# Effizienzpioniere für Kommunen — vollständige Inhalte > Diese Datei spiegelt den vollständigen Inhalt von https://kommunen.effizienzpioniere.de/ in maschinenlesbarem Markdown wider. Sie ist für LLM-Crawler und KI-Antwortmaschinen (ChatGPT, Claude, Perplexity, Google AI Overviews) optimiert. > > **Stand: 2026-06-02.** Quelle: index.html plus die Komponenten unter /components/, ergänzt um die Sub-Pages /sanierungsfahrplan-kommune (Pillar) und /glossar (strukturiertes Glossar mit Schema.org-`DefinedTermSet`). ## Sub-Pages und strukturierte Quellen - **Hauptseite:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/ — Hero, Vorgehen (4 Schritte: Portfolio-Strategie, Gebäudekonzept/Sanierungsfahrplan, Umsetzungsplanung inkl. Wärmenetz/BEW und Vergabe nach UVgO/VOB, Förderservice — einzeln oder gebündelt beauftragbar), Referenzen (Allmersbach im Tal, Steinenbronn), FAQ, Webinare-Kalender. - **Pillar Sanierungsfahrplan:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/sanierungsfahrplan-kommune — 2.170-Wort-Vertiefung zum Vorgehen nach DIN V 18599 inkl. Vorhabenbeginn-Regeln, Förderprogramm-Stack, Kosten und Beschlussvorlage-Pflichtbestandteilen. Article + FAQPage + BreadcrumbList + WebPage als JSON-LD. - **Pillar Kommunale Wärmeplanung:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/kommunale-waermeplanung — Pflicht/Frist nach Wärmeplanungsgesetz, Eignungsprüfung, BEW Modul 1/2, Verzahnung mit Sanierungsfahrplan. Mit Dr. Matthias Ziegler. - **Pillar Energieberatung Kommunen:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/energieberatung-kommune — BAFA-EBN-geförderte Energieberatung kommunaler Liegenschaften, Fünf-Schritte-Vorgehen, Förderstapelung (BAFA-EBN/KfW 464/Klimaschutz-Plus/VwV Schulbau/NKI), Vorhabenbeginn, Abgrenzung Klimaschutzkonzept. - **Pillar Heizungstausch Kommune:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/heizungstausch-kommune — GEG § 71 (65-%-EE) und § 72 (Altkessel-Betriebsverbote), Kopplung an die Wärmeplanung, Stranded-Asset-Risiko, Technikwahl nach Hülle/Vorlauftemperatur, Förderung. - **Pillar Kommunale Wärmenetze & Gebäudenetze:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/kommunale-waermenetze — BEW-Umsetzung (Modul 1 bis 50 %, Modul 2 bis 40 %, Modul 3/4), BEW-Schwelle > 16 Gebäude / > 100 WE, Gebäudenetz-Pfad (Rathaus + Bauhof + Feuerwehr), Wärmeliniendichte ~1,5 MWh/m·a, Betreibermodelle. Deckt „BEW Kommunen", „Kommunale Wärmenetze", „Kommunale Gebäudenetze" ab. - **Pillar Sanierung kommunaler Gebäude (nach Gebäudetyp):** https://kommunen.effizienzpioniere.de/sanierung-kommunale-gebaeude — typgerechte Hebel für Rathaus/Verwaltungsgebäude, Kindergarten/Kita/Kindertagesstätte, Mehrzweckhalle, Bauhof, Feuerwehr/Feuerwehrgerätehaus; Hub für die Gebäudetyp-Tiefenseiten. - **Gebäudetyp Schule:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/sanierung-schule — Investitionsrückstand 54,8 Mrd. €, Ferien-Taktung, Lüftung/Raumluft, Schulbauförderung (VwV BW, KIP-S BY). - **Gebäudetyp Sporthalle:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/sanierung-sporthalle — Dach/Hülle, Hallenlüftung mit WRG, LED, Dach-PV. - **Gebäudetyp Schwimmbad:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/sanierung-schwimmbad — energieintensivste Liegenschaft: Beckenabdeckung, Entfeuchtung/WRG, Wasseraufbereitung, Abwärmenutzung, Sanieren-oder-Neubau, WPB-Bonus. - **Glossar:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/glossar — 26 strukturierte DefinedTerm-Entitäten (BEG, BEG EM, BAFA, BAFA-EBN, KfW, KfW 422, KfW 464, BEW, Modul-2-Antrag, Klimaschutz-Plus T1/T2, VwV Schulbauförderung, NKI, KWP, KIP-S Bayern, DIN V 18599, DIN TS 18599, DIN EN 50001, GEG, GMG/GModG, WPB, WPB-Bonus, Sanierungsfahrplan, Klimaschutzkonzept, Vorhabenbeginn, UVgO/VOB). Jeder Term per Anker `#term-slug` deep-link-fähig. - **Newsletter:** https://kommunen.effizienzpioniere.de/newsletter — Brevo-Form für Gesetzes-/Förder-Updates. ## Über die Effizienzpioniere GmbH Die Effizienzpioniere GmbH ist ein spezialisiertes Beratungs- und Planungsbüro für energetische Gebäudesanierung mit Sitz in Stuttgart (Gutenbergstraße 16A, 70176 Stuttgart). Wir beraten Kommunen, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnbaugenossenschaften. Schwerpunkte: Baden-Württemberg und Bayern. Projekte begleiten wir bundesweit. Bisher über 250 kommunale Liegenschaften priorisiert, über 70 Konzepte für kommunale Gebäude ausgearbeitet und über 30 Kommunen begleitet — 12 davon stehen in regelmäßiger Bestandsbetreuung. Firmenweit (alle Zielgruppen) hat die Effizienzpioniere GmbH über 600 geförderte Projekte abgewickelt. Diese Subdomain (`kommunen.effizienzpioniere.de`) richtet sich gezielt an kommunale Auftraggeber: Bauamt, Energiemanagement, Klimaschutzmanagement, Bürgermeisterämter, Gemeinderäte. Ansprechpartner Kommunen: **Jonas Hofheinz**, Mitgründer der Effizienzpioniere GmbH und ehemaliger Energiemanager im zentralen Baumanagement der Porsche AG. Weitere Energieexperten im Team: **Daniel Schäfers** (Energieeffizienz-Experte für Wohn- und Nichtwohngebäude) und **Dr. Matthias Ziegler** (Senior Consultant Wärmenetze). ## Leitversprechen Energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften — Sanierungsfahrplan, Förderung und Umsetzungsplanung aus einer Hand. Wir lösen den Sanierungsstau in kommunalen Liegenschaften mit Fahrplänen, die der Gemeinderat versteht, und Förderanträgen, die durchgehen. Partnerschaftlich, pragmatisch und dauerhaft. ## Zielgruppen in der kommunalen Verwaltung Wir adressieren explizit drei Funktionen — die Sprache und die mitgelieferten Unterlagen sind auf diese Rollen zugeschnitten: - **Bauamtsleiter und Bauamtsmitarbeitende** — brauchen einen Sanierungsfahrplan, der sich vergaberechtskonform (VOB/UVgO) ausschreiben lässt, plus Bauüberwachung und Vergabebegleitung. - **Energiemanager kommunaler Liegenschaften** — brauchen Bestandsaufnahme nach DIN V 18599, Verbrauchs- und Maßnahmen-Priorisierung, Energiemanagement nach DIN EN 50001 sowie BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN). - **Klimaschutzmanager und Klimaschutzbeauftragte** — brauchen die Brücke zwischen Klimaschutzkonzept und konkreter Umsetzung: NKI-Kommunalrichtlinie, Klimaschutz-Plus, kommunale Wärmeplanung (KWP) → Sanierungsfahrplan → BEG/BEW-Antrag. Bürgermeisterämter und Kämmerer sind sekundäre Adressaten — für sie liefern wir beschlussreife Vorlagen mit transparenter Eigenanteils-Rechnung (siehe Vorschau-Bild zu „Finanzierungskonzepte"). ## Experten-Team und Webinar-Hosts - **Jonas Hofheinz** — Mitgründer der Effizienzpioniere GmbH, Hauptansprechpartner für Kommunen. Ehemaliger Energiemanager im zentralen Baumanagement der Porsche AG. Webinar-Host der Reihe „GebäudeModernisierungsGesetz (GMG statt GEG)" und „Heizenergie clever senken" für Baden-Württemberg und Bayern. Expertise: Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599, BAFA-/KfW-/BEW-Förderung, kommunale Wärmeplanung, Energiemanagement. LinkedIn: https://de.linkedin.com/in/jonas-hofheinz - **Daniel Schäfers** — Energieeffizienz-Experte für Wohn- und Nichtwohngebäude. BAFA-Energieberater Nichtwohngebäude (EBN). Webinar-Host der Reihe „GebäudeModernisierungsGesetz" für Bayern und „Heizenergie clever senken — Thermostat-Management". Schwerpunkt: BAFA-EBN-Beratung, BEG Einzelmaßnahmen, KfW-464. - **Dr. Matthias Ziegler** — Senior Consultant Wärmenetze. Webinar-Host der Reihe „Von der Pflicht zur Umsetzung: Kommunale Wärmenetze in BW und Bayern effizient dekarbonisieren". Schwerpunkt: Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), Modul-2-Antrag, Quartiers- und Inselnetze, Transformation hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung. ## Vorgehen — Vier Schritte ### 01 Portfolio-Strategie (Gebäudesteckbriefe) — „Womit starten?" Bestand verstehen. - Bestandsaufnahme aller Liegenschaften: Zustand, Baujahr, Verbräuche, Nutzung - Klassifizierung nach Sanierungsdringlichkeit (worst-performing-buildings) und Einsparhebel - Auf einer Seite: Umsetzungs-Roadmap bis 2040, die Gemeinderat und Verwaltung verstehen Ergebnis: Gemeinderat-taugliche Strategie bis 2040. ### 02 Gebäudekonzept (Sanierungsfahrplan) — „Was tun?" Umsetzung konzipieren. - Sanierungsfahrpläne nach DIN V 18599 als belastbare Grundlage für Beschlüsse (für gesetzliche Nachweise im GEG ist DIN V 18599:2018-09 referenziert; DIN TS 18599 von 10/2025 ist parallele Normungsfortentwicklung) - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit klarer Reihenfolge der Maßnahmen - Management Summary für Gemeinderat — keine Papierflut, sondern Entscheidungshilfen Ergebnis: Sanierungsfahrplan mit Entscheidung und Kosten. ### 03 Umsetzungsplanung — „Wie umsetzen?" Bauen, nicht verwalten. - Umsetzungsplanung für Heizungstausch, PV und Wärmenetze - Vergabebegleitung, Angebotsprüfung, Vergabeempfehlung - Förderkonforme Baubegleitung — bis zur Inbetriebnahme Ergebnis: Saniertes Gebäude. Geschlossene Akte. ### 04 Förderservice — „Wie fördern?" Mittel sichern, Stress abgeben. - Programm-Screening: BAFA, KfW, BEW, Landes- und EU-Programme - Antragstellung inkl. technischer Nachweise und Wirtschaftlichkeitsberechnung - Verwendungsnachweis und Begleitung bis zum Auszahlungsbescheid Ergebnis: Finanzierung sichergestellt und Mittel auf Konto. ## Sechs Leistungsbausteine Einzeln oder gebündelt buchbar: 1. **Portfoliostrategie mit Gebäudesteckbriefen** — Bestand, Verbrauch und Sanierungsbedarf je Gebäude, vergleichbar im Portfolio. 2. **Sanierungsfahrpläne** — Priorisierter Maßnahmenplan, abgestimmt auf Haushalt und Förderfenster. Erstellung nach DIN V 18599. 3. **Netzkonzepte (BEW)** — Wärmenetze von der Machbarkeit bis zur BEW-Förderung. 4. **Umsetzungsplanung** — Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung bis zur Inbetriebnahme. 5. **Fördermittelabwicklung** — BAFA, KfW, BEW, Land — vom Antrag bis zum Auszahlungsbescheid. 6. **Finanzierungskonzepte** — Eigenmittel, Förderquote und Contracting — die Kombination, die trägt. ## Was uns von klassischen Energieagenturen unterscheidet | Klassische Beratung liefert Konzepte | Effizienzpioniere liefern Ergebnisse | | --- | --- | | Konzept liefert, Umsetzung bleibt offen | Wir bleiben an Bord bis zur Inbetriebnahme | | Förderhinweise im Anhang | Wir stellen die Anträge und sichern die Mittel | | Generische Maßnahmenkataloge | Priorisiert nach Ihrem Haushalt und Förderfenster | | Externes Wissen, lose verbunden | Eine Ansprechperson, durchgehend | | Berichte für die Akte | Beschlussfähige Unterlagen für den Gemeinderat | Drei Trust-Punkte: - Über 250 kommunale Liegenschaften priorisiert, über 70 Konzepte für kommunale Gebäude ausgearbeitet, über 30 Kommunen begleitet, 12 Bestandskommunen in regelmäßiger Betreuung - Schnelle Rückmeldungen und Projektabwicklung - Partnerschaftlich, pragmatisch, dauerhaft ## Referenzen ### Allmersbach im Tal (2024) — Portfoliostrategie Vom Klimaschutzplan zum umsetzbaren Fahrplan: zehn Gebäude bewertet, Maßnahmen priorisiert, Projekte beschlossen. Initiative von Bürgermeisterin Patrizia Rall und Klimaschutzmanagerin Sabine Fritz, einstimmig im Gemeinderat freigegeben — erste Maßnahmen sind in der Umsetzung. Kennzahlen: - 10 Liegenschaften bewertet (Rathaus, Bauhof, Kindergärten, Hallen, Schulen, kommunale Wärmenetze) - Einstimmig im Gemeinderat - 2024 Beschluss & Start **Press-Coverage:** Der Fall ist als Gastbeitrag von Jonas Hofheinz im KOMM:MAG 2025 (Agentur für Erneuerbare Energien e.V.) auf Seite 15 erschienen — „Allmersbach im Tal geht zehn kommunale Gebäude gezielt an. Massgeschneiderte Gebäudesanierungskonzepte für die Wärmewende." Online: https://www.unendlich-viel-energie.de/media/file/7401.KOMM-MAG_2025.pdf#page=15 Was wir geliefert haben: - Sanierungsfahrpläne und Gebäudebewertungen — gesamten Bestand eingeordnet - Management Summary statt Papierflut — kompakt für den Gemeinderat aufbereitet - Individuelle Strategien pro Gebäude — abgestimmt auf Nutzung, Zustand, Rahmen - Verknüpfung mit Förder- und Finanzierungswegen — Investitionen klar auf Haushalt und Zuschüsse ausgerichtet - Vom Konzept in die Umsetzung — erste Maßnahmen direkt freigegeben und umgesetzt Stimme aus der Kommune (Patrizia Rall, Bürgermeisterin Allmersbach im Tal): „Mit den Effizienzpionieren haben wir einen verlässlichen Partner, der uns auf dem Weg zur klimaneutralen Gemeinde begleitet. Unsere gemeindeeigenen Gebäude wurden intensiv und professionell begutachtet." ### Steinenbronn (2025) — PV-Großanlage Eine kommunale PV-Anlage von der Idee bis zur Vergabe — strukturiert, schnell, mit echter Wirkung. 3D-Drohnenvermessung, Wirtschaftlichkeit, Split-Konzept, Ausschreibung. Vergabe pünktlich. Kennzahlen: - 290 kWp Anlagenleistung - −100 t CO₂ pro Jahr - 4 Monate bis zur Vergabe - ~70 % Eigenverbrauch Was wir geliefert haben: - Zügiges Vorgehen — Planung bis Ausschreibung in 4 Monaten - Moderne Grundlage — 3D-Drohnenaufnahmen und Wirtschaftlichkeitsprüfung - Individuelle Planung — maßgeschneidertes Split-Konzept, 290 kWp - Erfolgreiche Vergabe — Leistungsverzeichnis erstellt, fristgerecht vergeben - Echte Wirkung — rund 70 % Eigenverbrauch, −100 t CO₂ pro Jahr Stimme aus der Kommune (Daniel Nieffer, Interkommunaler Klimaschutzmanager Aichtal · Waldenbuch · Steinenbronn): „Die Effizienzpioniere unterstützten uns in allen Projektphasen bis zur Ausschreibung. Strukturiert, produktiv und zielführend. Wir konnten das Projekt pünktlich ausschreiben und rechtzeitig vergeben." ## Häufige Fragen (FAQ) ### Wie sollten wir als Kommune vorgehen, wenn wir energetisch sanieren wollen? Fünf Schritte bewähren sich, genau in dieser Reihenfolge: **1) Bestand betrachten** — alle Liegenschaften strukturiert aufnehmen (Zustand, Verbrauch, Nutzung). **2) Handlungsbedarf ableiten** und die worst-performing-buildings priorisieren. **3) Konzept entwickeln** für die Sorgenkinder im Gebäudebestand und Kosten ermitteln. **4) Finanzierung sicherstellen** — Haushalt, Eigenmittel, Contracting. **5) Mit dem optimalen Förderkonzept abwickeln.** Genau diese Reihenfolge bilden unsere Leistungsbausteine ab. ### Gilt das GModG schon — und was ändert sich für unsere Liegenschaften? Heute gilt das **GEG**. Das **Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG-E)** liegt als Regierungsentwurf vom 13.05.2026 vor und ist **noch nicht beschlossen** — Inhalte und Zeitplan können sich im Verfahren ändern. Geplant ist der Wechsel **ab 01.11.2026**: Die 65-%-EE-Pflicht beim Heizungstausch entfällt, die Heizungswahl wird technologieoffen, und die kommunale Wärmeplanung verliert ihre regulatorische Kopplung an die Heizungspflicht — sie bleibt Planungsinstrument. Für kommunale Nichtwohngebäude kommen schrittweise neue Anforderungen hinzu (alle als Entwurf): **Sanierungsanforderung (MEPS)** für die energetisch schlechtesten Gebäude — 16 % bis 2030, 26 % bis 2033. **Solarpflicht** für öffentliche Nichtwohngebäude — Neubau ab 2027, Bestand gestaffelt ab 2028. **Nullemissionsgebäude** für neue öffentliche Nichtwohngebäude ab 2028. Wichtig für die Haushaltsplanung: Diese Pflichten sind **nicht automatisch förderfähig** — Regulatorik frisst Subvention. Wir ordnen ein, welche Ihrer Liegenschaften betroffen sind, bevor die Schwellenwerte endgültig feststehen. ### Was ist ein Sanierungsfahrplan für kommunale Gebäude? Ein Sanierungsfahrplan dokumentiert den energetischen Zustand kommunaler Liegenschaften und priorisiert Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit, CO₂-Hebel und Förderfähigkeit. Er dient als **Beschlussgrundlage für Gemeinderat und Verwaltung** und wird bei uns nach **DIN V 18599** erstellt. ### Wir haben weder Budget noch Personal — wie soll das gehen? Das ist der häufigste Einwand im Erstgespräch — und genau dafür ist unser Angebot gebaut. **Fördermittel-Begleitung ist integraler Teil der Beratung**, kein Add-on. **Zur Personal-Frage:** Wir übernehmen die Schritte, die Bauamt und Kämmerei sonst selbst leisten müssten — Bestandsaufnahme, Konzept, Förderanträge, Ausschreibung nach UVgO/VOB und Bauüberwachung. Sie brauchen **eine Ansprechperson** auf Ihrer Seite, kein eigenes Projektteam — die Pflichtaufgabe wird ohne neuen Stellenbedarf erfüllt. **Zur Budget-Frage:** Auf der Beratungs- und Konzept-Ebene sind über BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) und die Kommunalrichtlinie **Förderquoten von 50–80 %** erreichbar. In der Umsetzung kombinieren wir BEG EM, KfW 464 (Worst-Performing-Building-Bonus) und Landesprogramme — in Baden-Württemberg z. B. Klimaschutz-Plus + VwV Schulbauförderung **bis zu 90 % auf förderfähige Kosten**. **Eigenanteil je nach Programm-Konstellation** liegt typischerweise bei **20–50 %**, bei Schulsanierungen in BW kombiniert bis auf rund **10 %**. Im Erstgespräch nennen wir einen belastbaren Eigenanteil-Korridor für Ihre Liegenschaften, bevor irgendetwas beauftragt wird. ### Wie lange dauert ein kommunaler Sanierungsfahrplan? Bei uns liegt der Sanierungsfahrplan in der Regel **nach 6 Wochen** vor — von der Auftaktbesprechung bis zur beschlussreifen Vorlage für den Gemeinderat. Voraussetzung sind ein zügiger Datenzugang (Pläne, Verbrauchsdaten, Vor-Ort-Begehung) und klare Ansprechpersonen in Bauamt und Verwaltung. ### Was kostet eine Energieberatung für kommunale Liegenschaften? Die Kosten hängen von Anzahl und Größe der Liegenschaften sowie der Analysetiefe ab — ein konkretes Angebot bekommen Sie bei uns **binnen 1–2 Werktagen**. **Gebäudesteckbriefe ohne Vor-Ort-Aufnahme** gibt es ab wenigen hundert Euro pro Gebäude (mit Klimaschutz-Plus Teil 2 kostenneutral möglich). **Gebäudesteckbriefe mit Vor-Ort-Aufnahme** starten bei rund 1.000 € pro Gebäude (mit NKI-Förderung nahezu kostenneutral). Das ist die belastbare Basis für unsere Portfolioanalyse als Baubudgetplanung bis 2040. Für tiefere Beratungen sind über BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) und die Kommunalrichtlinie **Förderquoten von 50–80 Prozent** möglich. Hinweis: Die meisten Beratungs- und Konzept-Maßnahmen lassen sich BAFA-EBN-gefördert mitnehmen, wenn die Maßnahme ohnehin ansteht — wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Beratungsleistung im Erstgespräch. ### Wie planen wir das im Doppelhaushalt — Investitionshaushalt, AfA und Eigenanteil? Drei haushaltsrechtliche Punkte sind für die Kämmerei in der Regel entscheidend. **Investitionshaushalt vs. Ergebnishaushalt:** Sanierungen werden in der doppischen Buchführung im Investitionshaushalt aktiviert und über die Nutzungsdauer als **Abschreibung (AfA)** in den Ergebnishaushalt überführt — typisch 33 Jahre für die thermische Hülle, 15–20 Jahre für Anlagentechnik. Die Brutto-Investitionssumme belastet den laufenden Haushalt nicht in voller Höhe; das ist der Grund, warum sich Sanierungen über AfA-Glättung für viele Kommunen darstellen lassen. **Doppelhaushalt-Taktung BW und Bayern:** Beide Länder fahren die 2-Jahres-Planung als Standard. Wir takten die beschlussreife Vorlage so, dass sie vor dem Beratungsfenster für den nächsten Doppelhaushalt steht — damit der Beschluss in die Haushaltsberatungen einläuft und nicht erst zwei Jahre später Geld findet. **Eigenanteil und Fördermitnahme:** Bei BAFA-EBN-Beratung 50 % Förderquote, in der Umsetzung typisch 20–50 % Eigenanteil, bei Schul-Sanierungen in BW (Klimaschutz-Plus + VwV Schulbau + KfW 464 inkl. WPB-Bonus) bis auf rund 10 %. Den belastbaren Eigenanteils-Korridor nennen wir vor jeder Beauftragung — die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach GemHVO ist Bestandteil der gremienfähigen Vorlage. Hintergrund: Die Aufgabe ist **kommunale Daseinsvorsorge im Bestand** — Pflichtaufgabe (KWP-Frist 30.06.2028, EnEfG-Berichtspflichten), keine freiwillige Klima-Initiative. Bei Bedarf liefern wir Konnexitäts-Argumente für den Gemeinderat mit. ### Welche Förderprogramme nutzen Kommunen am häufigsten? Vier Kernprogramme decken den Großteil unserer kommunalen Projekte ab: **BEG EM (BAFA)** — Heizungstausch 30 %, Hülle 15 %. Pragmatisch: mitnehmen, wenn die Maßnahme ohnehin ansteht. **KfW 464** für Ihre Sorgenkinder im Gebäudebestand — bis 50 % (NWG) bzw. 60 % (WG) mit dem Worst-Performing-Building-Bonus. Der Begriff „worst-performing-buildings“ stammt aus der geplanten Sanierungsanforderung des GModG-E (§ 40, Entwurf); der KfW-464-Bonus ist dagegen eine **heute geltende Förderkondition**. Deshalb: **WPB-Bonus mitnehmen, solange vorhanden** — Regulatorik frisst Subvention. **Klimaschutz-Plus Teil 1 (BW)** ist DER BW-Hebel für thermische Hülle — +25 % on top zur BEG EM (gesamt 40 %). Kombiniert mit der VwV Schulbauförderung sind bis zu 90 % möglich. **VwV Schulbauförderung (BW)** für Schulsanierungen — bis zu 90 % auf förderfähige Kosten von bis zu 10 Mio €. Antrag läuft über das Regierungspräsidium, frühzeitige Abstimmung ist Pflicht. In Bayern ergänzen wir um die entsprechenden Landesprogramme. Wir prüfen die optimale Kombination je Liegenschaft. ### Welche Förderung gibt es für kommunale Wärmenetze? Die **Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)** ist die Kernförderung für Wärmenetz-Vorhaben — sie greift ab einem Schwellenwert von **>16 Gebäuden oder >100 Wohneinheiten** im Versorgungsgebiet. Unterhalb dieser Schwelle ist BEW nicht förderfähig — dann ist BEG EM auf Einzelgebäudeebene der zuständige Förderpfad. Das Programm ist stufig in vier Modulen aufgebaut, die zeitlich aufeinander aufbauen: **Modul 1** — Machbarkeitsstudie (Neubau) oder Transformationsplan (Bestand): bis 50 %. **Modul 2** — systemische Investitionsförderung für Wärmenetz-Bau bzw. -Transformation: bis 40 %. **Modul 3** — Einzelmaßnahmen am bestehenden Wärmenetz. **Modul 4** — 10-Jahres-Betriebskostenförderung für Solarthermie (1 Cent / kWh thermisch) und Wärmepumpen (SCOP-abhängig, bis 9,2 Cent / kWh). Unser Anspruch: Die kommunale Wärmeplanung soll kein Papiertiger bleiben, sondern in die Umsetzung kommen — wir begleiten von der Machbarkeitsstudie über den Modul-2-Antrag bis in den Betrieb. ### Wie passt das in unser Klimaschutzkonzept? Klimaschutzkonzepte (KSK / iKSK) liefern den strategischen Rahmen — was bis wann CO₂ einsparen muss, welche Handlungsfelder Priorität haben. Was sie selten liefern: einen **umsetzungsfähigen Plan je Liegenschaft** mit Investitionsbedarf, Förderlogik und Zeitstrahl bis zur Inbetriebnahme. Genau dort setzen wir an: Wir nehmen Ihre Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept und übersetzen sie in Sanierungsfahrpläne, Förderanträge und Umsetzungsbegleitung — verzahnt mit KSI-/NKI-Förderlogik. ### Begleitet ihr auch die Umsetzung oder nur die Planung? **Beides.** Wir übernehmen Ausschreibung, Vergabe nach UVgO/VOB, Bauüberwachung und Förderbegleitung bis zur Inbetriebnahme — oder einzelne Bausteine, wenn Sie eigene Kapazitäten haben. ### Arbeitet ihr deutschlandweit oder nur in Baden-Württemberg und Bayern? Wir beraten Kommunen **bundesweit**. Schwerpunkte sind Baden-Württemberg (Sitz Stuttgart) und Bayern — entsprechend kennen wir die Förderlandschaft beider Länder im Detail, von Klimaschutz-Plus und VwV Schulbauförderung in BW bis zu den bayerischen Landesprogrammen. Projekte begleiten wir auch außerhalb beider Länder. ### Wie unterscheidet sich euer Vorgehen von einer klassischen Energieagentur? Wir liefern **keine Konzepte für die Schublade**. Jeder Sanierungsfahrplan endet mit beschlussreifen Vorlagen, ein Förderfahrplan ist Bestandteil, und wir begleiten die Umsetzung bis zum Auszahlungsbescheid. Nach der Beratung übergeben wir an unser internes Förderteam, das sich den ganzen Tag ausschließlich mit BAFA- und KfW-Programmen beschäftigt — partnerschaftlich und mit festen Ansprechpartnern. ## Glossar (Kurzdefinitionen) - **DIN V 18599** ([/glossar#din-v-18599](/glossar#din-v-18599)) — Vornorm zur energetischen Bewertung von Gebäuden in Deutschland. Die Fassung 2018-09 ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) referenziert und damit Grundlage für Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Effizienzgebäude-Zertifizierungen nach BEG/KfW 464. - **DIN TS 18599** ([/glossar#din-ts-18599](/glossar#din-ts-18599)) — Technische Spezifikation von 10/2025, parallele Normungsfortentwicklung der DIN V 18599. Im GEG noch nicht referenziert, wird aber in Beratungspraxis und KfW-Antragsprüfung bereits berücksichtigt; wir arbeiten mit beiden Ständen. - **DIN EN 50001** ([/glossar#din-en-50001](/glossar#din-en-50001)) — Norm für Energiemanagementsysteme. Relevant für kommunale Energiemanager mit größerem Liegenschaftsbestand, sobald systematische Verbrauchsüberwachung und Maßnahmenpriorisierung gefordert werden. - **GEG — Gebäudeenergiegesetz** ([/glossar#geg](/glossar#geg)) — Aktuell geltende gesetzliche Grundlage für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Referenziert DIN V 18599:2018-09 für die energetische Bewertung; Ablösung durch das GModG-E (Regierungsentwurf vom 13.05.2026, noch nicht beschlossen) ab voraussichtlich 01.11.2026 geplant. - **GModG-E — GebäudeModernisierungsGesetz (Entwurf)** ([/glossar#gmg-gmodg](/glossar#gmg-gmodg)) — Geplanter Nachfolger des GEG: löst das Heizungsgesetz (§§ 71, 72 GEG) ab und setzt die EU-Gebäuderichtlinie um. Liegt als Regierungsentwurf vom 13.05.2026 vor und ist noch nicht beschlossen — solange schreiben wir GModG-E. Der Wechsel ist ab voraussichtlich 01.11.2026 geplant; einzelne Pflichten greifen gestaffelt 2027 bis 2033 (Solarpflicht, Nullemissionsgebäude, MEPS für Nichtwohngebäude). Zeitplan und Inhalte können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. - **BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude** ([/glossar#beg](/glossar#beg)) — Förderschirm des Bundes für energetische Sanierung und Effizienzgebäude. Umgesetzt durch BAFA (Einzelmaßnahmen Hülle) und KfW (Heizung 422, Komplettsanierung 464). - **BEG EM — BEG Einzelmaßnahmen** ([/glossar#beg-em](/glossar#beg-em)) — Einzelmaßnahmen-Variante der BEG. Hülle-Maßnahmen (Dach, Fenster, Fassade, Lüftung) laufen über BAFA mit 15 % Grundförderung; Heizungstausch für Kommunen läuft über KfW 422 mit 30 % (+5 % Effizienzbonus). Kumulierungsregel: für DIESELBE Maßnahme nur ein Antrag. - **BAFA** ([/glossar#bafa](/glossar#bafa)) — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Trägt unter anderem BEG Einzelmaßnahmen Hülle und die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN). Für kommunalen Heizungstausch ist NICHT die BAFA, sondern die KfW (Programm 422) zuständig. - **BAFA-EBN — Energieberatung Nichtwohngebäude** ([/glossar#bafa-ebn](/glossar#bafa-ebn)) — BAFA-Programm mit 50 % Förderquote auf qualifizierte Energieberatung. Modul 2 \ - **KfW** ([/glossar#kfw](/glossar#kfw)) — Kreditanstalt für Wiederaufbau. Förderbank des Bundes. Für kommunale Sanierung sind primär die Programme 422 (Heizungstausch) und 464 (Komplettsanierung zum Effizienzgebäude) relevant. - **KfW 422 — Heizungstausch Kommunen** ([/glossar#kfw-422](/glossar#kfw-422)) — Förderung für Heizungstausch in kommunalen Nichtwohngebäuden: 30 % Grundförderung, plus 5 % Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen (gesamt bis 35 %). Wichtig: läuft NICHT über BAFA, sondern über die KfW. Antrag im Kundenportal \ - **KfW 464 — Komplettsanierung Effizienzgebäude** ([/glossar#kfw-464](/glossar#kfw-464)) — Zuschussförderung der KfW für die Komplettsanierung kommunaler Liegenschaften zum Effizienzgebäude (EG 70 / 55 / 40). Bis 50 % NWG / 60 % WG inklusive WPB-, EE/NH- und Serieller-Sanierung-Boni. Plus Fachplanung und Baubegleitung 50 % gefördert (max. 20.000 €). Bewilligungszeitraum 24 Monate, verlängerbar auf 48. - **BEW — Bundesförderung effiziente Wärmenetze** ([/glossar#bew](/glossar#bew)) — Bundesförderung für Machbarkeit, Transformation und Bau klimaneutraler Wärmenetze. Förderquote bis 40 %. Greift ab einem Schwellenwert von >16 Gebäuden oder >100 Wohneinheiten im Versorgungsgebiet — unterhalb dieser Schwelle ist BEG EM auf Einzelgebäudeebene der zuständige Förderpfad. - **Modul-2-Antrag (BEW)** ([/glossar#bew-modul-2](/glossar#bew-modul-2)) — Förderantrag für die Transformation bestehender Wärmenetze zu klimaneutralen Wärmenetzen — systemische Investitionsförderung für Wärmenetz-Bau bzw. -Transformation mit bis zu 40 % Förderquote. - **Klimaschutz-Plus Teil 1 (Baden-Württemberg)** ([/glossar#klimaschutz-plus-t1](/glossar#klimaschutz-plus-t1)) — Landesprogramm Baden-Württemberg. Rucksackförderung für Einzelmaßnahmen an der thermischen Hülle: +25 % Bonus auf BEG EM Hülle (gesamt 40 %) für eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude. Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) ist NICHT förderfähig. Antragsschluss 31.12.2026. - **Klimaschutz-Plus Teil 2 (Baden-Württemberg)** ([/glossar#klimaschutz-plus-t2](/glossar#klimaschutz-plus-t2)) — Landesprogramm BW. Konzeptförderung — macht kostenneutrale Gebäudesteckbriefe ohne Vor-Ort-Aufnahme möglich. Beginn erst nach Genehmigung; vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. L-Bank empfiehlt Antragstaktung kurz nach BAFA-/SchulBau-Bescheid. - **VwV Schulbauförderung (Baden-Württemberg)** ([/glossar#vwv-schulbau](/glossar#vwv-schulbau)) — Schulsanierungs-Förderung des Landes BW. Dreiteilige Berechnung: Basisblock 33 % + Schüler-Anteil-Block ((P−10) %) + Effizienzgebäude-Block (5–15 %). Beispiel Gymnasium mit 40 % auswärtigen Schülern und EG 55: 78 %. Antragsstelle Regierungspräsidium; Sanierungs-Abschluss innerhalb 4 Kalenderjahren nach Bewilligung. - **NKI / Kommunalrichtlinie — Nationale Klimaschutzinitiative** ([/glossar#nki](/glossar#nki)) — Bundesförderung für strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen — Machbarkeitsstudien, Klimaschutzmanagement, Beleuchtung, Mobilität. 50 % Standardquote, 70 % für finanzschwache Kommunen. Antragsstelle ZUG im Auftrag des BMUKN. Geltung 11/2024–12/2027. Wichtig: KEIN Topf für thermische Hülle. - **KWP — Kommunale Wärmeplanung** ([/glossar#kwp](/glossar#kwp)) — Strategisches Planungsinstrument für die Wärmeversorgung einer Kommune. In Baden-Württemberg seit 2023 für größere Kommunen verpflichtend; bundesweit nach Wärmeplanungsgesetz für Kommunen <100.000 Einwohner Pflicht bis 30.06.2028. - **KIP-S Bayern — Kommunales Investitionsprogramm Schule** ([/glossar#kip-s](/glossar#kip-s)) — Bayerisches Förderprogramm für Schulbau und -sanierung. In Schluss-Abwicklung; Neuanträge sind seit Längerem nicht mehr möglich. Letzte Auszahlung 31.12.2026 — offene Bewilligungsbescheide müssen Verwendungsnachweis und Schluss-Auszahlung bis dahin abrufen. - **WPB — Worst-Performing-Building** ([/glossar#wpb](/glossar#wpb)) — Liegenschaft mit dem höchsten Sanierungsdruck (energetisch und/oder wirtschaftlich). Priorisierungsbegriff aus der EU-Gebäuderichtlinie EPBD. In der kommunalen Sanierungspraxis sind WPBs die \ - **WPB-Bonus (KfW 464)** ([/glossar#wpb-bonus](/glossar#wpb-bonus)) — Bonus in KfW 464, der die Förderquote für Worst-Performing-Buildings um bis zu 10 Prozentpunkte anhebt (50 % NWG / 60 % WG). Kein offizielles Auslaufdatum, aber politisch volatil — Regulatorik frisst Subvention. Wer Sorgenkinder im Bestand hat, sollte den Bonus mitnehmen, solange Programm und Förderkonditionen unverändert gelten. - **Sanierungsfahrplan (für kommunale Liegenschaften)** ([/glossar#sanierungsfahrplan](/glossar#sanierungsfahrplan)) — Verwaltungs-Artefakt, das aus mehreren Liegenschaften eine priorisierte Umsetzungs-Roadmap macht: Bestandsaufnahme, Klassifizierung nach Dringlichkeit, Maßnahmenkatalog je Gebäude, Förderfahrplan, Zeit-/Investitionsplan bis 2040, Beschlussvorlage für den Gemeinderat. Erstellt nach DIN V 18599 durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Liste. - **Klimaschutzkonzept (KSK / iKSK)** ([/glossar#klimaschutzkonzept](/glossar#klimaschutzkonzept)) — Strategischer Rahmen auf Gemeinde-Ebene: was bis wann CO₂ eingespart werden muss, welche Sektoren Priorität haben. Liefert kein liegenschaftsgenaues Operationalisieren — das tut der Sanierungsfahrplan. Das KSK ist ohne Sanierungsfahrplan ein Papiertiger; der Sanierungsfahrplan ist ohne KSK fördertechnisch oft trotzdem möglich. - **Vorhabenbeginn** ([/glossar#vorhabenbeginn](/glossar#vorhabenbeginn)) — Förderrechtlich kritischer Moment: der Tag, an dem ein Vertrag zur Leistung beauftragt wird. Antrag muss in der Regel VOR Vorhabenbeginn gestellt sein. Die Regeln unterscheiden sich je Programm: BEG EM erlaubt Vorhabenbeginn auf eigenes Risiko, KfW 422/464 akzeptieren aufschiebende ODER auflösende Bedingung, BAFA-EBN seit 01.01.2025 nur noch aufschiebende Bedingung. - **UVgO / VOB — Vergaberecht für kommunale Aufträge** ([/glossar#uvgo-vob](/glossar#uvgo-vob)) — Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen und Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) — die zwei Regelwerke, nach denen Kommunen Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte vergeben. Förderkonforme Vergabe ist Pflicht: der Antrag muss vor Beauftragung stehen, sonst keine Förderung. - **Gebäudebewertung nach DIN V 18599** ([/glossar#gebaeudebewertung](/glossar#gebaeudebewertung)) — Strukturierte energetische Bewertung einer kommunalen Liegenschaft nach DIN V 18599 (bzw. DIN TS 18599 10/2025): Bauteil-Hülle, Anlagentechnik, Nutzungsprofil, Endenergie-/Primärenergie-/CO₂-Bilanz. Output ist ein Gebäudesteckbrief, der die Liegenschaft im Sanierungsfahrplan vergleichbar mit anderen Gebäuden macht und die Förderfähigkeit nach BAFA-EBN, KfW 464 und Klimaschutz-Plus voreinordnet. - **Sanierungspflicht für kommunale Liegenschaften** ([/glossar#sanierungspflicht](/glossar#sanierungspflicht)) — Gesetzlich verankerte Pflichten zur energetischen Modernisierung kommunaler Liegenschaften. Heute (GEG, geltend): § 72 (Betriebsverbot Konstanttemperatur-Kessel > 30 Jahre) und § 47 (Nachrüstpflichten oberste Geschossdecke / Leitungsdämmung); in ausgewiesenen Wärmenetz-/Wasserstoffnetz-Gebieten zusätzlich die 65-%-EE-Vorgabe. Geplant (GModG-E, Entwurf 13.05.2026, nicht beschlossen): § 71 und § 72 entfallen, die 65-%-Pflicht und ihre Wärmeplanungs-Kopplung werden gestrichen; neu für Nichtwohngebäude ist eine Sanierungsanforderung (MEPS, § 40) für die schlechtesten 16 % bis 2030 / 26 % bis 2033 — auch für kommunale Liegenschaften. Mittelbar wirken EnEfG-Energiemanagement-Pflichten. - **Gebäudenetz** ([/glossar#gebaeudenetz](/glossar#gebaeudenetz)) — Internes Wärmenetz, das wenige Gebäude eines Eigentümers auf einem Grundstück oder im selben Quartier versorgt — typischer Anwendungsfall in Kommunen: Rathaus, Bauhof und Feuerwehr an einem zentralen Heizkessel oder einer Großwärmepumpe. Im GModG-E und im WPG definiert als Wärmeversorgung unterhalb der BEW-Schwelle (≤ 16 Gebäude bzw. ≤ 100 Wohneinheiten). Gebäudenetze sind nicht BEW-förderfähig — relevante Förderpfade sind BEG EM auf Einzelgebäudeebene, KfW 464 (Komplettsanierung Effizienzgebäude) und in BW Klimaschutz-Plus Teil 1. ## Pillar: Sanierungsfahrplan für kommunale Liegenschaften Vertiefende Seite: https://kommunen.effizienzpioniere.de/sanierungsfahrplan-kommune — beantwortet von Jonas Hofheinz, fachlich geprüft 2026-05-24. ### Drei harte Anker für 2026 (Förder-Fristen) - **Klimaschutz-Plus Teil 1 + Teil 2 BW — Antragsschluss 31.12.2026.** Laufende Förderperiode endet zum Jahresende, bei Mittelausschöpfung früher. BAFA-EM-Bewilligung sollte bis Q3/2026 stehen; T1-Antrag wird innerhalb ~2 Wochen nach BAFA-Bescheid nachgereicht (rückwirkende Stack-Logik). Quelle: um.baden-wuerttemberg.de — Klimaschutz-Plus. - **KIP-S Bayern — letzte Auszahlung 31.12.2026.** Kommunales Investitionsprogramm Schule in Schluss-Abwicklung; keine Neuanträge mehr. Offene Bewilligungsbescheide: Verwendungsnachweis und Schluss-Auszahlung bis 31.12.2026 abrufen, keine Verlängerung vorgesehen. - **WPB-Bonus (KfW 464) — kein Sunset, aber politisch volatil.** Worst-Performing-Building-Bonus (+10 Prozentpunkte) hat kein offizielles Auslaufdatum, BEG/KfW haben in den letzten 24 Monaten mehrfach Förderkonditionen reduziert. Sorgenkinder-Strategie: Bonus mitnehmen, solange Programm und Konditionen unverändert. Quelle: KfW 464 — Energieeffizient Sanieren – Kommunen. ### Was ein Sanierungsfahrplan enthält Bestandsaufnahme je Liegenschaft (Hülle, Anlagentechnik, Verbräuche, Nutzung, Restbuchwert); Klassifizierung nach Sanierungsdringlichkeit (worst-performing-buildings); Maßnahmenkatalog je Liegenschaft mit Bauteilflächen und Investitionssummen; Förderfahrplan (BEG EM, KfW 464, Klimaschutz-Plus, VwV Schulbauförderung); Zeit- und Investitionsplan bis 2040 abgestimmt auf Haushaltsplanung und Förderfenster; Beschlussvorlage für den Gemeinderat auf einer Seite. Erstellt nach DIN V 18599 durch einen Energieeffizienz-Experten von der BAFA-EEE-Liste. Im Unterschied zum Klimaschutzkonzept (KSK), das die strategische CO₂-Reduktion auf Gemeinde-Ebene plant, operationalisiert der Sanierungsfahrplan liegenschaftsgenau, was mit welchem Geld bis wann passiert. ### Vier-Schritte-Vorgehen (typischerweise 6 Wochen) 1. **Portfolio-Strategie (Gebäudesteckbriefe)** — Bestandsaufnahme, Klassifizierung der Sorgenkinder, Roadmap bis 2040 auf einer Seite. 2. **Gebäudekonzept (Sanierungsfahrplan)** — Maßnahmenkatalog je priorisierter Liegenschaft, wirtschaftlich gerechnet, förderfähig, beschlussreif. 3. **Umsetzungsplanung** — Ausschreibung nach UVgO/VOB, Vergabe, Bauüberwachung bis Inbetriebnahme. Förderkonforme Vergabe Pflicht — Antrag vor Beauftragung. 4. **Förderservice** — Anträge stellen, Mittel sichern, Verwendungsnachweis bis Auszahlungsbescheid. Typische BW-Schul-Kombination: KfW 464 + Klimaschutz-Plus Teil 1 + VwV Schulbauförderung — 50–90 % förderfähige Kosten. ### Relevante Förderprogramme im Detail **Bundes-Ebene:** - **BEG EM Hülle (BAFA) — 15 %.** Einzelmaßnahmen an thermischer Hülle (Fenster, Dach, Fassade, Lüftung). Antragsstelle BAFA. - **KfW 422 Heizung — 30 % (+5 % Effizienzbonus = bis 35 %).** Heizungstausch in kommunalen Nichtwohngebäuden. Wichtig: läuft NICHT über BAFA, sondern über die KfW. Häufige Fehlannahme in der kommunalen Praxis. - **KfW 464 Komplettsanierung — bis 50 % NWG / 60 % WG.** Komplettsanierung zum Effizienzgebäude (EG 70/55/40) inklusive WPB-, EE/NH- und Serieller-Sanierung-Boni. Fachplanung und Baubegleitung 50 % gefördert (max. 20.000 €). Bewilligungszeitraum 24 Monate, verlängerbar auf 48; gBnD spätestens 6 Monate nach Ablauf. - **BAFA-EBN (Energieberatung NWG) — 50 % auf das Beratungshonorar.** Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599". Geschossfläche-gestaffelt: 850 € (<200 m²), 2.500 € (200–500 m²), 4.000 € (>500 m²) pro Antrag je Gebäude. Bauantrag ≥ 10 Jahre alt. Seit 01.01.2025 strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung; nur aufschiebende Bedingung zulässig. - **NKI Kommunalrichtlinie — 50 % (finanzschwach 70 %).** Strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen — Machbarkeitsstudien, Klimaschutzmanagement, Beleuchtung, Mobilität. ZUG im Auftrag des BMUKN. Geltung 11/2024–12/2027, Einreichungen ab 02/2025. Eigenanteil 15 % (finanzschwach 10 %). KEIN Topf für thermische Hülle. **Land Baden-Württemberg (Add-ons):** - **Klimaschutz-Plus Teil 1.** +25 % Bonus auf BEG EM Hülle (gesamt 40 %) für eigene bestehende kommunale Verwaltungsgebäude. Anlagentechnik NICHT förderfähig. Bei Schulen Stack mit VwV Schulbauförderung: 5 % bei EG 70 (max. 500.000 €), 15 % bei EG 55 (max. 1.500.000 €) — gemeinsam mit VwV-SchulBau nicht über 90 %. - **VwV Schulbauförderung BW.** Dreiteilige Berechnung: Basisblock 33 % + Schüler-Anteil-Block ((P−10) %) + Effizienzgebäude-Block (5–15 %). Beispiel Gymnasium mit 40 % auswärtigen Schülern und EG 55: 78 %. Antragsstelle Regierungspräsidium — frühzeitige Abstimmung Pflicht. Sanierungs-Abschluss innerhalb 4 Kalenderjahren, Verlängerung max. 2 Jahre. ### Vorhabenbeginn-Regeln (sechs Sub-Regeln, programmspezifisch) - BEG EM (BAFA, Hülle): Antrag vor Vorhabenbeginn; aufschiebende ODER auflösende Bedingung zulässig. Vorhabenbeginn vor Bewilligung auf eigenes Risiko zulässig (förderfreundlichste Variante). - KfW 422 (Heizung): Antrag im Kundenportal „Meine KfW" vor Vorhabenbeginn; aufschiebende ODER auflösende Bedingung möglich; Vergabeverfahren mit Vergabenachweis. - KfW 464 (Effizienzgebäude): Antrag direkt bei der KfW; aufschiebende ODER auflösende Bedingung förderunschädlich. - BAFA-EBN (seit 01.01.2025): Strikt kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung. Nur aufschiebende Bedingung; auflösende NICHT mehr akzeptiert. - NKI Kommunalrichtlinie: Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung. Frühe Vergabeverfahren nur mit ausdrücklicher Förderbedingung im LV. Mindesteigenanteil nicht durch Drittmittel ersetzbar. - Klimaschutz-Plus Teil 2 (BW Konzeptförderung): Beginn erst nach Genehmigung. L-Bank empfiehlt Antragstaktung kurz nach BAFA-/SchulBau-Bescheid. Plus Kumulierungs-Regel BEG EM: Für DIESELBE Maßnahme nur ein Antrag — entweder bei BAFA oder KfW. Doppelte Antragstellung schließt Förderung aus. ### DIN V 18599 / DIN TS 18599 — Norm-Stand Für gesetzliche Nachweise im GEG ist DIN V 18599:2018-09 referenziert (vgl. § 20 / § 21 GEG). DIN TS 18599 von 10/2025 ist die normungstechnisch aktuellere Spezifikationsreihe, im GEG aber noch nicht referenziert. Effizienzpioniere arbeiten mit beiden Ständen; gesetzliche Nachweise nach der GEG-referenzierten Fassung, soweit förderrechtlich verlangt. ### Beschlussvorlage Gemeinderat — Pflicht-Bestandteile (1) Management Summary auf einer Seite; (2) Maßnahmen-Liste mit Investitions- und Förderzahlen je Liegenschaft (kämmerei-tauglich); (3) Zeit- und Förder-Stack-Plan — welche Anträge in welcher Reihenfolge, welcher Bescheid Voraussetzung für welchen weiteren Antrag, wann spätestens beauftragen. ### Kosten - Gebäudesteckbriefe ohne Vor-Ort-Aufnahme: ab wenigen hundert Euro pro Gebäude (mit Klimaschutz-Plus Teil 2 kostenneutral möglich). - Gebäudesteckbriefe mit Vor-Ort-Aufnahme nach DIN V 18599: ab ~1.000 € pro Gebäude (mit NKI-Förderung nahezu kostenneutral). - Tiefere Beratung über BAFA-EBN: 50 % Förderquote, gestaffelt nach Geschossfläche (850/2.500/4.000 €). Bei 10 Liegenschaften >500 m² bis zu 40.000 € Gesamtförderung möglich. Angebot binnen 1–2 Werktagen. ## Webinare und Veranstaltungen Wir veranstalten regelmäßig kostenlose Online-Webinare für kommunale Entscheider, Bauamtsmitarbeiter und Klimaschutzmanager — typische Themen: - GebäudeModernisierungsGesetz (GMG statt GEG): Was auf Kommunen zukommt - Kommunale Wärmenetze in BW und Bayern effizient dekarbonisieren (BEW) - Heizenergie clever senken — smartes Thermostat-Management in kommunalen Bestandsgebäuden - Synergien zwischen kommunaler Wärmeplanung und Gebäudesanierung Alle aktuellen Termine sind im JSON-LD-Event-Schema von https://kommunen.effizienzpioniere.de/ maschinenlesbar hinterlegt sowie auf der Lu.ma-Seite des Veranstalters buchbar. ## Kontakt - **Effizienzpioniere GmbH** - Gutenbergstraße 16A, 70176 Stuttgart, Deutschland - Telefon: +49 711 34067857 - E-Mail (allgemein): kontakt@effizienzpioniere.de - E-Mail (Ansprechpartner Kommunen): jonas.hofheinz@effizienzpioniere.de - LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/effizienzpioniere/ - Hauptseite: https://www.effizienzpioniere.de/ - Diese Subdomain: https://kommunen.effizienzpioniere.de/ Buchungslink für 30-Min-Erstgespräch (kostenlos, unverbindlich, mit Jonas Hofheinz als strategischem Ansprechpartner für Kommunen): siehe Startseite — https://kommunen.effizienzpioniere.de/. Operative Durchführung der Erstgespräche übernimmt Daniel Schäfers als Key-Account-Manager im Team unter Jonas' Leitung. ## Lizenz / Nutzung dieser Datei Diese Datei ist als kompakter Sachstand für AI-Crawler und LLM-Antwortmaschinen gedacht. Inhalte dürfen in AI-Antworten zitiert und referenziert werden, wenn die Quelle (`https://kommunen.effizienzpioniere.de/`) genannt wird. Für werbliche Wiederverwendung außerhalb von Suchergebnissen und KI-Antworten bitte Rücksprache mit der Effizienzpioniere GmbH halten.