Sanierungsfahrplan Bayern — die geförderte Antwort, unabhängig von Landesprogrammen
Ein Sanierungsfahrplan für kommunale Liegenschaften folgt bundesweit derselben Methodik nach DIN V 18599. Der Handlungsdruck ist rechtlich: Mit dem beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) treffen ab 2030 die Renovierungsanforderungen nach § 40 und ab 2027 die gestaffelte Solarpflicht nach § 106 auf den kommunalen Bestand — bundesweit, also auch in Bayern.
Zwei Förder-Ebenen, die man nicht verwechseln darf: Zuerst wird die Beratungsleistung selbst gefördert — der Sanierungsfahrplan ist über die BAFA-EBN (Energieberatung Nichtwohngebäude) zu 50 % bezuschusst, eine Bundesförderung, die in Bayern genauso greift wie überall. Erst danach kommen die Programme für die spätere Bauumsetzung. Und genau hier ist Bayern anders aufgestellt als der Nachbar im Südwesten: Ein flächiges Landes-Hüllenprogramm wie das baden-württembergische Klimaschutz-Plus fehlt, das Schulprogramm KIP-S läuft aus. Umso wichtiger ist, dass der günstigste Teil — die beschlussreife Planung — selbst gefördert ist.
Was ein Sanierungsfahrplan für Ihre Kommune leistet
Der Sanierungsfahrplan für kommunale Liegenschaften macht aus einem unübersichtlichen Gebäudebestand eine priorisierte, gremienfähige Roadmap:
- Gebäudesteckbriefe je Liegenschaft — Bauteilflächen, U-Werte, Anlagentechnik, Verbräuche und Sanierungsdringlichkeit im Vergleich.
- Priorisierter Maßnahmenplan nach DIN V 18599 — welche Liegenschaft in welcher Reihenfolge, abgestimmt auf Haushalt und Förderfenster.
- Förderfahrplan — welches Programm zu welcher Maßnahme passt und in welcher Reihenfolge die Anträge laufen.
- Beschlussvorlage für den Gemeinderat — damit die Verwaltung nicht über Einzelmaßnahmen, sondern über einen finanzierten Gesamtpfad entscheidet.
Erstellt wird der Fahrplan durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste — Voraussetzung dafür, dass die Beratung über die BAFA-EBN förderfähig ist. In unserem Team sind über zehn gelistete Berater, der Bearbeiter wird passend zu Liegenschaftstyp und Bundesland zugewiesen.
Zuerst gefördert: die Beratung selbst — über die BAFA-EBN
Das ist der Kern für Bayern: Die BAFA-EBN (Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599“) fördert die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst — mit 50 % auf das Beratungshonorar. Die Höchstsätze sind nach Geschossfläche gestaffelt:
| Geschossfläche je Gebäude | Förderhöchstsatz (50 %) |
|---|---|
| unter 200 m² | 850 € |
| 200–500 m² | 2.500 € |
| über 500 m² | 4.000 € |
Die Sätze gelten je Gebäude und Antrag. Der Portfolio-Hebel: Bei einem Bestand mit zehn Liegenschaften über 500 m² sind zehn parallele Anträge möglich — bis zu 40.000 € Gesamtförderung allein für die Beratung.
Zwei Voraussetzungen: Der Bauantrag des Bestandsgebäudes muss mindestens 10 Jahre alt sein, und die Erstellung muss durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste erfolgen. Und die Vorhabenbeginn-Regel seit 01.01.2025: strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung, Verträge nur unter aufschiebender Bedingung — wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung. Deshalb steht bei uns der Förderantrag immer vor der Beauftragung.
Wo eine Vor-Ort-Aufnahme nach DIN V 18599 dazukommt, trägt sie die bundesweite NKI Kommunalrichtlinie (50 %, finanzschwache Kommunen 70 %) nahezu kostenneutral. Anders als in Baden-Württemberg gibt es in Bayern kein Landes-Konzeptförderprogramm für die Steckbriefe — der Beratungs-Stack ist hier rein bundesfinanziert (BAFA-EBN + NKI), steht der BW-Kommune damit aber in nichts nach.
Erst danach: die Fördermittel für die Baumaßnahmen
Wichtig zu trennen: Die folgenden Programme fördern nicht den Plan, sondern die spätere Bauumsetzung — und die wickeln wir für Sie ab. In Bayern tragen sie den Stack fast vollständig auf Bundesebene (Details im Förder-Überblick):
- KfW 464 — Komplettsanierung zum Effizienzgebäude, bis 40 % (NWG), mit serieller Sanierung bis 55 % — inkl. Worst-Performing-Building-Bonus (Stand: BEG-Richtlinien vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026).
- BEG EM (BAFA) / KfW 422 — Einzelmaßnahmen: Hülle 15 %, Heizung 30 % (der frühere +5-%-Effizienzbonus ist zum 21.07.2026 entfallen).
- NKI Kommunalrichtlinie — definierte Klimaschutzmaßnahmen, 50 % (finanzschwach 70 %).
Ein flächiges Landes-Hüllenprogramm wie Klimaschutz-Plus fehlt in Bayern; das Schulprogramm KIP-S ist in der Schluss-Abwicklung (siehe unten), daneben besteht der kommunale Finanzausgleich. Weitere aktuelle bayerische Landesprogramme prüfen wir fallweise für die konkrete Liegenschaft — statt pauschal ein einzelnes Programm zu versprechen, das im Einzelfall nicht greift. Für die Kämmerei zählt der Eigenanteil nach Fördermitnahme — und den macht der Förderfahrplan vor dem Beschluss sichtbar.
KIP-S in der Schluss-Abwicklung — Frist 31.12.2026
Das landesseitige Schulprogramm KIP-S (Kommunales Investitionsprogramm Schule) ist in der Schluss-Abwicklung: Neuanträge sind nicht mehr möglich, und offene Bewilligungen müssen bis zur letzten Auszahlung zum 31.12.2026 abgerufen werden. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Für Schulen im Detail — Ferien-Taktung, Raumluft, Förderstapelung — siehe den Überblick zur Schulsanierung.
Weitere Landesspezifika in Bayern
- Solarpflicht nach Landesrecht: § 106 Abs. 4 GModG erlaubt den Ländern, über die Bundesstaffel hinauszugehen. Ob und wo am konkreten Standort landesrechtliche Vorgaben zusätzlich greifen, prüfen wir je Liegenschaft. Details zur Bundesstaffel: Solarpflicht öffentliche Gebäude.
- Kommunale Wärmeplanung als gesetzlicher Trigger: Liegt eine Liegenschaft in einem künftigen Wärmenetz-Gebiet, sollte die Heizungsentscheidung erst nach Klärung des Netzanschlusses fallen — siehe kommunale Wärmeplanung und Wärme-/Gebäudenetze.
Was wir liefern
- Bestandsaufnahme je Liegenschaft (Hülle, Technik, Verbräuche, Restbuchwert) — BAFA-EBN-gefördert, Vor-Ort-Aufnahme über die NKI Kommunalrichtlinie.
- Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599 mit priorisiertem Maßnahmen- und Förderfahrplan.
- Beschlussvorlage für den Gemeinderat — inklusive Eigenanteil nach Fördermitnahme.
- Förder- und Umsetzungsbegleitung bis zur Inbetriebnahme und zum Auszahlungsbescheid.
Wir arbeiten bundesweit mit Schwerpunkt Baden-Württemberg und Bayern und sind besonders in der Größenklasse weniger tausend bis rund 20.000 Einwohner zu Hause. Der Einstieg ist die kommunale Energieberatung und der Sanierungsfahrplan für kommunale Liegenschaften. Sind Sie in Baden-Württemberg statt in Bayern, greifen zusätzliche Landeshebel — siehe Sanierungsfahrplan für Kommunen in Baden-Württemberg.
Ist der Sanierungsfahrplan selbst gefördert?
Ja — und in Bayern ist das der wichtigste Hebel, weil ein flächiges Landesprogramm für die Hülle fehlt. Die BAFA-EBN (Energieberatung Nichtwohngebäude, Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599“) fördert die Erstellung des Sanierungsfahrplans mit 50 % auf das Beratungshonorar, gestaffelt nach Geschossfläche: 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (über 500 m²) je Gebäude und Antrag. Der Portfolio-Hebel: Bei zehn Liegenschaften über 500 m² sind zehn parallele Anträge möglich — bis zu 40.000 € Gesamtförderung allein für die Beratung. Das ist unabhängig vom Bundesland und gilt in Bayern genauso.
Welche Voraussetzungen hat die BAFA-EBN-Förderung?
Drei Dinge: (1) Der Bauantrag des Bestandsgebäudes muss mindestens 10 Jahre alt sein. (2) Die Erstellung muss durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste erfolgen — in unserem Team sind über zehn gelistet, der Bearbeiter wird passend zu Liegenschaftstyp und Bundesland zugewiesen. (3) Vorhabenbeginn: Seit 01.01.2025 gilt strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung; Verträge nur unter aufschiebender Bedingung. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung.
Gibt es in Bayern eine Landesförderung für die Beratung wie Klimaschutz-Plus in BW?
Kein direktes Gegenstück: Ein bayerisches Konzeptförderprogramm für Gebäudesteckbriefe wie das baden-württembergische Klimaschutz-Plus Teil 2 gibt es nicht. In Bayern tragen die Bundesprogramme die geförderte Beratung — die BAFA-EBN die Erstellung des Sanierungsfahrplans (50 %), und wo eine Vor-Ort-Aufnahme nach DIN V 18599 dazukommt, die NKI Kommunalrichtlinie (50 %, finanzschwache Kommunen 70 %) nahezu kostenneutral. Weil beide bundesweit gelten, ist der Beratungs-Einstieg in Bayern nicht schlechter gestellt als in BW.
Und die Förderung für die Baumaßnahmen in Bayern?
Die läuft über den Bund — und sollte von der Beratungsförderung getrennt werden. Für die Bauumsetzung greifen KfW 464 (Komplettsanierung bis 40 % NWG, mit serieller Sanierung bis 55 % — inkl. WPB-Bonus) und die BEG-Einzelmaßnahmen (Hülle 15 %, Heizung 30 %; Stand: BEG-Richtlinien vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026). Ein flächiges Landes-Hüllenprogramm fehlt in Bayern; das Schulprogramm KIP-S ist in der Schluss-Abwicklung, daneben besteht der kommunale Finanzausgleich, weitere aktuelle bayerische Landesprogramme prüfen wir fallweise. Anträge, Reihenfolge und Verwendungsnachweis übernehmen wir.
Bis wann müssen KIP-S-Mittel in Bayern abgerufen sein?
Das KIP-S ist in der Schluss-Abwicklung: Neuanträge sind nicht mehr möglich, und offene Bewilligungen müssen bis zur letzten Auszahlung zum 31.12.2026 abgerufen werden. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Wer noch eine Bewilligung hält, sollte den Bauablauf so terminieren, dass die Mittel rechtzeitig fließen — der Sanierungsfahrplan taktet genau das.