommunaler Liegenschaft — Bauteilflächen, U-Werte, Anlagentechnik, Hauptenergieverbräuche und Sanierungsdringlichkeit auf einen Blick. Der Gebäudesteckbrief ist das Ergebnis der Gebäudebewertung nach DIN V 18599 und macht mehrere Gebäude untereinander vergleichbar — die methodische Grundlage für Priorisierung und Förderentscheidung.
Im Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil 2 (Baden-Württemberg) ist der Gebäudesteckbrief die zentrale geforderte Leistung: Die Kommune lässt Steckbriefe für ihren Gebäudebestand erstellen, um daraus strategische Sanierungsmaßnahmen abzuleiten. Als reine Konzeptförderung sind die Steckbriefe darüber in BW kostenneutral möglich; mit Vor-Ort-Aufnahme nach DIN V 18599 greift alternativ die BAFA-EBN oder die NKI Kommunalrichtlinie.
Wir erstellen Gebäudesteckbriefe als Schritt 1 des Sanierungsfahrplans — im Projekt Allmersbach im Tal etwa für alle zehn Liegenschaften.
- Hydraulischer Abgleich #
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Einregulierung eines Heizsystems für eine gleichmäßige Wärmeverteilung auf alle Heizkörper bzw. Kreise. Häufig Fördervoraussetzung bei BEG EM und in der Kommunalpraxis oft der günstigste erste Effizienzhebel vor jeder Hülle-Maßnahme.
- Inverter-Technologie #
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Stufenlose Leistungsregelung von Wärmepumpen-Verdichtern über variable Drehzahl statt Ein/Aus-Takten. Verbessert die Teillast-Effizienz und damit die Jahresarbeitszahl.
- JAZ — Jahresarbeitszahl #
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Effizienzkennwert einer Wärmepumpe: Verhältnis von im Jahresverlauf erzeugter Wärme zu eingesetztem Strom. Realistischerer Praxis-Kennwert als der punktuelle COP; methodisch verwandt mit dem international gebräuchlichen SPF.
- Klimaschutzkonzept (KSK / iKSK) #
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Strategischer Rahmen auf Gemeinde-Ebene: was bis wann CO₂ eingespart werden muss, welche Sektoren Priorität haben. Liefert kein liegenschaftsgenaues Operationalisieren — das tut der Sanierungsfahrplan.
Das KSK ist ohne Sanierungsfahrplan ein Papiertiger; der Sanierungsfahrplan ist ohne KSK fördertechnisch oft trotzdem möglich.
- KWK — Kraft-Wärme-Kopplung #
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Gleichzeitige Erzeugung von Strom und nutzbarer Wärme in einer Anlage (z. B. Blockheizkraftwerk). Relevant für die Anlagentechnik-Wahl in Gebäudenetzen und Wärmenetzen.
- kWp — Kilowatt-Peak #
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Einheit für die Nennleistung einer PV-Anlage unter genormten Testbedingungen — Bemessungsgröße für Anlagengröße, Fördersumme und erwarteten Ertrag.
- KWP — Kommunale Wärmeplanung #
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Strategisches Planungsinstrument für die Wärmeversorgung einer Kommune. In Baden-Württemberg seit 2023 für größere Kommunen verpflichtend; bundesweit nach Wärmeplanungsgesetz für Kommunen < 100.000 Einwohner Pflicht bis 30.06.2028.
- Lastprofil #
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Zeitlicher Verlauf des Strom- oder Wärmebedarfs eines Gebäudes über Tag und Jahr. Grundlage für die Dimensionierung von Anlagentechnik und für die Spitzenlast-Betrachtung.
- Lüftungswärmeverlust #
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Wärmeverlust durch Luftaustausch — über Fensterlüftung oder mechanische Lüftungsanlagen. Neben dem Transmissionswärmeverlust die zweite Hauptgröße der Gebäudehüllenbilanz nach DIN V 18599.
- Mieterstrommodell #
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Modell, bei dem vor Ort erzeugter PV-Strom direkt an Mieter oder Nutzer im selben Gebäude geliefert wird, ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Für Kommunen relevant bei vermieteten oder mitgenutzten Liegenschaften.
- Netzeinspeisung #
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Strommenge, die nicht selbst genutzt, sondern ins öffentliche Netz eingespeist wird — Gegenstück zur Eigenverbrauchsquote.
- NGF — Nettogrundfläche #
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Nutzbare Grundfläche eines Gebäudes ohne Konstruktionsflächen (auch ANGF). Bezugsgröße u. a. für die Förderstaffelung der BAFA-EBN (850 €/2.500 €/4.000 € je nach Geschossfläche).
- NH-Klasse — Nachhaltigkeitsklasse #
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Zusatzstatus für ein Effizienzgebäude bei Nachweis besonders nachhaltiger Bauweise (Lebenszyklusbetrachtung, Ressourcenschonung) nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
- NT-ready #
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„Niedertemperatur-geeignet" (auch WP-ready, „Wärmepumpen-geeignet") — Gebäude bzw. Heizsystem ist für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe vorbereitet, insbesondere durch niedrige Systemtemperaturen.
- Nutzenergie #
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Energie in der Form, wie sie im Gebäude tatsächlich benötigt wird — Raumwärme, Warmwasser, Beleuchtung. Entsteht aus der Endenergie durch Umwandlung in der Anlagentechnik.
- NWG — Nichtwohngebäude #
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Im GEG/GModG die Gebäudekategorie, für die z. B. die Renovierungsanforderungen (§ 40) und die Gebäudeautomations-Pflicht (§ 56) gelten. Kommunale Verwaltungsgebäude, Schulen, Sporthallen und Feuerwehrhäuser zählen dazu.
- OGD — Oberste Geschossdecke #
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Die Decke zum unbeheizten Dachraum. Deren Dämmung ist eine der günstigsten Einzelmaßnahmen und im geltenden GEG (§ 47) unter bestimmten Voraussetzungen bereits nachrüstpflichtig.
- Primärenergie #
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Energie aus natürlichen Ressourcen inklusive vorgelagerter Prozessketten — Förderung, Transport, Umwandlung. Wird über den Primärenergiefaktor aus der Endenergie berechnet und ist Bezugsgröße für das Referenzgebäude.
- Primärenergiefaktor #
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Bewertungsfaktor zur Umrechnung von Endenergie in Primärenergie, je Energieträger unterschiedlich (z. B. Fernwärme, Strom, Gas). Für das Referenzgebäude der Renovierungsanforderungen (§ 40) ist abweichend stets der Faktor 0,7 anzusetzen.
- PV — Photovoltaik #
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Stromerzeugung aus Sonnenlicht. Für kommunale Liegenschaften über Eigenverbrauch, Mieterstrommodell oder Volleinspeisung nutzbar; die Solarpflicht (§ 106 GModG) lässt sich alternativ auch mit Solarthermie erfüllen.
- Referenzgebäude #
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Rechenmodell für energetische Anforderungen: ein gedachtes Gebäude gleicher Geometrie, Nutzfläche, Ausrichtung und Nutzung wie das reale Gebäude, ausgeführt nach der technischen Referenzausführung der Anlage 1 (Wohngebäude) bzw. Anlage 2 (Nichtwohngebäude) des GModG. Der Primärenergiebedarf des realen Gebäudes wird als Vielfaches dieses Referenzwerts ausgedrückt.
Für die Renovierungsanforderungen (§ 40) ist das Referenzgebäude die Bezugsgröße der Obergrenzen (3,50-fach / 2,95-fach); für dessen Berechnung ist abweichend von Anlage 2 stets der Primärenergiefaktor 0,7 anzusetzen (§ 40 Abs. 2 Satz 2). Ob ein konkretes Gebäude die Schwelle reißt, zeigt die Gebäudebewertung nach DIN V 18599.
- Sanierungsfahrplan (für kommunale Liegenschaften) #
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Verwaltungs-Artefakt, das aus mehreren Liegenschaften eine priorisierte Umsetzungs-Roadmap macht: Bestandsaufnahme, Klassifizierung nach Dringlichkeit, Maßnahmenkatalog je Gebäude, Förderfahrplan, Zeit-/Investitionsplan bis 2040, Beschlussvorlage für den Gemeinderat.
Erstellt nach DIN V 18599 durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste.
- SFP — Specific Fan Power #
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Kennwert für die elektrische Effizienz von Lüftungsanlagen (Leistungsaufnahme je Luftvolumenstrom). Je niedriger, desto sparsamer die Lüftungstechnik.
- SPF — Seasonal Performance Factor #
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Internationale Bezeichnung für die Jahres-Effizienz einer Wärmepumpe, methodisch verwandt mit der deutschen Jahresarbeitszahl (JAZ).
- Spitzenlast #
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Höchste gleichzeitig auftretende Leistungsanforderung an Strom- oder Wärmeversorgung. Relevant für die Dimensionierung von Anlagentechnik und Netzanschluss.
- Systemtemperatur #
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Vor- und Rücklauftemperatur eines Heizsystems. Niedrige Systemtemperaturen sind Voraussetzung für effizienten Wärmepumpenbetrieb.
- TAB — Technische Anschlussbedingungen #
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Vorgaben des Netzbetreibers für den Anschluss von Anlagen (z. B. PV, Wärmepumpe, KWK) ans Strom- oder Wärmenetz. Frühzeitig zu klären, da sie Planung und Zeitplan einer Maßnahme beeinflussen können.
- Transmissionswärmeverlust (HT') #
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Wärmeverlust über die Gebäudehülle — Wände, Dach, Fenster, Boden. Zentrale Bilanzgröße der Gebäudebewertung nach DIN V 18599, maßgeblich vom U-Wert der Bauteile bestimmt.
- TWW — Trinkwarmwasser #
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Die Erwärmung von Trinkwasser als eigener Bilanzposten neben Raumwärme in der Gebäudebewertung nach DIN V 18599; relevant u. a. für Hygieneanforderungen beim Legionellenschutz.
- U-Wert #
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Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils (W/m²K) — je niedriger, desto besser die Dämmwirkung. Kernkennwert für Dach, Fassade und Fenster im Gebäudesteckbrief.
- Verbrauchsfaktor #
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Korrekturfaktor zur Anpassung des berechneten Energiebedarfs an das reale Nutzerverhalten — gleicht die Differenz zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis-Werten teilweise aus.
- Vorlauftemperatur #
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Temperatur des Heizwassers beim Eintritt in das Heizsystem — eine der beiden Größen der Systemtemperatur.
- WDVS (Wärmedämmverbundsystem) #
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Mehrschichtiger Fassadenaufbau (Dämmstoff, Armierung, Putz) zur Verbesserung der Wärmedämmung. Klassische Hülle-Maßnahme, förderfähig über BEG EM und in Baden-Württemberg über Klimaschutz-Plus Teil 1.
- WPB — Worst-Performing-Building #
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Liegenschaft mit dem höchsten Sanierungsdruck (energetisch und/oder wirtschaftlich). Priorisierungsbegriff aus der EU-Gebäuderichtlinie EPBD.
Die BEG-Förderrichtlinien vom 17.07.2026 (in Kraft seit 21.07.2026) definieren den Begriff abstrakt und delegieren die Kriterien an ein neues, eigenständiges WPB-Kriteriendokument — erstmals mit zwei klaren Nachweiswegen statt der früheren weichen „schlechteste 25 %"-Formel: (a) Ein Nichtwohngebäude ist WPB, wenn sein Jahres-Primärenergiebedarf mindestens das Vierfache des Referenzgebäudes beträgt (Energiebedarfsberechnung nach § 20/§ 21 GEG, bei Antragstellung höchstens ein Jahr alt, Zustand unmittelbar vor der Sanierung); (b) alternativ — unabhängig vom Rechenergebnis — bei Baujahr 1957 oder früher und im Wesentlichen energetisch unsaniertem Zustand (Positivkatalog zulässiger Bagatellmaßnahmen; keine Anbauten nach 1984 mit mehr als 20 % Flächenzuwachs). Der Baujahr-Filter taugt als schneller Erst-Check im Portfolio; zugleich ist die neue Schwelle objektiv schärfer als die alte 25-%-Formel — nicht jedes bisher als „WPB" gehandelte Gebäude erfüllt sie. Im BEG-EM-Pfad (ab Quartal 1 2027) setzt der Bonus zusätzlich eine ab 2021 geförderte EBN-Energieberatung (Modul 2) voraus.
In der kommunalen Sanierungspraxis sind WPBs die Sorgenkinder im Gebäudebestand, die im Portfolio-Schritt strukturiert identifiziert werden.
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