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Region · Baden-Württemberg

Sanierungsfahrplan für Kommunen in Baden-Württemberg

Für Bauamt, Klimaschutz- und Energiemanagement, Kämmerei.

Der Sanierungsfahrplan ist das Instrument gegen die neuen GModG-Pflichten — und er ist selbst gefördert: Die BAFA-EBN übernimmt 50 % unseres Beratungshonorars. Die Landesprogramme (Klimaschutz-Plus, VwV Schulbau) fördern erst die spätere Bauumsetzung — die wickeln wir mit ab.

BAFA-EBN: 50 % auf unser Beratungshonorar · bis 40.000 € bei 10 Liegenschaften · in BW zusätzlich Klimaschutz-Plus Teil 2 für die Steckbriefe

Expertengespräch buchen 30 Min · persönlich mit Daniel Schäfers

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg — die geförderte Antwort auf die neue Pflicht

Ein Sanierungsfahrplan für kommunale Liegenschaften folgt bundesweit derselben Methodik nach DIN V 18599. Der Handlungsdruck ist rechtlich: Mit dem beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) treffen ab 2030 die Renovierungsanforderungen nach § 40 und ab 2027 die gestaffelte Solarpflicht nach § 106 auf den kommunalen Bestand — auch in Baden-Württemberg. Der Sanierungsfahrplan bringt diese Pflichten in eine beschlussreife, förderoptimierte Reihenfolge.

Zwei Förder-Ebenen, die man nicht verwechseln darf: Zuerst wird die Beratungsleistung selbst gefördert — der Sanierungsfahrplan ist über die BAFA-EBN (Energieberatung Nichtwohngebäude) zu 50 % bezuschusst. Erst danach kommen die Programme für die spätere Bauumsetzung (KfW 464, Klimaschutz-Plus, VwV Schulbau). Wer die beiden Ebenen trennt, sieht: Der Einstieg — die beschlussreife Planung — ist der günstigste Teil, weil er selbst gefördert ist.

Was ein Sanierungsfahrplan für Ihre Kommune leistet

Der Sanierungsfahrplan für kommunale Liegenschaften macht aus einem unübersichtlichen Gebäudebestand eine priorisierte, gremienfähige Roadmap:

Erstellt wird der Fahrplan durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste — Voraussetzung dafür, dass die Beratung über die BAFA-EBN förderfähig ist. In unserem Team sind über zehn gelistete Berater, der Bearbeiter wird passend zu Liegenschaftstyp und Bundesland zugewiesen.

Zuerst gefördert: die Beratung selbst — über die BAFA-EBN

Das ist der Kern für Baden-Württemberg wie bundesweit: Die BAFA-EBN (Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599“) fördert die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst — mit 50 % auf das Beratungshonorar. Die Höchstsätze sind nach Geschossfläche gestaffelt:

Geschossfläche je Gebäude Förderhöchstsatz (50 %)
unter 200 m² 850 €
200–500 m² 2.500 €
über 500 m² 4.000 €

Die Sätze gelten je Gebäude und Antrag. Der Portfolio-Hebel: Bei einem Bestand mit zehn Liegenschaften über 500 m² sind zehn parallele Anträge möglich — bis zu 40.000 € Gesamtförderung allein für die Beratung.

Zwei Voraussetzungen: Der Bauantrag des Bestandsgebäudes muss mindestens 10 Jahre alt sein, und die Erstellung muss durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste erfolgen. Und die Vorhabenbeginn-Regel seit 01.01.2025: strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung, Verträge nur unter aufschiebender Bedingung — wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung. Deshalb steht bei uns der Förderantrag immer vor der Beauftragung.

Der BW-Weg zu den Gebäudesteckbriefen: Klimaschutz-Plus Teil 2

Hier liegt die eigentliche Bundesland-Spezifik auf der Beratungs-Ebene: Baden-Württemberg fördert mit Klimaschutz-Plus Teil 2 (Konzeptförderung) die Erstellung der Gebäudesteckbriefe — also den ersten Schritt des Sanierungsfahrplans. Die Bedingungen verlangen Steckbriefe für mindestens zehn Gebäude mit je über 250 m² Nutzfläche bzw. für mindestens 60 % des kommunalen Bestands. Als Konzeptförderung lässt sich dieser Schritt nahezu kostenneutral abbilden; der Maßnahmenbeginn ist erst nach Genehmigung förderunschädlich.

Wo eine Vor-Ort-Aufnahme nach DIN V 18599 dazukommt, trägt sie alternativ die bundesweite NKI Kommunalrichtlinie (50 %, finanzschwache Kommunen 70 %) nahezu kostenneutral. In der Praxis heißt das für eine BW-Kommune: Die Bestandsaufnahme und der Sanierungsfahrplan lassen sich über BAFA-EBN, Klimaschutz-Plus Teil 2 und NKI so kombinieren, dass der Eigenanteil an der Planung klein bleibt. Die genaue Stack-Quote prüfen wir im Erstgespräch.

Erst danach: die Fördermittel für die Baumaßnahmen

Wichtig zu trennen: Die folgenden Programme fördern nicht den Plan, sondern die spätere Bauumsetzung — und die wickeln wir für Sie ab. Der Bundes-Kern (Details im Förder-Überblick):

Dazu die BW-Landeshebel für die Umsetzung:

Für eine Schulsanierung gibt es damit zwei Zuschuss-Pfade, die gegeneinander gerechnet werden: der Landes-Stack aus VwV SchulBau + Klimaschutz-Plus (je nach Fall 50–90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands; gemeinsam dürfen 90 % nicht überschritten werden) oder der Bundes-Pfad über KfW 464 — Bundes- und KfW-Zuschüsse sind mit der VwV nicht kumulierbar (KfW-Kredite und Ausgleichstock bleiben zulässig). Für die Kämmerei zählt der Eigenanteil nach Fördermitnahme — und den macht der Förderfahrplan mit beiden Pfad-Rechnungen vor dem Beschluss sichtbar.

Weitere Landesspezifika in Baden-Württemberg

Referenz: Allmersbach im Tal

In Allmersbach im Tal (Rems-Murr-Kreis) haben wir 2024 zehn kommunale Liegenschaften nach DIN V 18599 bewertet, priorisiert und in einen Sanierungsfahrplan überführt — die Beratung BAFA-EBN-gefördert, die Umsetzung mit einem Maßnahmen-Stack aus BEG-EM-, Klimaschutz-Plus-Teil-1- und VwV-Schulbau-Förderung. Der Fahrplan wurde im Gemeinderat beschlossen, erste Maßnahmen sind in Umsetzung. Das ist die Größenklasse, in der wir zu Hause sind: Kommunen im Korridor weniger tausend bis rund 20.000 Einwohner.

Was wir liefern

Der Einstieg ist die kommunale Energieberatung und der Sanierungsfahrplan für kommunale Liegenschaften. Sind Sie in Bayern statt in Baden-Württemberg, greift eine andere Landeslogik — siehe Sanierungsfahrplan für Kommunen in Bayern.

Ist der Sanierungsfahrplan selbst gefördert?

Ja — und das ist der erste, unmittelbare Hebel. Die BAFA-EBN (Energieberatung Nichtwohngebäude, Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599“) fördert die Erstellung des Sanierungsfahrplans mit 50 % auf das Beratungshonorar. Die Förderhöchstsätze sind nach Geschossfläche gestaffelt: 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (200–500 m²) und 4.000 € (über 500 m²) je Gebäude und Antrag. Der Portfolio-Hebel: Bei zehn Liegenschaften über 500 m² sind zehn parallele Anträge möglich — bis zu 40.000 € Gesamtförderung allein für die Beratung. Nicht zu verwechseln mit den Programmen für die spätere Bauumsetzung.

Welche Voraussetzungen hat die BAFA-EBN-Förderung?

Drei Dinge: (1) Der Bauantrag des Bestandsgebäudes muss mindestens 10 Jahre alt sein. (2) Die Erstellung muss durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste erfolgen — in unserem Team sind über zehn gelistet, der Bearbeiter wird passend zu Liegenschaftstyp und Bundesland zugewiesen. (3) Vorhabenbeginn: Seit 01.01.2025 gilt strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung; Verträge nur unter aufschiebender Bedingung (eine auflösende Bedingung wird bei der BAFA-EBN nicht mehr akzeptiert). Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung.

Wie werden die Gebäudesteckbriefe in Baden-Württemberg gefördert?

Hier hat Baden-Württemberg einen eigenen Weg: Klimaschutz-Plus Teil 2 fördert die Erstellung der Gebäudesteckbriefe für den kommunalen Bestand mit 300 € Pauschale je Steckbrief (mindestens 3.000 €, maximal 50.000 € je Antrag) — Voraussetzung sind Steckbriefe für mindestens zehn Gebäude mit je über 250 m² Nutzfläche; insgesamt sollen für mindestens 60 % des Bestands Steckbriefe vorliegen (vorhandene vergleichbare zählen mit). Antragsfenster: 01.02.–31.12.2026 bei der L-Bank. Als Konzeptförderung lässt sich der erste Schritt des Sanierungsfahrplans darüber nahezu kostenneutral abbilden (Maßnahmenbeginn erst nach Genehmigung). Alternativ trägt die bundesweite NKI Kommunalrichtlinie die Vor-Ort-Aufnahme nach DIN V 18599 nahezu kostenneutral.

Und die Förderung für die Baumaßnahmen selbst?

Die läuft über andere Programme — und die sollte man von der Beratungsförderung trennen. Für die Bauumsetzung greifen KfW 464 (Komplettsanierung bis 40 % NWG, mit serieller Sanierung bis 55 % — inkl. WPB-Bonus; Stand: BEG-Richtlinien vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026), die BEG-Einzelmaßnahmen und in Baden-Württemberg zusätzlich Klimaschutz-Plus Teil 1 (thermische Hülle) und die VwV Schulbauförderung. Für eine Schulsanierung sind so 50–90 % der förderfähigen Kosten erreichbar. Die Anträge, ihre Reihenfolge und den Verwendungsnachweis übernehmen wir — das Bauamt braucht dafür keine zusätzliche Stelle.

Welche Landesförderung gibt es für die Schulsanierung in Baden-Württemberg?

Die VwV SchulBau (Neufassung vom 13.11.2025, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025). Sie rechnet zweistufig: Festbetrag 33 % + Zuschlag (P−10) % für auswärtige Schüler, zusammen max. 90 % des zuwendungsfähigen Bauaufwands. Einen Energie-Bonus kennt die VwV nicht — der energetische Standard kommt über den ausdrücklich zugelassenen Klimaschutz-Plus-Stack dazu (+5 % bei Effizienzgebäude 70 / +15 % bei Effizienzgebäude 55). Beispiel: ein Gymnasium mit 40 % auswärtigen Schülern und EG-55-Standard kommt auf VwV 63 % + Klimaschutz-Plus 15 % = 78 % im Landes-Stack. Wichtig: Bundes-/KfW-Zuschüsse (z. B. KfW 464) sind mit der VwV nicht kumulierbar — wir rechnen Landes-Stack und KfW-Pfad je Schule gegeneinander. Antragsstelle ist das jeweilige Regierungspräsidium (Antragsschluss 1. Oktober fürs Folgejahr); Beginn binnen 1 Jahr, Abschluss und Abrechnung innerhalb von vier Kalenderjahren nach Bewilligung (Verlängerung max. zwei Jahre). Das ist Förderung für die Baumaßnahme — der Sanierungsfahrplan, der sie plant, ist über die BAFA-EBN gefördert.

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