Wärmeplanung weist aus — das Netz setzt um
Eine kommunale Wärmeplanung, die in der Verwaltung liegen bleibt, ist ein Papiertiger. Der ökonomisch relevante Schritt ist die Umsetzung: das Wärmenetz planen, finanzieren, bauen und betreiben.
Diese Seite behandelt diese Umsetzung. Die vorgelagerte Pflichtaufgabe — wer bis wann eine Wärmeplanung beschließen muss und wie die Eignungsprüfung läuft — steht auf der Seite kommunale Wärmeplanung. Kurz zur Abgrenzung:
- Wärmeplanung = gebietsbezogen. Welche Quartiere werden künftig zentral (Netz) oder dezentral versorgt?
- Wärmenetz / Gebäudenetz = die gebaute Antwort in einem als geeignet ausgewiesenen Gebiet.
BEW — die Förderbrücke vom Plan zur Anlage
Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Instrument für die Umsetzung. Sie fördert in mehreren Modulen:
| Modul | Wofür | Förderhöhe |
|---|---|---|
| Modul 1 | Machbarkeitsstudie für ein neues Netz | bis 50 % |
| Modul 1 | Transformationsplan für ein Bestandsnetz | seit 01.04.2026 nicht mehr förderfähig (Ausnahme: industrielle Prozesswärmenetze) |
| Modul 2 | Systemische Investition: Netz-Bau bzw. -Transformation | bis 40 % |
| Modul 3 | Einzelmaßnahmen am bestehenden Wärmenetz | nach Maßgabe |
| Modul 4 | Betriebskostenförderung grüner Erzeuger (10 Jahre) | nach Maßgabe |
Für die Kämmerei zählt nicht die Brutto-Förderquote, sondern der Eigenanteil nach Förderung und die Abbildung der Investition über die Nutzungsdauer im Ergebnishaushalt. Beides legen wir in der Machbarkeit offen, bevor ein Gremien-Beschluss ansteht. Läuft die Wärmenetz-Planung parallel zur Gebäudesanierung, lohnt der Blick in den Förder-Überblick für die kommunale Sanierung — beide Förderlogiken lassen sich koordiniert stapeln.
Ordnungsrecht frisst Subvention — der Wegfall der Transformationsplan-Förderung
Der Programmstopp in Modul 1 ist das klarste Beispiel für ein Muster, das kommunale Förderplanung seit Jahren prägt: Was ordnungsrechtlich verpflichtend wird, wird nicht mehr gefördert.
Das BAFA hat die Förderung von Transformationsplänen zum 01.04.2026 eingestellt — Anträge mit Eingang bis einschließlich 31.03.2026 werden noch geprüft und beschieden. Ausgenommen sind industrielle Prozesswärmenetze; Machbarkeitsstudien für neue Netze bleiben förderfähig. Die Begründung nennt die Förderseite selbst: die Pflicht aus dem Wärmeplanungsgesetz, bis 31.12.2026 Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne vorzulegen. Sobald der Fahrplan gesetzlich geschuldet ist, entfällt der Anlass, ihn zu bezuschussen.
Für Betreiber eines Bestandsnetzes heißt das dreierlei:
- Der Plan bleibt nötig, nur nicht mehr bezuschusst. Modul 2 setzt einen Transformationsplan oder gleichwertige Unterlagen voraus — der Aufwand verschwindet nicht, er wandert aus der Förderung in den Haushalt. Er gehört damit als Eigenanteil in die Haushaltsplanung, nicht mehr in die Förderkalkulation.
- Die Pflicht selbst begründet keine Förderung. Das gilt hier wie bei jeder anderen ordnungsrechtlichen Anforderung; welche Programme für Ihr Vorhaben greifen, ist je Programm und Antragszeitpunkt zu prüfen.
- Für Modul 2 zählt jetzt die Reihenfolge. Wer den Fahrplan ohnehin für die WPG-Frist erstellt, sollte ihn von Anfang an modul-2-fähig aufsetzen, statt später ein zweites Dokument zu brauchen.
Dasselbe Muster läuft auf der Gebäudeseite: Die Effizienzhaus-Stufen der KfW sind über mehrere Richtlinien-Generationen abgeschmolzen und im Neubau teils vollständig weggefallen, und die BEG-Reform vom 21.07.2026 hat die Grundsätze der Komplettsanierung um 10 Prozentpunkte gesenkt — Einordnung im Förder-Überblick für die kommunale Sanierung. Die praktische Konsequenz ist in beiden Fällen dieselbe: der frühere Antrag ist der bessere Antrag, weil die Kulisse zum Antragszeitpunkt gilt.
Stand: BAFA-Kurzmeldung „Änderung am Modul 1 der BEW" vom 05.02.2026. Maßgeblich ist immer die zum Antragszeitpunkt gültige Programmfassung; bestehende Bewilligungen bleiben unberührt.
Lohnt sich ein Netz? — Schwellen und Wärmeliniendichte
Zwei Größen entscheiden über den Förderpfad und die Wirtschaftlichkeit:
- BEW-Schwelle: Die Förderung greift ab mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten im Versorgungsgebiet.
- Wärmeliniendichte: Wirtschaftlich tragfähig sind öffentliche Netze typischerweise ab rund 1,5 MWh/m·a. In dicht bebauten Ortskernen, rund um Großverbraucher (Schulen, Sporthallen, Hallenbäder, Rathaus) und um Industrieabwärme-Quellen sind die Bedingungen meist erfüllt.
Die belastbare Antwort für Ihre Kommune liefert die Eignungsprüfung in Schritt 1 der Wärmeplanung — und, für die Investitionsentscheidung, die BEW-Modul-1-Machbarkeit.
Ergebnis: Schwelle und Wärmeliniendichte entscheiden über den Förderpfad — die belastbare Antwort liefern Eignungsprüfung und Modul-1-Machbarkeit.
Unterhalb der Schwelle: das kommunale Gebäudenetz
Nicht jede Kommune erreicht die BEW-Schwelle für ein großes Wärmenetz. Liegen aber mehrere kommunale Liegenschaften beieinander, ist oft ein Gebäudenetz der wirtschaftlichste Pfad: ein kleines, internes Wärmenetz für wenige Liegenschaften eines Eigentümers.
Typischer kommunaler Fall: eine zentrale Holzhackschnitzel- oder Wärmepumpenheizung versorgt Rathaus + Bauhof + Feuerwehr im selben Areal — oder Schule + Sporthalle + benachbarte Halle. Gebäudenetze werden im GModG/GEG als eigene Versorgungs-Kategorie geführt und sind ein eigenständiger Versorgungs- und Förderpfad beim Heizungstausch — unter dem bis 28.07.2026 geltenden GEG zugleich Erfüllungspfad für die 65-%-EE-Vorgabe, die mit dem GModG (verkündet am 28.07.2026) zum 29.07.2026 entfällt.
Merksatz: Wird die BEW-Schwelle nicht erreicht, ist das Gebäudenetz für beieinanderliegende Liegenschaften oft der wirtschaftlichste Pfad.
Verzahnung mit Sanierungsfahrplan und Heizungstausch
Wärmenetze entscheiden sich nicht isoliert — sie hängen an zwei Schnittstellen:
- Liegenschaften im Netz-Gebiet. Hier ist die Heizungs-Investition heikel: Wer heute eine eigene Wärmepumpe in eine Schule einbaut, die in wenigen Jahren ans Netz geht, schafft ein Stranded Asset. Lösung: Hülle sanieren, Heizung als Übergang laufen lassen, Netzanschluss abwarten — siehe Heizungstausch in der Kommune.
- Großverbraucher als Netz-Ankerlast. Schulen, Sporthallen, Hallenbäder und Rathaus entscheiden mit darüber, ob ein Quartiers-Netz wirtschaftlich wird. Wer ihre Sanierung im Sanierungsfahrplan ohne Wärmenetz-Perspektive plant, riskiert die Wirtschaftlichkeit des Netzes für die ganze Kommune.
Deshalb führen wir Wärmeplanung, Netz-Machbarkeit und Sanierungsfahrplan parallel und spiegeln die Schnittstellen in einer gemeinsamen Beschlussvorlage für den Gemeinderat.
Wie wir begleiten — von Modul 1 bis in den Betrieb
- BEW Modul 1 — Machbarkeitsstudie für ein neues Netz: technische Auslegung (Erzeuger, Speicher, Netz-Hydraulik), Wirtschaftlichkeit nach GemHVO, Akteurs- und Betreibermodell.
- Transformationsplan für ein Bestandsnetz — seit 01.04.2026 nicht mehr über Modul 1 förderfähig, für Modul 2 aber weiterhin erforderlich. Wir setzen ihn so auf, dass er die WPG-Anforderung und den Investitionsantrag in einem Dokument bedient.
- BEW Modul 2 — Investitionsantrag: Antragstellung, Förderkonformitätsprüfung, Vergabe nach UVgO/VOB, Bauüberwachung, Verwendungsnachweis.
- Gebäudenetz-Variante — wo die große Netz-Schwelle nicht erreicht wird, die wirtschaftlichste Kleinlösung für wenige Liegenschaften.
Die fachliche Federführung für Wärmenetze liegt bei Dr. Matthias Ziegler (Senior Consultant Wärmenetze) gemeinsam mit Jonas Hofheinz.
→ Begriffe wie BEW, Gebäudenetz und KWP sind im Glossar erklärt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen kommunaler Wärmeplanung und einem kommunalen Wärmenetz?
Die kommunale Wärmeplanung ist die gebietsbezogene Pflichtaufgabe — sie weist aus, welche Quartiere künftig zentral (Wärmenetz) oder dezentral versorgt werden. Das Wärmenetz ist die anschließende Umsetzung in einem als geeignet ausgewiesenen Gebiet — planen, finanzieren, bauen, betreiben. Diese Seite behandelt die Umsetzung; die Pflicht und Frist behandelt die Wärmeplanungs-Seite.
Wie fördert die BEW kommunale Wärmenetze?
Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) fördert in mehreren Modulen: Modul 1 die Machbarkeitsstudie für ein neues Netz mit bis zu 50 %, Modul 2 die systemische Investition (Netz-Bau bzw. -Transformation) mit bis zu 40 %, Modul 3 Einzelmaßnahmen am bestehenden Netz und Modul 4 eine Betriebskostenförderung für grüne Erzeuger über 10 Jahre. Wichtig für Bestandsnetze: Die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 ist zum 01.04.2026 eingestellt — Anträge mit Eingang bis 31.03.2026 werden noch beschieden, für industrielle Prozesswärmenetze gilt eine Ausnahme. Den Fördersatz nennen wir immer zusammen mit dem Eigenanteil für Ihr konkretes Vorhaben.
Wird der Transformationsplan für ein bestehendes Wärmenetz noch gefördert?
Nein. Das BAFA hat die Förderung von Transformationsplänen in BEW Modul 1 zum 01.04.2026 eingestellt; Anträge mit Eingang bis einschließlich 31.03.2026 werden noch geprüft und beschieden. Ausgenommen sind industrielle Prozesswärmenetze, und Machbarkeitsstudien für neue Netze bleiben förderfähig. Begründet wird der Wegfall mit der ordnungsrechtlichen Pflicht aus dem Wärmeplanungsgesetz, bis 31.12.2026 Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne vorzulegen — was Pflicht wird, wird nicht mehr gefördert. Der Fahrplan ist damit nicht weniger nötig, sondern nur nicht mehr bezuschusst: er ist weiterhin die Voraussetzung für einen Modul-2-Antrag und muss jetzt aus dem eigenen Haushalt finanziert werden. Quelle: BAFA-Kurzmeldung „Änderung am Modul 1 der BEW" vom 05.02.2026.
Ab wann lohnt sich ein Wärmenetz — und was ist mit kleinen Lösungen?
Die BEW greift ab mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten im Versorgungsgebiet. Wirtschaftlich tragfähig sind Netze typischerweise ab einer Wärmeliniendichte von rund 1,5 MWh/m·a — in dichten Ortskernen, um Großverbraucher (Schulen, Hallenbäder, Rathaus) und Industrieabwärme herum meist erfüllt. Unterhalb der Schwelle ist ein Gebäudenetz der richtige Pfad: ein internes Wärmenetz für wenige Eigentümer-Liegenschaften, z. B. Rathaus + Bauhof + Feuerwehr.
Was ist ein kommunales Gebäudenetz?
Ein Gebäudenetz ist ein kleines, internes Wärmenetz, das wenige Liegenschaften eines Eigentümers gemeinsam mit Wärme versorgt — etwa eine zentrale Holz- oder Wärmepumpenheizung, die Rathaus, Bauhof und Feuerwehr im selben Areal beliefert. Gebäudenetze werden im GModG/GEG als eigene Versorgungs-Kategorie geführt; sie sind oft der wirtschaftlichste Pfad, wenn die BEW-Schwelle für ein großes Wärmenetz nicht erreicht wird, aber mehrere kommunale Gebäude beieinander liegen.
Wer betreibt das Netz — Stadtwerk, Zweckverband, Contracting?
Das ist Teil der Machbarkeit. Im Modul 1 entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen das Akteurs- und Betreibermodell — kommunaler Eigenbetrieb, Stadtwerk, Zweckverband, Contracting oder Bürgerenergie — inklusive Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach GemHVO und Vergabe nach UVgO/VOB. Die fachliche Federführung für Wärmenetze liegt bei Dr. Matthias Ziegler (Senior Consultant Wärmenetze).